Landesvorstand: Chancen nutzen – Ein gemeinsames Paritätsgesetz für Berlin beschließen

Beschluss des SPD-Landesvorstands vom 16.6.2025:

Berlin ist die Stadt der Vielfalt und Gleichberechtigung. Deshalb braucht Berlin ein Paritätsgesetz für das Abgeordnetenhaus und die Bezirksverordnetenversammlungen. Während 50,5 Prozent der Bevölkerung 2024 dem weiblichen Geschlecht zugeordnet waren, lag der Frauenanteil im Abgeordnetenhaus bei 39 Prozent. Dabei zeigen Auswertungen immer wieder: die quotierten Listen innerhalb der Parteien SPD, Linke und Bündnis 90/Die Grünen wirken. Allein sie sind der Grund, weshalb der Frauenanteil im Berliner Parlament (bspw. im Vergleich zum Bundestag mit nur 32,2 Prozent) vergleichsweise hoch ist. Überall dort, wo keine verbindlichen Vorgaben bestehen, bleiben Frauen noch immer klar benachteiligt. Das zeigt sich einerseits an den Frauenanteilen in CDU, FDP und AfD, die über keine Satzungsrechtlichen Quotenvorgaben verfügen. Das zeigt sich aber auch bei der Aufstellung von Kandidat:innen in den Direktwahlkreisen. Auch hier bleiben Frauen zu häufig unberücksichtigt.

Diese tatsächlichen Ungleichheiten lassen sich nur durch ein verbindliches Paritätsgesetz dauerhaft ausgleichen. Deshalb fordert die SPD erneut bis 2026 ein Paritätsgesetz auszuarbeiten. Das Paritätsgesetz soll für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin und für die Wahlen zu den zwölf Bezirksverordnetenversammlungen gelten. Es soll unverzüglich erarbeitet und zeitnah verabschiedet werden und für die übernächste Wahlperiode in Kraft treten. So besteht schnell Klarheit, ohne in laufende Aufstellungsprozesse einzugreifen.

Wir erkennen an, dass auch bei unserem Koalitionspartner CDU insbesondere viele Frauen für
mehr Gleichberechtigung und ein Paritätsgesetz kämpfen. Deshalb wollen wir gemeinsam mit der CDU, den Grünen und den Linken schnellstmöglich eine verfassungskonforme Ausgestaltung und Umsetzung eines Berliner Paritätsgesetz auf den Weg bringen. und im Abgeordnetenhaus zu beraten. Hierfür bestehen bereits eine Vielzahl an Gutachten und Vorüberlegungen (wie etwa den Ausarbeitungen der Wahlrechtskommission im Bundestag). Auch der zuletzt vom Haushaltsausschuss finanzierte Gutachtenauftrag für ein Berliner Paritätsgesetz wird in die Betrachtung einbezogen. Eine verfassungskonforme Ausgestaltung ist möglich und das von uns geteilte Ziel.

Berlin ist oftmals Motor für gesellschaftliche Veränderungen gewesen und so wollen wir nun erneut Geschichte schreiben. Parität ist weder eine ferne Utopie noch Selbstzweck. Nur wo Frauen gleichberechtigt vertreten sind, werden ihre Interessen gleichberechtigt in Regeln und Normen umgesetzt. Es ist höchste Zeit für ein Paritätsgesetz auf Berliner Ebene. Gemeinsam mit der CDU haben wir jetzt die Chance mit breiter demokratischer Mehrheit ein Paritätsgesetz zu beschließen, damit Berlin auch in seinem Parlament die Hauptstadt der Gleichberechtigung wird.

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