Landesvorstand: Teilhabe für alle – Digitale Endgeräte über das Bildungs- und Teilhabepaket finanzieren

Beschluss des SPD-Landesvorstands vom 2.7.2020:

Der Senat von Berlin wird aufgefordert, eine Bundesratsinitiative zu starten, die das Ziel hat, die Leistungen aus dem sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) so zu reformieren, dass bedürftige Schülerinnen und Schüler einen grundsätzlichen Anspruch auf die Finanzierung digitaler Endgeräte für die Bewältigung des Schulunterrichts erhalten.

Hierfür sind die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen und Ausführungsvorschriften anzupassen.

Die Berliner Bundestagsabgeordneten und Vertreter*innen im Abgeordnetenhaus sind aufgerufen, diese Initiative zu unterstützen und politisch voranzutreiben.

Begründung:

Die Corona-Pandemie hat durch das Homeschooling die Digitalisierung des Unterrichts vorangetrieben. Vor allem Kinder aus einkommensschwachen Familien, darunter Familien in Leistungsbezug, in Aufstockung oder Kinder mit Migrationshintergrund oder Fluchterfahrung, konnten sich am Homeschooling nicht ohne Weiteres gleichberechtigt beteiligen, weil meist weder eine Einführung in digitales Lernen noch digitale Endgeräte vorhanden waren. Hier sind Lernlücken entstanden, die sofort geschlossen werden müssen, um weitere Leistungsunterschiede zu vermeiden. Zu begrüßen sind die in Berlin ausgeweiteten Ferienschulen und die Berliner Initiative zur Anschaffung von 9.500 Tablets mit Landesgeldern, um die Situation für Schüler*innen aus einkommensschwachen Familien zu lindern. Auch die Bundesmittel, die im Zusammenhang mit Corona durch den Digitalpakt in 2020 zur Verfügung gestellt werden, helfen, Kinder aus bedürftigen Familien zumindest in Teilen mit digitalen Geräten zu versorgen. Allerdings das reicht nicht aus.

Ein grundsätzliches Problem ist überdies: Das sind einmalige Finanzierungsposten. Die Digitalisierung der Schulen wird aber nach Corona bleiben und sich weiterentwickeln. Damit Kinder aus einkommensschwachen Familien mit der Digitalisierung des Unterrichts aber dauerhaft technisch mithalten können, ist eine grundsätzliche Finanzierung digitaler Endgeräte für diese Kinder durch das BuT, als Voraussetzung für eine Beteiligung, unerlässlich. Dieses ist bislang im Bildungs- und Teilhabepaket nicht vorgesehen. Eine Gesetzesänderung würde helfen, die Endgeräte dauerhaft über den Bund zu finanzieren.

Selbstverständlich wird für das digitale Lernen nicht nur technisches Equipment benötigt, sondern auch – vor allem für Kinder aus migrierten Familien mehrsprachige – Software, die für das Lernen gebraucht wird. Ebenso ist eine Unterweisung der Schülerinnen und Schüler durch Lehrkräfte im digitalen Lernen und die Bereitstellung von adäquaten Lernplattformen unumgänglich, damit die Kinder und Jugendlichen im Umgang mit digitalen Medien geschult sind. Dazu müssen, bestenfalls in Zusammenarbeit mit den Volkshochschulen, entsprechende Weiterbildungsangebote für das pädagogische Personal entwickelt werden.