Stadtentwicklung, Bauen, Mieten

Die Koalition stellt sich der Ver­ant­wor­tung, die Entwicklung Berlins als Zentrum der wachsenden Hauptstadtregion sozial und an den Pariser Klimazielen orientiert zu gestalten.

Eine intensive Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg und im Kommunalen Nachbarschafts­forum werden wir anstreben. Gemeinsame Ziele sind ein ausgeglichener Wohnungsmarkt, eine geordnete Siedlungsentwicklung entlang der ÖPNV-Achsen und der Schutz der Freiräume.

Zur Schaffung von ausreichendem, bedarfsgerechtem und bezahlbarem Wohnraum sowie zur Erreichung der Wohnungsbauziele sind neue klima­verträgliche Stadtquartiere von hoher Bedeutung. Die Koalition bekennt sich dazu, den Wohnungsneu- und Umbau in der Stadt mit höchster Priorität voranzubringen. Die dafür notwendige soziale, kulturelle und verkehrliche Infrastruktur sowie die Grün- und Freiflächen wird die Koalition zeitgerecht schaffen. Die Koalition setzt sich für hohe städtebauliche Qualität mit innovativen Konzepten, hoher Qualität öffentlicher (Grün-) Räume und Nutzungs­mischung als Schlüssel zur Urbanität in den neuen Stadtquartieren ein.

Die Koalition wird einen Schwerpunkt auf Investitionen in Klimaschutz bei öffentlichen Gebäuden und Flächen legen. Die Koalition erarbeitet eine gesamtstädtische Freiflächen-Strategie mit konkreten Etappenzielen, um eine wohnortnahe Versorgung mit öffentlichen Grünanlagen, Spielplätzen und Plätzen in öffentlichem Straßenland zu erreichen. Die Koalition wird ein Uferwegekonzept erstellen, um alle Ufer so naturnah und öffentlich wie möglich zu gestalten. Durch einen Katalog ökologischer Kriterien und mit der Arbeitshilfe Bauleitplanung will die Koalition einen klimagerechten Planungsansatz in die Stadt-, Landschafts- und Freiraumplanung integrieren. Aufbauend auf dem Ökokonto entwickeln wir ein gesamtstädtisches vorsorgendes Kompensationsmanagement. Eine Flächenagentur soll Kompensationsflächen akquirieren, entwickeln und pflegen. Die Koalition wird die Berliner Kleingärten sichern und die Kleingartenvereine bei der sozialen, umwelt- und klimagerechten Ausrichtung unterstützen. Eine gesetzliche Sicherung wird geprüft.

Die Koalition will Schlüsselprojekte des sozialen und ökologischen Stadtumbaus umsetzen. Dazu gehört in Abstimmung mit dem Bund die Aufnahme der Planung des schrittweisen Rückbaus der A 103 und A 104.

Die ressortübergreifende Gemeinschaftsinitiative und das Landesprogramm Soziale Infrastrukturmaßnahmen werden fortgeführt und Angebote für Mehrfachnutzungen ausgebaut.

Bei der Entwicklung und Stärkung vorhandener und neuer Quartiere und der Schul­bau­offensive sollen kulturelle Räume in ausreichendem Umfang verbindlich geplant und entwickelt werden. Dies wird über die Strategie zur Integrierten Infrastrukturplanung und mit einem Stadt­entwicklungsplan Kultur (StEP) sichergestellt. Wir wollen die Initiative „Urbane Praxis“ durch eine ressortübergreifende Kooperation stärken und entsprechende Förderinstrumente entwickeln. Die Koalition wird Kulturräume sichern, zum Beispiel mit einem Atelier-Programm, das auch Atelier­wohnungen integriert, und durch eine strategische Kooperation mit den landeseigenen Wohnungs­bau­gesell­schaften, die finanziell abgesichert werden müssen, und der Anerkennung von Clubs als Kulturstätten. Die Koalition beabsichtigt planerische und finanzielle Möglichkeiten, wie zum Beispiel beim Lärmschutz für Clubs, weiterzuentwickeln.

Der Reichtum an Zentren ist ein unschätzbarer Vorteil für ein nachhaltiges Berlin. Für die Stärkung städtischer Zentren, eine robuste Nutzungsmischung und einen qualitätsvollen öffentlichen Raum wird die Koalition aufbauend auf dem „StEP Zentren“ ein Zentren- und Ortskernprogramm sowie Konzepte für eine neue Nutzungsmischung für Einkaufszentren und Einkaufsstraßen entwickeln und dafür Städtebau­förder­mittel einsetzen. Wir werden auf der Grundlage bezirklicher Erfahrungen Pilotprojekte zur Umnutzung von Shopping Malls und Hotels mit wirtschaft­lichen Problemen erarbeiten.

Die Zentren am Hermannplatz und der City West wird die Koalition in ihrer Entwicklung und Urbanität stärken, die Karstadt-Areale aus dem Bestand heraus weiterentwickeln und damit langfristig Arbeitsplätze im Einzelhandel sichern. Hierbei wird eine städtebaulich verträgliche, sich in die Umgebung integrierende Planung verfolgt, an der die Stadt­­gesellschaft beteiligt wird. Für die City West wird ein Masterplan erarbeitet, der ein bis zwei Hochpunkte berücksichtigt.

Die Koalition wird sich für einen konsequenten Schutz von Gewerbemieter*innen und soziokulturellen Projekten einsetzen. Gewerbe­flächen­entwicklungs­konzepte werden dezentral entwickelt und umgesetzt. Durch den Neubau von gemischt genutzten Gewerbehöfen soll der Bestand vergrößert und durch zielgruppen­gerechte und bezahlbare Gewerbemieteinheiten weiter vergrößert werden.Die kostenfreien Beratungs­angebote für Gewerbe­mieter*innen werden weitergeführt. Wir wirken bei der Berliner Immobilien­management GmbH (BIM) und dem Berliner Großmarkt auf transparente Vermietungsregelungen, Bedarfsgerechtigkeit und soziale Staffelung hin.Die Koalition setzt sich gegenüber dem Bund für eine Gewerbemietpreisbremse und einen Gewerbemietspiegel, einen angemessenen Kündigungsschutz sowie die Prüfung der Ausdehnung des Milieuschutzes ein, um Gewerbetreibende, Kulturbetriebe und soziale Einrichtungen vor Verdrängung zu schützen. Wir prüfen die sinngemäße Anwendung des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung auf das Gewerbe.

Um die erwartete Entwicklungsdynamik Berlins und die neuen Ansprüche an die Stadtentwicklung in den nächsten 30 Jahren zu bewältigen, wird die Koalition eine Überarbeitung des Flächennutzungs­plans von 1994 prüfen.

