Kein Lärm, kein Geruch, kein Schadstoffausstoß: Die Füße als Fortbewegungsmittel haben viele Vorteile. Trotzdem wird die Bedeutung des Zufußgehens unterschätzt, findet Roland Stimpel. Er sitzt im Vorstand des Vereins „FUSS e.V.“ – eine Vereinigung, die sich für die Rechte von Fußgängerinnen und Fußgängern stark macht.
Die Berlinerinnen und Berliner legen 27 Prozent ihrer Wege mit den eigenen Füßen zurück. Danach kommen die öffentlichen Verkehrsmittel mit 25 Prozent. Erst auf dem dritten Platz folgt das Auto – mit 23 Prozent. Dieser Befund stammt aus einer Befragung des Bundesverkehrsministeriums von vor zwei Jahren.
Füße sind das wichtigste Verkehrsmittel
Ein Ergebnis, was vor allem Roland Stimpel vom Verein „FUSS e.V.“ sehr freut: „Die Füße sind nach wie vor das wichtigste Verkehrsmittel.“ Die Gründe sind einfach: „Wir leben in einer großen Stadt, viele Ziele sind nicht weit weg und außerdem sind die Hälfte aller Wege unter fünf Kilometer lang“, erklärt er.
Vor allem ältere Leute und Kinder würden den Großteil ihrer Wege zu Fuß zurücklegen. Das fiele nur niemanden auf, denn die Fußgängerinnen und Fußgänger „machen keinen Lärm, verbreiten keinen unangenehmen Geruch und beanspruchen am wenigsten öffentlichen Raum.“ Darüber hinaus erfüllen die eigenen Paar Füße seiner Meinung nach viele wichtige Kriterien: „Alle sind gleich, alle handeln gleich“, sagt Roland Stimpel zu Anfang seiner Aufzählung.
Die Fahrbahn gilt als heilig und unberührbar, der Gehweg gemeinhin als Resterampe
„Außerdem fördert Gehen die Gesundheit“, fügt er hinzu. Eine soziale Dimension ergibt sich aus der Tatsache, dass „Geringverdiener am häufigsten zu Fuß unterwegs sind.“ Ein ökologischer Vorteil eröffnet sich mit Blick auf den Schadstoffausstoß: Dieser liege bei null. Trotz all dieser Vorzüge ist der Fuß ein wenig gewürdigtes Fortbewegungsmittel: „Seit über 100 Jahren sind die Fußgängerinnen und Fußgänger an den Rand gedrängt“, sagt Roland Stimpel.
„Erst wurden diese Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer auf die Bürgersteige verbannt.“ Anschließend sei die Situation an diesem Ort auch immer schlechter geworden: „Die Fahrbahn gilt als heilig und unberührbar, der Gehweg gemeinhin als Resterampe“, stellt er fest. „Da stehen dann Masten, Schilder, Stromkästen – und neuerdings auch Elektroladesäulen.“
Durch das Mobilitätsgesetz wird Fußverkehr gewürdigt
Doch es gibt eine Umdenken: Der Senat hat im Januar 2020 dem ersten Gesetz zur Änderung des Berliner Mobilitätsgesetzes mit dem neuen Teil zum Fußverkehr zugestimmt. Im Fühjahr soll das Abgeordnetenhaus darüber beraten. „Der Fußverkehr wird gewürdigt – als eigenständige und zum Teil auch als zu privilegierende Verkehrsart“, erklärt Roland Stimpel.
Das Gesetz enthalte viele grundsätzliche Ideen, unter anderem breitere Gehwege und das leichtere Überqueren von Straßen – alles gut und richtig, doch eins freut ihn dabei am meisten: „Der Fußverkehr wird zum ersten Mal durch ein Dokument im Range eines Gesetzes anerkannt – das ist toll.“