
Bei Selbst Aktiv engagieren sich Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen. Wir machen Politik für gleiche Rechte und gleiche Chancen für uns alle in Berlin.
Noch ist das alltägliche Leben für mehr als 600.000 Berliner:innen mit Behinderungen viel komplizierter und anstrengender als für die meisten. Warum? Es gibt zu viele Barrieren: in öffentlichen Einrichtungen, in der Bildung, am Arbeitsplatz, beim Wohnen und im Verkehr, im Gesundheitswesen und bei der Digitalisierung. Wir machen Politik für ein Berlin ohne Barrieren.
Unsere Demokratie braucht mehr Inklusion. Und Inklusion braucht mehr Teilhabe und wirkungsvolle Mitbestimmung von vielen Expert:innen in eigener Sache. Das gilt auch für die SPD. Daher unsere Bitte: Werde Selbst Aktiv und engagiere Dich. Mach auch Du mit uns sozialdemokratische Politik für mehr Inklusion, Teilhabe und Selbstbestimmung.
Ziele der AG Selbst Aktiv
Mehr Selbstbestimmung
Als Expert:innen in eigener Sache wollen und können Menschen mit Behinderungen ihre Interessen selbstbestimmt vertreten und selbstverantwortlich wahrnehmen.
Mehr Teilhabe
Sie haben das Recht auf Partizipation in allen Lebensbereichen – auch in den Parteien und Parlamenten.
Mehr Bewusstsein für Barrierefreiheit
Wir alle tragen Verantwortung für eine Umwelt, die so gestaltet ist, dass Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen sie zu jeder Zeit gleich nutzen können.
Gute Bildungswege
Wir fordern mehr politischen Willen für ein inklusives Bildungssystem, in dem jedes Talent und jede Begabung gefördert wird.
Wohnen und Mobilität
Barrierefreiheit ist ein Qualitätsstandard für jedes Gebäude und den ÖPNV. Wir fordern dafür ausreichend höhere Investitionen.
Mitmachen!
Ab sofort kannst du deine AG-Zugehörigkeit direkt über die SPD-Website verwalten. SPD-Mitglieder haben jetzt die Möglichkeit, sich über meine.spd.de den Arbeitsgemeinschaften zuzuordnen. Dies ersetzt das Beitrittsverfahren anhand einer schriftlichen Beitrittserklärung.
So funktioniert es:
- Website meine.spd.de besuchen.
- Einloggen und scrollen zum Menü „Mein Zugang“.
- Auf „Meine Daten“ klicken.
- Zum Abschnitt „Arbeitsgemeinschaften“ navigieren.
- Hier kannst du deine AG-Zuordnungen einsehen und bearbeiten.
Beitrittserklärung AG Selbst Aktiv
Du kannst statt des Online-Formulars auch die Beitrittserklärung als PDF herunterladen, ausfüllen und dann an den SPD-Landesverband Berlin, Müllerstraße 163, 13353 Berlin oder per E-Mail an [email protected] schicken.
Vorstand

- Vorsitzender:
Thomas Koch - Stellvertretende Vorsitzende:
Ulf Autrum, Thérèse Berger-Homa, Kennedy-Jo Lara Pohle, Janis Hantke und Sascha Lucke
Beisitzer*innen: - Alexander Boster, Andreas Domann, Christian Horn und Regine Laroche
Kontakt
SPD Berlin
AG Selbst Aktiv
Müllerstraße 163
13353 Berlin
E-Mail: [email protected]
Telefon: 030-4692-155
Die AG Selbst Aktiv auf Facebook:
Mitteilungen
Mitgliederversammlung am 25. Juni 2026: Gesundheitspolitische Zwischenbilanz mit Bettina König
Ein fairer und gleichberechtigter Zugang zur medizinischen Versorgung für alle Menschen, das ist für Bettina König, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus, der Kern sozialdemokratischer Gesundheitspolitik. Pflegereform und Krankenhausreform sind aktuelle gesundheitspolitische Themen – ein Politikfeld, dass auch für Fachleute nur schwer zu überblicken ist. Menschen mit Behinderungen sind von alledem betroffen, oft noch intensiver als andere. Mit Bettina hat die AG Selbst Aktiv daher in den letzten beiden Jahren intensiv und sehr gut zusammengearbeitet: die mangelnde Barrierefreiheit ärztlicher Praxen und die bessere Versorgung von Menschen mit seelischen oder mit chronischen Erkrankungen sind unsere Schwerpunkte.
In der lebhaften Diskussion haben wir dazu zahlreiche konkrete Vorschläge und Forderungen zusammengetragen: Kinder und Jugendlichen mit schweren chronischen Erkrankungen sind für multidisziplinäre Diagnostik und Behandlung auf die Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) angewiesen; hier aber sind die Wartezeiten viel zu lang. Bei psychischen Erkrankungen und den daraus resultierenden Mehrfachbelastungen brauchen Betroffene, aber auch die Eltern betroffener Kinder und Jugendlicher Lotsenstellen für einen besseren Zugang zu den vielfältigen Beratungs-, Behandlungs- und Hilfeangeboten. Auch wenn eine psychische Beeinträchtigung zu einer anerkannten Schwerbehinderung führt, bleibt der Zugang zur erforderlichen Psychotherapie oft schwierig. Hier muss die Bedarfsplanung endlich an die Realität angepasst werden. Bis dahin kann vielleicht eine Quotenregelung helfen. Ein sattsam bekanntes, aber leider noch immer aktuelles Thema bleibt der Mangel an barrierefreien Untersuchungsmöbeln (höhenverstellbar, mit Liftern u.a.m.) nicht nur in Arztpraxen, sondern leider oft auch in Krankenhäusern. Technische Lösungen gibt es in den meisten Fällen, es fehlen wohl Information und Problembewusstsein – öffentlicher Druck ist hier nötig. Ein alter Bekannter ist auch die Problematik der Fahrdienste zu ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen, besonders auch über die Landesgrenze Berlin-Brandenburg hinweg. Wir werden unsere Zusammenarbeit mit Selbsthilfegruppen und Elterninitiativen in diesem Bereich ausbauen, um hier weiter voranzukommen.
Katastrophenschutz in Berlin – Menschen mit Behinderungen von Anfang an mitdenken.
Fachgespräch im Abgeordnetenhaus am 12. Juni 2026
Das Berliner Katastrophenschutzgesetz (KatSG) soll noch in dieser Wahlperiode überarbeitet werden, nicht zuletzt im Hinblick auf die Erfahrungen mit den Stromausfällen in Treptow-Köpenick und Steglitz-Zehlendorf. Die koordinierende Rolle der Innenverwaltung soll gestärkt, und die rechtlichen Grundlagen für ein Register von besonders schutzbedürftigen Personen sollen geschaffen werden. Die genaue Zielgruppe für ein solches Register steht allerdings noch nicht fest. Die freiwillige Teilnahme wäre ein Kompromiss zwischen den berechtigten Bedenken gegen ein solches Register (Angst vor einem möglichen Missbrauch, datenschutzrechtliche Bedenken) und der Notwendigkeit effektiver Hilfeleistung im Katastrophenfall. Auf Einladung der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus diskutierten Martin Matz MdA, Sprecher für Inneres, Kai Kottenstede von der Senatsverwaltung für Inneres, und Wencke Pohle, Referentin für Sozialpolitik bei Lebenshilfe e.V. mit Vertreter:innen von Verbänden und Initiativen sowie Hilfsorganisationen, der Berliner Feuerwehr und der Berliner Krankenhausgesellschaft über konkrete Schritte für einen inklusiven Katastrophenschutz.
Katastrophenschutz ist eine gesellschaftliche Aufgabe, die z.B. Sicherheitskonzepte in allen Einrichtungen erfordert, aber auch individuelle Vorsorge in privaten Haushalten. Aber Katastrophenschutz ist selbstverständlich auch und gerade eine staatliche Aufgabe: Die Hilfsorganisationen mit ihren ehrenamtlichen und beruflichen Mitarbeiter:innen und zahlreiche Behörden – in Berlin etwa 37 – müssen koordiniert werden. Das geht nicht ohne detaillierte Planungen und entsprechende Übungen. Vulnerable Gruppen sind besonders auf solche Vorbereitungen angewiesen. Für Menschen mit Behinderungen geht es um barrierefreie Kommunikation nach dem Zwei-Sinne-Prinzip, um Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache; Mobilität muss sichergestellt, Hilfezentren müssen erreichbar sein, und die medizinische Versorgung, Pflege und die Versorgung mit Lebensmitteln müssen auch dann gesichert bleiben, wenn der Strom ausfällt und die eigene Wohnung nicht mehr verlassen werden kann. Viele Problemstellungen kamen auf den Tisch, und kreative Lösungen wie weiße Tücher zur Kennzeichnung von Wohnungen von Personen mit besonderen Unterstützungsbedarfen wurden immer wieder vorgeschlagen. Besonders dringlich ist die Kommunikation: Menschen mit Behinderungen brauchen für sie verständliche, aktuelle Informationen zum Geschehen, und sie sind auf Ansprechpersonen angewiesen, die sie erreichen können und die sensibel sind für ihre spezifischen Kommunikationsanforderungen.
Von zentraler Bedeutung bei all diesen Herausforderung ist die aktive Beteiligung und Mitgestaltung von Menschen mit Behinderungen: Ihre Perspektive und Expertise werden gerade bei einem inklusiven Katastrophenschutz unbedingt gebraucht, in beratenden Gremien und als ehrenamtliche oder berufliche Mitarbeiter:innen in Hilfsorganisationen und Behörden.
Mitgliederversammlung am 28. Mai 2026: Nahverkehrsplan mit Matthias Kollatz
Wir beschleunigen den Wohnungsbau, und die CDU-geführte Verkehrsverwaltung verlangsamt die Verkehrsanbindung wichtiger neuer Wohnviertel – das ist der zentrale Kritikpunkt von Matthias Kollatz am Nahverkehrsplan. Die Anbindung neuer Quartiere sieht der Sprecher der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus für die BVG als wichtigste Herausforderung; hier muss die SPD im Senat auf Verbesserungen drängen. Der Nahverkehrsplan ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Planungsinstrument, er setzt die Standards für Umfang und Qualität des ÖPNV. Der bisherige Plan ist bereits 2023 ausgelaufen, der neue liegt erst jetzt im Entwurf vor. Wichtige Vorhaben wie die Tram-Anbindung des Schumacher-Quartiers oder die Verlängerung der U 7 in Rudow und Spandau sind nach hinten verschoben worden oder insgesamt noch fraglich. Insgesamt soll das Wachstum des ÖPNV gegenüber den bisherigen Planungen deutlich verlangsamt werden.
Leider gilt das auch für den barrierefreien Ausbau von Haltestellen und Bahnhöfen: Der Nahverkehrsplan lässt nicht erkennen, dass hier ein klarer Schwerpunkt gesetzt wird, eine Beschleunigung des bisher schleppenden Ausbaus ist nicht zu erwarten. Fortschritte gibt es immerhin im Bereich der Informationssysteme: Optische Systeme für alle sind und bleiben grundlegend, werden aber durch gezielt abrufbare akustische Informationen ergänzt: Ein App soll an Knotenpunkten die gewünschten Anschlussverbindungen und andere relevante Informationen individuell und bedarfsgerecht zur Verfügung stellen – wichtig besonders für blinde und sehbehinderte Menschen. Der MUVA-Dienst wird zugunsten des Taxi-System eingestellt; dabei soll die zweckentsprechende Nutzung der mit Steuergeldern geförderten Inklusionstaxis sichergestellt werden. Für die nötige Evaluation dieses Konzepts werden die Erfahrungen der Betroffenen unverzichtbar nötig sein.
Mitgliederversammlung vom 23. April 2026: Deutsche Gebärdensprache (DGS) und „Berlin inklusiv“.
Eigentlich ist alles klar: Das Berliner Gesetz zur Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderungen (Landesgleichberechtigungsgesetz – LGBG) regelt in § 13 (Kommunikationsformen) eindeutig: „Hörbehinderte (gehörlose, ertaubte, schwerhörige, taubblinde und hörsehbehinderte) und sprachbehinderte Menschen haben zur Wahrnehmung eigener Rechte das Recht, mit öffentlichen Stellen in Deutscher Gebärdensprache, mit lautsprachbegleitenden Gebärden oder über andere geeignete Kommunikationshilfen zu kommunizieren.“ Schließlich ist die Deutsche Gebärdensprache seit 2002 als eigenständige Sprache gesetzlich anerkannt. Steffen Helbing, Vorsitzender des Gehörlosenverbands Berlin e.V., weiß aus eigener Erfahrung, dass es mit der Umsetzung dieses Anspruchs sehr oft hapert. Die Verfahren sind vielfach unbekannt, die Kostenübernahme ist nicht eindeutig geregelt; immer wieder stoßen Gehörlose auf Ablehnung und sehen sich genötigt, die Kosten selbst zu übernehmen, um z.B. einen dringenden Termin zur gesundheitlichen Versorgung nicht zu gefährden. Und im privaten Bereich, bei Friseur oder beim Autokauf, greift das Gesetz überhaupt nicht.
Dass es auch anders geht, zeigen Länder wie Schweden oder Norwegen, wo die Gebärdensprache längst selbstverständlicher Teil des Alltags ist und auch die Möglichkeiten des Video-Dolmetschens intensiv genutzt werden. Für sinnvoll hält Steffen Helbing die grundgesetzliche Anerkennung der DGS als Minderheitensprache, den Aufbau einer eigenen Förderstruktur und individuelle Klagemöglichkeiten. Das würde auch der SPD helfen, wirklich eine inklusive und barrierefreie Partei zu werden.