Die Zusammenarbeit der Senatsverwaltungen mit den Bezirken wird verbessert, um eine abgestimmte Vorgehensweise und eine integrierte Stadtplanung über alle Ebenen hinweg zu erreichen. Die Möglichkeit, Bereichs­entwicklungs­planungen und integrierte Stadtentwicklungskonzepte über Städtebaufördermittel zu finanzieren, wird genutzt. Die sozialen Infrastruktur­konzepte und die Strategie zur integrierten Infrastruktur­planung werden fortgeschrieben.

Wir werden das zivil­gesellschaftliche Engagement in Großsiedlungen weiterhin unterstützen und die BENN-Projekte (Berlin Entwickelt Neue Nachbarschaften) weiterführen.

Um ein breites Spektrum von Planungsbüros in die Entwicklung hochwertigen Städtebaus, Freiflächenplanung und Baukultur einzubinden, schreiben wir verstärkt Wettbewerbe nach den Richtlinien für Planungs­wettbewerbe (RPW) aus und sorgen für faire Vergabeverfahren. Der Pflege und dem Schutz besonders erhaltenswerter Bausubstanz kommt ein hoher Stellenwert zu. Die Koalition unterstützt die Bezirke bei der Einrichtung von Gestaltungs­beiräten und verstetigt die Arbeit des öffentlichen Baukollegiums.

Das Hochhausleitbild bildet den Rahmen für zukünftige Hochhaus­projekte. Es wird im Laufe der Legislaturperiode evaluiert.

Die Koalition wird gemeinsam mit Brandenburg, den Architektenkammern und zivilgesell­schaftlichen Initiativen über die Durch­führung einer Bau­ausstellung diskutieren, die zur Plattform für sozial und ökologisch vorbildliche Quartiers­entwicklung, innovatives Verwaltungs­handeln sowie kooperative Stadt- und Regional­planung in der Hauptstadt­region Berlin-Brandenburg und den Bezirken wird.

Die Koalition wird die Leitlinien zur Bürgerbeteiligung weiterentwickeln und dafür sorgen, dass Beteiligungsbüros in allen Bezirken etabliert werden.

Die Koalition setzt die Politik der kooperativen Stadt­entwicklung auf ausgewählten landeseigenen Liegenschaften wie dem Haus der Statistik, dem Rathausblock und der Wiesenburg fort und baut Kooperationen mit der Stadtgesellschaft bei der Entwicklung neuer Standorte weiter aus. Der Runde Tisch Liegenschafts­politik wird fortgesetzt. Wir prüfen die Einrichtung einer Taskforce für bedrohte Räume der Berliner Mischung und Soziokultur zur Bewältigung von stadt­entwicklungs­politischen Heraus­forderungen und Konflikten.

Das Rathaus­forum/Marx-Engels-Forum soll auf der Grundlage des Wett­bewerbs­ergebnisses als öffentlicher Freiraum zügig partizipativ realisiert werden. Die Koalition wird das Quartier Molken­markt/Kloster­viertel in einem „Berliner Band der Kultur“ entwickeln. Für den Molkenmarkt streben wir eine kleinteilige Bebauung mit vielfältiger Nutzung und sehr guter Architektur an. Für den Bereich um die Gertrauden­brücke muss der geeignete Städtebau mit dem Denkmalschutz und der Verkehrsplanung zügig in Alternativen geprüft werden. Der öffentliche Raum auf der Spreeinsel wird im Rahmen des Nationalen Projektes des Städtebaus durch die Freitreppe und umliegende Anlagen am Flussbad verbessert.

Die Koalition setzt sich dafür ein, dass der Alexanderplatz an Aufenthalts­qualität gewinnt sowie öffentliche und kulturelle Nutzungen den Platzcharakter prägen.

Für die Friedrichstraße wird das Konzept der Verkehrs­beruhigung und Aufwertung des öffentlichen Raums gemeinsam mit den Anlieger*innen überprüft und weiter­entwickelt, die Aufenthalts­qualität verbessert und die kommerzielle Nutzung des öffentlichen Straßenlandes gesteuert.

Der Rathausblock/Dragoner Areal wird als Modell­projekt für ein soziales wie ökologisches Wohn- und Gewerbequartier weiter vorangebracht und die Kooperationsformate werden fortgesetzt. Das im Haushalt 2021 bereits abgesicherte Modellprojekt „Dauerhafte Bindungen“ werden wir umsetzen und prüfen, inwieweit eine modellhafte, möglichst langfristige Bindung von Sozialwohnungen mittels Erbbaurechte über den regulären Förderzeitraum hinaus in Abgrenzung zum kommunalen Volleigentum mit dem Ziel einer langfristig gemischten Quartiers­entwicklung möglich ist.

Es wird geprüft, ob und inwieweit der städte­bauliche Vertrag zur Urbanen Mitte den aktuellen klima­politischen Aufgaben und den Bedarfen vor Ort noch gerecht wird und eine Anpassung von Art und Maß der Bebauung ermöglicht wird.

Die Bestands­nutzungen am ehemaligen Flughafen Tempelhof werden sukzessive gesichert. Rechtlich zulässige Zwischen­nutzungen, die keine erheblichen Bau­maßnahmen erfordern sowie ander­weitig finanziert und verantwortet werden, können – ohne einer Zielstruktur vorzugreifen – zugelassen werden.

Die Koalition wird sich dafür einsetzen, die Kultur­brauerei und das Filmtheater Colosseum als Kultur­standorte zu erhalten.

Die Koalition wird wichtige Gedenkorte der deutsch-deutschen Teilung bewahren und entwickeln. Das diskursive Verfahren für die Gestaltung des Checkpoint Charlie wird fortgeführt. Das ehemalige Gelände des Ministeriums für Staats­sicherheit der DDR in der Normannenstraße soll zum Campus für Demokratie entwickelt und als öffentlicher Kultur-, Bildungs-, Erinnerungs- sowie Verwaltungs­standort wiederbelebt werden. Für die ehemalige FDJ-Schule (Freie Deutsch Jugend) am Bogensee wird die Koalition gemeinsam mit dem Land Brandenburg, dem Bund und der Gemeinde Wandlitz ein Nutzungskonzept entwickeln.

Die Erforschung und partielle Sicherung der historischen Zeugnisse im Boden ist Teil der modernen Stadtentwicklung, die Großgrabung Molkenmarkt wird fortgesetzt. Mit der bevorstehenden Eröffnung des Archäologischen Haus am Petriplatz wird ein zentraler Ort zur Berliner Archäologie geschaffen. Archäologische Fenster sollen am Roten Rathaus, in der Breiten Straße und am Molkenmarkt entstehen.

