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Landesvorstand: Hilfs­maß­nahmen für Studierende

Beschluss des SPD-Landesvorstands:

Zur Weiterleitung an die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus

Zur Weiterleitung an die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag

Zur Weiterleitung an die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats

Zur Weiterleitung an die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung

Hilfsmaßnahmen für Studierende

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats, des Berliner Abgeordnetenhauses sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Deutschen Bundestages auf, sich für die Umsetzung folgender Maßnahmen einzusetzen:

I: Unterstützung zur Bestreitung des Lebensunterhalts

  • Vereinfachter Zugang zu BAföG-Leistungen: Studierende, die infolge der Corona-Krise ihre Nebentätigkeit verlieren und deren Eltern infolge der Corona-Krise nicht mehr zu ihrem Unterhalt herangezogen werden können, müssen einen schnellen und unbürokratischen Zugang zum BAföG erhalten. Dazu gehören auch die ausländischen Studierenden. Dabei soll der Nachweis des entgangenen Einkommens oder ein Antrag auf Kurzarbeit der Eltern ausreichen.
  • Schaffung eines Härtefallfonds für Berliner Studierende, die durch alle soziale Raster fallen, insbesondere auch für internationale Studierende: Für Studierende, die keinen Anspruch auf BAföG und die Grundsicherung haben, soll es einen Härtefallfonds geben. Der Fonds sollte auch die Menschen umfassen, die sich in studienvorbereitenden Maßnahmen befinden.
  • Monatliche Soforthilfen für Berliner Studierende bedarfsgerecht auszustatten, bis es eine bundeseinheitliche Regelung gibt: Da zurzeit keine Regelung im Bund getroffen wird, sollte Berlin weiterhin mit gutem Beispiel vorangehen und Studierenden, die durch die Corona-Krise in existenzieller Not sind, Soforthilfen zukommen lassen.
  • Landesbürgschaften für die Studierenden als Ersatz für persönliche Bürgen bei den Darlehenskassen der Student*innen und Studierendenwerke
  • Für Studierende soll die Möglichkeit geschaffen werden, in wirtschaftlichen Härtefällen auf Nutzungsentgelte in Wohnheimen des Studentenwerks ganz oder teilweise zu verzichten.

II: Beschäftigungsmöglichkeiten erweitern

  • Studierendenjobs an Universitäten: Die Neueinstellungen der studentischen Beschäftigten sollen weiterlaufen. Darüber hinaus sollen die Berliner Hochschulen darin unterstützt werden, die Anzahl der wissenschaftlich studentischen Hilfskraftstellen tarifgemäß zu besetzen. Verlängerungen aller bestehenden Verträge der studentischen Hilfskräfte sollen auf Antrag genehmigt werden.
  • Um die Folgen des Verlustes von studentischen Nebenjobs  (z.B. in der Gastronomie) ohne Anspruch auf Kurzarbeitergeld zu kompensieren, soll zudem geprüft werden, ob ein befristetes öffentliches Beschäftigungsprogramm für Studierende durch den Senat aufgelegt wird, mit dem Hilfen vor allem für die von der Krise besonders betroffenen  Menschen (ältere oder Risikogruppen, Alleinerziehende etc.) oder sonstige notwendige öffentliche Aufgaben (Bezirksämter etc.) geleistet werden können. Der gesetzliche Mindestlohn ist dabei einzuhalten.

III: Ausländerrechtliche Erleichterungen für die Studierenden aus den Drittstaaten

  • Die Aussetzung des Finanzierungsnachweises für die Dauer der Pandemie für internationale Studierende.
  • Erteilungen von Visa für Studienaufenthalte sind zu erleichtern.
  • Nichtanrechnung der Zeit für die Dauer der Pandemie auf die aufenthaltsrechtlich relevanten Fristen: Durch die wirtschaftlich in Aussicht stehende Rezession wird auch für ausländische Studierende der Übergang in den Arbeitsmarkt erschwert, daher müssen die Übergangszeit und die Möglichkeit zur Arbeitssuche nach dem Studium durch eine zeitlich weitreichende Möglichkeit verbessert werden. Nichtanrechnung eingeschränkter Semester auf die Aufenthaltsdauer im Aufenthaltsrecht: Da der Semesterbetrieb es nicht erlaubt, alle benötigte Studienleistungen zu erbringen, sollte das Sommersemester nicht auf die Aufenthaltshöchstdauer angerechnet werden. Studierende sollen ihr Aufenthaltsrecht nicht dadurch verlieren, dass sie coronabedingt in ihr Land zurückkehren müssen.
  • Ausweitung der Fristen für die Studienbewerber*innen: Weil die für die zulassungsrelevante Prüfungen wie die Sprachprüfungen nicht stattfinden, sind die Aufenthaltserlaubnisse zur Studienbewerbung und für das Studium um die Dauer des Sommersemesters auszuweiten.

IV: Weitere Unterstützungsmaßnahmen für Studierende

  • Alle Prüfungen im Sommersemester sind als Freiversuch zu werten.
  • Alle laufenden Fristen sind um max. ein Jahr zu verlängern.
  • Nicht alle Studierende besitzen die technischen Voraussetzungen, um an digitalen Formaten teilnehmen zu können. Daher muss der Senat die entsprechenden technischen Voraussetzungen in Zusammenarbeit mit den Hochschulen schaffen.
  • Teilnahmemöglichkeiten an Onlineangeboten müssen gewährleistet werden. Studierende können nur aus fachbezogenen Gründen abgelehnt werden. Im Falle einer technischen Begrenzung der Teilnehmer*innen sind Mehrfachangebote sicherzustellen.
  • Insbesondere für die Studierenden mit Kindern soll eine zeitungebundene Möglichkeit geschaffen werden, um an Onlineangeboten teilzunehmen.

Begründung:

In Deutschland studieren über 2 Millionen Menschen, davon etwa 400 000 internationale Studierende. In Zeiten von Corona haben 750 000 Studierende ihre Nebenjobs verloren. Das führt dazu, dass viele Studierende Existenzängste haben. Hinzu kommt, dass Studierende die „nach dem Grunde nach“ BAföG erhalten könnten, keinen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung haben. In außergewöhnlichen Härtefällen können ausnahmsweise auch Studierende Leistungen zum laufenden Lebensunterhalt nach dem SGB II beziehen. Diese Leistungen müssen allerdings zurückgezahlt werden.