Für den Bereich der öffentlichen Verwaltung kann wohl auch die Fortschreibung des Maßnahmeplans „Berlin inklusiv“ weiterhelfen; Julia Würtz, Leiterin des „Focal Point“ in der Senatsverwaltung, fasste für uns den aktuellen Stand zusammen: Das Konzept für die Fortschreibung ist beschlussreif und wird noch in dieser Wahlperiode durch den Senat beschlossen; die strategische Ausrichtung und Schwerpunktsetzung ist dann Aufgabe des neuen Senats. Die politische Aufwertung des Maßnahmeplans und der Ausbau der Beteiligungsstrukturen, wie sie sich aus der Evaluation des abgelaufenen Maßnahmeplans ergeben haben, sind auf den Weg gebracht. Sieht nach einer Erfolgsgeschichte aus!
Landesvollversammlung am 26. März 2026 – Vorstand neu gewählt
„Unsere AG Selbst Aktiv ist die kleinste Arbeitsgemeinschaft der SPD Berlin, aber sie ist sicher nicht die am wenigsten aktive!“ Unter dieses Motto hat unsere scheidende Co-Vorsitzende bei unserer Landesvollversammlung am 26. März die Bilanz der letzten Jahre zusammengefasst. Tatsächlich haben wir vieles angestoßen und aufs Gleis gesetzt, auch wenn wir am Ende nicht immer erfolgreich sein konnten. Der Mangel an barrierefreien und an rollstuhlgerechten Wohnungen ist unübersehbar, aber im Bereich Bauen und Wohnen kommen wir nicht voran; die kleinen Verbesserungen, die mit der Novellierung der Bauordnung durchgesetzt werden konnten, laufen in der Praxis ins Leere. Bei der inklusiven Bildung kommen wir nicht nur nicht voran, sondern wir gehen rückwärts zu mehr sonderpädagogischen Förderzentren und weniger Inklusion. Hier wie dort fehlen Konzepte als klare politische Positionierung für die Zukunft.
Aber es gibt auch Erfreuliches: Bei den Eingliederungshilfen konnten durch das Engagement unserer Fraktion im Abgeordnetenhaus die drohenden Einsparungen vermieden oder wenigstens stark abgemildert werden. Mit dem „Sozialfonds“ nach Wiener Vorbild liegt jetzt ein spannender Ansatz für die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe vor. Der Maßnahmeplan „Berlin inklusiv“ der Verwaltung ist evaluiert und wird weiterentwickelt: Politische Aufwertung durch stärkere strategische Ausrichtung bei deutlicher Stärkung der Beteiligung von Menschen mit Behinderungen, das ist das Ziel. Im Verkehrsbereich wird uns der neue Nahverkehrsplan beschäftigen, wo es deutlichen Verbesserungsbedarf geben dürfte – aber immerhin kommt nach jahrelangem Stillstand Bewegung in die Sache. Die Landesvollversammlung hat den Vorstand der AG Selbst Aktiv neu gewählt: Thomas Koch ist Vorsitzender, stellvertretende Vorsitzende sind Ulf Autrum, Thérèse Berger-Homa, Janis Hantke, Sascha Lucke und Kennedy-Jo Lara Pohle; Beisitzende sind Alexander Boster, Andreas Domann, Christian Horn und Regine LaRoche. Als Vertreter der AG Selbst Aktiv wurde Thomas nominiert, Thérèse ist Gleichstellungsbeauftragte und Alexander Mitgliederbeauftragter.
Gespräch mit Steffen Krach am 26. Februar 2026 – Hauptstadt der Inklusion
„Berlin ist die Hauptstadt der Inklusion, aber wir müssen einiges dafür tun, damit das so bleibt!“, war das Motto, unter das unser Spitzenkandidat Steffen Krach seine Vorstellung beim Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern von Behinderten-Selbstvertretungsorganisationen, Verbänden und Trägern stellte, zu der unsere AG Selbst Aktiv am 26. Februar ins Willy-Brandt-Haus eingeladen hatte. 50 Personen waren der Einladung gefolgt, im Mittelpunkt der Präsentation von Steffen und der Diskussion stand der Entwurf des Wahlprogramms, den der Landesvorstand der SPD Berlin vorgelegt hat. Eine Digitalisierung mit individuellen Lösungen, angepasst an die jeweiligen Bedürfnisse, mehr Anstrengungen für eine inklusive berufliche Bildung und einen besseren Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen waren wichtige Themen für Steffen; im Wohnungs-Neubau dürfe auf Barrierefreiheit nicht verzichtet werden, um kurzfristig Geld zu sparen, das wäre kurzsichtig, denn Wohnungen werden für 30 Jahre gebaut. Und Inklusion sieht Steffen klar als eine Querschnittsaufgabe für alle Verwaltungen.
Der Entwurf des Wahlprogramms, da waren sich unsere Co-Landesvorsitzende Mechthild und Steffen einig, braucht noch Korrekturen und Verbesserungen. Der Abschnitt über Inklusion und Barrierefreiheit ist in Ordnung, aber an anderen Stellen muss und wird nachgebessert werden, z.B. ist der Vorrang der inklusiven Schule vor dem Ausbau von sonderpädagogischen Förderzentren nicht deutlich formuliert. Viele weitere Hinweise wurden in der weiteren Diskussion gegeben. Nachdem Steffen sich auf den Weg zum nächsten Termin gemacht hatte, setzten wir den Austausch fort und haben mit vielen Anwesenden den weiteren Austausch und die Zusammenarbeit verabredet.
Mitgliederversammlung am 22. Januar 2026
SPD – inklusiv und barrierefrei
Veranstaltungsräume sind barrierefrei zugänglich, Einladungen zu Sitzungen und Veranstaltungen enthalten Informationen über die Erreichbarkeit von Sitzungs- und Sanitärräumen, und stehen auch in einfacher Sprache oder als Video in Gebärdensprache bereit. Susanne Pape, Co-Landesvorsitzende der AG 60plus, berichtete aus der Arbeit der Organisationspolitischen Kommission am vierten Teil der Parteireform, der die SPD Berlin inklusiv und barrierefrei machen will. Bedia Kunz, stellvertretende Vorsitzende des Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenvereins Berlin (ABSV), konnte uns aus eigener Erfahrung am Beispiel des Willy-Brandt-Haus sehr eindrücklich klar machen, wie schwer der unbekannte Weg zu einer Parteiveranstaltung für blinde und sehbehinderte Personen zu bewältigen ist. Radweg, Fußweg und Fahrbahn sind nicht zu unterscheiden, der Überweg zur Querung nicht zu finden: Ohne Assistenz ist das nicht zu machen. Bei solchen Erst-Begegnungen kommt es auf die Haltung an, mit der wir einem Menschen mit oder auch ohne Behinderung gegenübertreten, damit Kommunikation gelingt und Vertrauen entsteht.
Barrierefreie Kommunikation nach dem Zwei-Sinne-Prinzip ist ein wichtiger Schlüssel, damit wir als SPD für Menschen mit Behinderungen wahrnehmbar werden und sie mit unseren politischen Zielen erreichen. Leichte oder zumindest einfache Sprache gehören ebenso dazu wie die Deutsche Gebärdensprache. Heike Heubach ist die erste gehörlose Abgeordnete im Deutschen Bundestag und Sprecherin der SPD-Fraktion für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Für den Parlamentsbetrieb und im Wahlkreis steht ihr nach vielen Anlaufschwierigkeiten inzwischen ein gutes Team für die Gebärdendolmetschung zur Seite. Eine Herausforderung ist jedoch die Parteiarbeit und die vielen informellen Kontakte und Begegnungen, für die eine Dolmetschung nur unzureichend oder auch gar nicht finanziert wird. Alles zusammen eine große zusätzliche Belastung, wie Stefan Weger, ein Mitarbeiter von Heike, uns eindrücklich berichtete. SPD inklusiv und barrierefrei – das Thema wird in den kommenden Monaten in der SPD Berlin wieder auf die Tagesordnung kommen. Als AG Selbst Aktiv bleiben wir am Ball, mit einem Schwerpunkt auf der Deutschen Gebärdensprache.
Mitgliederversammlung am 27. November 2025
In letzter Minute – Haushaltsberatungen im Abgeordnetenhaus
Aus aktuellem Anlass war Lars Düsterhöft, Sprecher der SPD-Fraktion für Menschen mit Behinderungen, Gast und Gesprächspartner bei unserer Mitgliederversammlung und berichtete vom Stand der Haushaltsberatungen im Berliner Abgeordnetenhaus. Seine Bilanz: Im Parlament können voraussichtlich viele wichtige Verbesserungen erreicht werden, aber diese Lösungen greifen erst einmal nur kurzfristig. Viele strukturelle Probleme bleiben ungelöst und werden spätestens bei den nächsten Haushaltsberatungen wieder auf den Tisch kommen. Die bezirklichen Mittel für die gemeindenahe psychiatrische Versorgung – Thema unserer letzten Mitgliederversammlung – werden wohl doch wieder aufgestockt, aber eine dauerhafte Regelung ist nicht in Sicht. Assistenz im Arbeitgebermodell ist wohl ebenfalls für das kommende Haushaltsjahr gesichert; ob und wie Tariferhöhungen, die über dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder liegen, refinanziert werden können und müssen, muss aber noch geklärt werden. Ungeklärt scheint aber die Kürzungen für die begleitende Budgetberatungen, ohne die das Modell schlecht funktionieren würde. Der Fahrdienst MUVA wird fortgeführt und mit den Inklusionstaxis zu einem zusammenhängenden Angebot entwickelt. Gute Nachrichten also – aber: Fortsetzung folgt!
Mitgliederversammlung am 23. Oktober 2025
Gemeindenahe psychiatrische Versorgung muss erhalten bleiben
Die psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung in Berlin entspricht nicht dem Bedarf und muss dringend ausgebaut werden – vorrangig im ambulanten, gemeindenahen Bereich. Der Psychiatrie-Entwicklungsprogramm (PEP) ist dafür ein bewährtes, aber in den letzten Jahren leider vernachlässigtes Instrument. Anke Heinze, Geschäftsführerin bei Pinel, einem wichtigen Träger in diesem Bereich, und Oliver Schworck, Bezirksstadtrat für Jugend und Gesundheit in Tempelhof Schöneberg, waren kurzfristig zu unserer Mitgliederversammlung gekommen; zugeschaltet auch Lars Rauchfuß, Sprecher für Bezirke und Produkthaushalt, der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus.
Die gestiegenen Kosten sind in den letzten Jahren nicht ausgeglichen worden; bei faktisch gedeckelten Mitteln bedeutet das den Zwang zu Kostensenkungen und Qualitätseinbußen, will man das ohnehin unzureichende Angebot nicht weiter verknappen. Das Abgeordnetenhaus hat das erkannt und von Jahr zu Jahr rund zwei Millionen Euro in diesen Bereich verschoben. Das ist für den aktuell beratenen Haushalt nicht mehr gesichert, aber das Problem ist – nicht zuletzt durch den lautstarken Protest der Betroffenen – erkannt, und es bleibt zu hoffen dass der Hauptausschuss hier nochmals korrigierend eingreift. Aber auch wenn die aktuelle Krise auf diese Weise gelöst werden könnte, ist das strukturelle Problem noch nicht behoben. Die Sonderzahlungen müssen durch ein verlässliches Finanzierungssystem ersetzt werden, damit die Bezirke gemeindenahe psychiatrische Versorgung langfristig sicherstellen können. Wir bleiben dran!
Mitgliederversammlung am 24. Juli 2025 mit Staatssekretär Aziz Bozkurt
Wie geht es weiter mit Inklusion und Barrierefreiheit in Berlin?
Auf unsere Frage nach seiner inklusionspolitischen Bilanz der jetzt zu Ende gehenden Wahlperiode konnte Sozialstaatssekretär Aziz Bozkurt nur wenig Neues nennen, das in den letzten Jahren erreicht werden konnte, wie etwa die endlich auf den Weg gebrachte Fachstelle für Barrierefreiheit. Immerhin ist es aber gelungen, das Erreichte einigermaßen zu bewahren. Der Sonderfahrdienst bleibt erhalten; in den aktuellen Haushaltsberatungen im Senat konnte der bisherige Leistungsumfang (120.000 Fahrten für 8 Millionen Euro) mit 1,5 Millionen Euro für Mehrkosten gesichert werden. Die Verbesserung von Leistungen der Eingliederungshilfe durch bessere Orientierung an den individuellen Bedarfen der Anspruchsberechtigten wurde mit dem Rahmenvertrag auf eine neue Grundlage gestellt, die langjährigen Verhandlungen konnten endlich abgeschlossen werden – auch wenn ein einzelner Träger ausscherte und daher nur ein privatrechtlicher Vertrag mit den übrigen zustande kam. Die genauen Auswirkungen allerdings sind unübersichtlich, die bessere Steuerung bedingt mehr bürokratischen Aufwand. Und aus Gesprächen mit Fachleuten der Träger wissen wir, dass dieses Klima der stärkeren Kontrolle und Reglementierung von Leistungen die positive Stimmung zerstört, die Berlin in der Anfangsphase zum bundeweiten Vorreiter in Sachen Eingliederungshilfe machte. Diskussionspunkt war auch das Arbeitgebermodell bei der Assistenz: Das in den letzten Jahren mühsam erreichte Mehr an Selbständigkeit für Menschen mit Behinderungen wird durch die langwierigen Verzögerungen bei der Umsetzung tarifrechtlicher Vereinbarungen gefährdet.
Insgesamt, so räumte auch Aziz Bozkurt ein, sind wir in Sachen Inklusion und Barrierefreiheit nicht da, wo wir sein sollten. Um so wichtiger, im kommenden Wahlkampf nach vorn zu blicken und diejenigen Schritte möglichst konkret zu benennen, die als nächstes gegangen werden können. Und hatte auch einige interessante Vorschläge und Ideen im Gepäck: Etwa die Gründung einer landeseigenen Teilhabegesellschaft als Inklusionsbetrieb, die Aufträge z.B. beim Schul-Catering übernimmt. Eine transparentere Struktur in der Eingliederungshilfe nach Wiener Vorbild – hier ist ein Gutachten bereits in Auftrag gegeben. In der Pipeline ist schließlich auch eine Verbesserung der Normenprüfung: Bei der Fortentwicklung des Maßnahmeplans „Berlin inklusiv“ sollen in allen Bereichen der Verwaltung die Prüfung aller Vorschriften und Gesetze auf ihre Übereinstimmung mit den Vorschriften des Landesgleichberechtigungsgesetzes (LGBG) gemäß den Vorschlägen des Deutschen Instituts für Menschenrecht vorgesehen werden.
