Landesvorstand: An den staatlichen Hoch­schulen des Landes Berlin zählen alle Prüfungs­leistungen des Sommer­semesters 2020 als sog. Freiversuche

Beschluss des SPD-Landesvorstands vom 7.9.2020:

An den staatlichen Hochschulen des Landes Berlin zählen alle Prüfungsleistungen des Sommersemesters 2020 als sog. Freiversuche.

Das heißt: Alle Prüfungen des SoSe 2020 können zu einem späteren Zeitpunkt einmal wiederholt werden, wobei die bessere Note zählt. Dies als Ergänzung zu den bestehenden Wiederholungsmöglichkeiten.

Der Wissenschaftssenator der Stadt Berlin und die weiteren sozialdemokratischen Mitglieder des Senats von Berlin werden dringend gebeten, eine entsprechende Regelung in Form einer allgemein gültigen Verordnung im Rahmen der Verordnungen zur Bekämpfung der COVID 19 Pandemie und ihrer Folgen zu erlassen.

Begründung:

Das Kreativ-/Corona-/Nicht-Semester 2020 hat allen Beteiligten an den Berliner Hochschulen viel abverlangt. Dadurch konnten viele Lehrveranstaltungen und Prüfungen trotz der erschwerten Bedingungen stattfinden. Allerdings war die Umsetzung im Allgemeinen eher pragmatisch als ausgefeilt. Es kann also keineswegs davon gesprochen werden, dass die Lern- und Prüfungsbedingungen vergleichbar zu den Semestern ohne Pandemie war.

Insbesondere aber die direkten Folgen der Pandemie, wie die Schließungen der Bibliotheken , bzw. deren sehr eingeschränkte Öffnung, die Schwierigkeiten im Zugang zu den digitalen Angeboten im Hinblick auf die individuellen Verbindungsmöglichkeiten und die Probleme mit den Onlineprüfungen führen zu einer nicht mehr in Einzelfällen regelbaren Aufhebung der Gleichbehandlungsgrundsätze.

Damit die Studierenden und Lehrenden der Berliner Hochschulen eine allgemeine und gleiche Verfahrensweise erfahren können ist eine entsprechende Verordnungsregelung notwendig, auch zur Entlastung der einzelnen Hochschulen, die ansonsten in einer Vielzahl von Einzelbeschlüssen entsprechende Regelungen in den nächsten Monaten noch behandeln müssten.

Eine Freiversuchsregelung für die Dauer der Coronakrise wird auch massive Studienverzögerungen und weitere Abbrüche verhindern. Gerade im Hinblick auf den, zumal während der Coronakrise erhöhten, Lehrkräftebedarf, muss hier auch über die Umsetzung dieses Beschlusses hinaus dringend gehandelt werden.

Um die dadurch entstehenden Nachteile für Studierende abzufedern, sollten alle Prüfungsleistungen im SoSe 2020 als Freiversuche gelten. wobei zu berücksichtigen ist, dass die Prüfungen des zweiten Prüfungszeitraums des Sommersemesters an den meisten Hochschulen im September / Oktober 2020 stattfinden werden, so dass die Regelung noch rechtzeitig vor diesen Prüfungen in Kraft treten kann.