Die Koalition unterstützt die bundesfinanzierte Bauakademie in ihrem Bestreben, einen nachhaltigen und innovativen Bau im Geiste Schinkels umzusetzen.

Berlin hat einen akuten Wohnungsmangel, insbesondere im unteren und mittleren Mietpreis­segment. Der Berliner Wohnungsmarkt ist derzeit gekennzeichnet durch eine geringe Leerstands­quote, daraus resultierende fehlende Umzugs­möglichkeiten, Abwanderungen ins Umland sowie stark ansteigende Mieten und überhöhte Angebotsmieten, Immobilien­spekulation und überhöhte Bodenpreise. Nur wenn wir ausreichend bezahlbare Wohnungen schaffen und gleichzeitig Mieter*innen schützen, werden wir den Wohnungsmarkt in Berlin nachhaltig entspannen.

Vor diesem Hintergrund hat die Koalition das erklärte Ziel, den Wohnungs­neubau und die dazugehörige Infrastruktur in der Stadt mit höchster Priorität voranzubringen, um der Zielsetzung des Neubaus von 20.000 Wohnungen im Jahr zu entsprechen. Das Ziel dabei ist, möglichst die Hälfte davon in dieser Legislatur im gemeinwohl­orientierten und bezahlbaren Segment zu errichten. Die Koalition wird durch Beschleunigungen, Förderprogramme, vertragliche Lösungen und eine entsprechende Liegenschaftspolitik den Wohnungsmangel und damit einhergehende überhöhte Mietenbekämpfen. Die vielen anstehenden Bauaufgaben sind für uns Aufforderung für Innovationen und den ökologischen Umbau.

Der „Stadtentwicklungs­plan Wohnen“ (StEP Wohnen) wird überarbeitet mit dem Ziel, Möglichkeiten auszuloten, um zusätzliche Wohnungs­baupotenziale zu erschließen. Die Zielzahl von 200.000 Wohnungen bis 2030 wird konkret mit Stadtquartieren und Wohnbau­potenzialen untersetzt. Der Wohnungsbau wird insbesondere durch verträgliche Nachverdichtung, Aufstockung, Transformation im bebauten Bereich wie zum Beispiel Parkplätze, Nutzungs­stapelung, graue Flächen und in neuen Stadtquartieren realisiert. Folgende Maßnahmen ergreift die Koalition:

In den ersten 100 Tagen wird ein projekt­konkreter Bericht über alle größeren laufenden Projekte in den neuen Stadtquartieren, im Kooperativen Baulandmodell, bei den städtischen Wohnungs­bau­gesell­schaften sowie bei privaten Bauherren vorgelegt, um Transparenz zu schaffen, Zielsetzungen zu schärfen sowie Probleme und Lösungen aufzuzeigen.

Aufbauend auf den bisherigen Erfahrungen werden wir Maßnahmen zur Beschleunigung der Planungs-, Genehmigungs- und Bauabläufe umsetzen. Die Koalition wird Entwicklungs­hemmnisse beim Wohnungsbau konsequent abbauen. Damit verbunden ist unter anderem der Aufbau von Personal, besser abgestimmte Verkehrsplanung, Beschleunigung von Bebauungsplänen, gute und zügige Beteiligungs­verfahren, Lösung von Naturschutz­konflikten, Finanzierung öffentlicher Infrastruktur, Entwicklung von Strategien im Umgang mit begrenzten Baukapazitäten etwa über eine Stärkung der Bauwirtschaft und eine Ausbildungs­offensive.

Wir werden die für den Wohnungs­neubau erforderlichen Verkehrsprojekte gut abgestimmt schnell realisieren und gegebenenfalls für vorläufige Erschließung sorgen. Dies gilt insbesondere für die Stadtquartiere Gartenfeld, Blankenburger Süden, Michelangelostraße, Güterbahnhof Köpenick, Siemensstadt Square, Wasserstadt Oberhavel, Rangierbahnhof Pankow, Schumacher-Quartier.

Im Zuge einer Fortschreibung des „StEP Wohnen“ bis 2023 wird aufgrund der künftigen Bevölkerungs­entwicklung der zusätzliche Wohnraumbedarf ermittelt. Dabei wird die Bevölkerungs­entwicklung der gesamten Metropol­region berücksichtigt, um wirtschafts-, sozial- und klimapolitisch unerwünschte Verdrängungs­effekte ins Umland zu vermeiden.

Um mindestens 200.000 neue Wohnungen bis 2030 zu bauen, wird die Koalition zusätzliche Potenziale, unter anderem durch Erweiterung der Kulisse, höhere Dichte in den bisher definierten 16 neuen Stadt­quartieren sowie zusätzliche neue Stadtquartiere beziehungsweise Erweiterungen, definieren.

Prioritär soll dabei der Wohnungsbau in den neuen Stadtquartieren weiterverfolgt und beschleunigt sowie durch höhere Dichten intensiviert werden, um mindestens 51.000 Wohnungen in diesen Quartieren zu bauen: Blankenburger Süden, Buch am Sandhaus, Buckower Felder, Europacity, Wasserstadt Oberhavel, Neues Gartenfeld, Johannisthal/Adlershof, Güterbahnhof Köpenick, Neulichterfelde, Michelangelostraße, Schumacher-Quartier, Pankower Tor, Neue Mitte Tempelhof, Schöneberger Linse (Südkreuz), Siemensstadt, Stadtgut Hellersdorf.

Zusätzliche neue Stadtquartiere wie etwa Tegel Nord und Marienhöfe sollen mit rund 2.800 Wohnungen zügig in die Umsetzung gehen. Wohnungs­baupotenziale in weiteren Quartieren wie zum Beispiel die Elisabeth-Aue, Zentraler Festplatz und Späthsfelde werden im Rahmen der Überarbeitung des „StEP Wohnen“ ausgelotet und mit konkreten Zahlen untersetzt.

Dabei sollen Klimaresilienz, die Planung und der Erhalt sozio­kultureller Infrastruktur und grüner Freiflächen sowie innovative Konzepte der Schwammstadt, der 15-Minuten-Stadt und der Smart City Berücksichtigung finden.

Das Wohn­flächen­informations­system (WoFis) beinhaltet alle Potenziale über 50 Wohneinheiten, darunter auch die neuen Stadtquartiere. Darin sind kurz- und mittelfristig etwa 151.000 Wohnungen realisierbar. Darüber hinaus können ca. 31.000 Wohnungen innerhalb der nächsten acht bis zwölf Jahre fertiggestellt werden.