Die fortschreitende gesellschaftliche Ausgrenzung bedroht nach den Geflüchteten, den Menschen aus der Ukraine und den Bürgergeldempfangenden jetzt zunehmend auch die Menschen mit Behinderungen. Wir wollen, dass die SPD sich diesem Roll-Back entschlossen entgegenstellt. All diese Menschen sind eine Bereicherung – und nicht eine Belastung und ein Kostenfaktor.
Mitgliederversammlung am 26. Juni 2025
Keine Einsparungen bei der Eingliederungshilfe!
Das Land Berlin ist mit einer schwierigen Finanzlage konfrontiert, der in der Pandemie stark angewachsene Haushalt muss reduziert werden. Der Finanzsenator hat Einsparungen in der Eingliederungshilfe in einer Größenordnung von bis zu 30 Prozent in den Raum gestellt, die angeblich durch Optimierung von Verfahren und durch Bürokratieabbau ohne Absenkung von Qualitätsstandards und ohne Leistungskürzungen für die Anspruchsberechtigten zu erbringen wäre.
Im Gespräch mit Fachreferenten der AWO Berlin wurde klar, dass bei den engagierten Fachkräften in diesem Bereich die Stimmung generell deutlich schlechter ist als noch vor einigen Jahren. Die Verwaltung drängt auf Einsparungen, Ablehnungen und Befristungen nehmen zu, die geforderten Dokumentationen und Nachweise haben einen Umfang erreicht, der die Arbeit zunehmend behindert. Der Spardruck ist nicht neu: Die Verhandlungen über den Rahmenvertrag für die Eingliederungshilfe ziehen sich in Berlin seit der Einführung des BTHG im Jahr 2016 hin. Andere Bundesländer waren hier schneller, denn in Berlin war die Eingliederungshilfe immer schon besser aufgestellt: Im Vergleich zu anderen Bundesländern ist der Anteil der Heimunterbringung geringer, die Betreuung psychisch kranker Menschen besser und der Stellenwert der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben generell höher.
Würde jetzt weiter an der Sparschraube gedreht, dann droht das ganze System der Eingliederungshilfe in Schieflage zu geraten, die Fortschritte der letzten Jahre sind gefährdet. Dagegen halten wir fest: Leistungen der Eingliederungshilfe sind gesetzlich geregelt und können nicht einfach gestrichen werden. Wer hier dennoch sparen will, muss die Qualität der Leistungen absenken. Das bedeutet dann mehr Kontrolle und ein Abbau angeblich „überflüssiger“ Leistungen. Die SPD ist gefordert, hier rechtzeitig eine politische Lösung zu finden. Wir brauchen ein anderes Narrativ: Bei der Eingliederungshilfe geht es um den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und die Stärkung unserer Demokratie – und nicht um Kostensenkungen und Einsparungen!
Mitgliederversammlung am 22. Mai 2025
Eine inklusionspolitische Zwischenbilanz – Gespräch mit Staatssekretär Aziz Bozkurt verschoben
Die Barrierefreiheit im Neubau von Wohnungen tritt auf der Stelle, der Nahverkehrsplan ist längst überfällig: Die inklusionspolitische Bilanz der Wahlperiode ist durchwachsen. Für das noch verbleibende Jahr gilt es nun diejenigen Vorhaben zu identifizieren und voranzubringen, die noch eine Erfolgschance versprechen. Die Verwaltungsreform und die Fortschreibung des Maßnahmeplans „Berlin inklusiv“, sowie die im Koalitionsvertrag vereinbarte Verfünffachung der Ausgleichsabgabe für die landeseigenen Betriebe, die endlich zum Jobmotor für Menschen mit Behinderungen werden müssen – das sind die Schwerpunkte, die wir für unser Gespräch mit Aziz Bozkurt, Staatssekretär für Soziales, bei der Mitgliederversammlung im Mai gesetzt haben. Und natürlich beschäftigen uns die Auswirkungen möglicher Haushaltskürzungen auf die freien Träger der Eingliederungshilfe. Leider musste Aziz seine Teilnahme krankheitsbedingt kurzfristig absagen – das Gespräch mit ihm wird schnellstmöglich nachgeholt. Für dieses Mal blieb es bei einem lebhaften Austausch unter uns, die Versammlung war gut besucht.
Bei der Novellierung des Landesorganisationsgesetzes im Zuge der Verwaltungsreform soll bei den parlamentarischen Beratungen Inklusion als eigenes Politikfeld, aber auch als Querschnittsaufgabe verankert werden – diese Forderung haben wir im Gespräch mit Lars Rauchfuß, Sprecher der SPD-Fraktion für Verwaltung, entwickelt; gerade Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige stoßen sehr oft auf unklare Zuständigkeiten und bürokratische Hindernisse, wenn sie ihnen zustehende Leistungen beanspruchen. Zu den vielen Barrieren im ÖPNV kommt aktuell hinzu, dass die immer noch zu wenigen Inklusionstaxis endlich für die Vermittlung in der Stadt zur Verfügung stehen müssen, und nicht nur zwischen Flughafen und Innenstadt hin- und herpendeln sollen.
Genutzt haben wir diese Mitgliederversammlung auch für einen Austausch, wie wir die Gehörlosen-Community besser mit der AG Selbst Aktiv und der SPD vernetzen können. Es fehlt eine Willkommenskultur in Deutscher Gebärdensprache (DGS), die z.B. die Zielsetzungen der AG Selbst Aktiv oder das Verfahren bei einer Aufnahme in die SPD und die verschiedenen Möglichkeiten erläutert, sich in unserer Partei zu engagieren. Wir werden daran arbeiten.
Mitgliederversammlung am 27. März 2025:
Landesbeauftragte Christine Braunert–Rümenapf zieht kritische Bilanz
Der VBB-Begleitservice soll aus finanziellen Gründen eingestellt werden: 35 Mitarbeitende begleiten Menschen mit Behinderungen im ÖPNV; viele, besonders blinde Personen sind auf diesen Service angewiesen. Eine Errungenschaft seit 2008, die nicht leichtfertig verspielt werden, so die Landesbeauftragte bei unserer aktuellen Mitgliederversammlung, die wegen des Streiks bei der BVG leider nur digital stattfinden konnte. Ein weiterer Kritikpunkt ist die neue BVG-App: Viele sinnvolle Funktionen, aber mangelhaft bei der Barrierefreiheit und deswegen Grund für den ersten „anlassbezogenen Verstößebericht“ der Landesbeauftragten. Auch wenn sie in enger Kooperation mit blinden und sehbehinderten Menschen inzwischen einige Verbesserungen durchsetzen konnte: Die App zeigt beispielhaft, welcher Schaden entsteht, wenn Barrierefreiheit nicht von Anfang an mitgedacht, sondern erst im Nachhinein aufgesattelt wird. Räumlich ausgedehnt und neu geregelt wurde auch MUVA, der BVG-Fahrdienst als Ersatz für fehlende oder defekte Aufzüge. Noch liegen keine Erfahrungen mit diesem Angebot vor, aber klar ist: MUVA muss für alle offenstehen, die darauf angewiesen sind – Angst vor einem möglichen Missbrauch erschwert jedoch den Zugang.
Ein Dauerbrenner, der immer drängender wird: Der Mangel an barrierefreiem und bezahlbarem Wohnraum. Dieser Missstand ist das Ergebnis einer wenig vorausschauenden Wohnungspolitik, die den demographischen Wandel viel zu lange ignoriert hat. Die anstehende Fortschreibung des Maßnahmeplans „Berlin inklusiv“ ist eine Möglichkeit zum Umsteuern – wenn denn entsprechende politische Schwerpunkte gesetzt und nicht lediglich Regelaufgaben der Verwaltung abgebildet werden. Dringend korrigiert werden muss auch die Bildungspolitik, wo gerade eine Rolle rückwärts weg von der Inklusion stattfindet und neue Förderzentren geplant werden. Schulische Inklusion ist der zentrale Baustein für eine zukunftsfähige Gesellschaft! Wir brauchen endlich die nötigen Ressourcen für einen inklusiven Ausbau der Regelschule.
Mitgliederversammlung am 27. Februar 2025:
Gesundheit, Pflege, Teilhabe
Ein äußerst wichtige Politikfeld, gerade auch für Menschen mit Behinderungen, sehr vielfältig und nicht immer leicht auf den Punkt zu bringen: Mit Kai Gudra-Mangold, Co-Landesvorsitzender der AG Sozialdemokrat:innen im Gesundheitswesen (ASG), und mit Brigit Mickley, Vorstandsmitglied im Fachausschuss Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz (FA IX) haben wir bei unserer Mitgliederversammlung am 27. Februar im Willy-Brandt-Haus sehr verschiedene Fragestellungen und Perspektiven diskutiert. Gesundheit und Pflege einerseits, Bauen und Wohnen andererseits: Viele ältere Menschen erproben neue, generationsübergreifende Wohnformen wie Cluster-Wohnen oder gemeinschaftliches Wohnen, um auch bei Pflegebedürftigkeit noch selbstbestimmt und möglichst aktiv leben zu können. Barrierefreie Wohnungen und ein inklusives Wohnumfeld sind nicht für alle wichtig, nicht nur für Menschen mit Behinderungen. Mangelnde Verfügbarkeit und bürokratische Hindernisse erschweren Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen, die ganztägig auf pflegerische Leistungen angewiesen sind, den Schulbesuch und stellen für ihre Eltern eine Zumutung da. Zum allergrößten Teil wird Pflege durch pflegende Angehörige geleistet. Diese brauchen Entlastung und professionelle Unterstützung, flexibel, bedarfsgerecht und im Wohnumfeld. Pflege geschieht meist im Verborgenen und wird von der Öffentlichkeit viel zu selten wahrgenommen. Um diesem Bereich mehr öffentliche Aufmerksamkeit zu verschaffen, wollen wir unsere Zusammenarbeit mit der AGS und dem FA IX fortsetzen – zum Beispiel bei den Vorbereitungen für das Berliner Wahlprogramm der SPD für 2026.
Mitgliederversammlung am 23. Januar 2025:
Berliner Maßnahmeplan wurde evaluiert
Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK): Der Maßnahmeplan „Berlin inklusiv“ 2020-2025 beschreibt für alle Bereiche der Berliner Verwaltung konkrete Vorhaben für mehr Inklusion und Barrierefreiheit. Dr. Julia Würtz, Leiterin des Focal Point bei der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichberechtigung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, koordiniert die Umsetzung. Im Vorfeld der jetzt anstehenden Fortschreibung des Maßnahmeplans stellte sie die Evaluation vor, die unter Begleitung durch das Deutsche Institut für Menschenrechte erarbeitet wurde. Erreicht wurde eine Sensibilisierung für die Interessen von Menschen mit Behinderungen in vielen Bereichen der Verwaltung. Für eine schnellere Umsetzung der UN-BRK sollte der nächste Plan klare Prioritäten setzen und die Zahl der Vorhaben reduzieren; strategische Ziele sollen bereits im Vorfeld politisch definiert werden. Verbessert werden soll auch die Beteiligung von Betroffenenvertretungen bei der Entwicklung und Umsetzung des Plans: Die Maßnahmen sollen von der Zivilgesellschaft vorgeschlagen werden.
Zukunft der Eingliederungshilfe
Dialogveranstaltung im Abgeordnetenhaus am 12. Dezember 2024
Am 12.12.2024 fand die zweite gut besuchte Dialogveranstaltung der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus statt. Unter der Leitung von Lars Düsterhöft, Sprecher für Menschen mit Behinderungen, Pflege und Soziales der Berliner SPD Fraktion, fand ein Austausch auf dem Podium ein Austausch mit Georg Dudaschwili, Vorstandsmitglied Cooperative Mensch eG, sowie Stefan Schenck, Projektverantwortlicher „Statt Werkstatt“, Mitglied im Landesbehindertenbeirat und im Berliner Behindertenparlament, statt. Der rege Austausch wurde im Rahmen eines Get-togethers fortgeführt. Die AG Selbst Aktiv Berlin war erfreulicherweise zahlreich vertreten.
Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohten Menschen (SGB IX) umfasst Leistungen, um ihre Selbstbestimmung und ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken. Gemeint sind Leistungen der Sozialen Teilhabe, der Teilhabe am Arbeitsleben, Medizinische Rehabilitation und Teilhabe an Bildung.
Georg Dudaschwili verwies auf die - zunehmende Bürokratisierung - die unterschiedlichen Interessen der Selbstvertreter*innen, der Träger der Eingliederungshilfe und dem Staat als Gewährleister auf vollständige, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Derzeit werde dieses sehr deutlich bei der komplizierten Verabschiedung des Berliner Rahmenvertrag gemäß § 131 Abs. 1 SGB IX für Leistungen der Eingliederungshilfe - administrative Unsicherheiten auf allen föderalen Ebenen - und den verstärkten Fachkräftemangel auch in der Eingliederungshilfe.
Stefan Schenk verwies auf die unzureichende Umsetzung eines ressortübergreifenden Leitmotivs zur individuellen Gewährung einer eigenständigen Lebensführung für Alle, auf die immer noch zu geringe Umsetzung einer barrierefreien Digitalisierung und auf notwendige Dezentralisierung und Flexibilisierungen sowie eine stärkere Zusammenarbeit im Interesse von mehr Partizipation.
Auch Lars Düsterhöft verwies auf die Notwendigkeit neuer Strukturen: So bestehe die Überlegung im Rahmen der Verwaltungsreform statt des LaGeSo künftig ein landeseigenes Unternehmen mit der Steuerung der Eingliederungshilfe zu betreuen. Im Mai 2024 fand im Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Anhörung zum Antrag der Regierungsfraktionen „Verfünffachung der Ausgleichsabgabe für landeseigene Unternehmen“ statt. Es sei auch Aufgabe der AG Selbst Aktiv diesen Antrag zu unterstützen. Alle Anwesenden waren geprägt von der Unsicherheit der stattfindenden Haushaltskürzungen im Berliner Landeshaushalt: 3 Milliarden Euro in 2025 und weitere 2 Milliarden Euro in 2026. Wir Selbst Aktive Berlin werden uns dafür einsetzen, dass es nicht zu weitreichenden Leistungskürzungen im Bereich der Eingliederungshilfe kommt.
