Partizipation und Migration

Vielfalt ist Stärke und Markenzeichen Berlins. Berlin ist Einwanderungsstadt und Zufluchtsort. Auch in den nächsten Jahren werden wir an einem vielfältigen Berlin arbeiten, in dem alle Menschen frei, selbstbestimmt, ohne Diskriminierungen und Angst leben können. Wir werden die politische und gesellschaftliche Teilhabe aller hier lebenden Menschen fördern und Einbürgerungen zentral und mit beschleunigten Verfahren organisieren.

Vielfalt sowie Teilhabe und Repräsentanz von Menschen mit Migrationsgeschichte auch im Öffentlichen Dienst sind wichtige Koalitionsziele. Dazu wird das Partizipationsgesetz schnell umgesetzt.

Die Koalition strebt an, binnen eines Jahres eine Umsetzungsstrategie des Gesetzes zu entwickeln, die einen Steuerungskreis beteiligter Senatsverwaltungen unter Federführung der für Integration zuständigen Senatsverwaltung einsetzt. Der Prozess wird von der Migrationsbeauftragten und dem Landesbeirat für Partizipation begleitet. Die Zivilgesellschaft wird daran beteiligt. Eine Evaluation wird 2024 prüfen, wie das Gesetz weiterentwickelt werden kann und ob verbindlichere Instrumente notwendig sind. Im Bund setzt sich die Koalition (mit einer Bundesratsinitiative) für ein entsprechendes Bundes­partizipations­gesetz ein. Um Partizipation und Communitybuilding von Romn*nja und Sinti*zze zu fördern sowie Antiziganismus entgegenzutreten, wird der „Beirat für Angelegenheiten von Rom*nja und Sinti*zze“ gegründet.

Die Koalition überführt den “Aktionsplan Roma” in ein Landesprogramm zur Stärkung der Teilhabe von Rom*nja und gegen Antiziganismus gemäß den Evaluationsergebnissen des Aktionsplans. Es wird eine Ansprechperson zur Bekämpfung von Antiziganismus benannt. In der pädagogischen Aus- und Weiterbildung sowie in Rahmenlehrplänen werden rassismuskritische Kenntnisse über Geschichte und Gegenwart von Sinti*zze und Rom*nja und Antiziganismus stärker und verbindlicher vermittelt. Die Koalition wird der Diskriminierung von Sinti*zze und Rom*nja am Wohnungs- und Arbeitsmarkt aktiv entgegentreten. Für Rom*nja aus Drittstaaten werden spezielle Beratungsangebote mit Sprachmittlung bereitgestellt.

Das Partizipationsprogramm zur Förderung von Migranten- und Geflüchtetenorganisationen wird aufgestockt.

Die Koalition setzt sich im Bund dafür ein, die bundesrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um ein aktives Wahlrecht auf Landes- und Bezirksebene auch für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die seit mindestens fünf Jahren in der Stadt leben, zu ermöglichen. Auch landesrechtliche Möglichkeiten werden geprüft.

Das Berliner Willkommenszentrum wird gestärkt und in seiner dezentralen Ausrichtung weiterentwickelt.

Das Gesamtkonzept für Integration und Partizipation sowie die Integrationsfonds fördern ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte. Die Maßnahmen und Angebote werden in der Verantwortung der jeweiligen Senatsverwaltungen oder Bezirke gesichert. Das Finanzmonitoring des Gesamtkonzepts wird fortgeführt.

Die Arbeit der Koordinierungsstelle für Flüchtlingsmanagement zum Empowerment Geflüchteter, zur Stärkung von Netzwerken und der Kooperation zwischen Senats- und Bezirksverwaltungen wird bei der für Integration zuständigen Senatsverwaltung fortgesetzt.

