Landesvorstand: Das sozial­demo­kratische Projekt Par­ti­zi­pa­tions- und In­te­gra­tions­gesetz

Beschluss des SPD-Landesvorstands vom 7.9.2020:

Wir fordern die Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats dazu auf, die Reform des Partizipations- und Integrationsgesetzes noch in dieser Legislaturperiode erfolgreich abzuschließen. Dabei soll Folgendes beachtet werden:

In Berlin werden die Herausforderungen unseres Landes häufig früher sichtbar als woanders in der Republik. Gerade, wenn es um das Zusammenleben in unserer Einwanderungsgesellschaft geht. Deshalb ist Berlin auch häufig Vorreiter und Beispielgeber für die Republik bei der Erarbeitung von politischen Lösungen.

Bereits 2010 hat Berlin das erste Partizipations- und Integrationsgesetz (PartInG) beschlossen. Flächenländer wie Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg folgten dem Beispiel. Die Berliner Sozialdemokratie ist stolz, dass solche Vorhaben häufig durch die SPD initiiert wurden. So auch in diesem Fall. Dieses Gesetz ist ein sozialdemokratisches Gesetz und wird auch so von den zivilgesellschaftlichen Organisationen in dem Bereich wahrgenommen. 

10 Jahre danach ist es an der Zeit das Gesetz zu reformieren. Dies haben wir mit dem Koalitionsvertrag unter SPD-Führung vereinbart. Ein erster Entwurf liegt vor und wir erwarten von der zuständigen Senatsverwaltung, das Gesetzvorhaben zügig zum Abschluss zu bringen – noch in dieser Legislaturperiode.

Die sozialdemokratischen Abgeordneten und Senatsmitglieder sollten darauf achten, dass der generelle Fokus auf Teilhabe im Zentrum steht. Weg von Forderung hin zu Förderung. Das Gesetz bezieht sich mehrheitlich auf Menschen, die seit Jahrzehnten in Berlin leben und/oder in Berlin geboren wurden. Diesen Berliner*innen mit klassischer Integrationspolitik zu begegnen ist nicht mehr zeitgemäß und auch nicht zielführend. Diese sozialdemokratische Linie muss im Gesetz sichtbar werden.

Den sozialdemokratischen Abgeordneten und Senatsmitgliedern geben wir weiterhin folgende Anregungen und Fragestellungen für die weiteren Beratungen mit auf den Weg, da diese im aktuellen Entwurf nicht behandelt werden:

  • Kann mit der Novellierung des PartInG die strukturelle und umsetzbare Teilhabe von Migrantenorganisationen auf eine sichere gesetzliche Basis gestellt werden?
  • Können Zuwendungen an zivilgesellschaftliche Organisationen, aber auch die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an Unternehmen an Maßnahmen der interkulturellen Öffnung gekoppelt werden?
  • Das Gesetz ist kein Selbstzweck und wir wollen das tägliche Zusammenleben aller Menschen verbessern. Deshalb geht es auch darum, mit der ganzen Stadt über die Herausforderungen unserer Einwanderungsgesellschaft ins Gespräch zu kommen. Deshalb wollen wir auch prüfen, ob mit einer Institution angelehnt an die Idee hinter dem Nationalen Ethikrat die interkulturelle Öffnung unserer Gesellschaft und die Stärkung der Teilhabe aller Berlinerinnen und Berliner vorangebracht werden kann.