Landesvorstand: Keine Sonderbeschulung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen in LAF-Unterkünften

Beschluss des Landesvorstands vom 26.9.2024:

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats sowie des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert,

  1. die geplante Sonderbeschulung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen in LAF-Unterkünften zum frühestmöglichen Zeitpunkt in eine dezentrale Beschulung an Regelstandorten zurückzuführen.
  2. In der Zwischenzeit ist die Anbindung an einen Regelstandort sicherzustellen und einen integrationsfördernden Austausch zwischen dem Regel- und Willkommenssystem und der Sonderbeschulung sicherzustellen.
  3. Auf der Grundlage der Beschlusslage 81/I/2024 einen Übergang aus der Sonderbeschulung in eine Willkommensklasse, bestenfalls Regelklasse, sicherzustellen.

Begründung:

Die von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie geplante Sonderbeschulung für geflüchtete Kinder und Jugendliche in LAF -Unterkünften ist in jeder Hinsicht abzulehnen. Sie führt zu Isolation und gesellschaftlicher Ausgrenzung ohnehin benachteiligter Kinder und Jugendlicher. Eine Integration in die Gesellschaft wird dadurch faktisch ausgeschlossen und ihnen wird ein gleichwertiges Recht auf Bildung verwehrt. Ein solcher Grundrechtseingriff ist nicht zu rechtfertigen. Es ist daher staatliche Pflicht, eine Beschulung in Regelklassen zu ermöglichen und unverzüglich ein entsprechendes Konzept zu entwickeln.