Die unabhängige Verfahrens- und Rechtsberatung Asyl wird dauerhaft und leicht zugänglich im Ankunftszentrum durch unabhängige Träger gestaltet. Es wird geprüft, das Angebot auf Asylbegehrende vor Erstverteilung von Asylbegehrenden (EASY-Verteilung) und auf weitere Aufnahmeeinrichtungen zu erweitern.

Das Landesrahmenprogramm Integrationslots*innen wird verstetigt. Um Integrationslots*innen eine berufliche Perspektive für den Öffentlichen Dienst zu geben, werden in Kooperation mit der Verwaltungsakademie Berlin (VAK) Verwaltungslehrgänge auf Integrationslots*innen ausgerichtet und angeboten. Integrationslots*innen wird ein persönliches Jobcoaching zur Qualifizierung für andere Berufsfelder angeboten. Um ein Berufsbild „Integrationslots*innen“ zu schaffen, wird die Koalition eine Machbarkeitsstudie zur Entwicklung eines eigenständigen, niedrigschwelligen Berufsbildes durchführen.

Der Senat wird bis 2023 die Einführung einer Berlin City-ID-Card prüfen, damit der Zugang zu Gesundheit, Wohnen, Arbeit und Bildung unabhängig vom Aufenthaltsstatus erleichtert wird.

Das Programm „Wir im Rechtsstaat“ wird fortgeführt.

Berlin setzt die Politik der Willkommenskultur bei Einwanderung und Aufnahme von Menschen in Not fort. Ziel ist es, Menschen schnell eine sichere Bleibeperspektive zu geben. Das Landesamt für Einwanderung (LEA) wird alle Vorsprechenden frühzeitig informieren, wie ein Aufenthaltstitel erhalten oder verbessert werden kann sowie Auslegungs- und Ermessensspielräume in diesem Sinne nutzen.

Der kulturelle Wandel im LEA zeigt sich in der Haltung der Beschäftigten und migrationsgesellschaftlicher Kompetenz, die durch Schulungen und Personalrekrutierung erhöht wird. Eine verbesserte Bürgerorientierung, größere Flexibilität und Transparenz werden sichergestellt. Die Koalition wird das LEA weiter personell verstärken und die Digitalisierung vorantreiben. Onlineterminvereinbarungen und digitale Antragsstellungen für alle werden ausgebaut, Terminvorlaufzeiten deutlich verkürzt, und die Beratung durch verstärkte Mehrsprachigkeit und Sprachmittlung verbessert.

Das Beratungsangebot des unabhängigen Ombudsmanns und seiner Partner*innen wird im Rahmen des LEA ausgebaut und dauerhaft verankert. Sprachkurse sollen schnell verfügbar sein, um Erwerbstätigkeit zu erleichtern. Dazu werden wir den Business Immigration Service, die Kooperationen mit der Bundesagentur für Arbeit und der Industrie- und Handwerkskammer verstärken.

Ein Landeseinbürgerungszentrum (LEZ) der Hauptverwaltung wird errichtet. Anträge sollen einheitlich und effektiv bearbeitet werden, um Einbürgerungszahlen deutlich zu erhöhen und die Einbürgerungspraxis zu verbessern. Dazu wird das Allgemeine Zuständigkeitsgesetz geändert. Anträge sollen online möglich sein und binnen drei Monaten beschieden werden. Mit der Antragsprüfung wird nicht erst dann begonnen, wenn die geforderte Aufenthalts­dauer erreicht ist. Das LEZ soll dementsprechend personell und finanziell stark ausgestattet sein. Es soll eigenständig, interkulturell, kommunikativ und digital aufgestellt sein und proaktiv in Communities, Gesellschaft und Medien hinein kommunizieren. Hierzu werden wir bis spätestens zum Doppelhaushalt 2024/25 den Einsatz von Einbürgerungslots*innen, die Einbürgerungen bewerben, fachlich beraten und Kampagnen prüfen. Neben zentralen Einbürgerungs­feiern können auch die Bezirke Einbürgerungs­feier­lich­keiten durchführen.

