Bei Selbst Aktiv engagieren sich Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen. Wir machen Politik für gleiche Rechte und gleiche Chancen für uns alle in Berlin.
Noch ist das alltägliche Leben für mehr als 600.000 Berliner:innen mit Behinderungen viel komplizierter und anstrengender als für die meisten. Warum? Es gibt zu viele Barrieren: in öffentlichen Einrichtungen, in der Bildung, am Arbeitsplatz, beim Wohnen und im Verkehr, im Gesundheitswesen und bei der Digitalisierung. Wir machen Politik für ein Berlin ohne Barrieren.
Unsere Demokratie braucht mehr Inklusion. Und Inklusion braucht mehr Teilhabe und wirkungsvolle Mitbestimmung von vielen Expert:innen in eigener Sache. Das gilt auch für die SPD. Daher unsere Bitte: Werde Selbst Aktiv und engagiere Dich. Mach auch Du mit uns sozialdemokratische Politik für mehr Inklusion, Teilhabe und Selbstbestimmung.
PRESSEMITTEILUNG: UNSER LEITBILD IST DIE INKLUSIVE STADT
Ziele der AG Selbst Aktiv
Mehr Selbstbestimmung
Als Expert:innen in eigener Sache wollen und können Menschen mit Behinderungen ihre Interessen selbstbestimmt vertreten und selbstverantwortlich wahrnehmen.
Mehr Teilhabe
Sie haben das Recht auf Partizipation in allen Lebensbereichen – auch in den Parteien und Parlamenten.
Mehr Bewusstsein für Barrierefreiheit
Wir alle tragen Verantwortung für eine Umwelt, die so gestaltet ist, dass Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen sie zu jeder Zeit gleich nutzen können.
Gute Bildungswege
Wir fordern mehr politischen Willen für ein inklusives Bildungssystem, in dem jedes Talent und jede Begabung gefördert wird.
Wohnen und Mobilität
Barrierefreiheit ist ein Qualitätsstandard für jedes Gebäude und den ÖPNV. Wir fordern dafür ausreichend höhere Investitionen.
Mitmachen!
Wenn Du in der AG Selbst Aktiv mitmachen möchtest, dann fülle die Online-Beitrittserklärung aus und sende sie ab.
Beitrittserklärung AG Selbst Aktiv
Du kannst statt des Online-Formulars auch die Beitrittserklärung als PDF herunterladen, ausfüllen und dann an den SPD-Landesverband Berlin, Müllerstraße 163, 13353 Berlin oder per E-Mail an zielgruppen.berlin@spd.de schicken.
Vorstand
- Vorsitzende:
Mechthild Rawert - Stellvertretende Vorsitzende:
Torsten Aue, Janis Hantke, Thomas Koch - Schriftführerin:
Antje Szardning
Kontakt
SPD Berlin
AG Selbst Aktiv
Müllerstraße 163
13353 Berlin
E-Mail: zielgruppen.berlin@spd.de
Telefon: 030-4692-155
Die AG Selbst Aktiv auf Facebook:
Mitteilungen
MV am 23. Juni 2022: Leichte Sprache ist der Türöffner für Teilhabe für alle
Diese Mitgliederversammlung war eine Premiere: Nach langer Zeit fand endlich wieder eine Präsenz-Veranstaltung statt. Wir freuen uns auf einen lebendigen Austausch in Zukunft.
Unsere Mitgliederversammlung findet künftig an jedem vierten Donnerstag von 17.30 Uhr bis 19.30 Uhr im Willy-Brandt-Haus statt.
Leichte Sprache ist eine Grundvoraussetzung für Partizipation
Unsere Referent*innen kommen von der Lebenshilfe e.V. Berlin:
- Sascha Ubrig ist seit 2015 der erste hauptamtliche Selbst-Vertreter bundesweit. Er ist Ansprechpartner für die alle Mitglieder der Lebenshilfe. Als Interessensvertreter vertritt er deren Wünsche auch in Gremien, Veranstaltungen und bei Demonstrationen.
- Anja Hahlweg ist Leiterin des Büros zur Selbst-Vertretung.
- Wencke Pohl ist Sozialreferentin bei der Lebenshilfe.