Hinzu kommen Wohnungs­bau­potenziale unter 50 Wohneinheiten wie etwa Nach­verdichtungen, Aufstockungen im Bestand, Transformation im bebauten Bereich, Nutzungsstapelung oder graue Flächen in Höhe von 30.000 Wohneinheiten bis 2030. Durch Rückbau und Deckelung von Verkehrs­bauten werden zusätzliche Flächenpotenziale für die Zeit ab 2030 mobilisiert. Inwieweit Berlin darüber hinaus weitere Flächen auf bislang unversiegelten Böden bebauen muss, wird im Rahmen der Fortschreibung des „StEP Wohnen“ sorgfältig geprüft.

Derzeit ergibt dies in der Summe ein Wohnungs­bau­potenzial von 212.000 Wohnungen und weiterer Potenziale bei Überarbeitung des „StEP Wohnen“. Für die Zeit der Legislatur­periode wird keine Randbebauung des Tempelhofer Feldes geplant.

Eine maßvolle und verträgliche weitere Verdichtung in bestehenden Stadtstrukturen ist ein wichtiger Schlüssel für eine klimagerechte Stadtentwicklung. Hierdurch kann eine Ausdehnung in der Metropolregion in die Fläche und zusätzlicher Autoverkehr vermieden werden. Deshalb bekennen wir uns zum „Urbanen Bauen“, das die Möglichkeiten der neuen Baunutzungsverordnung (BauNVO) nutzt, auch über die bisherigen Bau- bzw. Traufhöhen hinaus. Hierfür wird im Einzelfall entsprechendes Baurecht geschaffen.

Der wachsende Bedarf nach Flächen wird zukünftig vermehrt durch Neuordnung und bestmögliche Nutzungs­überlagerung gedeckt. Die Koalition wird deshalb die bezirkliche Entwicklungs­planung systematisch um ein strategisches Flächen­management ergänzen, auch um ein aktives Zugehen auf Grundstücks­eigentümer*innen zu ermöglichen. Dafür sind die Wohnungs­potenziale aus dem WoFis eine wichtige Grundlage.

Die Investitions­fähigkeit der landeseigenen Wohnungs­bau­gesell­schaften wird gesichert. Die Wohnungs­bau­gesell­schaften sollen in den nächsten fünf Jahren 35.000 Wohnungen neu bauen. Dafür werden weiter un­ent­geltlich landeseigene Grundstücke übertragen, deren Wert sie als Mietsubvention einsetzen müssen. Mindestens 400.000 Wohnungen sollen durch Neubau und Ankauf im Jahr 2026 in öffentlicher Hand sein. Die Kooperations­vereinbarung mit den landeseigenen Wohnungs­bau­gesell­schaften wird fortgeschrieben.

Für die Erfüllung der ehrgeizigen Neubauziele muss die Neubau­fähigkeit der landeseigenen Wohnungs­bau­gesell­schaften verbessert werden. In Absprache mit den Landes­wohnungs­unternehmen (LWU) wird geklärt, wie in einer gemeinsamen stärkeren Planungs- und Neubau­einheit Synergie­effekte zum Beispiel aus Standardisierung gehoben und bessere Strategien zum Umgang mit knappen Baukapazitäten auf dem Markt umgesetzt werden können.

Die LWU werden mehr Wohnungsneubau in serieller Bauweise erstellen und neue, gemeinschaftliche Wohnformen wie auch große Familien besonders berücksichtigen. Städtebauliche Qualität und lebenswerte Quartiers­strukturen werden dabei weiterhin gewahrt.

Wohnungsangebote und Neubauten der landeseigenen Wohnungs­bau­gesell­schaften für Studierende und Auszubildende sollen weiter ausgebaut werden.

Fast 40 Prozent der Treibhausgas-Emissionen und 60 Prozent des Abfall­aufkommens gehen in Deutschland auf den Gebäudesektor zurück.

Die Koalition wird einen deutlichen Schwerpunkt auf Investitionen in Klimaschutz und Klima­anpassung legen und das Bauen in Berlin konsequent auf Nachhaltigkeit ausrichten. Damit wird Berlin Teil des „Green Deals“ der Europäischen Union.

Das Land und seine Unternehmen wollen sich verpflichten, beim Neubau eine Zertifizierung nach dem Bewertungs­system Nachhaltiges Bauen (BNB) einzuhalten. Die im Verfahren befindliche Zertifizierung (Silber ab zehn Mio. Euro Investitions­volumen) wird abgesichert. Der Senat wird aufgefordert, ein Umsetzungs­konzept inklusive einer Folgen­abschätzung vorzulegen.

Neue Gebäude (auch bei den landeseigenen Betrieben) sollen möglichst aus nachwachsenden und kreislauf­gerechten Baustoffen errichtet werden und damit CO2 einlagern. Schulgebäude und Wohnbauten der LWU sollen vermehrt aus Holz und klimagerechten Baustoffen gebaut werden. Lebens­zyklus­kosten werden als Kriterium genutzt.

Eine Berliner Holz-Bauhütte wird aufgebaut und ein Holzbau­cluster mit Brandenburg organisiert. Das Schumacher-Quartier wird dabei Pilotprojekt.

Zur Erreichung der CO2-Einsparungen im Gebäudebestand werden wir den bereits begonnenen Prozess der städtischen Wohnungsbau­gesellschaften intensivieren, das Ziel der CO2-Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. Für den privaten Wohnungsbestand wollen wir Förder­programme weiterentwickeln, die mit dem Förder­instrumentarium des Bundes abgestimmt sind. Die Koalition wird die Schaffung und Verlängerung von Preis- und Belegungs­bindungen im Zuge einer Novellierung der Wohnungsbau­förderung für energetisch sinnvolle Maßnahmen ermöglichen.

Der Abriss von baulichen Anlagen vernichtet bislang sehr viel graue Energie, deshalb haben für die Koalition der Umbau und die Erweiterung Priorität gegenüber Abriss und Neubau. Wo Bauteile abgebrochen werden, gilt das Primat der Kreis­lauf­wirtschaft und vor allem das Getrenntsammeln. In Zusammenarbeit mit der Bauwirt­schaft soll das Recycling von Bauabfällen deutlich verstärkt und die Lagerung und Wieder­nutzung von älteren Bau- und Ausbauteilen ermöglicht werden. Für Innovationen am Bau wird das Land Berlin mit den Hochschulen, Forschungs­einrichtungen und der Bauwirtschaft in der Region kooperieren und ein Bauinnovations­zentrum für Beratung und Schulung einrichten, das eng mit der Bundesstiftung Baukultur zusammenarbeiten wird. Um asbestfreie Hauptstadt zu werden, schafft die Koalition als Sofortmaßnahme Beratungs­kapazitäten für Mieter*innen und Vermieter*innen. Die energetische Ertüchtigung des öffentlichen Gebäude­bestands wollen wir durch Bundes- und Landesprogramme fördern.