Mitgliederversammlung 25.5.2023: Wir sagen NEIN zu Gewalt gegen Frauen* mit Beeinträchtigungen
Sehr informativ und gleichermaßen sehr berührend waren die Ausführungen von Pia Witthöft, Leiterin der Mutstelle Berlin, einer Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt an Menschen mit Lernschwierigkeiten, zum schwierigen Thema Gewaltschutz.
Spätestens seit der 2013 veröffentlichten Studie „Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen in Deutschland“ wissen wir, dass Frauen mit Behinderungen viel öfter in ihrem Leben Gewalt erfahren, als andere Frauen und Mädchen. Besonders schrecklich ist, dass Frauen mit Behinderung und Beeinträchtigung zwei- bis dreimal häufiger sexuellem Missbrauch in Kindheit und Jugend ausgesetzt waren als der weibliche Bevölkerungsdurchschnitt. Und auch als Erwachsene erfahren sie überdurchschnittlich häufig sexuelle Übergriffe und Gewalt. Das bedeutet auch, dass Frauen, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe leben und arbeiten, in hohem Maße Gewalt ausgesetzt sind. Für den Gewaltschutz für Menschen mit Behinderungen sind besonders wichtig die UN-Behindertenrechtskonvention, die Istanbul-Konvention, das Sozialgesetzbuch IX.
Unsere Referentin ist Pia Witthöft, Psychologin, die bereits seit 10 Jahren in der Mutstelle (https://mittendrin.fdst.de/mutstelle-einfache-sprache/) arbeitet. Ihre Ausführungen hat sie mit einer sehr übersichtlichen 29-seitigen Präsentation unterstützt, die hier zu finden ist.
Innerhalt der Mutstelle Berlin arbeiten auch vier ehrenamtliche Peer-Expertinnen. Das ist sehr wichtig, da auf diese Weise erweiterte Zugänge zu den betroffenen Menschen gefunden werden. Beraten werden erwachsene Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung und deren Umfeld, u.a. Angehörige oder Fachkräfte. Diejenigen, die die Mutstelle aufsuchen
- kommen in der Regel 3-31 Tage nach einem Vorfall,
- sind zumeist Frauen im Alter von 20-45 Jahren,
- haben eine Vergewaltigung oder ähnlich schwere Form der sexuellen Nötigung erlebt haben,
- leben überwiegend in einer teilstationären/ambulanten Wohnform,
- sind zumeist Opfer von männlichen Tätern, die zu 80% aus dem sozialen Umfeld kommen und zu 35-55% selbst eine Beeinträchtigung haben.
Eine Beratung von Täter*innen erfolgt in der Mutstelle nicht.
Es gibt eine enge fachliche Zusammenarbeit mit anderen Beratungsstellen, Hochschulen aber auch Netzwerkpartner*innen aus der Polizei oder dem Gesundheitswesen. Geleistet werden auch Schulungen und Seminare zum Beispiel für Frauenbeauftragte aus den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Das Ziel ist auch das Empowerment von Menschen mit Beeinträchtigung, in dem diese erlernen, sich selbst auch zu schützen, u.a. lernen, auch deutlich Nein zu sagen.
Was ist sexuelle Gewalt?
Sexuelle Gewalt bedeutet einen Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung. Sexuelle Handlungen werden häufig als Mittel zur Unterwerfung und Demütigung benutzt. Bestehende Machtgefälle werden durch sexuelle Handlungen ohne Einwilligung bzw. gegen den erklärten Willen der anderen Person erzeugt und gefördert. Diese Form der sexuellen Handlungen führen immer zu Verletzungen der körperlichen und seelischen Integrität.
Intensive Diskussion mit Frau Witthöft:
- Wenn es auch auf Bezirksebene Angebote wie die Mutstelle geben sollte, wie müsste die Personalausstattung sein? Wir würden ideal finden, wenn dort 4 Personen tätig sind: eine Person aus der Eingliederungshilfe, eine Peer-Expertin, eine verstehende Assistenz und noch eine psychologische Fachkraft.
- Richtet sich die Mutstelle vorrangig an Frauen, an Menschen aus Einrichtungen? Wir beraten alle, die zu uns kommen, unabhängig davon ob aus Einrichtungen, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, aus dem betreuten Wohnen, etc..
- Werden auch Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen beraten? Die Mutstelle richtet sich vorrangig an Erwachsene. Für Mädchen als Opfer ist Wildwasser e.V. Berlin zu empfehlen und für Jungs als Opfer die berliner jungs – Hilfe für Jungen* bei sexualisierter Gewalt. Hier erfolgt eine mobile unterstützende Traumahilfe oder psychologische Unterstützung.
- Berlin ist in vielen Bereichen nicht barrierefrei. Schränkt das Schutzkonzepte für Frauen mit Beeinträchtigungen ein? Ja, in einigen Bereichen sogar sehr massiv, z.B. wenn die notwendige Beratungsstelle nicht barrierefrei ist, wenn es keinen Frauenhausplatz für Frauen mit Beeinträchtigungen gibt, wenn das Gesundheitswesen zu wenig Kompetenzen im Umgang mit Menschen mit Beeinträchtigungen hat, etc.
- Die meisten Menschen erwerben ihre Beeinträchtigung im Laufe des Lebens. Sind Ihnen in der Gewaltschutzarbeit auch Personen bekannt, die ihre Beeinträchtigung im Lauf des Lebens erworben haben? Ja, mir fallen zwei Frauen-Beauftragte mit erworbener Behinderung ein. Diese Frauen haben ein diskriminierungsfreieres Leben kennengelernt und können nun aus mindestens zwei Perspektiven auf die Erfordernisse von Gewalt und Gewaltschutz schauen.
- Was kann getan werden, dass die alternde Gesellschaft sich stärker mit dem Thema Beeinträchtigung befasst? Unsere Gesellschaft verdrängt das Thema. Wir kommen häufig erst dann ins Handeln, wenn die Bedürftigkeit da ist. Häufig kann Bewusstsein für verkehrte Strukturen erzeugt werden, indem an Einzelfällen aufgezeigt wird, was es an Veränderung braucht.
- Wie ist es möglich, z.B. einen 12-järigen, der einmal schlechte Erfahrungen mit psychologischer Beratung, dazu zu bewegen, doch einen neuen Anlauf zu unternehmen? Auch in der Mutstelle sind solche Situationen bekannt, Termine werden gemacht und ständig wieder abgesagt. Wir schauen dann, wie wir das Setting anders machen können. Vielleicht ist es sinnvoller mit der Mutter oder der Fachkraft zu reden, oder erst nach anderen Kursen zu schauen, z.B. Selbstbehauptungskurse, Internet-Chats oder etwas, was das Selbstwertgefühl stärkt. Eine gute Lösung sind auch eher Kreativ-Therapien wie pferdegestütztes Arbeiten oder Ergotherapie, die mensch auch auf Rezept erhalten kann.
Bitte um politische Unterstützung
Frau Witthöft verweist eindringlich auf immer noch bestehende Schutzlücken und bittet die AG Selbst Aktiv, bittet die Politik, hier Abhilfe zu tun. So fehle für Berlin eine Fachstelle „Gewaltschutz inklusiv“. Im Namen der AG Selbst Aktiv verspricht Mechthild Rawert, entsprechende Unterstützung. Direkt im Anschluss an diese Mitgliederversammlung hat ein diesbezügliches Gespräch mit Mirjam Golm, Sprecherin für Gleichstellung und Frauen in der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus bereits stattgefunden.
Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)
Angesprochen wird auch die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) auf Bundesebene, mit der der Diskriminierungsschutz erweitert und gestärkt werden soll. Wir alle merken, dass es eine Kluft gibt zwischen den Regelungen und Gesetzen zur Barrierefreiheit, Teilhabe und Inklusion und den immer noch gegebenen Alltagseinschränkungen, die eine Teilhabe von Menschen mit Behinderungen stark einschränken. Diskutiert wird, dass die Versagung von Barrierefreiheit, mindestens aber die Versagung angemessener Vorkehrungen als Diskriminierungstatbestand ins AGG aufgenommen werden soll. Hiermit würden alle Adressat*innen des AGG im Sinne der UN-BRK zur Barrierefreiheit verpflichtet. Es soll ein subjektives Recht auf Barrierefreiheit verankert werden. Ein solches subjektives Recht stärkt Menschen mit Beeinträchtigungen in ihrem Recht auf Inklusion und verpflichtet staatliche und private Stellen noch stärker zu einer umfassenden Barrierefreiheit als es gegenwärtig der Fall ist.
Präsentation herunterladen:
Mitgliederversammlung 27.4.2023: Wir erwarten von der neuen Landesregierung mehr Inklusion und Barrierefreiheit
Wir Selbst Aktive wünschen der neuen Landesregierung eine gute Hand im Interesse aller Berliner*innen mit und ohne Beeinträchtigungen. Wir kündigen gleich an: Wir werden zum Regierenden Bürgermeister als auch allen Senator*in Kontakt aufnehmen, um die Durchsetzung der Querschnittsaufgaben Inklusion, Teilhabe und Barrierefreiheit zu stärken. Gleiches gilt insbesondere für alle Parlamentarier*innen der SPD-Fraktion. Wir gratulieren Lars Düsterhöft, dem Sprecher für Menschen mit Behinderungen in der Berliner SPD-Fraktion.
Wir wollen gute und inklusive Politik im Interesse der Berliner*innen
Auch wir Selbst Aktive diskutieren die politische Situation der vergangenen Monate in Berlin. Das Wahlergebnis von 18,4 Prozent am 12.2.2023 hat uns Sozialdemokrat*innen schwer erschüttert. Wir wollen das Vertrauen der Berliner*innen zurückgewinnen – grundsätzlich und auch bei den Europawahlen 2024, den Bundestagswahlen 2025 und den Abgeordnetenhauswahlen 2026. Wir arbeiten mit in der ganzjährig vom SPD-Landesvorstand eingesetzten „Wahlen-wieder-gewinnen- und Parteiorganisations-Kommission“. Wir werden die letzten Wahlen analysieren, uns noch mehr Gedanken über unsere Verankerung in der Stadtgesellschaft machen und entsprechende organisationspolitische Schlussfolgerungen ziehen. Es gilt: Gelebte Demokratie bedeutet inklusive Politik. Barrierefreiheit ist ein Qualitätsmaßstab der Daseinsvorsorge und einer qualitätsorientierten Infrastruktur und in jedem Politikfeld.
Selbstverständlich fragen wir Selbst Aktive uns unter anderem:
- Warum sollte eine sehbeeinträchtigte oder blinde Person die SPD wählen, wenn wir zu wenige oder keine Informationen in Brailleschrift oder entsprechenden digitalisierten Kommunikationsformen anbieten?
- Warum sollte die Gebärdensprachgemeinschaft die SPD wählen, wenn wir kaum Informationen in Gebärdensprache anbieten?
- Warum sollten uns mobilitätsbeeinträchtigte Menschen wählen, wenn sie den Eindruck haben, dass wir Sozialdemokrat*innen uns nicht ausreichend für barrierefreie Mobilität einsetzen?
- Warum sollten Menschen, die auf eine einfache, verständliche oder leichte Sprache angewiesen sind, die SPD wählen, wenn öffentliche Stellen keine oder zu wenige Bescheide, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtliche Verträge und Vordrucke anbieten? Leider machen wir dieses auch als SPD viel zu wenig.
- Wie sollen unsere Genoss*innen mit Beeinträchtigungen chancengleich an den SPD-Gremien und Veranstaltungen teilnehmen? Viel zu häufig scheitert es an nicht barrierefreien Räumlichkeiten.
SPD- Landesparteitag (LPT) am 26.5.2023
Der AG Selbst Aktiv-Landesvorstand hat dem nächsten LPT einen Antrag zum Denkmalschutz vorgelegt. Unser Antrag 108/I/2023 „Denk-Mal barrierefrei – Denk mal an und für alle Menschen“ ist zu finden in der Rubrik Gleichstellung / Teilhabe: https://parteitag.spd.berlin/cvtx_antrag/denk-mal-barrierefrei-denk-mal-an-und-fuer-alle-menschen/. Wir wollen ihn aber in die Rubrik Bauen / Wohnen / Stadtentwicklung verschieben. Hier gehört er unseres Erachtens hin, um dafür zu sensibilisieren, dass Barrierefreiheit ein öffentliches Interesse ist und dem Gemeinwohl dient.
Alle dem LPT vorliegenden Anträge sind zu finden unter: https://parteitag.spd.berlin/veranstaltungen/i-2023-landesparteitag/ .
Wie können wir Selbst Aktive unsere Politik verbessern?
Wir alle möchten noch mehr Mitglieder und Interessierte für unsere monatlichen MVen begeistern – hier ist Energie pur für inklusive Politik!
Alexander M. Boster ist Mitgliederbeauftragter unserer Arbeitsgemeinschaft Selbst Aktiv. Er führte eine Mitgliederbefragung durch und stellte die Ergebnisse nun vor: Insbesondere geht es um
- einen späteren Beginn der monatlichen Mitgliederversammlung
- mehr hybride, sprich mehr digitale Teilhabemöglichkeiten
- ein besserer Informationsfluss
- erleichterte Fahrmöglichkeiten für Mitglieder mit Beeinträchtigungen, um zu den SPD-Sitzungen gelangen zu können.