Die Lebenshilfe e.V. Berlin e.V. hat den Berliner „Koalitionsvertrag für die Jahre 2021 bis 2026 in Leichter Sprache“ – vgl. https://www.leichte-sprache.berlin/de/aktuelles/meldungen/2022/Koalitionsvertrag_LS.php – erstellt. Die Lebenshilfe hat dieses getan, weil die Politik es nicht getan hat.
Sascha Ubrig kritisiert, dass die Politik Menschen mit geistiger Behinderung, Menschen mit Lernschwierigkeiten, Menschen, die nicht gut lesen und schreiben können, Menschen, die Deutsch erst erlernen und auch viele ältere Menschen vergisst. Dabei wollen auch die vielen Menschen, die Leichte Sprache brauchen, über alles informiert werden, was in Berlin stattfindet. Sie möchten wissen, was die Politik zu Themen wir Arbeit und Sport, Kultur und Wirtschaft, Bildung und Klima vorhat. Sie interessieren sich für mehr als nur die sozialen Themen.
Leichte Sprache hat eigene Regeln. Die Lebenshilfe e.V. Berlin hat ein Büro für Leichte Sprache. Hier werden Texte von gelernten Menschen übersetzt und geachtet wird auch auf die Bildsprache. Die Texte werden dann von einer Peer-Gruppe geprüft. Wichtig zu verstehen ist: Leichte Sprache ist keine Kindersprache.
Über die Bedeutung der Leichten Sprache gibt es den Song „Hey, hör mir zu!“ des Rappers Graf Fidi – vgl. https://www.eltern-beraten-eltern.de/song-ueber-leichte-sprache-hey-hoer-mir-zu .
Erstellt wurde auch die Postkarte „STOPP Leichte Sprache“, mit der die Verwendung der Leichten Sprache angemahnt werden kann, in Veranstaltungen aber auch von den Ämtern.
„Wir wollen der Politik und den Parteien auf die Finger schauen“
„Wir Menschen mit Beeinträchtigungen wollen nicht ausgeschlossen werden.“ Wenn die Parteien Menschen mit Beeinträchtigungen nicht gezielt ansprechen, heißt das, „sie nehmen sie uns nicht ernst. Wir wollen auch für unsere Rechte kämpfen. Von alleine kommen die ja nicht darauf.“
Um in Parteien mitzuwirken, braucht es Ansprache und Informationen in Leichter Sprache. Wenn Politik nicht verstanden wird, interessiert man sich auch nicht dafür. Gewünscht wird, dass Parteien auf Menschen mit geistiger Beeinträchtigung, Menschen mit Lernschwierigkeiten zu gehen, sie nach ihren Wünschen fragen, sich einfach mal mit ihnen unterhalten. Die Interessen von Menschen mit Beeinträchtigungen sind ebenso vielfältig wie die von Menschen ohne Behinderungen.
Die Berliner SPD hat ihr Wahlprogramm auch in Leichter Sprache veröffentlicht. Politische Beteiligung ist viel mehr als „nur“ wählen gehen.
Leichte Sprache – ein Muss für die Verwaltung, ein Muss auch für das Gesundheitswesen
Zu den Pflichten öffentlicher Stellen gehören barrierefreie Kommunikationsformen, u.a. die Leichte Sprache und auch die Deutsche Gebärdensprache. Das schreibt u.a. das Landesgleichberechtigungsgesetz vor.
Sascha Ubrig kritisiert stark, dass viel zu viele Bescheide öffentlicher Verwaltungen als auch Schreiben der Bürgerämter in Schwerem Deutsch verfasst sind. So werden viele Menschen daran gehindert, für sich selbst zu entscheiden und über die Bedingungen des eigenen Lebens mitzubestimmen. Aber auch Menschen mit Beeinträchtigungen wollen auf Augenhöhe sein, wollen auf den Ämtern keine Angst haben.
Sascha Ubrig fordert, dass Mitarbeiter*innen der Verwaltungen eine Fortbildung in Leichter Sprache machen sollen. Am besten sei es, wenn Leichte Sprache bereits Bestandteil von Ausbildungen wird. Ausbildende sollen von Anfang an lernen, wie ein Schriftstück in Leichter Sprache zu verfassen ist.
