Beschluss des SPD-Landesvorstands vom 2.7.2020:
- Das Land Berlin soll eine Öffentlichkeitskampagne starten. Ziel dieser soll sein, das LADG zu erklären und bekannt zu machen, sowie die Berlinerinnen und Berliner zu informieren, welche neuen Rechte sie durch das LADG haben und wie sie bei diskriminierenden Vorfällen vorgehen können. Vorbild für diese Kampagne, kann z.B. die Kampagne der Antidiskriminierungsstelle sein.
- Der Vorwurf, die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes und der Polizei mit dem LADG unter Generalverdacht zu stellen ist falsch. Wir anerkennen und wertschätzen ihre Arbeit für das Land Berlin und bestärken alle, die sich gegen Diskriminierung und Rassismus einsetzen.
- Das Land Berlin soll in seinen Behörden für Diskriminierung und diskriminierende Strukturen und Praktiken sensibilisieren, beispielsweise durch Fortbildungen der Angestellten und Beamt*innen. Außerdem soll es diesen mit entsprechenden Materialien erklären, welche Änderungen das LADG für sie bedeutet – und welche nicht.
- Das Trainieren interkultureller Kompetenzen und die Sensibilisierung für diskriminierendes Verhalten sollen in der Polizeiausbildung und in verpflichtenden Fortbildungen im Land Berlin weiter gestärkt werden. Ein Schwerpunkt sollte dabei auf der Durchführung und Dokumentation von Kontrollen liegen, um – gerade unbewusste Diskriminierung zu vermeiden und Handlungssicherheit für Polizist*innen zu schaffen.
- Das Land Berlin evaluiert die Wirkung des LADG nach zwei Jahren und nutzt die Ergebnisse, um andere Bundesländer bei der Entwicklung vergleichbarer Antidiskriminierungsgesetzgebung mit Erfahrungswissen zu unterstützen.
Begründung:
Das Landesantidiskriminierungsgesetz ist ein Meilenstein dafür, dass von Diskriminierung betroffene Berlinerinnen und Berliner sich wirksam zur Wehr setzen können. Als erstes deutsches Bundesland schafft Berlin eine rechtliche Grundlage dafür, wie Fälle von Diskriminierung durch staatliche Stellen wirksam aufgeklärt und – wo begründet – entschädigt werden können.
Besonders die Aufklärung von Diskriminierung durch Polizist*innen wird jedoch von CDU, FDP und AfD, sowie von den Polizeigewerkschaften GdP und DPolG massiv angegriffen. Zudem kündigen bereits Innenminister anderer Bundesländer Widerstand gegen das Gesetz an. Dabei wird in skandalösem Maße mit Falschbehauptungen und rassistischen Zuschreibungen hantiert. (vom angeblichen Missbrauch des Gesetzes durch “arabische Clans” und Menschen “erkennbar afrikanischen Ursprungs” bis zum Vorwurf der Polizeifeindlichkeit und der Fehldarstellung der Beweislasterleichterung als Freifahrtschein für falsche Verdächtigungen)
Hinter Rassismus und anderer gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit steckt nicht immer bewusster, böser Wille. Wer in einer Gesellschaft mit rassistischen und anderen diskriminierenden Strukturen aufwächst, verinnerlicht zwangsläufig selbst viele davon. Dies ist selbstverständlich auch bei Menschen der Fall, die für die Polizei oder andere staatliche Stellen arbeiten. Als Vertreter*innen des Staates fällt ihnen eine besondere Verantwortung zu und das Land Berlin muss sie dabei unterstützen, diese Denk- und Handlungsmuster abzulegen.
Zwar steht das Gesetz. Doch ob es in der öffentlichen Meinung als Fortschritt oder als Fehlentwicklung wahrgenommen wird, entscheidet sich noch. Auch in der eigenen Mitgliedschaft herrscht Unsicherheit. Deshalb ist es wichtig, weitere Aufklärungsarbeit zum LADG zu leisten.