Beschluss des SPD-Landesvorstands vom 2.7.2020:
Der SPD-Landesvorstand fordert eine Änderung der Beförderungsbedingungen des VBB sowie der Nutzungsordnung/ Hausordnung (Bestimmungen zur Nutzung von Einrichtungen der Berliner Verkehrsbetriebe (Nutzungsordnung))der BVG, um die Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Schutz verbindlich festzuschreiben. Verstöße gegen die Beförderungsbedingungen bzw. Nutzungsordnung sind mit Vertragsstrafe zu ahnden bzw. die Beförderung abzulehnen.
Die zuständige Verkehrssenatorin (Gesellschafter des VBB ist u.a. das Land Berlin) und Wirtschaftssenatorin (Vorsitzende des Aufsichtsrates der BVG AöR) werden aufgefordert, dementsprechend auf die Gesellschaften über die Gesellschafterversammlung bzw. Aufsichtsrat einzuwirken, um eine schnellstmögliche Änderung der Beförderungsbedingung/ Nutzungsordnung zu erreichen.
Begründung:
§ 4 der Beförderungsbedingungen des VBB regelt das Verhalten von Fahrgästen, z.B. das Verbot von Rauchen, Speiseeis und Skateboard fahren, welches bei Verstößen mit einer Vertragsstrafe sanktioniert wird. Gleiches gilt für die Nutzungsordnung der BVG (Bestimmungen zur Nutzung von Einrichtungen der Berliner Verkehrsbetriebe (Nutzungsordnung)), die in § 5 Vertragsstrafen bis 100 EUR vorsieht. Im Übrigen können bei Verstößen gegen die Beförderungsbedingungen oder die Nutzungsordnung VBB/BVG von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und die Beförderung von Fahrgästen ablehnen.
Gleiches muss auch für die Maskenpflicht während der Pandemie-Zeit gelten. Diese ist in den Beförderungsbedingungen bzw. der Nutzungsordnung aufzunehmen. Verstöße können mit einer Vertragsstrafe geahndet werden und die Beförderung abgelehnt werden.