In der nächsten Vorstandssitzung werden wir über Uhrzeit und mehr digitale Möglichkeiten als auch über Erleichterungen bei den Fahrmöglichkeiten zu SPD-Sitzungen diskutieren. Organisieren können wir diese aber nicht. Wir informieren unsere Selbst Aktivler*innen mit einem monatlichen Newsletter und mit Berichten auf unserer Website https://spd.berlin/arbeitsgemeinschaften/selbst-aktiv/. Ebenso nehmen wir an Veranstaltungen Dritter teil und verteilen dort unsere Flyer. Selbstverständlich gehen wir auch in die SPD-Kreise bzw. Abteilungen, um über die AG Selbst Aktive zu informieren. Wir wollen in einem breiten Bündnis gemeinsam für die Interessen von Menschen mit Beeinträchtigungen eintreten. Richtig ist, dass wir unsere Arbeit in den Sozialen Medien verstärken sollten – dafür brauchen wir aber noch weitere Engagierte, die das können und machen wollen.
Wir arbeiten gemeinsam an einem SPD-Inklusionsplan
Die SPD hat letztes Jahr auf ihrem Landesparteitag einen SPD-Inklusionsplan beschlossen, damit unsere Parteiarbeit inklusiver wird – im Interesse der Genoss*innen und der Berliner*innen mit Beeinträchtigungen. Es liegt ein Konzept für Informationen und Handlungsanleitungen für jede Gliederung der Partei vor:
- Aktionsplan „Inklusion und Teilhabe in der SPD Berlin“
- Vorwort
- Das Mögliche tun! – Gemeinsam und solidarisch.
- Menschen mit Beeinträchtigungen – Bedarfe und Lösungen
- Inklusive Parteiarbeit in der SPD Berlin
- Barrierefreiheit in der SPD
- Abbau von Barrieren – ein Prozess mit Perspektive!
- Vertieftes Wissen und Netzwerk
- An wen kann ich mich wenden?
2. Unterstützungsangebote
- Informationsveranstaltungen
- Entwicklung einheitlicher Kriterien
- Liste barrierefreier Räumlichkeiten
Wir wollen zusammen mit dem SPD-Landesvorstand und den Mitarbeiter*innen des Kurt-Schumacher-Hauses fachliche Informationen geben und für Qualitätssicherung sorgen.
Wir wissen, dass unser Konzept der Barrierefreiheit anspruchsvoll ist. Und es braucht vieler fachkompetenter Personen – Grafiker*innen, Gebärdensprachdolmetscher*innen und viele andere mehr.
Einladung zur Mitarbeit im AK „Disability Mainstreaming“ bzw. „Barrierefreie Mobilität“
Auf dieser Mitgliederversammlung haben wir zwei Arbeitskreise gegründet:
- den AK Disability Mainstreaming und
- den AK Mobilität.
Alle Interessierten mit und ohne Beeinträchtigungen sind eingeladen, sich zu melden unter der Emailadresse [email protected].
Disability Mainstreaming ist ein umfassender Ansatz, mit dem ein Perspektivenwechsel erreicht werden soll: Die Bedürfnisse von Menschen mit Beeinträchtigungen sollen in alle Politikbereiche, von der Planungsphase, bis zur Implementierung, Überwachung und Auswertung einbezogen werden. Jedwedes politische und gesellschaftliche Handeln ist danach zu befragen, in welcher Weise es zur Gleichstellung und Teilhabe behinderter Menschen beiträgt oder sie verhindert.
Der AK Mobilität wird von Thomas Koch geleitet. Es geht darum, eine enge Kooperation mit dem Fachausschuss XI Mobilität aufzubauen, damit eine barrierefreie Mobilität sehr viel stärker in diesem Politikfeld verankert wird. Interessierte melden sich bitte bei Thomas: [email protected] .
Künstliche Intelligenz
Andiskutiert wird auch die Frage, ob Künstliche Intelligenz (KI) Inklusion, also die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen oder schweren Erkrankungen, im Alltag erleichtern kann Ja oder Nein. Es gibt derzeit sehr interessante Modelle, die derzeit ausprobiert und nach Vor- und Nachteilen untersucht werden. Abschließende Haltungen gibt es noch nicht. Wir werden die andauernden gesellschaftlichen Diskussionen begleiten.
Einladung zur Teilnahme an folgenden Veranstaltungen
5.5.2023 Europäischer Protesttag zur Gleichstellung behinderter Menschen
14 Uhr: Demonstration vom Brandenburger Tor zum Roten Rathaus
14:45 Uhr Beginn der Kundgebung
Die AG Selbst Aktiv ist zusammen mit der AWO mit einem Stand vertreten.
25.5.2023 Mitgliederversammlung der AG Selbst Aktiv im Willy Brandt Haus
Thema: Gewaltschutz in den Einrichtungen der Eingliederungshilfe
Menschen mit Behinderung sind deutlich häufiger von sexualisierter
Gewalt betroffen. Warum ist das so? Was ist dagegen zu tun?
22.6.2023 Mitgliederversammlung der AG Selbst Aktiv im Willy Brandt Haus
Thema Wie muss barrierefreie Mobilität besonders aus der Sicht von blinden
und sehbehinderten Menschen gestaltet werden?
Werden wir Menschen mit Behinderungen von der Politik gesehen? – Mitgliederversammlung am 23. März 2023
Das desaströse Wahlergebnis der SPD bei der Wiederholungswahl am 12.2.2023 ist auch für die Mitglieder der AG Selbst Aktiv Berlin bedrückend – und für die nächste Wahl 2026 eine Herausforderung.
Nach Berichten aus dem SPD-Landesvorstand, der CDU/SPD Facharbeitsgruppe „Arbeit und Soziales“ sowie aus mehreren Bezirken diskutierten die Mitglieder der AG Selbst Aktiv die Frage, die derzeit alle Berliner Sozialdemokrat*innen umtreibt: Welche strategischen und inhaltlich-organisationalen Entscheidungen muss die SPD Berlin fällen, um bei der nächsten Wahl 2026 wieder die führende progressive Kraft zu werden?
Deutlich wird der Ärger, dass Inklusion und Barrierefreiheit im Wahlkampf bei allen Parteien keine Rolle gespielt hat. Die Belange der über 630.000 Berliner*innen mit sichtbaren oder unsichtbaren Beeinträchtigungen wären somit trotz der 2008 in Kraft getretenen UN-Behindertenrechtskonvention, trotz des 2017 in Kraft getretenen Bundesteilhabegesetzes 2017 und trotz des 2021 novellierten Berliner Landesgleichberechtigungsgesetzes „unsichtbar“ geblieben. Darüber herrsche in der behindertenpolitischen Community großer Frust.
Für kommende Wahlkämpfe wird gerade von der SPD eine deutliche Parteilichkeit für Inklusion, Selbstbestimmung, Teilhabe und Partizipation von Menschen mit sichtbaren oder unsichtbaren Beeinträchtigungen in all ihrer Vielfalt in allen Politikfeldern erwartet. Wir Sozialdemokrat*innen müssten mit einem klar erkennbaren politischen Willen dafür sorgen, dass behindertenpolitische Vorhaben mit gleicher Verve vertreten werden wie gender-, identitäts-, migrations- oder klimaschutzpolitische Ziele. Vordringlich ist auch das barrierefreie und bezahlbare Wohnen, eine barrierefreie Mobilität und eine barrierefrei angelegte Verwaltungsreform im Interesse aller Berliner*innen.
Verkehrswende braucht Mobilitätsgerechtigkeit – Mitgliederversammlung am 23. Februar 2023
Mobilität ist nicht nur eine klimapolitische oder wirtschaftliche, sondern ganz besonders auch eine soziale Frage. Neben Verfügbarkeit und Zugänglichkeit, Zeitaufwand und Kosten beleuchtet das „Mobilitätsbarometer“ der Aktion Mensch gerade auch die sozialen Aspekte von Mobilität. Die bundesweite Studie basiert auf einer Befragung von Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen und wurde in Zusammenarbeit mit Betroffenen entwickelt und durchgeführt. Defekte Fahrstühle, hohe Kosten und großer Zeitaufwand, fehlende oder unverständliche Hinweise und Ausschilderungen, mangelndes Sicherheitsgefühl durch fehlende Orientierung: Menschen mit Beeinträchtigungen werden durch solche Barrieren stärker als Menschen ohne Beeinträchtigung behindert, wenn sie von A nach B wollen. Wobei es große regionale Unterschiede gibt, in erster Linie zwischen ländlichen Gebieten und großstädtischen Regionen wie Berlin, wo das Mobilitätsangebot durchweg vielfältiger und besser ist. Leider ist die Studie wegen der relativ geringen Zahl der Befragten (1.500 Menschen mit, 500 ohne Beeinträchtigung) nicht aussagekräftig für die unterschiedliche Situation in der Berliner Innenstadt und den Außenbezirken. Eine eigene Studie für Berlin wäre da hilfreich. Große Unterschiede gibt es auch zwischen den verschiedenen Altersgruppen; da die Befragung ausschließlich digital durchgeführt wurde, ist die ältere Generation in der Studie vermutlich nur ungenügend berücksichtigt.
Mobilität bedeutet Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Großer Zeitaufwand und hohe Kosten, fehlende Angebote und mangelhafte Zugänglichkeit der Verkehrsmittel können Menschen mit Beeinträchtigung dazu bringen, auf aktive Freizeitgestaltung zu verzichten und lieber zu Hause zu bleiben. Verbreitet ist, besonders auch bei Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, ein Gefühl der Unsicherheit. Fehlende Informationen und Ausschilderungen, unverständliche Durchsagen und fehlendes oder als unfreundlich empfundenes Personal machen die Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur unerfreulichen Belastung. Solche Unsicherheiten empfinden durchaus auch Menschen ohne Beeinträchtigung, aber Menschen mit Beeinträchtigung sind davon öfter betroffen und stärker behindert.
Bei allen Einwänden und Nachfragen im Detail bleibt festzuhalten: Mobilität kann ohne die soziale Dimension nicht gedacht werden. Und auch wenn das im Wahlkampf leider von energie- und klimapolitischen Diskussionen in den Hintergrund gedrängt wurde: Eine Verkehrswende kann nur gelingen, wenn Mobilität inklusiv gedacht und barrierefrei geplant und realisiert wird. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um politische für Mobilitätsgerechtigkeit zu streiten: Mobilität – und damit gesellschaftliche Teilhabe für alle, und nicht ein Privileg für einige.
MV am 26.1.2023: Noch viel zu tun bei der Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes
Gleich zwei Referenten diskutierten in unserer Mitgliederversammlung am 26. Januar 2023 mit uns Selbst Aktiven die Frage: Was ist zu tun, um einen inklusiven Arbeitsmarkt zu fördern?
Für ihre Teilnahme danken wir
- Takis Mehmet Ali, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales und Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen der SPD-Bundestagsfraktion
- Stefan Schenk, Stellvertretender Vorsitzender im Berliner Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen, Mitgründer des Projektes „stattWERKstatt“, ein Netzwerk für inklusive Wege in den Beruf für Menschen mit Behinderung, und einer der Koordinatoren des Berliner Behindertenparlamentes
Ein Fazit vorweg: Für einen inklusiven Arbeitsmarkt muss noch sehr sehr viel getan werden! Vieles muss sich noch ändern in Gesellschaft und Politik.
Input von Takis Mehmet Ali
Im Koalitionsvertrag sind viele Maßnahmen zur Förderung von Inklusion und Teilhabe für Menschen mit Beeinträchtigungen vereinbart. Takis begrüßt daher den Ende 2022 von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts ( https://www.fokus-sozialrecht.de/gesetzentwurf-zum-inklusiven-arbeitsmarkt ). Unter dem Titel „Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes“ werde es noch weitere Gesetze geben. Dieser Gesetzentwurf sei ein erstes wichtiges Vorhaben: Eingeführt werden soll eine vierte Stufe bei der Ausgleichsabgabe.
Bei der Ausgleichsabgabe handelt es sich um einen Kostenausgleich gegenüber den Arbeitgeber*innen, die ihrer Pflicht nachkommen, nicht um eine Strafe. Immerhin sehen sich diese meist mit höheren Kosten und Mehraufwand konfrontiert, da schwerbehinderten Arbeitnehmer*innen beispielsweise ein einwöchiger Zusatzurlaub oder die behindertengerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes zusteht. So soll ein Wettbewerbsnachteil vermieden werden. Hauptsächlich werden mit der Ausgleichsabgabe Leistungen im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben und zur Arbeitsförderung schwerbehinderter Menschen finanziert. Außerdem werden Projekte unterstützt, die sich für die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben einsetzen.
Das parlamentarische Verfahren hat gerade erst begonnen. Er will weitere Verbesserungen durchsetzen, u.a.:
- Der geplante Wegfall der Bußgeldvorschrift sei nicht einsichtig.
- Gestoppt werden soll die Möglichkeit für Unternehmen, Bußgelder oder Ausgleichsabgaben bei der Steuer abzusetzen.
- Mittel der Ausgleichsabgabe sollen ausschließlich der Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes dienen. Deshalb ist die vor allem in Bayern und Baden-Württemberg genutzte Möglichkeit, mit diesem Geld auch den Bau von Wohneinrichtungen mit einer 24-Stunden-Betreuung zu fördern, beendet werden.
Da die Verwaltung dieses Gesetzes bei den Bundesländern liegt, handelt es sich um ein zustimmungspflichtiges Gesetz, d.h. es muss auch vom Bundesrat verabschiedet werden.
Er sei in 2022 in allen Bundesländern gewesen, um sich über die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) zu informieren. Hier liege noch ein erhebliches Verbesserungspotential.
Hinsichtlich der Werkstätten sei es wichtig, sich diese auch historisch anzuschauen. So sei seit 1985 der Personalschlüssel unverändert, kein Wunder, dass die Mitarbeiter*innen den heutigen Forderungen nach breiterer Förderung nicht nachkommen könnten. Die Zukunft der Werkstätten müsse eine andere sein als in der Vergangenheit. Er wolle, dass noch in dieser Legislatur ein Werkstatt-Reformgesetz verabschiedet wird. Sein besonderer Fokus liegt dabei auf Menschen mit Schwer- und Mehrfach-Behinderung.
Zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes und einer Reform der Werkstätten müsse über alles gesprochen werden, u.a. neue Personalschlüssel, Flexibilität bei der Größe der Werkstätten auch unter 120 Plätzen, mehr direkte Betreuung und Begleitung durch die Firmen, Barrieren bei der Umsetzung des Persönlichen Budgets, Verbreitung des Rehabilitations-pädagogischen Wissens in Unternehmen und Verwaltungen,
Er werde einen Antrag stellen, damit der Deutsche Bundestag noch in 2023 eine Aktuelle Stunde zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes durchführt.
Takis bittet für die Ende Februar stattfindende Koa-Runde um weitere Anregungen zur Verbesserung dieses Gesetzentwurfes. Gute Vorschläge zur besseren Teilhabe am Arbeitsmarkt hat z.B. die Lebenshilfe vorgelegt (vgl. https://www.lebenshilfe.de/informieren/arbeiten/teilhabe-am-arbeitsleben/ ).
Diskussion
Thomas Koch, Vorsitzender der AG Selbst Aktiv Reinickendorf, verweist auf die von ihm durchgeführte Veranstaltung in 2022, in der festgestellt wurde, dass die derzeitigen Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) nicht den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention für einen selbstbestimmten inklusiven Arbeitsplatz entsprechen. U.a. gibt es seit langem Kritik an der Bezahlung in den WfbM. Viele Werkstattbeschäftigte empfinden das Entgeltsystem als ungerecht. Der Mindestlohn gilt für sie trotz Vollzeitbeschäftigung nicht, weshalb viele auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind. Er erinnert auch daran, dass der Bundestag diese Kritik aufgegriffen und von der Bundesregierung eine Studie zur Entwicklung eines transparenten, nachhaltigen und zukunftsfesten Entgeltsystems in WfbM gefördert hat. Gleiches gilt für die Verbesserung der Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Mittlerweile liegt der erste Zwischenbericht dieser Studie seit Oktober 2021 und der zweite Zwischenbericht seit September 2022 vor. Der Abschlussbericht wird für Sommer 2023 erwartet. Neben der Entgeltfrage sind auch rentenpolitische Herausforderungen zu lösen.
Input Stefan Schenk
Zum breiten Thema inklusiver Arbeitsmarkt habe auch das erstmals am 3.12.2022 durchgeführte Berliner Behindertenparlament Anträge verabschiedet ( https://www.behindertenparlament.berlin/antraege/2022 ), die nun dem Senat vorliegen.
Er sei Mitbegründer des Projektes „stattWERKstatt“, ein Netzwerk für inklusive Wege in den Beruf für Menschen mit Behinderung ( https://www.inclusive-solutions.org/seite/570433/stattwerkstatt.html ). Ziel sei es, gerade jungen Menschen beim Übergang Schule und Beruf Alternativen zur Werkstatt auf dem ersten Arbeitsmarkt aufzuzeigen. Damit soll diesen jungen Menschen die Umsetzung des Wunsch- und Wahlrechts ermöglicht werden.
Durchbrochen werden soll der Automatismus von Arbeitsämtern, werkstattfähige junge Menschen nur in die Werkstätten zu schicken. In den Beratungen werden viel zu wenige Alternativen aufgezeigt, u.a. das Instrument des persönlichen Budgets. Insbesondere im Non-profit-Bereich gibt es viele Möglichkeiten zur Beschäftigung von jungen Menschen mit Beeinträchtigungen. Hierzu liegen Erfolgsgeschichten vor (vgl. https://www.inclusive-solutions.org/seite/570457/erfolgsgeschichten.html ).
Diskussionsbeiträge
Es braucht mehr Inklusionsberater*innen u.a. auch bei den IHKen, die gerade klein- und mittelständischen Firmen über die realen Förder-Möglichkeiten der Beschäftigung von Menschen mit Beeinträchtigungen informieren, u.a. über die geförderte Ausstattung von Arbeitsplätzen. Viele kleinere Betriebe sind sich ihrer sozialen Verantwortung durchaus bewusst. Gerade sie bräuchten mehr Beratung, da es zahlreiche Ängste gibt. Ganz wichtig sei auch die Stärkung der Inklusionsbetriebe.
Überhaupt bzw. besser finanziert werden müssen umfangreiche wissenschaftliche Studien. Nur eine intensivere Forschung zu den tatsächlichen Barrieren für Menschen mit Behinderungen kann zukunftsorientierte Antworten geben. Wir wissen gar nicht genau, was z.B. für Menschen mit starker geistiger Beeinträchtigung oder Down-Syndrom eine Barriere ist. Die Länder kommen bei der inklusiven frühkindlichen und schulischen Bildung nicht wirklich weiter. Es brauche mehr passgenaue Förderinstrumente, um ein Unternehmen barrierefrei zu machen.
Auch bei der Förderung von Start Up´s sei das Thema Inklusion zu verankern.
Kritisch angemerkt wird die Möglichkeit seitens der Werkstätten, Werkstatt-Beschäftigte gemäß ihres individuellen Leistungsvermögens auf Außenplätzen in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarkts einzusetzen. Die fachliche Begleitung erfolge dabei aber weiterhin durch die Werkstatt.
Wer Alternativen zu den Werkstätten haben will, muss alternative Arbeitsplätze auch finden. Die Digitalisierung unserer Gesellschaft macht es nicht einfacher, da in fast allen Tätigkeitsbereichen sogenannte einfache Arbeiten immer mehr wegfallen.
Die existierende Form der Schwerbehindertenquote wird kritisiert. Oft wird diese Quote allein dadurch erfüllt, dass langjährig Beschäftigte nach einer längeren Krankheit – z.B. Bandscheibenvorfall, Herzinfarkt, Krebs usw. – als Schwerbeschädigte anerkannt werden und einen GdB von 30-50% haben. Die so ermittelte Zahl täusche zum Teil darüber hinweg, dass niemand eingestellt wurde, der über 50% behindert ist. Dazu gehörten die von Geburt an beeinträchtigten Menschen mit Mehrfachbehinderungen bzw. kognitiven Einschränkungen. Hier gebe das System der Ausgleichsabgabe keinen Anreiz, Menschen mit Beeinträchtigungen neu einzustellen.
Modelle wie „stattWerkschaft“ werden begrüßt, da sie am Anfang des Berufslebens starten.
Kritisiert wird, dass Beschäftigte, die über das Budget für Arbeit finanziert werden, nicht vollumfänglich sozialversichert sind.
„Basisgeld“ oder „Mindestlohn“, Rolle des sogenannten „Rentenprivilegs“: Bei den Reformen zum gleichgestellten Erwerbsleben muss immer berücksichtigt werden, wie es später mit der Rente aussieht. In diesem Lebensalter sind auch die Eltern nicht mehr da, die zumeist eine große Unterstützung leisten.
Plädiert wird für einen gesellschaftlichen Blickwechsel: Leistungssportler*innen bringen hohe Leistungen und verdienen gut. Menschen mit Beeinträchtigungen erbringen eine ähnliche Leistung wie diese. Schließlich müssen sie ihre Beeinträchtigungen erst mal überwinden. Sie müssten eigentlich Leistungsprämien u.a. bei den Rentenzahlungen, erhalten, dass sie es trotzdem schaffen.
Verwiesen wird auf die wachsende Zahl der Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Hier fehlten häufig Beschäftigungsmodelle.
Verschiedenes
Vereinbart wird ein Besuch in einer der Berliner Werkstätten für Menschen mit Behinderungen.
Die AG Selbst Aktiv beteiligt sich mit Informationsständen am aktuellen Wahlkampf, u.a. in Treptow-Köpenick und Spandau.
Die Berliner SPD verteilt während des Wahlkampfes selbstverständlich auch Informationen in Leichter Sprache: 260 Exemplare des Flyers zum „BERLINER ENTLASTUNGS-PAKET“ liegen in allen Kreisbüros
Viele Menschen machen sich Sorgen.
Weil alles teurer wird.
Deswegen gibt es ein Entlastungs-Paket.
Entlastung heißt:
Eine schwere Lage wird leichter gemacht.
Darum kümmert sich die Partei SPD.
SPD heißt: Sozial-Demokratische Partei Deutschlands.
Die SPD hat dieses Heft herausgegeben.
Es gibt auch einen neuen Selbstdarstellungsflyer der Berliner AG Selbst Aktiv. Jedes SPD-Kreisbüro hat 80 Exemplare erhalten. Die übrigen liegen uns vor.
Jahresabschluss-Treffen mit Lars Düsterhöft (MdA) am 16.12.2022: Ein Jahr Inklusionspolitik in der Ampel: Es bleibt genug zu tun!
Dankenswerterweise fand dieses Treffen erstmals seit 2019 auf Initiative von Lars Düsterhöft, Sprecher für Menschen mit Behinderung der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin, wieder statt. Die Freude wieder im Berliner Abgeordnetenhaus einen Jahresrückblick vornehmen und über wichtige inklusionspolitische Themen zu diskutieren, war riesig. Mit dabei waren zahlreiche Genossinnen und Genossen sowie Vorstandsmitglieder der AG Selbst Aktiv; entschuldigt waren u.a. Stefan Schaul, Beauftragter für Menschen mit Behinderung in Treptow-Köpenick, sein Spandauer Kollege Sargon Lang sowie Catharina Hübner vom Deutschen Institut für Menschenrechte.
Nach den erfolgreichen Koalitionsverhandlungen von Rot-Grün-Rot galt im ersten Halbjahr 2022 zunächst noch der alte Haushalt. Die erste neue Haushaltsaufstellung der Ampel-Koalition für 2022/2023 war ein schwieriger Prozess, zumal dieser zunächst im Zeichen von Einsparungen stand. Dadurch wurden bereits beschlossene Projekte wie zum Beispiel die Schulgeld-Befreiung für Pflegeberufe erst einmal blockiert. Erst während der laufenden Beratungen zeichnete sich die Möglichkeit von Mehrausgaben ab. Für eine ganze Reihe wichtiger Projekte konnten erst im Sommer Zusagen zur Finanzierung erfolgen. Dazu gehörten auch die im Landesgleichbehandlungsgesetz (LGBG) vereinbarten Maßnahmen u.a. der Landesfachstelle Barrierefreiheit und angemessene Vorkehrungen, eine Kampagne für Inklusion, die Erstellung des Teilhabe-Berichts, die Schlichtungsstelle und der Partizipationsfonds. Aufgrund der Kurzfristigkeit wurde schnell absehbar, dass es zu Problemen bei der Einrichtung und Umsetzung in 2022 kommen wird, die auch in 2023 noch andauern werden. Nachweislich war es die SPD-Fraktion, die sich für die gute finanzielle Ausstattung dieser Maßnahmen stark gemacht hat! Grüne und Linke hatten sich auf andere Schwerpunktvorhaben konzentriert.
Spätestens seit dem Herbst 2022 wurde die politische Arbeit der Ampel-Koalition überschattet von der Frage nach einer möglichen, nun für den 12. Februar 2023 festgelegten Wahlwiederholung. Der Wahlkampf begann und läuft nun in vollen Zügen.
Beherrschendes Thema 2022 war allerdings die Bewältigung der verschiedenen Krisen: Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und die Unterbringung der auch nach Berlin kommenden Geflüchteten, die sich anbahnende Energiekrise mit ihren erwartbaren wirtschaftlichen und sozialen Folgen, die nach wie vor noch existierende Pandemie bzw. Epidemie, etc.: Es galt wirksame Landesprogramme zur Abfederung der vielschichtigen Notlagen zu entwickeln: u.a. das 9-Euro-Ticket und das langfristige 29-Euro-Ticket, mit dem gleichermaßen Geld schnell zu den Menschen kommt als auch ein Beitrag zur Verkehrswende geleistet wird. Die SPD steht dazu, auch wenn die Grünen dieses Ticket nicht dauerhaft wollen. Positiv wirken auch die in Berlin vielfach abgeschafften oder im Vergleich zu anderen Bundesländern reduzierten vielfachen Gebühren. Zusätzliche Leistungs-Erleichterungen wie die Ausweitung des Wohngelds brauchen neue Antragsverfahren – und stellen daher insbesondere die Bezirksverwaltungen vor massive Herausforderungen.
Wir Sozialdemokrat*innen – Partei als auch Fraktion – stehen zu unseren Politikvorhaben zur Stärkung der Selbstbestimmung und Teilhabe für alle Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen: Wir wollen u.a. eine inklusive Verkehrspolitik, dazu gehört auch der Ausbau der Inklusionstaxis, wollen mehr inklusive Bildung von Anfang an, wollen mehr barrierefreien (Neubau-) Wohnraum schaffen.
In der Diskussion wurden weitere berlinweite als auch bezirkliche Aufgaben aus der Arbeit der AG Selbst Aktiv angesprochen:
- So stellt sich aktuell die Frage nach der Barrierefreiheit der Wahlen: Will man Menschen mit Beeinträchtigungen nicht von vornherein zur Briefwahl „nötigen“, dann müssen die Wahllokale selbst barrierefrei zugänglich und ausgestattet sein. Durch ausreichend vorgehaltene Fahrdienst-Kapazität muss auch der Transport zu den Wahllokalen hin und zurück gewährleistet werden. Hier braucht es noch eine stärkere politische Unterstützung.
- Ein drängendes Problem ist auch der Fachkräfte-Mangel in der Eingliederungshilfe. Einige Träger befürchten, dass sie aus diesem Grunde ggf. stationäre Einrichtungen schließen müssen. Lars Düsterhöft berichtete, dass dieser Fachkräftemangel am 8.12.2022 Gegenstand einer Anhörung im Sozialausschuss gewesen ist. Debattiert werden u.a. die Anpassung der Fachkräfte-Quote oder Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse. Eine bessere Bezahlung ist sicherlich in einigen Bereichen noch notwendig – aber diese Herausforderungen sind mit Geld allein nicht zu lösen. Langfristig müssen Strukturen verändert werden.
- Der Fahrdienst ist ein für alle Betroffenen wichtiges und immer wieder ärgerliches Thema. Zusätzliche Mittel zur Abdeckung der gestiegenen Kosten sind bereitgestellt. Das Hauptproblem ist aktuell die nicht ausreichende Anzahl von Fahrzeugen und Fahrer*innen. Das Finanzierungsmodell verlangt eine extrem hohe Auslastung der vorhandenen Flotte, so dass eine Ausweitung so gut wie unmöglich ist.
