Landesvorstand: In den Koalitions­verhandlungen Länder­öffnungs­klausel zur Mieten­regulierung durchsetzen

Beschluss des SPD-Landesvorstands vom 18.10.2021:

Wir fordern die Mitglieder der Verhandlungsgruppe für die Ampel-Koalition auf, sich konsequent für eine Länderöffnungsklausel zur Mietenregulierung einzusetzen, um Mietenmoratorien auf angespannten Wohnungsmärkten zu ermöglichen. Wie einst von der Berliner SPD gefordert und im Bundeswahlprogramm aufgegriffen brauchen Städte mit angespannten Wohnungsmärkten ein Mietenmoratorium, in dessen Zwischenzeit eine Bau-Offensive für bezahlbare Wohnungen organisiert werden kann. Nur so können die Länder wirksam Mieter:innen vor Verdrängung und Wohnungslosigkeit schützen.

Begründung:

Die SPD ist mit dem Wahlversprechen eines bundesweiten Mietenmoratoriums angetreten. So hieß es im Zukunftsprogramm:

„In angespannten Wohnlagen werden wir daneben ein zeitlich befristetes Mietenmoratorium einführen, das bedeutet: Mieten können für eine bestimmte Zeit nur im Rahmen der Inflationsrate erhöht werden.“ (Seite: 37)

Im Sondierungspapier findet sich dieser Vorsatz nicht wieder. Dort ist lediglich im Kapitel 7, der den Bereich Wohnen umfasst von der ‚Evaluation‘ und ‚Verlängerung‘ der „geltenden Mieterschutzregelungen“ die Rede:

„Solange nicht genug bezahlbare Wohnungen gebaut werden, verhindert die Wohnraumknappheit vor allem in Ballungsgebieten, dass sich angemessene Mieten am Wohnungsmarkt bilden können. Daher werden wir die geltenden Mieterschutzregelungen evaluieren und verlängern.“ (Seite: 8)

Das deutet lediglich auf eine Verlängerung bzw. höchstens Weiterentwicklung der Mietpreisbremse hin. Für Berlin und die meisten anderen Großstädte ist das aber zu wenig. Hier verursachen die aufgeheizten Wohnungsmärkte Verdrängung und Wohnungslosigkeit. Der Bau neuer, bezahlbarer Wohnungen kommt der Preisdynamik nicht hinterher. Deswegen brauchen die Länder vom Bund eine Öffnungsklausel, um ein Mietenmoratorium erlassen zu dürfen. Starker Mieter:innenschutz, insbesondere vor Wohnungslosigkeit und Verdrängung durch steigende Mieten, muss auch in einer Ampel-Koalition ein politischer Schwerpunkt sein.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss vom 25. März 2021 den Berliner Mietendeckel für mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb nichtig erklärt. Berlin fehlen als Bundesland die bundesrechtlichen Kompetenzen, einen solchen zu erlassen. Abhilfe kann nur die Einführung einer Länderöffnungsklausel schaffen, die es den Ländern erlaubt, von den mietpreisrechtlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches abzuweichen, wenn die Wohnungsmarktlage in einzelnen Gebieten dies erfordert.