Zum heute verkündeten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur teilweisen Wiederholung der Bundestagswahl von 2021 in Berlin erklärt die Landesvorsitzende der SPD Berlin, Franziska Giffey:
„Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Bundestagswahl in Berlin teilweise wiederholt werden muss. Als SPD Berlin haben wir den nun anstehenden Wahlkampf in den vergangenen Wochen bereits vorbereitet. Ab Januar werden wir einen kurzen, aber intensiven Wahlkampf führen. Das Ziel aller demokratischen Parteien muss es sein, sich für eine möglichst hohe Wahlbeteiligung einzusetzen, damit Berlin im Bundestag keine Stimmen verliert. Deshalb bitten wir alle Berlinerinnen und Berliner, die von der Wiederholung der Wahl betroffen sind: Nehmen Sie Ihr Wahlrecht wahr, geben Sie Ihre Stimme einer demokratischen Partei!
Die SPD steht für eine soziale und demokratische Politik. Auch wenn die Wahl nur in einigen Gebieten der Stadt wiederholt werden muss, so geht es doch auch darum ein Zeichen zu setzen, dass Berlin demokratisch und weltoffen ist und Rechtspopulisten und Rechtsradikale keine Chance haben.
Ich danke allen, die für die Berliner SPD in dieser herausfordernden Zeit in den Wintermonaten erneut in den Wahlkampf ziehen und sich für ein starkes Ergebnis für die Sozialdemokratie einsetzen.“
Der Landesvorsitzende der Berliner SPD, Raed Saleh: „Das Bundesverfassungsgericht hat Fehler festgestellt, die nach Einschätzung der zuständigen Verwaltung inzwischen abgestellt wurden. Bei der nur teilweisen Wahlwiederholung werben wir auch für eine hohe Wahlbeteiligung, damit extreme Kräfte nicht gestärkt werden.“