Die Koalition wird sich im Bund weiter dafür einsetzen, Mehrstaatlichkeit zuzulassen und weitere Hürden abzubauen. Sie wird landesrechtliche Möglichkeiten für Einbürgerungen und Handlungsspielräume im Sinne der Betroffenen weit ausschöpfen, insbesondere für die erste Generation. Bei Sprachkenntnissen und der Sicherung des Lebensunterhalts wird sie individuelle Lagen stärker berücksichtigen und Ausnahmen weitgehend zulassen. Handlungs­spiel­räume bei anrechenbaren Aufenthaltszeiten und vorzulegenden Dokumenten sollen zugunsten der Antragstellenden ausgeschöpft werden. Die erleichterte Einbürgerung Staatenloser und Geflüchteter wird ermöglicht. Das Verfahren wird ressourcenschonend und niedrigschwellig gestaltet.

Die Koalition will Geflüchteten ein selbstbestimmtes Leben in Wohnungen ermöglichen und auch bei der Unterbringung ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung und Privatsphäre gewährleisten. Hierzu werden Informations- und Beratungsstrukturen für Vermieter*innen, die Vernetzung der bezirklichen Wohnmiet-Beratungsangebote und dezentrale Fachberatungsstellen für Geflüchtete berlinweit verstetigt, ausgebaut und weiterentwickelt. Das Programm „Wohnen für Flüchtlinge“ wird verstetigt und ausgebaut. Die Koalition wird landesrechtliche Mittel ausschöpfen, um die Wohnverpflichtung in Aufnahmeeinrichtungen auf kurze Dauer zu begrenzen. Sie wird neue Unterkünfte für Geflüchtete in Apartment- oder Wohnungsstruktur errichten und das Modulare Bauprogramm für Flüchtlingsunterkünfte (MUF) beschleunigen. Es wird angestrebt, Unterkünfte mit Mehrbettzimmern, Gemeinschaftsbädern und -küchen hin zu Apartment oder Wohnungsstruktur umzubauen. Für besonders Schutzbedürftige werden Unterbringungskonzepte erarbeitet und in MUF-Standorten umgesetzt.

Die Koalition wird ein Bedarfskonzept für die temporäre Nutzung von Reservestandorten bei einem verstärkten Zugang von Asylbegehrenden und humanitären Aufnahmen entwickeln und gegebenenfalls weitere Reservestandorte in Betrieb nehmen.

Die Bezirke sollen Asylbegehrende mit abgeschlossenem Verfahren verstärkt unterbringen. Die Vergabe- und Ausschreibungskriterien werden insbesondere für die Verlängerung von Vertragslaufzeiten, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und die qualitäts- und bedarfsgerechten Unterbringungen weiterentwickelt. Richtschnur für Unterkünfte ist das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Eine Doppelbelegung in Einzelzimmern wird vermieden. Familien sollen ohne familienfremde Personen in Apartments untergebracht werden. Nach Erprobung von Übernachtungsregelungen werden diese vertraglich verankert. Digitale Erreichbarkeit wird durch Ausbau des WLAN bzw. direktem Internetanschluss in den Wohnbereichen gewährleistet.

Für besonders Schutzbedürftige nach EU-Richtlinie 2013/33 sowie Frauen, Familien und LSBTIQ* werden ab Ankunft niedrigschwellig Beratungen in Kooperation des Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) mit dem Berliner Netzwerk für besonders Schutzbedürftige (BNS) sowie anderer Beratungsstrukturen angeboten und gestärkt. Bei der Feststellung der Schutzbedürftigkeit wird die Expertise des BNS durch das LAF angemessen berücksichtigt.