Die Koalition wird die Berliner Bauordnung zügig unter Einbeziehung der Bezirke novellieren mit dem Ziel, eine weitere Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren zu ermöglichen. Die bereits vorgesehenen Änderungen für mehr Barriere­freiheit werden mittelfristig umgesetzt. Ökologische Themen für mehr Nachhaltigkeit wie der qualifizierte Freiflächenplan, die Dach- und Fassaden­begrünung, der Schutz erhaltenswerter Bausubstanz, die Holzbauweise und die Typen­genehmigungen finden Eingang. Es wird geprüft, inwieweit der Biotop­flächenfaktor hierbei Berücksichtigung finden kann. Zudem wird die Koalition Empfehlungen aus dem „StEP Klima“ berücksichtigen.

Bei der Entwicklung von Wohnraum ist angemessener Raum für öffentliche Bewegungs­angebote einzuplanen.

Wir wollen den Anteil an barrierefreien und barrierearmen Wohnungen in Berlin im Neubau und im Bestand deutlich erhöhen. Eine Investitions­offensive für barrierefreie und inklusive Wohnangebote im Bestand wird geprüft.

Das bewährte Kooperative Baulandmodell wird in Anlehnung an das Münchner Vorbild weiterentwickelt, sodass sowohl im niedrigen als auch im mittleren Preissegment Wohnraum geschaffen wird. Die Koalition wird die bisherige Förderung im ersten Förderweg für das untere Preissegment bei 30 Prozent der Wohnfläche fortführen. Für das mittlere Preissegment streben wir im zweiten Förderweg zusätzlich einen deutlichen Anteil an geförderter Wohnfläche an. Wirtschaftlich­keit ist eine Grund­annahme und Voraus­setzung für jede Weiterentwicklung dieses Modells. Die konkrete Ausgestaltung wird im “Bündnis für Wohnungs­neubau und bezahlbares Wohnen“ mit den Beteiligten abgestimmt. Jenseits der Refinanzierung durch öffentliche Förderung wird die Möglichkeit der Refinanzierung durch einen Anteil von Eigentums­wohnungen eröffnet. Die Koalition wird die Projekte des Kooperativen Baulandmodells und die laufenden neuen Stadtquartiere beschleunigen, damit ein größerer Teil der Potenziale deutlich früher und vor 2026 realisiert wird.

Die Koalition setzt den Weg fort, grundsätzlich keine landeseigenen Grundstücke zu veräußern. Bei großen Projekten auf landeseigenen Grundstücken wollen wir mit dem Ziel der Mischung auch Grundstücke an Genossenschaften (mindestens 25 Prozent der Flächen)im Wege des Erbbaurechts vergeben. Dies wird dinglich gesichert. Landeseigene Grundstücke werden nur im Erbbaurecht vergeben, weiterhin auch an Genossenschaften zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Eine Verlängerung der Laufzeiten von Erbbaurechten auf maximal 99 Jahre werden wir anbieten. Wir wollen Konzeptverfahren so weiterentwickeln, dass sie schneller und weniger aufwendig sind. Das schließt Direktvergaben nicht aus, über die das Parlament entscheidet. Der Zugang zu landeseigenen Grundstücken wird verbessert.

Flächen an Genossenschaften werden per Erbpacht zu grundbuchlich gesicherten Bedingungen vergeben, die sich am Ertrag ausrichten, der sich mit preisgebundenen Wohnungen erzielen lässt. Das Land bietet an, für jede genossen­schaftliche Neubauwohnung auf eigenen Grundstücken landeseigene Baupotenziale in gleicher Größe zur Verfügung zu stellen. Ein*e Genossenschafts­beauftragte*r wird erneut berufen.

Die Koalition will auf un- oder untergenutzten Flächen landeseigener Betriebe oder anderer öffentlicher Institutionen (beispielsweise BVG, Vivantes, Universitäten oder der Polizei) Wohnungsbau für Beschäftigte realisieren, um die Attraktivität von Jobs im öffentlichen Sektor nachhaltig zu erhöhen. Wir werden die Politik der Sicherung und Ausweitung des Bodens in öffentlicher Hand fortsetzen und die Berliner Ankaufsstrategie weiterentwickeln.

Es wird ein Fokus auf die Beschleunigung der Bau- und Planungsverfahren gelegt.

Bei Bebauungsplänen (B-Plänen) sind klare Fristen in den Verwaltungen durchzusetzen. Zielvereinbarungen zwischen Senat und Bezirken zur Schaffung bezahlbaren Wohnungs­neubaus werden auf Grundlage des Wohn­flächen­informations­systems fortgeschrieben und die Wohnungs­bauprämie verstetigt. Die Koalition wird die Wohnraum­förderung ausbauen und die Förderhöhen sowie Förderzahlen erhöhen. Die öffentliche Förderung des Wohnungsbaus wird sich an einem Fördervolumen für 5.000 Wohneinheiten (WE) jährlich orientieren. Ziel der Koalition ist dabei, die Zahl von Sozialwohnungen in Berlin mindestens stabil zu halten. Die Koalition strebt die Verlängerung von Bindungszeiten für Miet- und Belegungs­bindungen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten an. Es wird geprüft, inwieweit die Nachwirkungs­frist bei vorzeitiger Rückzahlung öffentlicher Baudarlehen verlängert werden kann.

Die mit dem sogenannten Zweiten Förderweg geschaffene Möglichkeit der Wohnungs­neubau­förderung für mittlere Einkommens­gruppen (bis 180 Prozent Bundes­einkommens­grenze) soll fortgeführt und weiterentwickelt werden, um den Wohnungsneubau auch im mittleren Segment zu verstärken. Innerhalb des S-Bahn-Rings wird auf eine Obergrenze des gebundenen Wohnraums verzichtet.

Der Senat wird die großen Wohnbauprojekte ressort­übergreifend zentral koordinieren. Dazu wird der Senat in einer monatlich tagenden Senatskommission den Umsetzungsstand großer Wohnbauprojekte verfolgen und Umsetzungsprobleme zwischen Fachressorts und in Kooperation mit den Bezirken lösen. Die Bezirks­vereinbarungen mit dem Senat werden fortgesetzt und insbesondere bei Nach­verdichtungen wird verwaltungsintern sowie öffentlich das Ziel der Wohnraum­schaffung verfolgt.

