Für einen starken Mieter*innen­schutz in der Krise

Die SPD Berlin fordert die sozialdemokratischen Entscheidungsträger auf Bundes- und Landesebene dazu auf, das auf Bundesebene beschlossene Kündigungsmoratorium durch weitergehende Maßnahmen zu ergänzen, die die Mieter*innen in Deutschland entlasten und die Folgen der Krise fair auf vielen Schultern verteilen.

Iris Spranger, stellvertretende SPD-Landesvorsitzende, erklärt: „Viele Menschen werden trotz bisheriger Hilfsmaßnahmen nach dem Ende der Krise hohe Mietschulden angehäuft haben, die sie angesichts der erlittenen Einbußen nicht abzutragen vermögen. Dieses Problem muss der Staat angehen. Transferleistungen müssen in einer solchen historischen Situation vor allem dafür eingesetzt werden, die Daseinsvorsorge zu sichern.“

Spranger weiter: „Für Betriebe, deren Gewerbesitz pandemiebedingt in Gefahr ist, muss es entsprechende Zuschüsse geben. Die SPD Berlin fordert, Gewerbetreibende zwischen zehn und bis zu 250 Mitarbeiter*innen mit weiteren Zuschussprogrammen des Landes zu unterstützen. Die Unternehmen brauchen dringend nicht rückzahlbare Hilfen, damit sie die Corona-Zeit überleben können. Die bereits existierenden Regelungen für Gewerbebetriebe, denen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes der Gewerbebetrieb untersagt wurde, sind demgemäß auf weitere existenzbedrohte Gewerbetriebe auszuweiten.“

Joachim Rahmann, Mitglied des SPD-Landesvorstands, ergänzt: „Wo kleine und mittlere Gewerbebetriebe durch die Corona-Regelungen Einnahmen verlieren oder wo Privat-Mieter*innen das Einkommen eingebrochen ist, braucht es noch stärkere Unterstützung. Die Miete zu stunden reicht nicht aus, nur auf Sozialleistungen zu hoffen auch nicht. Denn so zahlen am Ende doch die Mieterinnen und Mieter oder wir alle über Steuern. Deshalb ist klar: Wenn nach Monaten der Mietstundung der Zahltag ansteht, muss die Vermieter*innen-Seite mit einem solidarischen Mietenschnitt beteiligt werden. Hier muss die Bundesregierung noch einmal nachlegen. Dabei geht es uns besonders um die großen Immobilienkonzerne.“

Die Maßnahmen sehen weiter vor, das bestehende Kündigungsverbot von Mietwohnungen für Personen mit Mietschulden aufgrund von COVID-19 zu verlängern und eine Ratenzahlung ausstehender Mieten festzulegen. Die Verfahren zur Beantragung und Genehmigung von Wohngeld müssen an die aktuellen Erfordernisse in der Krise angepasst werden. Mieterhöhungen sind in ganz Deutschland für zwei Jahre auszusetzen. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt dürfen Mieten für einen Zeitraum von fünf Jahren maximal in Höhe der Inflationsrate erhöht werden. Genossenschaften und gemeinnützige Wohnungsgesellschaften werden durch Fördermaßnahmen und Zuschüsse der öffentlichen Hand beim Wohnungsneubau unterstützt.

Zum vollständigen Beschluss im Wortlaut