Psychosoziale Erstdiagnostik und Verweisberatung für Asylbegehrende werden fortgeführt und bedarfsgerecht ausgebaut. Es wird gesichert, dass das Angebot bekannt und erreichbar ist. Geflüchtete Frauen sind oft von Gewalt betroffen. Die Koalition wird vorhandene Beratungsangebote der Regelstruktur und in Unterkünften bedarfsgerecht ausbauen. Sie wird Rückzugs- und Schutzräume in Unterkünften bzw. deren Sozialraum schaffen. Um Geflüchtete aus LAF-Unterkünften und Unterkünften der Wohnungslosenhilfe psychosozial zu versorgen, wird die Regelstruktur verstärkt im sozialen und gesundheitlichen Bereich bedarfsgerechte Beratung, Betreuung und medizinische Versorgung anbieten und sich auf Sprachmittlungsbedarfe einstellen.

Die Übersetzungs- und Sprachmittlungsdienste des Gemeinde-Dolmetscher-Dienstes und von Sprint werden fortgeführt und ausgebaut. Eine Machbarkeitsstudie wird Bedarfe an Übersetzungsleistungen in Behörden, Ämtern und der Regelstrukturen erfassen. Ein Landesprogramm mit einer gesamtstädtischen, zentralisierten Struktur eines Online- und Offline Übersetzungsdienstes wird aufgebaut.

Für Partizipation ist ein gesichertes Aufenthaltsrecht wichtige Voraussetzung. Hierzu sollen bundesrechtliche Vorschriften im landesrechtlichen Vollzug so ausgelegt und angewendet werden, dass sie Partizipation und Bleibeperspektiven auch in mehr Fällen als bisher ermöglichen. Die Koalition wird aufenthaltsrechtliche Möglichkeiten für Legalisierung, Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsrechten nach humanitären Gesichtspunkten voll ausschöpfen und sich für ein humanitäres Bleiberecht von mehrjährig Geduldeten und Opfern von Hasskriminalität auch beim Bund einsetzen. Das LEA soll vollziehbar ausreisepflichtige, insbesondere unmittelbar vor der Rückführung stehende Menschen, durch seine Partner und in Kooperation mit dem LAF zu freiwilliger Rückkehr beraten und bei Anträgen von Rückkehrhilfen unterstützen, um Rückführungen zu vermeiden. Auf Beschäftigungsverbote wird weiterhin weitmöglichst verzichtet.

Angesichts der historischen Verantwortung Deutschlands für die Gruppe der Sinti*zze und Rom*nja wird sich Berlin für eine bundesweite humanitäre Bleiberechtsregelung für Rom*nja-Flüchtlinge aus Drittstaaten, die schon länger in Deutschland leben, einsetzen. Berlin wird alle Möglichkeiten nutzen, um Angehörigen dieser Gruppe ein humanitäres Bleiberecht zu erteilen.

Die Koalition wahrt humanitäre Grundsätze bei Aufenthaltsbeendigung. Direktabschiebungen aus Schulen, Jugendeinrichtungen und Krankenhäusern sowie Familientrennungen bei Rückführungen wird es nicht geben. Auf nächtliche Abschiebungen, insbesondere bei Familien mit Kindern, alten Menschen und Menschen mit Behinderung oder schwerer Erkrankung, soll verzichtet werden. Der Anspruch auf anwaltliche Betreuung und Begleitung gilt während der Vollstreckung aufenthaltsbeendender Maßnahmen. Mobiltelefone verbleiben grundsätzlich bei den Betroffenen. Die Koalition hält Abschiebehaft und gewahrsam sowie Flughafenverfahren grundsätzlich für unangemessen, nutzt sie nicht und wird sich im Bund für deren Abschaffung einsetzen.

Rückführungen in Regionen, in die diese aus humanitären Gründen nicht tragbar sind, wird es weiterhin nicht geben. Bei länger andauernden Konflikten in diesen Ländern ist auf die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen statt Duldungen hinzuwirken.Hierzu wirkt Berlin unter anderem auf entsprechende Altfallregelungen hin. Es werdenalle Ermessenspielräume zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen bei längerfristig unzumutbarer Ausreise genutzt. Im Winter soll auf Abschiebungen verzichtet werden, wenn Witterungsverhältnisse dies humanitär gebieten.