Wir werden die Voraussetzung dafür schaffen, das Bebauungs­planverfahren mit Hilfe eines digitalen Verfahrens­managers und planungsbegleitender Lenkungsrunden durchzuführen. Wir wollen die Genehmigungsfiktion bei Sonder­nutzungs­erlaubnissen für Nebenstraßen zur Baustellen­einrichtung ermöglichen und diese Regelung nach zwei Jahren evaluieren. Die Personal- und Ressourcen­bedarfe der Bezirke für die Aufstellung von sektoralen Bebauungsplänen sowie strategisches Flächen­management, vorbereitende Bauleitplanung, Grünflächen­planung, Umwelt- und Naturschutz, Verkehrsplanung und Denkmalschutz werden angemessen berücksichtigt. Insbesondere will die Koalition die Bezirksämter und die befassten Sonderbehörden personell verstärken, damit schneller geplant und genehmigt werden kann. Zur Erreichung der prioritären Wohnungsbau­ziele wird der Senat auch künftig einzelne Bebauungspläne übernehmen.

Die Vergabe von Planungs- und Bauaufträgen soll so organisiert werden, dass auch kleinere Auftragnehmende zum Zuge kommen. Die Koalition wird gemeinsam mit der Bauwirtschaft eine Ausbildungsoffensive für Bauberufe starten. Dazu zählt auch die Stärkung der dualen Ausbildung in technischen und planenden Fachgebieten. Die Koalition wird von der gesetzlich neu geschaffenen Möglichkeit, sektorale Bebauungspläne aufzustellen, Gebrauch machen, um zusätzliche Potenziale für den sozialen Wohnungsbau zu erschließen. Bebauungspläne, die nicht mehr den heutigen Anforderungen an eine soziale und klimagerechte Stadt genügen, werden geprüft und gegebenenfalls angepasst. Die Koalition unterstützt die Aufstellung von Bebauungsplänen als Regelinstrument, um die kooperative Bauland­entwicklung anzuwenden und die Qualität zu sichern.

Um die Akzeptanz für Nachverdichtungsvorhaben kommunaler Wohnungs­bau­unternehmen zu erhöhen, setzt sich die Koalition für transparente und ergebnisoffene Partizipations­verfahren zur Umsetzung ein. Einwände der Anwohner*innen und der Bürgerschaft sollen frühzeitig berücksichtigt werden, um Aspekte der Lebensqualität, der Klimaverträglichkeit und der Infrastrukturen effektiv in die Planungsprozesse einfließen zu lassen.

Es wird ein Bündnis für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen gegründet, das die städtischen Wohnungs­bau­gesellschaften, Vertretungen der Genossenschaften und der privaten Wohnungs­unternehmen, die zuständigen Senats- und Bezirks­verwaltungen und Mieterverbände einbezieht, um Mieterschutz und bezahlbaren Wohnungsneubau konsequent und koordiniert voranzutreiben. Wir setzen dabei auf das Prinzip Kooperation statt Konfrontation. Ziel des Bündnisses ist es auch, für bezahlbare Mieten im Bestand zu sorgen, um die soziale Mischung in der Stadt zu erhalten und Verdrängung entgegenzuwirken. Das Bündnis soll neben dem Wohnungsneubau auch die Themen Klimaschutz und Energieeffizienz bei allen Neu- und Bestandsbauten sowie eine integrative Wohnungspolitik für den Erhalt sozial ausgewogener Nachbarschaften und die besondere Berücksichtigung von am Wohnungsmarkt benachteiligten Gruppen zum Inhalt haben.

Ziel der Koalition ist es, innerhalb des ersten Halbjahres 2022 eine Vereinbarung zwischen dem Land Berlin, den Wohnungsunternehmen und den wohnungs­wirt­schaftlichen Verbänden Berlins zu schließen, um den Wohnungsneubau im Sinne des weiterentwickelten Berliner Modells der Kooperativen Bauland­entwicklung und unter Nutzung der durch das Bauland­mobilisierungs­gesetz geschaffenen Möglichkeiten voranzubringen. Hierin sollen die Unterzeichner*innen gemeinsam Verantwortung für eine nachhaltige Stadtentwicklung und die Schaffung qualitativ anspruchsvoller, bezahlbarer Quartiere und Gebäude übernehmen und sich gemeinsam auf konkrete Schritte zur Erreichung des Wohnungsbauziels von 20.000 Wohnungen im Jahr verständigen.

Dabei sollen Vereinbarungen zu folgenden Punkten getroffen werden:

  • Maßnahmen für eine sozialverträgliche Mietengestaltung im Bestand und in Folge von Modernisierungen auch über die Einhaltung gesetzlicher Maßnahmen hinaus (zum Beispiel durch ein freiwillig vereinbartes Mietenmoratorium)
  • Anzahl der Wohnungen im jeweiligen Jahr mit Baubeginn
  • Anteil der Neubauvolumina im geförderten Preissegment für untere und mittlere Einkommen und Anteil der Eigentumswohnungen zur Refinanzierung
  • Anteil des Wohnraumförderprogramms des Landes für den geförderten Wohnungsbau im unteren und mittleren Preissegment
  • Anteil der Schaffung und Bereitstellung von Wohnraum für Wohnungslose und andere Wohnungsnotfälle
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Wohnungsverlust insbesondere von Familien mit Kindern
  • Maßnahmen zur Unterstützung von Wohnungstausch
  • Ökologische Kompensation und soziale Verträglichkeit von Verdichtungs­maßnahmen möglichst im Quartier
  • Maßnahmen der Flächen­bereitstellung für die Schaffung von langfristig bezahlbarem Wohnraum
  • Maßnahmen zur Vereinfachung, Beschleunigung und Digitalisierung von Bauplanungs- und Genehmigungs­prozessen
  • Geeignete Maßnahmen der Effizienz­steigerung und des Einsatzes regenerativer Energien und Maßnahmen zur Senkung der Energieverbräuche
  • Partizipations­verfahren und Kommunikation mit der Öffentlichkeit.

Die Partner des Wohnungsbau­bündnisses kommen in regelmäßigen Abständen zusammen, um sich über den Fortschritt der Umsetzung der Bündnis­vereinbarungen auszutauschen, ein Monitoring­verfahren zu etablieren und gegebenenfalls nachzusteuern, um die gesetzten Ziele zu erreichen. Wir setzen uns angesichts des extrem angespannten Berliner Wohnungsmarkts weiter für einen konsequenten Schutz der Mieter*innen ein. Alle bestehenden Instrumente werden wir nutzen, schärfen und soweit nötig neue einführen.

