Landesvorstand: Antrag zur Gesundheits­minister­konferenz

Beschluss des SPD-Landesvorstands vom 15.06.2020:

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Senatsmitglieder mögen sich dafür einsetzen, dass der Senat von Berlin folgenden Antrag in die Gesundheits­minister­konferenz am 17. und 18. Juni 2020 einbringt:

Die aktuelle Corona-Pandemie verweist auf den Kernauftrag der Krankenhäuser, Leben zu schützen und zu retten. Krankenhäuser sind deshalb Bestandteil der Öffentlichen Daseinsvorsorge und dürfen nicht marktwirtschaftlich gesteuert werden. Daraus resultierten folgende Forderungen:

  1. Die Schließungsförderung über den Krankenhausstrukturfonds wird sofort gestoppt.
  2. Klinisch notwendige Behandlungen entziehen sich jeder Planung. Die gesetzlich vorgeschriebene leistungsbezogene Planung, Verhandlung und Abrechnung von Fallpauschalen (DRG-System) ist deshalb durch ein kostendeckendes Abrechnungssystem zu ersetzen.
  3. Die Krankenhäuser werden mit ausreichenden Intensivstationen, Isolierstationen, Beatmungseinheiten und Schutzkleidung ausgestattet.
  4. „Ausreichend“ muss auch Pandemien und andere Katastrophen einschließen: Die Betten- und Personalausstattung der Krankenhäuser ist nicht nach jahresdurchschnittlicher Auslastung sondern unter Einbezug von Katastrophen und Pandemien zu planen.
  5. In unterversorgten Regionen sind die Zahl der Betten, Notaufnahmen, Geburtsstationen etc. durch Förderung der öffentlichen Kliniken auf das notwendige Maß anzuheben.
  6. Der Investitionsbedarf der Krankenhäuser von 40-50 Mrd. € ist umgehend abzubauen (Angaben nach DGB).
  7. Die fehlenden 160.000 Stellen, davon 80.000 in der Pflege sind umgehend zu besetzen (Angaben nach DGB).
  8. Alle aus den öffentlichen Krankenhäusern ausgegliederten Tochterfirmen werden zurückgeführt.
    Der TVÖD gilt gleichermaßen für alle Beschäftigten.
  9. Alle Nicht-öffentlichen Krankenhäuser werden der staatlichen Kontrolle unterstellt und in die allgemeine Pflichtversorgung einbezogen.