Gerade im Gesundheitswesen drücken sich fast alle in Schwerer Sprache aus. Bescheide der Krankenkassen können alleine nicht verstanden werden, hierzu braucht es helfende Betreuer*innen. Selbst die Anweisungen zur Einnahme der Medikamente sind häufig nicht zu verstehen. Schlimm sei es, wenn von vorneherein über den eigenen Kopf hinweg nur mit der Assistenzkraft gesprochen werde.
Berichte und Ideen
Die AG Selbst Aktiv beteiligte sich an der Demonstration und der Kundgebung anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.
Wir waren auf dem SPD-Landesparteitag am 19. Juni 22 sehr erfolgreich. Alle sechs Anträge der AG Selbst Aktiv sind beschlossen worden.
Mit den Staatssekretär*innen Ülker Radziwill und Christian Gaebler, Senatsverwaltung Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, ist für den Herbst eine gemeinsame Veranstaltung zum Thema barrierefreies und bezahlbares Wohnen vereinbart worden.
Vorgeschlagen wurde die Idee, Lebensgeschichten von Genoss*innen mit Beeinträchtigungen festzuhalten und zu veröffentlichen. Das könnte parteiintern zur Sensibilisierung für die Wünsche und Interessen von Menschen mit Beeinträchtigungen beitragen. Vielleicht ein Kalender: 12 SPD-Kreise, 12 Monate.
Aus der sehr informativen Vorstellung der Anwesenden heraus wurden zwei politische Wünsche deutlich, die behandelt werden müssten:
- Gesundheit, Pflege und Behinderung
- inklusive Bildung und die dafür notwendigen Richtlinien u.a. für den Förderunterricht.
Gerne kämen wir als Landesvorstand den Wünschen nach Behandlung einer Vielzahl von Themen nach. Um themenspezifische Arbeitskreise, die an den Landesvorstand angedockt werden, zu gründen, brauchen wir das aktive Engagement unserer Mitglieder und/oder eine enge Kooperation mit anderen Arbeitsgemeinschaften und Gliederungen der SPD. Wer Ideen hat, wer mitmachen möchte, melde sich bitte. Dieses gilt auch für die Entwicklung eines neuen Inklusionsplanes für die SPD.
Wir danken unseren Referent*innen für den Vorschlag, dass auch die SPD für ihre haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden eine Fortbildung in Leichter Sprache machen solle, damit alle durch Einladungen und Informationen angesprochen werden.
Anstehende Termine
Selbst Aktive nehmen am SoVD Inklusionslauf am 25.6.22 auf dem Tempelhofer Feld teil.
Am 29.6.22 wird sich die AG Selbst Aktiv beim Neumitgliedertreffen der Berliner SPD im Rahmen eines Markt der Möglichkeiten und einer Schifffahrt vorstellen.
Am 30.6.22 findet die Online-Veranstaltung „Berliner Bezirke: Politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen“ des Deutschen Institut für Menschenrechte statt.
Der Online-Workshop „Selbst Aktiv – Gebärdensprache“ findet in digitaler Form am 30.7.22, 14 Uhr statt. Die Suche nach Gebärdensprachdolmetscher*innen läuft auf Hochtouren.
Termin der nächsten Mitgliederversammlung
Im Juli findet keine Mitgliederversammlung der AG Selbst Aktiv statt.
Unsere nächste Mitgliederversammlung findet am 25. August 2022, 17.30 Uhr, wieder im Willy-Brandt-Haus statt.
