Fassade eines Wohnhauses

Landesvorstand: Für einen starken Mieter*Innen­schutz in der Krise

Beschluss des SPD-Landesvorstands vom 15.5.2020:

In den Ballungs­zent­ren müssen Men­schen mit niedrigen und mittleren Einkommen häufig deutlich mehr als 30 % ihres Ein­kommens für die Miete aufwenden. Auch für Ge­wer­be­be­trie­be sind die viel­fach stei­gen­den Fix­kosten der Miete eine finan­zielle Belastung. Wer nun wegen der Corona-Krise schlag­artig durch Kurz­arbeit, Kündigung, Betriebs­schließung oder weg­brechende Aufträge sein Einkommen ganz oder teilweise verliert, gerät schnell mit den Miet­zahlungen in den Rück­stand. Der Bundestag hat dieses Problem erkannt und ein Kün­di­gungs­mo­ra­to­ri­um verabschiedet. Bund und Länder versuchen Gewerbe­treibenden und Frei­be­ruf­ler*innen zudem mit Zu­schüssen und Liqui­dität zu helfen. Das alles sind wichtige Schritte, die wir aus­drück­lich begrüßen. Sie werden aber nicht ver­hindern können, dass viele Menschen nach dem Ende der Krise hohe Miet­schulden an­ge­häuft haben werden, die sie ange­sichts der erlittenen Ein­bußen nicht ab­zu­tragen vermögen. Dieses Problem muss der Staat angehen und dabei auch die Eigen­tümer*innen in die Pflicht nehmen. Während in anderen Branchen, in denen die öffent­liche Hand mit Staats­hilfen einspringt, nur laufende Kosten gedeckt werden, garan­tieren die bis­herigen Maß­nahmen den Eigen­tümer*innen weiter­hin stabile Profite in bis­heriger Höhe. Trans­fer­leistungen müssen in einer solchen historischen Situation aber vor allem dafür ein­ge­setzt werden, die Da­seins­vor­sorge zu sichern.

Wir fordern daher, das be­stehen­de Kün­di­gungs­mo­ra­to­ri­um durch wei­ter­gehen­de Maß­nahmen zu er­gänzen, die die Mieter*innen in Deutsch­land ent­lasten und die Folgen der Krise fair auf vielen Schultern verteilen:

  • Mietenschnitt: Die SPD Berlin spricht sich dafür aus, von Corona betroffene Mieter*innen durch einen Mieten­schnitt zu ent­lasten und damit die Ver­mieter*innen-Seite substantiell an den Krisen­kosten zu beteiligen. Wo kleinen und mittleren Gewerbe­betrieben auf Grund­lage des Infektions­schutz­gesetzes der Gewerbe­betrieb unter­sagt wird oder wo Privat-Mieter*innen glaub­haft machen können, dass ihr Ein­kommen auf Grund der COVID-19-Epidemie ein­ge­brochen ist, soll der Bund einen soli­darischen Mieten­schnitt ermöglichen.
  • Gewerbemieten: In Zeiten der Pandemie darf es nicht passieren, dass Gewerbe­be­triebe wegen Zah­lungs­un­fähig­keit ihrer Fix­kosten wie Gewerbe­miete und Neben­kosten in die In­sol­venz gehen müssen. Der lang­fristige Wirt­schafts­schaden ist nicht hin­nehm­bar. Daher muss es ent­sprechende Zu­schüsse für Gewerbe­betriebe geben, deren Gewerbe­sitz pandemie­bedingt in Gefahr ist. Die bereits existier­en­den Regelungen für Gewerbe­betriebe, denen auf Grund­lage des In­fektions­schutz­ge­setzes der Gewerbebetrieb untersagt wurde, sind dementsprechend auf weitere existenzbedrohte Gewerbe­betriebe auszuweiten.
  • Wohnungsmieten: Das bestehende Kündigungs­verbot muss ver­längert werden für Per­sonen mit Miet­schulden, die glaub­haft machen können, dass ihr Ein­kommen auf Grund der COVID-19-Epi­demie ein­ge­brochen ist. Die Ver­fahren zur Be­an­tra­gung und Genehmigung von Wohn­geld müssen an die aktuellen Er­for­der­nisse in der Krise angepasst werden. Auch eine Raten­zahlung aus­stehender Miet­zahlungen soll gesetz­lich geprüft und möglichst fest­gelegt werden.
  • Branchen­interner Hilfs­fonds für Ver­mieter*innen: Für Härte­fälle bei privaten Ver­mieter*innen ist ein soli­darisches Hilfs­programm inner­halb der Immobilien­branche zu installieren. Auch eine zeit­lich befristete Abgabe auf die Ein­kommens­steuer aus Immobilien­ein­künften ist zu prüfen.
  • Bundesweiter Mieterhöhungs­stopp: Miet­er­höhungen sind an­ge­sichts der Not­situation und auch um einer drohenden Rezession ent­gegen­zuwirken, in ganz Deutsch­land für zwei Jahre aus­zu­setzen. Für Gebiete mit an­ge­spanntem Wohnungs­markt be­kräfti­gen wir unsere For­derung, dass Mieten für einen Zeit­raum von 5 Jahren maximal in Höhe der In­flations­rate er­höht werden dürfen. (Bundes­partei­tags­be­schluss von Dezember 2019)
  • Um zu­sätzliche Miet­be­lastungen in der Krise zu ver­hindern, sollen ge­plante und laufende Mo­der­ni­sierungs­maß­nahmen in der Zeit, während Mieter­innen und Mieter von zu Hause arbeiten und die Kinder­be­treuung leisten müssen, mög­lichst belastungs­arm durch­ge­führt oder ver­schoben werden.
  • Genossenschaften und gemein­nützige Wohnungs­ge­sell­schaften, die Satzungen unter­worfen sind, denen zufolge sie nur betriebs­not­wendige bzw. moderate Rück­lagen bilden dürfen, und die keine Gewinn­aus­schüttungen jed­weder Form betreiben, werden durch Förder­maß­nahmen und Zu­schüsse der öffent­lichen Hand beim Wohnungs­neu­bau unter­stützt. Außer­dem er­fahren Sie besondere Unter­stützung, um ihre Kapazitäten aus­zu­bauen und noch größere Teile der Be­völkerung mit ge­schütztem und be­zahl­baren Wohn­raum zu ver­sorgen.
  • Um die Wohnungs­bestände in der Krise vor preis­treibender Spe­ku­lation zu schützen, ist das Vor­kaufs­recht an den aktuell er­wirt­schafte­ten Ertrags­werten zu orientieren und eine ent­sprechen­de Ge­setzes­änderung im Bau­gesetz­buch an­zu­stre­ben.