- Die medizinische Versorgung von Menschen mit Behinderung, besonders im Bereich der niedergelassenen Ärzt*innen, ist unzureichend und stellt für die Betroffenen ein immer drängenderes Problem dar! Das Ziel muss sein, barrierefreie Räume für Arztpraxen zu schaffen bzw. Praxen zum Umzug in barrierefreie Räumlichkeiten zu bewegen, z.B. durch entsprechende Förderprogramme. Neben barrierefreien Räumen geht es auch um barrierefreie Behandlungsmöglichkeiten. Die dafür erforderlichen Kompetenzen und Ausrüstungen sind nicht immer vorhanden. Lars Düsterhöft will sich diesem Thema verstärkt widmen.
- Notwendig ist auch der Ausbau der Medizinischen Zentren für Erwachsene mit Behinderungen (MZEB), von denen es in Berlin immer noch wenige gibt.
MV am 24.11.2022: Disability Mainstreaming und Disability Budgeting – Wir wollen eine gerechtere Verteilung der Haushaltsmittel
Begonnen wurde mit einer Gedenkminute an unsere Schriftführerin Antje Szardning, die am 14.10.2022 unerwartet verstorben ist. Mitglieder des Landesvorstandes der AG Selbst Aktiv werden an der Beerdigung am 25.11.2022 teilnehmen. Liebe Antje, du warst eine Kämpferin. Wir vermissen dich sehr. Wir werden dich nicht vergessen. Informationen zu Antje sind auf unserer Selbst Aktiv-Website zu finden.
Informiert wurde über Geschehnisse und Aktivitäten auf bundes-, landes- und bezirklicher Ebene sowie über die Fortschritte und weiteren Planungen des Selbst Aktiv-Landesvorstandes in Zusammenarbeit mit Mitgliedern und externen Expert*innen. Einige Berichte sind im kommenden Newsletter nachlesbar. Debattiert wurde über
- den SPD-Inklusionsplan: Es hat diesbezüglich erste Treffen gegeben.
- unseren Arbeitskreis Deutsche Gebärdensprache (AK DGS), der am 18.11.2022 zum Thema „Kommunalpolitischen Beteiligung für Taube, gehörlose, stark hörgeschädigte Menschen in den BVVen“ als hybride Veranstaltung mit Verordneten verschiedener SPD-Fraktionen der Bezirksverordnetenversammlungen letztmalig stattfand. Wir werden hierzu eine Dokumentation erstellen.
- Wahlkampfaktivitäten vor der Wahlwiederholung am 12.2.2023. Angeschrieben werden sollen dafür die sozialdemokratischen Kandidat*innen auf Landes- und Bezirksebene.
Wir Selbst Aktive freuen uns über die Einladung von Lars Düsterhöft (MdA) zu einem parlamentarischen Abend am 16.12.2022, 18 Uhr.
Ergebnis dieser Mitgliederversammlung
Wir wollen einen „Arbeitskreis Disability Mainstreaming / Disability Budgeting“ gründen und an den Selbst Aktiv-Landesvorstand andocken. An diesem sollen Selbst Aktive aber auch Mitglieder des Landesbeirates für Menschen mit Behinderungen, Finanzexpert*innen von der Landes- und Bezirksebene und ggf. Mitglieder der beim Pankower Bezirksbürgermeister angesiedelten Gender Budgeting Geschäftsstelle teilnehmen. In anderen Bundesländern soll nachgefragt werden, ob und wie weit diese ggf. schon mit der Umsetzung sind. Unser Ziel ist die Vorlage eines Selbst Aktiv-Antrages zum 2. Landesparteitag 2023.
Teilhabe für Alle als politische Aufgabe der Haushaltspolitik auf Landes- und Bezirksebene
In das Gesellschaftskonzept „Disability Mainstreaming“ führt Mechthild Rawert ein. Der Begriff „Disability Mainstreaming“ ist vergleichsweise jung und in der politischen Debatte ebenso wie das „Disability Budgeting“ noch kaum gebräuchlich. Er lehnt sich an den Begriff „Gender Mainstreaming“ an, der 1995 im Zusammenhang mit Entwicklungspolitik auf die internationale politische Agenda kam und nun auf allen föderalen Ebenen in Deutschland einen politischen Anspruch auf Gleichstellung der beiden Geschlechter Frau und Mann darstellt.
Der Frage, ob das neue Konzept Disability Mainstreaming mit dem Ziel der Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderungen übertragbar ist oder ob die Voraussetzungen zur Querschnittsaufgabe Gleichstellung von Frauen und Männern – heute würde mensch von einer Vielzahl der Geschlechter sprechen – doch zu verschieden sind, hat sich Dr. Karin Grüber vom Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft bereits 2007 in einem Artikel zugewandt. Wichtig wahrzunehmen ist, dass es innerhalb der Kategorie Behinderungen/Beeinträchtigungen mehr Variationen gibt als in Bezug auf die Kategorie Geschlecht, Ethnizität oder Sexualität. Wir Selbst Aktive sind sicher, dass wir heute von den insbesondere in Berlin erarbeiteten strukturell wirkenden Ergebnissen zum Gender Budgeting profitiert können – wenn der politische Wille gegeben ist.
Die Berliner SPD will das Konzept „Disability Mainstreaming und Disability Budgeting“ umsetzen
Wir Sozialdemokrat*innen wünschen uns mehr Maßnahmen zur Gleichstellung von Menschen mit und ohne Beeinträchtigung – von unseren Amts- und Mandatsträger*innen und von uns selbst als Parteimitglieder. Das haben wir mit unserem Beschluss auf dem SPD-Landesparteitag am 12.11.2022 deutlich gemacht: Einstimmig beschlossen wurde der von der AG Selbst Aktiv eingebrachte Antrag 154 „Disability Mainstreaming und Disability Budgeting“, dessen Anforderungen nun realisiert werden sollen. Dieser ist hier https://parteitag.spd.berlin/app/uploads/Antragsbuch-Teil-4-1.pdf nachzulesen.
Disability Mainstreaming ist ein Konzept, das darauf abzielt, die Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen in ihrer Vielfalt umfassend und in allen Politikbereichen mitzudenken. Inklusion, Teilhabe und Partizipation von Menschen mit Behinderungen ist keineswegs allein eine Heraufforderung für die Sozialpolitik, sondern eine von allen Politikressorts zu verantwortende Querschnittsaufgabe. Wie notwendig diese Querschnittsaufgabe in allen Politik- und Lebensbereichen ist, zeigen immer wieder deutlich die Teilhabeberichte des Bundes bzw. des Landes Berlin.
Die Teilhabe aller Menschen in ihrer Vielfalt in allen Bereichen zu ermöglichen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Infolgedessen ist sie mit den entsprechenden notwendigen und auskömmlichen finanziellen, personellen und sächlichen Ressourcen (Disability Budgeting) im Bundeshaushalt als auch den Länder- und Kommunalhaushalten zu beschließen.
Berlin ist bis heute eines der wenigen Bundesländer in Deutschland, das die Umsetzung von Gender Budgeting im Landeshaushalt explizit formuliert hat und dabei ist, Gender Budgeting in die normale Haushaltspolitik zu integrieren. Zur Forcierung des Gender Budgeting gibt es seit Oktober 2022 bei der Senatsverwaltung für Finanzen die Leitstelle Geschlechtergerechte Haushaltssteuerung.
Impuls von Oliver Schworck
Referent ist Oliver Schworck, seit 16 Jahren Bezirksstadtrat in Tempelhof-Schöneberg, aktuell Leiter der Abteilung für Jugend und Gesundheit. Zuvor arbeitet er als Dipl.-Finanzwirt im Finanzamt und in der Haushaltsabteilung der Senatsverwaltung für Finanzen.
Oliver bestärkt die AG Selbst Aktiv. Es sei „sehr wichtig und mutig, sich Disability Mainstreamig und Budgeting zu widmen, es anzugehen und zu versuchen, Wege zur Umsetzung zu finden – aber es wird ein dickes Brett“. Auch beim Gender Budgeting habe es lange gedauert, bis der Auftrag von der Berliner Verwaltung aufgegriffen wurde.
Zum Berliner Haushaltsrecht https://www.berlin.de/sen/finanzen/haushalt/ gehört, dass das Abgeordnetenhaus alle zwei Jahre einen Doppelhaushalt beschließt. Dieser wird zuvor von den Senats- und Bezirksverwaltungen aufgestellt und enthält in der Regel Titel, die jeweils eine Bezeichnung und einen bestimmten Betrag enthalten, den die Verwaltung dann später für die jeweilige Aufgabe ausgeben kann.
Zusätzlich gilt für die Haushalte auf Bezirksebene noch das Prinzip der Budgetierung. Vor einer Kosten-Leistungsrechnung drücken sich die Senatsverwaltungen noch. Mit der Budgetierung werden die einzelnen Dienstleistungen der Bezirksverwaltungen in Euro ausgewiesen. Jeder Bezirk hat im Durchschnitt rund 300 solcher Produkte. Jedes Produkt umfasst alle mit einer Dienstleistung zusammenhängenden Kosten. Ein Beispiel „Bereitstellung von Medien und Bereitstellung in Stadtbibliotheken“: hier sind alle Aufwendungen enthalten vom Bleistift über den Schreibtischstuhl, die Personalkosten aber auch die Immobilien-, Betriebs- und Wartungskosten. Dank der zusammengestellten Produkterstellung wird ausgewiesen, wie teuer die Erstellung eines Wohngeldbescheides, eine Eheschließung, die zur Zurverfügungstellung eines Schulplatzes, etc. ist. Das Abgeordnetenhaus weist den Bezirken eine Globalsumme zu, die über den Median der einzelnen Produkte in den Bezirken errechnet wird. Zusätzlich gibt es noch bestimmte Auflagen, die hier nicht weiter ausgeführt werden sollen. Der Bezirk entscheidet dann über die einzelnen Ausgaben.
Die Senatsverwaltung für Finanzen erstellt Broschüren „Was kostet wo wie viel?” https://www.berlin.de/sen/finanzen/haushalt/downloads/artikel.6347.php#headline_1_1
, in denen die Kosten und Leistungen der Hauptverwaltung und der Bezirke im Vergleich über alle Berliner Bezirke und im Vergleich zum Vorjahr analysiert werden. Der Produktkatalog der Berliner Bezirke ist hier https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/geschaeftsstelle-produktkatalog/ nachzulesen.
Und wie kommt Gender in den Haushalt?
Es hat mehrere Jahre gebraucht, bis in den Bezirken zusätzliche geschlechtsspezifische Statistiken erstellt und analysiert wurden, in denen je nach Leistungsangebot die Nutzung nach den binären Geschlechtern „weiblich“ und „männlich“ ausgewiesen werden konnten. So wissen wir jetzt, dass zum Beispiel in den Stadtbibliotheken in Tempelhof-Schöneberg die Bücher zu 63% von Frauen, 35% von Männern und zu 2% von Institutionen ausgeliehen werden. Wir wissen auch, dass die Kurse der Volkshochschulen von 75% weiblichen und 25% männlichen Nutzer*innen genutzt werden. Noch erfolgen die genderspezifischen Analysen grundsätzlich allerdings zu schleppend. Zudem fehlt es an vielen Stellen noch an Konsequenzen: Wird ein großes Ungleichverhältnis festgestellt, müsste ein Programm zur Förderung eines Ausgleichs zwischen den Geschlechtern aufgelegt werden. Das erfolgt aber noch viel zu selten.
Die Auswahl der analysierten Produkte erfolgt durch die landesweite Arbeitsgruppe Gender Budgeting https://www.berlin.de/sen/finanzen/haushalt/gender-budgeting/artikel.11915.php . Diese trifft sich seit 2003 regelmäßig unter Federführung der Abteilungsleiter*in Haushalt der Senatsverwaltung für Finanzen in enger Kooperation mit der Abteilung Frauen und Gleichstellung der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung. Diese Arbeitsgruppe erarbeitet die konzeptionellen und strategischen Grundlagen für eine ständig weiterzuentwickelnde Implementierung des Gender Budgeting in der Berliner Verwaltung.
Um die Zielstellung eines gendersensiblen Haushaltes sichtbarer zu machen, gibt es seit 2013 jedes Jahr einen von der AG Gender Budgeting initiierten und an die Verwaltungen gerichteten Gender-Budgeting-Wettbewerb. Leider beteiligen sich nur wenige Verwaltungen daran. Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg nahm bereits mehrfach teil, hat auch schon zweimal gewonnen. Ein eingereichtes Projekt war u.a. die Einrichtung einer gesundheitlichen Beratung für junge Frauen und Mädchen in Jugendfreizeiteinrichtungen.
Antrag 154 auf dem Landesparteitag am 12.11.2022
In dem Antrag steht u.a. auch, dass allen Amtsträger*innen Disability Mainstreaming und Disability Budgeting ins Stammbuch geschrieben werden muss. Für die Querschnittsaufgabe Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderungen ist jede*r zuständig. Disability Mainstreaming und Disability Budgeting, Gender Mainstreaming und Gender Budgeting sind top down-Aufgaben. Nur wenn die Leitung sagt, dass es konsequent einzuführen ist, wird die Durchführung auch geschehen. Eine Verwaltung funktioniert nicht basisdemokratisch.
Zusätzlich zu den einzelnen Produkten müssen weitere Aspekte betrachtet werden, u.a. die Investitionen und andere Facetten eines Haushaltes. Mensch muss sich klarwerden, welche Produkte mit welchen geschlechtsspezifischen Statistiken zu qualifizieren ist, um zu entsprechenden Erkenntnissen zu kommen.
Eine Implementierung in das normale Haushalts(aufstellungs)verfahren ist richtig und wichtig. Bisher ist z.B. Barrierefreiheit in der Bauunterhaltung ein Sonderposten und damit nicht fest implementiert im System. Obwohl es Auflagen in der Bauunterhaltung zur Barrierefreiheit gibt, gibt es keine vergleichende Statistik, keine Daten oder Programme über die tatsächliche Umsetzung oder über Maßnahmen zum Nachteilsausgleich.
