Brandenburger Urteil herber juristischer Rückschlag für wirkliche Gleichstellung

Zum heutigen Urteil des Verfassungsgerichts Brandenburg, das Paritätsgesetz zu kippen, erklären:

Iris Spranger, stellvertretende SPD-Landesvorsitzende: „Das Grundgesetz und die Landesverfassungen sind ganz deutlich: Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Trotzdem müssen wir immer noch kämpfen: für Lohngleichheit, bessere Aufstiegschancen im Job, Parität in der Politik. Selbst in den Parlamenten sind wir noch weit von der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern entfernt. Dieser Verfassungsbruch zugunsten eines strukturellen Vorteils für ein Geschlecht muss endlich ein Ende haben! Deshalb werden wir nach den herben juristischen Rückschlägen durch die Urteile von Thüringen und Brandenburg in Berlin mit einem rechtssicheren Paritätsgesetz Vorreiter auf dem Weg zur gleichberechtigten Teilhabe von Männern und Frauen im Parlament werden.“

Susanne Fischer, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) Berlin: „Noch nie waren in einem deutschen Parlament Frauen entsprechend ihres Bevölkerungsanteils vertreten. Als der Brandenburgische Landtag das Gesetz verabschiedete, lag der Anteil weiblicher Abgeordneter bei 36 Prozent. Mit der neuen Wahlperiode seit November letzten Jahres ist diese Quote sogar noch geschrumpft! Vor dem Hintergrund eines rückläufigen Frauenanteils in zahlreichen Parlamenten sind die Gerichtsurteile ein Skandal. Denn die Fakten belegen immer wieder aufs Neue, dass wirkliche Gleichstellung von Männern* und Frauen* in den Parlamenten nur mit einem Paritätsgesetz zu verwirklichen ist.“