Die Koalition wird das Zweckentfremdungs­verbot in Bezug auf Abriss von bezahlbarem Wohnraum, gewerbliches Wohnen, Leerstand und Sanktionen verschärfen, die Wohnungsaufsicht stärken und beide Gesetze möglichst in einem Wohnraumschutz­gesetz vereinen. Die Bezirke sollen zur Durchsetzung ausreichend Personal erhalten. Die Koalition wird das Gesetz über das Verfahren der Berliner Verwaltung dahingehend ändern, dass die Zwangsmittel Ersatzvornahme und Zwangsgeld im Falle von vertretbaren Handlungen gleichermaßen angewandt werden können. Dazu gehört auch die konsequente Durchführung von Treuhänderlösungen sowie die Einrichtung eines Fonds für Ersatzvornahmen. Die Koalition wird prüfen, wie möbliertes Wohnen und Wohnen auf Zeit reguliert werden können. Bei Kurz­zeit­vermietungen wollen wir die Vermietungs­platt­formen durch Vereinbarungen (Datenpakte) zur Löschung illegaler Angebote verpflichten.

Die Koalition prüft binnen eines halben Jahres, wie ein Mietkataster für Wohnen und Gewerbe rechtssicher, effektiv und digital umgesetzt werden kann. Ziel ist die zügige Vorlage eines Gesetzesentwurfs. Das Mietkataster soll Leerstand erfassen, zur Erstellung des Mietspiegels dienen, Steuer­hinterziehung besser bekämpfbar machen und für mehr Markt­transparenz sorgen, indem Informationen zur Eigentümerstruktur inklusive der wirtschaftlich Berechtigten erfasst werden. Eigentümer*innen sollen verpflichtet werden, ihre Mieter*innen über Status-Änderungen ihrer Wohnung zu informieren. Der Wohnraum­bedarfs­bericht wird fortgeschrieben.

Die Koalition wird die Bezirke bei der Ausweisung neuer Milieuschutz­gebiete mit einheitlichen Kriterien sowie erforderlichen Personal- und Finanzressourcen unterstützen, und, falls nötig, neue Gebiete auch auf Landesebene festsetzen.

Vor dem Hintergrund des Urteils des Bundes­verwaltungs­gerichts (BVerwG) zur Ausübung des Vorkaufsrechts fordert die Koalition den Bund auf, eine klarstellende, rechtssichere Regelung für das vom BVerwG eingegrenzte Vorkaufsrecht sehr schnell umzusetzen, damit Berlin seine Strategie des Ankaufs von Wohnraum durch Ausübung des Vorkaufsrechts (auch preislimitiert) in sozialen Erhaltungs­gebieten fortsetzen kann, um so Erwerber*innen von Wohnhäusern zum Abschluss von Abwendungs­vereinbarungen zu bewegen. Das existierende Verwaltungs­verfahren soll auf dieser Grundlage verbessert und mit notwendigen finanziellen und juristischen Ressourcen abgesichert werden, etwa durch die Einbeziehung der Bezirke bei Zuschuss­entscheidungen oder eine Gesamt­koordination bei bezirks­über­greifenden Vorkäufen, und dafür sorgen, dass Genossenschaften ausreichend Zeit für die Prüfung etwaiger Vorkäufe haben.

Die Koalition unterstützt neben den LWU auch Genossenschaften beim Ankauf (Belegungsrechte) und als Begünstigte von Vorkaufs­rechten. Vorkaufs­rechts­ausübungen können weiterhin bezuschusst werden. Die Koalition unterstützt die gegründete genossen­schaftliche Ankaufsagentur.

Wir prüfen einen verbesserten Schutz vor Eigenbedarfs­kündigungen auf Landesebene. Die Koalition nutzt alle Möglichkeiten, um gegen Share Deals vorzugehen.

Die Koalition will den Austausch zwischen Politik, Verwaltung, organisierter Zivilgesellschaft und städtischen Bewegungen weiter verbessern, um dauerhaft sichere Mieten und das Gemeinwohl zu fördern. Hierzu gehört auch das Initiativenforum Stadtpolitik Berlin.

Das Modellprojekt Kottbusser Tor zur Mieter­aktivierung wird weitergeführt und seine Ausweitung auf weitere Siedlungen geprüft.

Die Koalition sucht nach Lösungen, um für Menschen auf sogenannten Wagenplätzen Sicherheit für ihre Lebensform zu schaffen und prüft geeignete baurechtliche Maßnahmen für solche Nutzungen, die vertraglich legitimiert sind.

Die kostenfreien bezirklichen Mieterberatungen sollen ausgebaut werden. Wir unterstützen die Fachstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt. Die Datenabfrage und -weitergabe an die Bezirke zu Wohnungs­­kündigungen und Zwangs­räumungen wollen wir verbessern.

Berlin wird sich im Bund weiterhin für Mieterschutz und gegen Immobilien­spekulation einsetzen und – wenn nötig – dafür geeignete Bundesrats­initiativen einbringen. Die Koalition spricht sich für ein Mieten­moratorium für angespannte Wohnungsmärkte, für eine reformierte, sozial ausgewogene Modernisierungs­umlage, für ein Schließen der Schutzlücken der Mietpreisbremse, für eine Verbesserung der Anwendbarkeit des Wucher­paragraphen, für einen Umwandlungsvorbehalt über das Jahr 2025 hinaus, für Schutz vor Eigen­bedarfs­kündigungen, für die Berücksichtigung sozialer/öffentlich gewünschter Nutzungen bei der Berechnung von Bodenwerten und für ein Immobilienregister sowie eine begrenzte Umlage­fähigkeit von Betriebskosten aus. Die Einführung einer neuen Wohn­gemein­nützig­keit durch den Bund werden wir zügig umsetzen.

Um Missstände im bis 2003 geförderten sozialen Wohnungsbau zu beenden, wird die Koalition zügig rechtliche Möglichkeiten prüfen, wie bewirkt werden kann, dass Vermieter*innen entsprechender Wohnungen keine fiktiven Kosten auf die Miete umlegen können und die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten dürfen.

Bei den Berliner Landes­wohnungs­unternehmen wird der bisherige Kurs für die soziale Wohnraum­versorgung und einer sozialen Mieten­gestaltung fortgesetzt. Die Investitions­fähigkeit der LWU wird durch das Land Berlin gesichert. Angekaufte gebundene Wohnungen bleiben dauerhaft gebunden. Neben dem Neubau bleibt der zielgerichtete Ankauf von Wohnungs­beständen durch die LWU Teil der Bestands­erweiterung. Die Privatisierung der Wohnungen der LWU schließen wir aus und wollen das in der Berliner Verfassung verankern.

Die Kooperations­vereinbarung zwischen Senat und LWU wird fortgesetzt und weiterentwickelt. Dabei liegt ein besonderer Fokus auf dem Versorgungs­auftrag für Menschen, die am Wohnungsmarkt benachteiligt sind. Die Ergänzungs­vereinbarung von 2021 wird beibehalten. Die soziale Härtefall­klausel wird von Nettokalt auf Bruttokalt umgestellt.

