Digitales Lernen für alle er­möglichen und den Digital­pakt nach­haltig weiter­ent­wickeln

Beschluss des SPD-Landesvorstands:

Zur Weiterleitung an die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus

Zur Weiterleitung an die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats dazu auf, das digitale Lernen aktiv zu unterstützen und den Digitalpakt nachhaltig weiterzuentwickeln. Zu diesem Zwecke sind folgende Forderungen umzusetzen:

  1. Kurzfristig Leasing-Verfahren für die technische Ausstattung von Schüler*innen aufbauen

Der am 22.4. im Koalitionsausschuss beschlossene Digitalzuschuss des Bundes wird durch das Land Berlin verdoppelt. Um die günstige Anschaffung von Endgeräten zu ermöglichen, wird kurzfristig geprüft, ob durch einen Großauftrag und die zentrale Beschaffung, die Ausstattung aller Schüler*innen, die einen Berlin-Pass besitzen möglich ist. Familien mit mehrere schulpflichtigen Kindern sollen generell bei Bedarf Anspruch auf einen Zuschuss z.B. in Form eines bei Digitalmärkten einsetzbaren Gutscheins, erhalten. Um zu gewährleisten, dass alle Schüler*innen über die für das digitale Lernen adäquate technische Ausstattung – insbesondere während der Corona-Pandemie – verfügen, ist außerdem der schnelle Aufbau eines auf Dauer angelegten Leasing-Verfahrens sinnvoll, mit dem adäquate Laptops mit einer standardisierten und volllizenzierten Software-Lösung kostenfrei an Schülerinnen und Schüler verliehen werden. In einem ersten Schritt werden damit Schüler*innen aus sozialbenachteiligten Familien technisch ausgestattet. Von Bundesseite bereitgestellte Finanzmittel zur technischen Ausstattung der Schulen bzw. finanziellen Unterstützung der Schüler*innen sollten dafür genutzt werden.

  1. Bezirke bei IT-Wartung und -Betrieb personell unterstützen

Die Wartung, der Betrieb und Support muss mit dem Ausbau der wachsenden schulischen IT-Infrastruktur personell ausgebaut werden. Dazu braucht es an jeder Schule mind. eine feste, vollzeitbeschäftigte IT-Stelle und ausreichend Personal in den zuständigen Abteilungen der Bezirksämter. Die Finanzierung dieser zusätzlichen Personalstellen ist vom Land zu erbringen. Ggf. können sich kleinere Schulen auch eine Stelle teilen analog dem Verfahren für Verwaltungsleitungen

  1. verbindliche Festlegung auf Betriebssysteme und Anwendungsprogramme

Für eine erfolgreiche Digitalisierung der Schulen spielt neben der Ausstattung an digitaler Hardware der Schulen auch Software-Ausstattung eine entscheidende Rolle. Dazu braucht es für die grundlegende Hardware, Betriebssysteme und Anwendungsbereiche eine landesweite Standardisierung.

Um den Schulen dennoch eine individuelle Schwerpunktsetzungen zu ermöglichen, soll die Senatsverwaltung eine Basis-Softwarelösung für alle Schulen festlegen. Diese festgelegten Basis-Betriebssysteme und -Anwendungsprogramme werden darüber hinaus den Schulen vom Land kostenfrei, auf Dauer und volllizenziert bereitgestellt. Im Sinne der digitalen Souveränität quelloffene Softwarelösungen unter freier Lizenz zu bevorzugen.

  1. Schulpersonal unterstützen und Medienforum ausbauen

Damit der Ausbau an technischer Grundausstattung auch im Unterricht zu den gewünschten Bildungserfolgen führt, muss das Lehrpersonal an Schulen geschult werden. Bei diesen Schulungen sollte vor allem auch auf das verschiedene Expertiselevel der Lehrkräfte im Umgang mit der neuen technischen Ausstattung geachtet werden. So soll sichergestellt werden, dass Lehrkräfte ein leichter Einstieg in die Nutzung gewährleistet wird und sie direkt von den erweiterten Möglichkeiten der neuen Ausstattung profitieren können. Gleichzeitig brauchen die Schulen ein größeres, kostenfreies Angebot an digitalen Lehr- und Lernmaterialien.

Deshalb wird das Medienforum der Senatsverwaltung massiv ausgebaut, um

  • bedarfsgerechte Medien-Fortbildungen für das Lehrpersonal anzubieten,
  • frei verfügbare, landeseigene digitale Lehr- und Lernmaterialien für sämtliche Fächer und Jahrgänge (Open Educational Resources) zu erstellen und anzubieten sowie
  • das Online-Angebot für Lehrer*innen damit erheblich zu erweitern.

Begründung:

Die technische Ausstattung in den Familien ist von elementarer Bedeutung für erfolgreiches digitales Lernen. Insbesondere in Zeiten von Corona und des Homeschoolings bestimmt die technische Ausstattung maßgeblich über den Bildungserfolg von Schülerinnen und Schülern. Vor allem Schüler*innen aus sozialbenachteiligten werden aufgrund von fehlender oder unzureichender technischer Ausstattung zusätzlich benachteiligt.

Die bloße Auszahlung eines Zuschusses in Höhe von 150 Euro für sozialbenachteiligte Familien halten wir vor diesem Hintergrund für wenig zielführend, da entweder der zu zahlende Differenzbetrag für das Endgerät immer noch zu hoch wäre oder aber diese Schüler*innen aufgrund der finanziellen Lage der Familie mit vergleichsweise schlechten Geräte ausgestattet werden und damit wiederum benachteiligt werden. Wir brauchen insbesondere für Schüler*innen aus sozialbenachteiligte Familien eine einheitliche und gute Systemlösung, die eine gute technische Grundausstattung für das digitale Lernen gewährleisten kann. Deshalb sollen die nun vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel (150 Euro-Zuschuss für die technische Ausstattung von Schüler*innen in sozialbenachteiligten Familien) für den Aufbau eines Leasing-Verfahrens verwendet werden.

Aus dem Digitalpakt Schule stehen dem Land Berlin in den nächsten fünf Jahren 257 Millionen Euro zur Verfügung. Ziel ist der Ausbau und Aufbau der digitalen IT-Infrastruktur in den Schulen, um eine Grundlage für erfolgreiches digitales Lernen und für eine sinnvolle Förderung der Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen.

Für dieses Ziel kann die Bereitstellung und Schaffung einer technischen Grundausstattung allerdings nur ein erster Schritt sein. Der Digitalpakt ist als Impulsgebung für die Berliner Schulen im Hinblick auf den digitalen und medialen Ausbau der Schulen und des Unterrichts zu verstehen, die es vom Land Berlin aufzunehmen und nachhaltig zu einem geschlossenen Medienkonzept umzusetzen gilt. Dabei müssen insbesondere die Bezirke bedarfsgerecht unterstützt werden.