Michael MüllerCaroline Weinkopf

Berliner Landespolitik: Senat beschließt Mietendeckel

Die Berliner SPD hat vorgeschlagen, in Berlin einen Mietendeckel einzuführen. Der Senat hat dazu nun am 18.6.2019 die Eckpunkte für ein Berliner Mietengesetz beschlossen. Damit sollen die Mieten in Berlin für fünf Jahre eingefroren werden.

Wir brauchen eine Atempause bei den Mietsteigerungen in Berlin. Mit dem Mietendeckel werden wir die Mieten für fünf Jahre einfrieren.

Michael Müller, SPD-Landesvorsitzender

Der SPD Landesvorsitzende Michael Müller zum Mietendeckel: „Bezahlbares Wohnen ist die soziale Frage unserer Zeit. Die SPD steht dabei an der Seite der Mieterinnen und Mieter. Mit dem Mietendeckel werden wir in Berlin die Mieten für fünf Jahre einfrieren und endlich Modernisierungsumlagen auf ein für die Mieterinnen und Mieter leistbares Maß beschränken. Wir nutzen dazu unsere Kompetenzen als Land. Vom Bund gehen immer noch zu wenig und nur halbherzige Mietrechtsänderungen aus. Wir müssen die Menschen jetzt vor untragbaren Mieten und wilder Spekulation schützen. Berlin geht hier mit dem Mietendeckel einen neuen Weg und wird dafür in den nächsten Monaten ein Gesetz erarbeiten. Wenn sich der Bund nicht bewegt, sollten viele Länder wie Berlin eigene Wege gehen und so den Druck auf die Bundespolitik erhöhen, endlich eine soziale Mietenpolitik für bezahlbaren Wohnraum zu machen. Unabhängig von diesem wichtigen Schritt, werden wir alles tun, um durch Bund und Länder zu mehr Wohnungsneubau zu kommen.“

Der stellvertretende Landesvorsitzende, Julian Zado, kommentierte: „Der Beschluss heute ist nur ein Zwischenschritt, aber einer der unendlich wichtig ist. Der Mietendeckel ist ein Instrument, das den Mieterinnen und Mietern in Berlin wirklich hilft. Ich freue mich über diesen wichtigen Erfolg der Berliner SPD.“

Die stellvertretende Landesvorsitzende der Berliner SPD und wohnungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses, Iris Spranger, erklärte: „Das Gesetzgebungsverfahren wird jetzt eingeleitet und im Abgeordnetenhaus zügig diskutiert. Unser Ziel ist es, schnellstmöglich das Gesetz durch das Parlament zu bringen.“

Die wichtigsten Eckpunkte zum geplanten Berliner Mietendeckel:

  • Der Mietendeckel gilt in ganz Berlin für alle Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern, außer bei Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus.
  • Es wird eine allgemeingültige Mietobergrenze definiert.
  • Bei Bestandsmieten gilt: Die Mieten dürfen für fünf Jahre nicht erhöht werden. Auf Antrag der Mieter*innen ist eine Überprüfung der Miethöhe möglich. Falls die Miete deutlich überhöht ist, kann sie auf die zulässige Miete reduziert werden (Absenkungsbegehren).
  • Bei Wiedervermietung darf höchstens die letzte Miete verlangt werden – sofern diese nicht über der Mietobergrenze liegt. Wohnungsneubau, der noch nicht vermietet wurde, ist ausgenommen.
  • Modernisierungen sind weiterhin möglich, sie müssen allerdings vom Vermieter angezeigt werden. Die Umlage auf die Mieter*innen wird beschränkt – bei einer größeren Mieterhöhung infolge einer Modernisierung muss diese zukünftig genehmigt werden. Sie sollen zum Beispiel dann genehmigt werden, wenn energetische Maßnahmen gesetzlich vorgeschrieben sind eine Maßnahme der Barrierefreiheit dient.
  • Für Vermieter gibt es eine Härtefallregelung: Wenn eine wirtschaftliche Unterdeckung nachgewiesen wird, werden höhere Mieten genehmigt. Betroffene Mieter*innen, die WBS-berechtigt sind, erhalten dann einen finanziellen Ausgleich für die Differenz zwischen Mietobergrenze und genehmigter Miete.
  • Ein Verstoß gegen das Berliner Mietengesetz kann mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro geahndet werden.
  • Der Zeitplan zur Einführung des Berliner Mietendeckels: Am 18. Juni 2019 hat der Senat die Eckpunkte beschlossen. Bis Ende August wird der Gesetzentwurf fertiggestellt, der voraussichtlich Mitte Oktober im Senat beschlossen werden soll. Im Anschluss folgt die Beratung im Abgeordnetenhaus. Falls das Gesetz im Dezember 2019 vom Abgeordnetenhaus beschlossen wird, kann es Anfang Januar 2020 Inkrafttreten. Der Mietendeckel soll rückwirkend ab dem Senatsbeschluss zu den Eckpunkten am 18. Juni 2019 wirken.
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