Die Regelungen des Mieterschutzes bei den LWU vom 01. Juni 2021 gelten bis Februar 2025 und werden zur Mitte der Legislatur mit Blick auf die mietpreis­dämpfende Wirkung und die Wohnungsmarkt­lage evaluiert.

Bei allen den Landeseigenen übertragenen sozialen Aufgaben muss die wirtschaftliche Stabilität gewahrt bleiben. Die LWU wenden transparente Vermietungs­verfahren an.Sie fördern die Baukultur und lobenb ei großen Bauprojekte nWettbewerbe nach den Richtlinien für Planungs­wettbewerbe aus oder führen qualitäts­sichernde konkurrierende Verfahren durch und stellen ihre Projekte im Baukollegium vor.

Wir wollen eine tragfähige Aufgaben­bestimmung für die Berlinovo als öffentliches Unternehmen auch im Umgang mit ihren dauerhaft vermieteten Wohnungs­beständen. Diese unterliegen künftig den Regelungen der Kooperations­vereinbarung. Die Servicequalität vor Ort soll durch eine stärkere Integration der Dienst­leistungen in den LWU bei Kosten­neutralität für die Mieter*innen verbessert werden.

Kleingewerbe soll stärker im Gebäudebestand und im Neubau der LWU gefördert werden. Bei Gewerbeflächen wird durch die Kooperations­vereinbarung ein deutlicher Anteil an gemeinnützige Träger und kulturelle Einrichtungen zu leistbaren Konditionen vergeben. Die Gewerbemieter*innen erhalten mehr Beteiligungsrechte.

Die Koalition prüft im ersten Halbjahr 2022, ob und wie durch eine Novelle des Wohnraumversorgungsgesetzes (WoVG) die Mieter­mit­bestimmung und die sozialen Vermietungs­regeln der LWU abgesichert und das Profil der Wohnraum­versorgung Berlin (WVB) AöR in ihren Aufgaben der Mieter­mitbestimmung, der Kontrolle, Evaluierung und Weiter­entwicklung der LWU gestärkt werden können. Hierzu prüft die Koalition auch, inwieweit die gesetzliche Verankerung der Mieter­beiräte, ein Vorschlagsrecht für die Wahl der Mieterräte sowie Anhörungs-, Vorschlags- und Erörterungs­rechte der Mieterbeiräte einen Beitrag dazu leisten könnten.

Zur Konflikt­regelung zwischen Mieter*innen und LWU streben wir die Einrichtung einer unabhängigen Ombudsstelle bei der WVB mit Auskunftsrecht an.

Die Förderung des sozialen Wohnungsbaus wird für eine auskömmliche Finanzierung zur klimagerechten Errichtung geförderter Wohnungen für kleine und mittlere Einkommen weiterentwickelt. Die Möglichkeit dauerhafter Mietpreis- und Belegungs­bindungen wird in Kombination mit der am sozialen Nutzen orientierten Vergabe von Erbbaurechten geschaffen. Für angekaufte gewerbliche Objekte, auch für Mischnutzungen beispielsweise mit Wohnen, wird eine Förderung für energetische und barrierefreie Modernisierung geprüft. Im Rahmen der Aufstockung der Genossenschafts­förderung wird der Erwerb von Genossenschafts­anteilen für einkommensarme Haushalte erleichtert.

Die Koalition verfolgt das Ziel, das Geschützte Marktsegment unter Beteiligung des Wohnungs­bündnisses gemeinsam mit LWUs und privaten Akteuren auf 2.500 Wohnungen auszuweiten. Die Koalition weitet das General­mieter­modell für die sozialen Wohnhilfen aus. Über ein Landesprogramm bei der Investitionsbank Berlin (IBB) werden gemeinnützigen Trägern ab 2024 Darlehen zur Verfügung gestellt, wenn diese Wohnungen bauen oder Unterkünfte in Wohnungen für Wohnungslose umbauen. Dazu werden auch weiter landeseigene Grundstücke in Erbbaurecht zur Verfügung gestellt. Die Koalition wird einen festen Korridor der landeseigenen Wohnungs­unternehmen für Wohnungslose zur Verfügung stellen.

Der Wohnberechtigungs­schein (WBS) wird für alle in Berlin lebenden leistungs­berechtigten Wohnungslosen mit geringem Einkommen ermöglicht, unabhängig von der Dauer des Aufenthalts­status. In Unterkünften nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG), Frauenhäusern und Einrichtungen der Kältehilfe untergebrachte Menschen erhalten einen WBS mit höchster Dringlichkeits­stufe. Anspruchs­voraussetzungen, Dringlichkeits­kriterien und Wohnungs­vergabe werden in einem Landesgesetz geregelt.

Die neue Landesregierung respektiert das Ergebnis des „Volksentscheides über einen Beschluss zur Erarbeitung eines Gesetzentwurfs durch den Senat zur Vergesellschaftung der Wohnungsbestände großer Wohnungs­unternehmen“ und wird verantwortungs­voll damit umgehen.

Sie setzt eine Experten­kommission zur Prüfung der Möglichkeiten, Wege und Voraussetzungen der Umsetzung des Volksbegehrens ein. Die Besetzung der Expertenkommission erfolgt unter Beteiligung der Initiative des Volksbegehrens. Die Kommission erarbeitet innerhalb eines Jahres eine Empfehlung für das weitere Vorgehen an den Senat, der dann eine Entscheidung darüber trifft. In den ersten 100 Tagen beschließt der Senat über die Einberufung, Beauftragung und Besetzung der Expertenkommission anhand einer Beschlussvorlage. Dabei setzt die Koalition auf externe fachliche Expertise.

In einem ersten Schritt soll die Kommission die Verfassungs­konformität einer Vergesellschaftung, wie im Volksentscheid vorgesehen, untersuchen. Dabei sollen auch mögliche rechtssichere Wege einer Vergesell­schaftung benannt und rechtlich bewertet werden. In einem zweiten Schritt werden für diese Wege wohnungs­wirtschaftliche, gesellschafts­rechtliche und finanz­politische Aspekte berücksichtigt und entsprechende Empfehlungen an den Senat erarbeitet. Der Senat wird die möglichen verfassungs­konformen Wege einer Vergesell­schaftung unter wohnungswirt­schaftlichen, gesellschafts­rechtlichen und finanz­politischen Gesichtspunkten gewichten und bewerten.

Auf Basis der Empfehlungen der Expertenkommission legen die zuständigen Senats­verwaltungen im Jahr 2023 gegebenenfalls Eckpunkte für ein Vergesell­schaftungsgesetz vor. Danach wird der Senat eine abschließende Entscheidung darüber treffen. Es wird eine Geschäftsstelle für die Experten­kommission eingerichtet, die den Mitgliedern unterstützend zur Seite steht. Die Expertenkommission berichtet zu Zwischenständen.