Die Koalition will landesrechtliche Möglichkeiten ausschöpfen, um Familiennachzug zu erleichtern. Wir setzen uns im Bund für die Streichung der Kontingentierung beim Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte ein. Die Koalition setzt sich im Bund für eine erleichterte Härtefallregelung zum Nachzug von Geschwisterkindern zu anerkannten minderjährigen Flüchtlingen und von jungen Erwachsenen zu hier lebenden Angehörigen ein.

Bei der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen sind Ausnahmen von der Passpflicht großzügig zu handhaben und alternative Formen des Identitätsnachweises zu berücksichtigen, soweit die Passbeschaffung nicht zumutbar ist.

Anträge auf Aufhebung von Wohnsitzauflagen bei einem geplanten Wegzug sowie entsprechende Anträge auf Zuzüge nach Berlin bearbeitet das LEA umgehend. Es schöpft sein Ermessen zugunsten der Menschen aus, wenn sie aus familiären Gründen, zu Arbeit oder Ausbildung oder sonstigen Gründen nach oder von Berlin umziehen wollen.

Es wird ein Beirat bei der für Aufenthaltsrecht zuständigen Senatsverwaltung errichtet, um den Dialog mit der Zivilgesellschaft zu verstetigen und wissenschaftlich zu begleiten. Er hat dort eine Geschäftsstelle, die personell ausgestattet wird. Beiratsmitglieder sind Organisationen der Zivilgesellschaft, Verwaltung und Wissenschaft. Themenbezogen wird er um beratende Mitglieder erweitert. Er gibt Empfehlungen und nimmt Stellung zu migrationspolitischen Fragen und zur Umsetzung des Migrationsrechts. Das fachlich zuständige Senatsmitglied sitzt dem Beirat vor, entscheidet binnen sechs Monaten über Empfehlungen und berichtet ihm regelmäßig über deren Umsetzung. Zur Arbeit des Beirats wird ein jährlicher Bericht veröffentlicht.

Die Koalition arbeitet weiterhin vertrauensvoll mit der Härtefallkommission zusammen mit dem Ziel, ihre Empfehlungen und Entscheidungsbegründungen über eine Aufenthaltserteilung weiter stark zu berücksichtigen. Bei Entscheidungen über Kommissionsersuchen werden humanitäre Aspekte neben persönlichen Gründen im Zuge der Einzelfallprüfung besonders gewichtet. Gesundheitliche Einschränkungen, Alter, Behinderung und Pflege von Kindern oder Angehörigen sind bei der Entscheidung zu berücksichtigen, insbesondere inwieweit diese Umstände Arbeit oder Spracherwerb erschwert haben.

Das Landesprogramm für syrische und irakische Geflüchtete mit Verwandten in Berlin wird weitergeführt und um afghanische Geflüchtete erweitert. Einkommenshürden für Verpflichtungsgeber*innen sollen gesenkt werden. Ein entsprechender Vorschlag wird bis spätestens Ende 2023 vorgelegt. Zudem werden wir vulnerable Personen und Menschenrechtsaktivist*innen aufnehmen. Das Landesprogramm für besonders schutzbedürftige Geflüchtete wird in Absprache mit dem UN-Flüchtlingshilfswerk mit einem festen Kontingent verstetigt und ausgebaut. Die Koalition setzt sich für die Aufnahme von Schutzsuchenden auch von den EU-Außengrenzen ein. Sie setzt sich im Bund dafür ein, dass das Benehmen mit dem Bundesministerium des Inneren (BMI) bei humanitären Aufnahmen nicht mehr Voraussetzung ist. Berlin bringt sich aktiv in Netzwerke (unter anderem Solidarity Cities, Bündnis Städte Sichere Häfen) ein.