Beschluss des SPD-Landesvorstands vom 26.10.2020:
In Kontakt zu den SPD-MdBs sowie via Bundesratsinitiative ist folgende Änderung am Referentenentwurf der EEG-Novelle 2020/21 durchzusetzen:
Stationäre Stromspeicher, die an Erzeugungsanlagen für erneuerbare Energien angeschlossen sind, sind nicht auch als Endverbraucher, sondern nur als Teil der Erzeugungsanlagen zu behandeln; dort gespeicherter Grünstrom ist von der EEG-Umlage zu befreien, auch dann, wenn im Rahmen netzdienlicher Leistungen auch grauer Strom aus dem allgemeinen Stromnetz gespeichert wird.