Landesvorstand: Maskenpflicht in Nutzungs­ord­nung und Be­för­der­ungs­be­din­gun­gen der BVG und VBB aufnehmen

Beschluss des SPD-Landesvorstands vom 2.7.2020:

Der SPD-Landesvorstand fordert eine Änderung der Beförderungs­bedingungen des VBB sowie der Nutzungs­ordnung/ Haus­ordnung (Bestimmungen zur Nutzung von Ein­richtungen der Berliner Verkehrs­betriebe (Nutzungs­ordnung))der BVG, um die Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Schutz verbindlich fest­zu­schreiben. Verstöße gegen die Beförderungs­bedingungen bzw. Nutzungs­ordnung sind mit Vertrags­strafe zu ahnden bzw. die Beförderung abzulehnen.

Die zuständige Verkehrssenatorin (Gesellschafter des VBB ist u.a. das Land Berlin) und Wirtschafts­senatorin (Vorsitzende des Aufsichtsrates der BVG AöR) werden aufgefordert, dement­sprechend auf die Gesellschaften über die Gesellschafter­versammlung bzw. Aufsichts­rat einzuwirken, um eine schnellst­mögliche Änderung der Beförderungs­bedingung/ Nutzungs­ordnung zu erreichen.

Begründung:

§ 4 der Beförderungs­bedingungen des VBB regelt das Verhalten von Fahrgästen, z.B. das Verbot von Rauchen, Speiseeis und Skateboard fahren, welches bei Verstößen mit einer Vertrags­strafe sanktioniert wird. Gleiches gilt für die Nutzungs­ordnung der BVG (Bestimmungen zur Nutzung von Einrichtungen der Berliner Verkehrs­betriebe (Nutzungs­ordnung)), die in § 5 Vertrags­strafen bis 100 EUR vorsieht. Im Übrigen können bei Verstößen gegen die Beförderungs­bedingungen oder die Nutzungs­ordnung VBB/BVG von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und die Beförderung von Fahrgästen ablehnen.

Gleiches muss auch für die Masken­pflicht während der Pandemie-Zeit gelten. Diese ist in den Beförderungs­bedingungen bzw. der Nutzungs­ordnung aufzunehmen. Verstöße können mit einer Vertrags­strafe geahndet werden und die Beförderung abgelehnt werden.