Beschluss des SPD-Landesvorstands vom 15.06.2020:
Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Senatsmitglieder mögen sich dafür einsetzen, dass der Senat von Berlin folgenden Antrag in die Gesundheitsministerkonferenz am 17. und 18. Juni 2020 einbringt:
Die aktuelle Corona-Pandemie verweist auf den Kernauftrag der Krankenhäuser, Leben zu schützen und zu retten. Krankenhäuser sind deshalb Bestandteil der Öffentlichen Daseinsvorsorge und dürfen nicht marktwirtschaftlich gesteuert werden. Daraus resultierten folgende Forderungen:
- Die Schließungsförderung über den Krankenhausstrukturfonds wird sofort gestoppt.
- Klinisch notwendige Behandlungen entziehen sich jeder Planung. Die gesetzlich vorgeschriebene leistungsbezogene Planung, Verhandlung und Abrechnung von Fallpauschalen (DRG-System) ist deshalb durch ein kostendeckendes Abrechnungssystem zu ersetzen.
- Die Krankenhäuser werden mit ausreichenden Intensivstationen, Isolierstationen, Beatmungseinheiten und Schutzkleidung ausgestattet.
- „Ausreichend“ muss auch Pandemien und andere Katastrophen einschließen: Die Betten- und Personalausstattung der Krankenhäuser ist nicht nach jahresdurchschnittlicher Auslastung sondern unter Einbezug von Katastrophen und Pandemien zu planen.
- In unterversorgten Regionen sind die Zahl der Betten, Notaufnahmen, Geburtsstationen etc. durch Förderung der öffentlichen Kliniken auf das notwendige Maß anzuheben.
- Der Investitionsbedarf der Krankenhäuser von 40-50 Mrd. € ist umgehend abzubauen (Angaben nach DGB).
- Die fehlenden 160.000 Stellen, davon 80.000 in der Pflege sind umgehend zu besetzen (Angaben nach DGB).
- Alle aus den öffentlichen Krankenhäusern ausgegliederten Tochterfirmen werden zurückgeführt.
Der TVÖD gilt gleichermaßen für alle Beschäftigten. - Alle Nicht-öffentlichen Krankenhäuser werden der staatlichen Kontrolle unterstellt und in die allgemeine Pflichtversorgung einbezogen.