Oliver´s Fazit
Es wird darum gehen, die bestehenden Systeme daraufhin zu überprüfen, ob, wo und wie Disability Mainstreaming und Disability Budgeting so in das Haushaltswesen einzubauen ist, dass daraus ein Auftrag für die Verwaltung entsteht sowie eine Nachweispflicht beim Nachholen von Barrierefreiheit. Er ist gerne bereit dabei mitzuarbeiten.
Diskussion
- Reichen die Maßnahmen und Mittel zur Herstellung von Barrierefreiheit in den Haushalten? Das Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) schreibt in § 11 Teilhabe in allen Lebensbereichen Absatz (3) vor, dass öffentlich zugängliche Bestandsbauten der öffentlichen Stellen mittelfristig barrierefrei umzugestalten sind, soweit dies bautechnisch und unter Ausschöpfung verfügbarer Mittel möglich ist. Bis zum 1.1.2024 müssen die Senatsverwaltungen und bis zum 1.1.2026 die Bezirke Berichte über den Stand der Barrierefreiheit dieser Bestandsbauten erstellen. Auf diese Berichte müssen die öffentlichen Stellen verbindliche und überprüfbare Maßnahmen- und Zeitpläne zum Abbau der Barrieren in den Bestandsbauten erstellen. Wie weit ist hier die Umsetzung?
Nein, die Mittel reichen derzeit nur für kleine Dinge. Für ein entsprechendes Programm zur Herstellung von Barrierefreiheit müsste der Betrag merklich erhöht werden und mit der Auflage versehen sein, dass diese bereitgestellten Mittel nur für diesen Zweck verwendet werden dürfen. Hinsichtlich der geforderten LGBG-Umsetzung müssen die zuständigen Verwaltungen befragt werden.
- Gehört Barrierefreiheit nicht zu den Aufgaben des Länderfinanzausgleiches? Was passiert auf Bundesebene?
Oliver glaubt nicht, dass wir dafür an den Länderfinanzausgleich müssen. Fraglich ist, ob andere Bundesländer hier soviel besser sind als das Land Berlin. Eine solche Frage müssen aber die Haushälter*innen beantworten. Wichtig ist doch bei jeder Haushaltsaufstellung von Anfang an die entsprechenden Ansprüche und Forderungen und eine zweckgebundene Mittelbindung zu formulieren.
In der vorigen Legislatur ist auf Bundesebene ein Bericht zu gleichwertigen Lebensverhältnissen https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/engagement-und-gesellschaft/deutsche-stiftung-fuer-engagement-und-ehrenamt/gleichwertige-lebensverhaeltnisse erstellt worden. Daraus ist u.a. ersichtlich, dass in Berlin die Barrierefreiheit in allen Bereichen weit besser umgesetzt ist als in den meisten ländlichen Regionen. Im Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird demnächst ein Bundesprogramm mit Maßnahmen aller Bundesministerien koordiniert.
- Zur Herstellung von Barrierefreiheit fehlen oft nicht nur die Mittel, sondern vor allem auch das sachkundige Personal. Wie kann diesem Fachkräftemangel gerade auch im Baubereich entgegengewirkt werden?
Ja, wir brauchen für die Umsetzung – ggf. auch zusätzliches – gutes und motiviertes Personal. Schon jetzt ist es schwierig, Stellen in den Bezirksämtern fachgerecht zu besetzen.
- Wie weit wird Barrierefreiheit bei der Verwaltungsreform mitgedacht? Wie wird ein barrierefreies internes oder externen Produkt definiert?
Oliver selbst ist 1998 in die Finanzverwaltung gegangen, um an der Berliner Verwaltungsreform mitzuarbeiten. Dieser Prozess ist langwierig, ist heute noch nicht abgeschlossen. Ja, es ist eine Option, Barrierefreiheit für ein internes Produkt – Umbuchungen im jeweiligen bezirklichen Haushalt – auszuweisen. Das wiederum bedeutet aber Mehraufwand für die jeweiligen Verwaltungen. Diese Variante sei dennoch zu prüfen.
Wir brauchen ein System, dass die Ausgaben zur Barrierefreiheit sichtbar macht. Zu klären ist auch, ob Barrierefreiheit von vorneherein in die Produkte integriert und bei Nichteinhaltung sanktioniert werden muss. Ob Strafe der richtige Weg ist, ist fraglich, da dieses am Ende weniger Geld für den Bezirk bedeutet. Besser wären positive Verstärkungen, z.B. im Rahmen von Anreizmethoden, sprich zusätzliche Gelder. Oliver steht für Anreizmetholden. Dieser Mechanismus ist auch eingeübt in den Verwaltungen.
Impuls von Julia Würtz
Unsere Mitdiskutantin ist Julia Würtz, im Bereich Politik für Menschen mit Behinderung in der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (SenIAS) tätig. Sie war bereits Referentin unserer Mitgliederversammlung am 22.9.2022, als wir über die Umsetzung des im Oktober 2021 in Kraft getretenen LGBG diskutierten.
Von ihr gelobt wird der von Selbst Aktiv eingebrachte und vom SPD-Landesparteitag beschlossene Antrag 154. Solche Parteibeschlüsse seien wertvoll, da sie Handlungsaufträge beinhalten. Ein weiterer Hebel ist die Kontaktaufnahme mit den Menschen in der Arbeitsgruppe der Senatsverwaltung für Finanzen und mit denen im Landesbehindertenbeirat. Wichtig ist die Platzierung des Themas Disability Budgeting.
Auch SenIAS muss für seine Maßnahmen und Vorhaben den Mittelbedarf im jeweiligen Landeshaushalt anmelden. Dabei sind auch die Anforderungen des Gender Budgeting zu erfüllen, wie übrigens auch bei vielen anderen Vorgängen, u.a. Senatsvorlagen. Sie befürwortet ausdrücklich, dass die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen sehr viel stärker als Querschnittsaufgabe aller Amts- und Mandatsträger*innen herausgestellt wird. Zu bedenken sei aber, dass dieser neue Arbeitsschritt für die Verwaltungen zu neuen Arbeitsschritten führen und dass seitens der Vielzahl der vulnerablen Gruppen vergleichbare Forderungen erhoben würden. Diese Rahmenbedingungen machen es schwer, einen Weg zu finden, der die Gruppe der Menschen mit Behinderungen im Haushalt sichtbarer macht. Von Vorteil wäre auf jeden Fall, dass eine Hauptausschluss- oder Senatsvorlage das Bewusstsein schärft, um ggf. Anpassungen vorzunehmen in der Verwaltung selbst aber auch bei den entsprechenden Partner*innen.
Gemäß LGBG muss es sowohl auf Landes- als auch Bezirksebene in den jeweiligen Verwaltungen Koordinierungsstellen und Arbeitsgruppen geben. Zu vermeiden ist, dass diese Strukturen bei den Behindertenbeauftragten angesiedelt werden. So ist das LGBG nicht zu verstehen.
In der für die Bezirke zur Verfügung stehenden Globalsumme sind Mittel zur Umsetzung des LGBG enthalten. Ob und was die Bezirke damit machen, ist zumindest ihr unbekannt. Wichtig sei, dass alle Bezirke das gleiche Verständnis dazu entwickeln. Hier ist auch der Rat der Bürgermeister*innen gefragt.
Diskussion
- Es gibt Probleme mit der Bewilligung der Kosten für den Fahrdienst durch ein bezirkliches Sozialamt. Während die Kosten für den Weg in die Werkstatt für Behinderte übernommen werden, soll dieses für ein Praktikum auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht geschehen. Was ist zu tun?
Wenn jemand sich in seinen Rechten nicht gestärkt fühlt, ist die Kontaktaufnahme mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen auf Landes- bzw. Bezirksebene anzuraten. Zudem gibt eine Anti-Diskriminierungsstelle.
- Klimagerechtes Bauen ist modern, barrierefreies Bauen nicht. Wie ist diese politische Aufgabe zu stärken?
Barrierefreies Bauen ist von Vorteil für viele Menschen, keineswegs nur für Menschen mit Beeinträchtigungen: Eltern mit Kleinkindern, Senior*innen mit Rollatoren, Reisende mit schweren Koffern, Fahrradfahrende. Jede*r profitiert vorübergehend oder dauerhaft von Barrierefreiheit. Für Menschen mit Beeinträchtigungen ist es allerdings die Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben.
- Wie wird Barrierefreiheit im Bereich Mobilität gesteuert? Wie kann die BVG in die Aufgabe Barrierefreiheit einbezogen werden?
Es gibt für das Absenken von Bordsteinen Sondermittel, die aber orientiert sind nach Haupt- und Nebenstraßen, also entweder Aufgabe der Landes- oder Bezirksebene ist. Die Zuständigkeiten sind klar geregelt – Bürger*innen allerdings nicht bekannt und letztlich bedeutungslos. Die BVG kümmert sich auch um den Abbau von Barrieren. Ansprechpartner*in ist die Beauftragte* für Fahrgäste Senioren und Fahrgäste mit Behinderungen.
- Wie weit ist der im LGBG verankerte Partizipationsfonds in seiner Umsetzung?
Der Partizipationsfonds ist bei SenIAS ein prioritäres Projekt. Derzeit sitzen Kolleg*innen an der entsprechenden Rechtsverordnung, den dazugehörigen Förderrichtlinien und der Beiratsbesetzung. Geprüft wird noch, wer Anträge auf Mittel hieraus beantragen kann. Die Wahlwiederholung bindet derzeit zahlreiche Personalressourcen in den Verwaltungen.
Wir Selbst Aktive trauern: Antje Szardning ist tot

Am 14. Oktober 2022 ist Antje Szardning verstorben. Sie wurde nur 56 Jahre alt. Wir Selbst Aktive sind über ihren plötzlichen Tod unendlich traurig. Ihrer Mutter und ihren vielen Freund*innen wünschen wir viel Kraft.
Antje war eine lebensfreudige und sehr auf ihre Selbständigkeit bedachte Frau. Trotz ihrer schweren Beeinträchtigung hat sie ihr Leben selbst in die Hand genommen. Antje reiste gerne und wollte die Welt entdecken. Auch in Berlin und Umgebung fand sie immer wieder reizvolle Motive, die sie in ihren schönen Fotografien festhielt. Daran ließ sie uns oft teilnehmen und schickte uns ihre Fotos.
Antje wollte unabhängig sein und oft kam sie nicht mit dem Fahrdienst zu unseren oder anderen Treffen, sondern nahm ihr Dreirad und radelte quer durch Berlin. Antje war ein Vorbild. Sie hat allen gezeigt, dass eine Behinderung niemanden von Engagement und einem selbstbestimmten Leben abhalten muss.
Antje wurde am 1. April 1966 in Brandenburg/Havel geboren. Sie studierte an der TU Dresden Lebensmitteltechnologie und arbeitete als Fachlehrerin an der Betriebsschule des Backwaren-Kombinates Berlin. Das war ihr noch nicht genug: Sie schloss ihr zweites Studium an der TU Berlin mit dem Staatsexamen als Lebensmittelchemikerin ab und arbeitete anschließend als Sachgebietsleiterin für Gemeinschaftsverpflegung am Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Leipzig.
Antje wurde 1997 erwerbsunfähig geschrieben. Sie ließ sich dadurch aber nicht verdrießen, übte in ihrer Branche verschiedene Ehrenämter aus und veröffentlichte zahlreiche Artikel über Ernährungs- und Gesundheitsthemen, so auch in der Berliner Behindertenzeitung, in deren Redaktion sie Mitglied war. Ihre Artikel sind immer auf große Resonanz gestoßen. Sie verstand es einfach, auch komplizierte und mitunter lange Texte kurz und prägnant zusammenzufassen.
Gesellschaftspolitisches Engagement war Antje sehr wichtig. Sie trat 2006 der SPD bei, war in der Pankower Abteilung 15 organisiert und in der ASF engagiert. Bis 2011 war Antje stellv. Bürgerdeputierte im Ausschuss Arbeit, Gesundheit, Soziales der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin. Äußerst wichtig war ihr auch die Mitarbeit im Beirat für Menschen mit Behinderungen Pankow. Hier vertrat sie die Pankower SPD-Fraktion sowie den Berliner Behindertenverband „Für Selbstbestimmung und Würde e.V.“ und übernahm das Amt der Schriftführerin.
Antje war immer aktiv, war immer solidarisch, wenn es darum ging, Inklusion, Barrierefreiheit und ein selbstbestimmtes Leben durchzusetzen. Seit 2002 engagierte sie sich im vormaligen „Netzwerk“ Selbst Aktiv. Sie trat dann 2009 der Arbeitsgemeinschaft Selbst Aktiv Berlin – Menschen mit Behinderungen in der SPD Berlin bei und wurde seit 2012 immer wieder als Schriftführerin und damit als Mitglied des geschäftsführenden Landesvorstandes der AG gewählt. Antje war auch hier eine Antreiberin im politischen Einsatz zur Stärkung der Rechte mit Behinderungen, insbesondere auch im Bereich Mobilität und Erinnerungskultur. Weder Wind noch Kälte konnte sie mit ihrem Dreirad davon abhalten, an der Kranzniederlegung am Gedenk- und Informationsort für die Opfer der nationalsozialistischen „Euthanasie”-Morde am 27. Januar 2022 teilzunehmen.
Antje wird am 25. November 2022 um 13 Uhr in Zepernick beerdigt.
Liebe Antje, du warst eine Kämpferin. Wir vermissen dich sehr. Wir werden dich nicht vergessen.
Karin Sarantis-Aridas, Gründerin, Landesvorsitzende und nun Ehrenvorsitzende der Berliner AG Selbst Aktiv
Rainer-Michael Lehmann, langjähriger Landesvorsitzender der AG Selbst Aktiv Berlin
Mechthild Rawert, Landesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Selbst Aktiv – Menschen mit Behinderungen in der SPD Berlin
