Franziska GiffeySPD Berlin/Jonas Gebauer

Antworten auf die große soziale Frage: SPD schützt Mieter:innen vor Verdrängung

In vielen deutschen Großstädten ist der Wohnungsmarkt angespannt. Mieterinnen und Mieter werden verdrängt: Neben zu hohen Mieten wandeln Eigentümer:innen Miet- in Eigentumswohnungen um. Damit soll Schluss sein: Der Bundestag hat am Freitag das Baulandmobilisierungsgesetz beschlossen. In Berlin bedeutet das Gesetz für Mieterinnen und Mieter besseren Schutz vor Verdrängung und eine Beschleunigung des Wohnungsneubaus. Im Vorfeld hatte die SPD im Bund Druck gemacht und auf eine Einigung gedrungen.

Steigende Mieten belasten die Geldbeutel von Mieterinnen und Mieter. Doch es gibt noch eine andere Praxis, mit der sie aus ihren Wohnungen gedrängt werden können: Häuser mit Mietwohnungen werden rechtlich in einzelne Wohneinheiten aufgeteilt, diese werden dann verkauft, die Eigentümer:innen machen Eigenbedarf geltend und kündigen die Mietverhältnisse. Letztgenannte Vorgehensweise soll nun erschwert werden – mit dem Baulandmobilisierungsgesetz. Es gibt den Kommunen mehr Möglichkeiten, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

„Ein wichtiges Instrument, um gerade in der Mieterstadt Berlin effektiv gegen Verdrängung vorzugehen.“

SPD-Spitzenkandidatin Franziska Giffey

Das Gesetz schafft den Rahmen, damit beispielsweise in Berlin, der Stadt mit den höchsten Umwandlungszahlen, praktisch keine Umwandlungen mehr möglich sind. „Die Einigung zum Baulandmobilisierungsgesetz auf Bundesebene ist ein großer Erfolg für die SPD – vor allem aber für die Mieterinnen und Mieter in Berlin“, sagt Franziska Giffey, SPD-Spitzenkandidatin für die Abgeordnetenhauswahl.

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Mit den Neuregelungen zur Verfahrensbeschleunigung beim Wohnungsneubau bekomme man einen wichtigen Instrumentenkasten in die Hand, damit die Berliner SPD ihr Ziel, bis 2030 200.000 neue Wohnungen in Berlin zu bauen, auch realisieren kann. In Zukunft kann spekulativen Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen noch entschiedener entgegengetreten werden.

„Damit kann gerade in der Mieterstadt Berlin effektiver gegen Verdrängung vorgegangen werden. Auch Erleichterungen bei der Anwendung des Vorkaufsrechts helfen uns dabei, den öffentlichen Wohnungsbestand in den kommenden Jahren deutlich zu erhöhen“, erklärt Franziska Giffey.

Während andere reden, liefert die SPD konkrete Verbesserungen und Antworten auf die große soziale Frage unserer Zeit

Franziska Giffey, SPD-Spitzenkandidatin

Wenn die Landesgesetzgebung für Mieterschutz und bezahlbaren Wohnraum an ihre Grenzen kommt, müssen wirksame und zeitgemäße Regelungen auf Bundesebene getroffen werden. Das ist heute erreicht worden, auf intensives Betreiben der Sozialdemokratie. Während andere reden, liefert die SPD konkrete Verbesserungen und Antworten auf die große soziale Aufgabe unserer Zeit: bezahlbares Wohnen für alle zu sichern.“

Mieter:innenschutz steht an erster Stelle

Ähnlich äußert sich Klaus Mindrup, Berliner SPD-Bundestagsabgeordneter: „Wir schützen Berliner Mieter:innen, damit ihr Zuhause auch ihr Zuhause bleibt.“ Die Zahlen aus Berlin Mitte sprechen, laut seiner Aussage, eine deutliche Sprache: In den vergangenen vier Jahren haben Null Mieter:innen das eigenen Zuhause gekauft. „Die aufgerufenen Preise waren nicht zu stemmen.“ Allein in den vergangenen zehn Jahren seien in Berlin 100.000 Mietwohnungen umgewandelt worden.

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Auf Grundlage des neuen Gesetzes könne Berlin die spekulative Umwandlung von Mietwohnungen jetzt wirksam unterbinden. „Damit ist die spekulative Umwandlung und die damit verbundene Verdrängung der ansässigen Mieter:innen praktisch vom Tisch“, sagt der SPD-Bauexperte im Bundestag. „Mit der harten Kappung der Modernisierungsumlage und dem faktischen Aus für die Umwandlung, haben wir zwei wichtige Einfallstore für die Verdrängung in den Kiezen geschlossen.“

Die wesentlichen Ergebnisse liegen in den Steuerungsmöglichkeiten für die Städte und bei Verfahrenserleichterungen im Baurecht zur Beschleunigung des Wohnungsbaus

  • Mieter:inen werden vor spekulativen Umwandlungsmodellen von Miet- in Eigentumswohnungen geschützt. Eigentümer:innen müssen künftig eine Genehmigung der Baubehörde vorlegen, wenn sie größere Mietshäuser in Einzeleigentumswohnungen aufteilen wollen.
  • Mit einem sektoralen Bebauungsplan können Kommunen in Innenstadtbereichen bestimmen, dass dort mindestens ein bestimmter Anteil an geförderten Wohnungen entstehen muss.
  • Wenn Grundstücke aus Spekulationsgründen brach liegen gelassen werden, können Städte mit angespanntem Wohnungsmarkt künftig Eigentümer:innen mit einem Baugebot einfacher verpflichten, dort Wohnungen zu bauen.
  • Das Vorkaufsrecht der Städte wird gestärkt. Alle Kommunen werden künftig das Vorkaufsrecht preislimitiert zum Verkehrswert ausüben können. Das ist insbesondere für angespannten Wohnungsmärkte in Großstädten wie Berlin von Bedeutung.
  • Flexible Lösungen für Nachverdichtungen, zum Beispiel der Ausbau von Dachgeschossen werden erleichtert.
  • Die Aufhebung von Bebauungsplänen wird künftig im beschleunigten Verfahren möglich sein, um die Schaffung von Wohnraum zu erleichtern.
Autor:in

Sebastian Thomas

Redakteur der BERLINER STIMME und des vorwärtsBERLIN