Landesvorstand: Anti­mus­li­mi­schem Rassis­mus ent­gegen­treten – für eine Stadt der Vielfalt

Beschluss des SPD-Landesvorstands vom 2.7.2020:

Wir fordern die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus auf, Folgendes zu beschließen:

Berlin ist eine Stadt der Vielfalt, einer Vielfalt an religiösen Anschauungen, einer Vielfalt der Herkunftsgeschichten, der Geschlechtsidentitäten, der sexuellen Identitäten und der politischen Anschauungen. Muslimisches Leben ist ein unverzichtbarer Bestandteil unserer vielfältigen Stadtgesellschaft, das es zu schützen gilt.

Berlin verurteilt jede Form von antimuslimischem Rassismus. Alle Demokrat*innen sind deshalb gefordert, jeden Tag für Menschenrechte und Solidarität einzutreten und gegen jede Form von Menschenfeindlichkeit und Rassismus aufzustehen.

Der Senat wird deshalb aufgefordert, eine Bestandsaufnahme zum antimuslimischen Rassismus mit Handlungsempfehlungen zu erarbeiten. Die Bestandsanalyse sollte insbesondere folgende Punkte beinhalten:

  1. Eine Definition von antimuslimischem Rassismus als Grundlage für Verwaltungshandeln
  2. Erkenntnisse über antimuslimischem Rassismus in Berlin.
  3. Eine Übersicht über bestehende Strategien und Maßnahmen des Landes Berlin zu:
    1. Präventionsarbeit gegen antimuslimischen Rassismus
    2. Statistischen Erfassung von antimuslimisch und rassistisch motivierten Vorfällen und Straftaten  
    3. Angebote für Opfer und Betroffene
    4. Ansätze zur Einbeziehung muslimischer Communities in die Präventionsarbeit
  4. Geplante Maßnahmen und Schritte zur Optimierung der Prävention und Intervention.

Strategien gegen antimuslimischem Rassismus sind außerdem als Teilstrategien zur Prävention von Diskriminierung und Hasskriminalität in die anstehende Überarbeitung und Weiterentwicklung der Berliner Landeskonzeption gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus „Demokratie. Vielfalt. Respekt.“ einzubeziehen. Alle Teilstrategien knüpfen dabei an Konzepten der Intersektionalität an.

Die Bestandsanalyse ist dem Abgeordnetenhaus bis zum 31. Oktober 2020 vorzulegen.

Begründung:

Muslim*innen erleben immer wieder Übergriffe, die von verbalen Angriffen über Gewaltandrohungen und Angriffe auf Moscheen bis hin zu Gewalttaten reichen wie die NSU-Anschlags- und Mordserie sowie die Morde von Hanau zeigten. Wir müssen deshalb die Diskriminierung von als muslimisch gelesenen Menschen konsequent entgegenwirken und muslimisches Leben als festen Bestandteil unserer offenen, vielfältigen Gesellschaft anerkennen und schützen.

In der Berliner Politik, in unseren Behörden und öffentlichen Einrichtungen gibt es zahlreiche Ansätze, um Schutz und Beratung der Betroffenen zu verbessern und antimuslimischem Rassismus die Instrumente unseres Rechtsstaats entgegenzusetzen. Was bisher jedoch fehlt, ist eine Bestandsaufnahme, aus der sich ein strategischer Ansatz und Handlungsempfehlungen für alle Ebenen ableiten lassen. Das zu ändern, fordern wir mit unserem Antrag.