Landesvorstand: Geschwindigkeits­über­schreitungen sind keine Bagatellen

SPD Berlin gegen die Rücknahme verschärfter Strafen bei Ge­schwin­dig­keits­über­schrei­tun­gen

Beschluss des SPD-Landesvorstand vom 2.7.2020:

Am 28. April traten mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung auch Änderungen des Bußgeldkatalogs in Kraft. Neben höheren Bußgeldern für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen oder in zweiter Reihe wurden auch die Strafen für Geschwindigkeits­überschreitungen erhöht. Innerorts kann nun bereits bei Überschreitungen von 21 km/h, zum Beispiel ab 51 km/h in einer 30er Zone, außerorts ab 26 km/h, ein einmonatiges Fahrverbot verhängt werden.

Hiergegen regt sich nun Protest, da damit Geschwindigkeits­verstöße unverhältnismäßig hart bestraft würden. Das zuständige Bundesverkehrs­ministerium hat deshalb eine Rücknahme der Verschärfung angeregt und will diese mit den Bundesländern schnellst­möglich umsetzen.

Vor diesem Hintergrund fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats auf, sich im Bundesrat gegen die Aufweichung des Bußgeldkatalogs bei Geschwindigkeits­übertretungen zu wenden und eine Rücknahme der härteren Strafen für Geschwindigkeits­verstöße nicht mitzutragen.

Insgesamt ist in den letzten Jahren eine Zunahme der Ordnungs­widrigkeits­verstöße wegen Geschwindigkeits­übertretungen festzustellen. Überhöhte Geschwindigkeit ist eine der häufigsten Unfall­ursachen, auf Autobahnen sogar die zweithäufigste Unfallursache, mit häufig schweren und schwersten Folgen. Im innerstädtischen Bereich sind gerade die besonders schutzbedürftigen Personen wie Kinder, Senior*innen und Menschen mit Behinderung durch Raser*innen erheblich gefährdet. Die Kritiker*innen, die die Verhängung von Fahrverboten bei Geschwindigkeits­überschreitungen innerorts für unverhältnis­mäßig erachten, verkennen, dass gerade in Tempo-30-Zonen eine Über­schreitung von 21 km/h eine Überschreitung der zulässigen Höchst­geschwindigkeit von 70% bedeutet. Dabei dienen insbesondere Tempo-30-Zonen gerade auch dem Schutz der anderen Verkehrs­teil­nehmer*innen. Diese verlassen sich oder müssten sich an sich darauf verlassen dürfen, dass in diesen Zonen Kraftfahrzeuge mit einer deutlich verminderten Geschwindigkeit unterwegs sind. Geschwindigkeits­überschreitungen von mehr als 21 km/h machen bei Unfällen mit Fußgänger*innen oder Radfahrenden häufig den Unterschied zwischen Leben und Tod. Dementsprechend ist das ursprüngliche Ziel der Novelle für eine effektive Ahndung sowie Sanktionierung von Verkehrsverstößen und damit die Schaffung von mehr Verkehrssicherheit für alle Verkehrs­teil­nehmer*innen zu begrüßen. Dass CSU-Verkehrsminister Scheuer nun vor den Protesten von Automobilverbänden zurückschreckt, ist für uns nicht hinnehmbar. Geschwindigkeits­verstöße sind keine Bagatelle und Menschen, die sich nicht an die geltenden Geschwindigkeits­beschränkungen halten wollen, bringen durch überhöhte Geschwindigkeit schwächere Verkehrs­teil­nehmende in Gefahr.

Die neuen, härteren Strafen bei Geschwindigkeits­übertretungen sind ein Baustein zu mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer*innen.