Pressemitteilung: Sport Vorbild für eine inklusive Gesellschaft
Sport ist für viele Berliner:innen Teil ihres Lebens. Über 670.000 Menschen treiben Sport im Verein. Darüber hinaus üben viele in kommerziellen Studios oder individuell ihren Sport aus. Aus Anlass des SoVD-Inklusionslaufs in Berlin erklären:
Raed Saleh, Landesvorsitzender der SPD Berlin: „Berlin gehört zu den weltweit größten Sportmetropolen und wird mit den Special Olympics World Games im nächsten Jahr auch zu Deutschlands Hauptstadt der Inklusion. Denn immer stärker wird Sport gemeinsam von Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen ausgeübt. Sport kann für eine inklusive Gesellschaft Vorbild sein und jede Förderung des inklusiven Sports stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wir wollen mit dem Geist des Sports zeigen, wie wertvoll Inklusion für alle sein kann.“
Deshalb setzt sich die SPD Berlin dafür ein, den organisierten Sport besonders zu fördern und auch weiterhin sicherzustellen, dass gebührenfrei Zeiten in Sporthallen, auf Sportplätzen und in Hallenbädern für Vereine zur Verfügung stehen. Über die Fördervereinbarung mit dem Landessportbund sichern wir mit 565 Millionen Euro im Doppelhaushalt 2022/23 die Finanzierung des organisierten Sports in Berlin.
Mechthild Rawert, Vorsitzende der AG Selbst Aktiv – Menschen mit Behinderungen in der SPD Berlin: „Ich freue mich sehr darüber, dass wir als Team „RotRunners Selbst Aktiv“ beim SoVD-Inklusionslauf aktiv dabei sind. Ich freue mich auf die Weite des Tempelhofer Feldes, bietet dieses doch das, was wir uns alle so dringend wünschen: das Spüren von Weite, die Möglichkeit, altbekannte Menschen wiederzusehen und Neue kennenzulernen können. Ich freue mich auf das abwechslungsreiche Musik- und Bewegungsprogramm und selbstverständlich auch auf die vielen in Freundschaft ausgetragenen Wettbewerbe für Jüngere und Ältere, für Kurz- und Langstreckenläufer*innen. Es ist einfach für alle etwas dabei. Kommt zu uns an den Stand, lasst uns fröhlich sein.“
Für die SPD Berlin ist klar: Sport ist für alle da. Sport treiben darf weder an finanzieller Not scheitern noch daran, dass es nicht ausreichend Sportflächen gibt. Unabhängig von Alter, Behinderung, Bildungsstand und Berufen, Religion, Herkunft oder sexueller Identität treiben Menschen miteinander Sport, insbesondere in den über 2.500 Berliner Sportvereinen.
Terminhinweis:
9:30 Uhr Grußwort von Raed Saleh am Infostand der Arbeitsgemeinschaft Selbst Aktiv der SPD Berlin.
Die SPD-Laufgruppe RotRunners wird am SoVD-Inklusionslauf am 25. Juni 2022 mit Läufer:innen unter dem Teamnamen „RotRunners Selbst Aktiv“ teilnehmen.
Der SoVD-Inklusionslauf 2022 ist eine Bewegungs- und Sportveranstaltung für Menschen mit und ohne Behinderung auf dem ehemaligen Flughafengelände Tempelhof, dem Tempelhofer Feld.
Zahlreiche Anträge der AG Selbst Aktiv Berlin auf dem SPD-Landesparteitag am 19.6.2022
Der Wandel in der Behindertenpolitik ist unumkehrbar – dafür haben wesentlich u.a. die Einfügung des Benachteiligungsverbotes für Menschen mit Behinderung 1994 ins Grundgesetz und die 2009 auch von Deutschland ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention mit ihrem Ziel der Inklusion gesorgt. Die UN-BRK ist seitdem geltendes Recht in Deutschland, welches von allen staatlichen Stellen umgesetzt werden muss. Von hoher Bedeutung sind aber auch die gesetzlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern, zum Beispiel das Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) in Berlin. Fakt ist: Es ist noch viel zu bewirken.
Die AG Selbst Aktiv Berlin versteht sich als politischer Motor einer inklusiven Teilhabepolitik für alle: “Wir wollen in einer Gesellschaft leben, in der alle mitmachen können.” Behindertenpolitik ist eine Querschnittsaufgabe in jedem Lebensbereich und für jedes Politikressort. Wir wollen in und außerhalb der SPD das Bewusstsein für einen auf Rechten basierenden Paradigmenwechsel schärfen:
- Nicht mehr ausgrenzende öffentliche Fürsorge, sondern uneingeschränkte Teilhabe.
- Nicht mehr abwertendes Mitleid, sondern völlige Gleichstellung.
- Nicht mehr wohlmeinende Bevormundung, sondern das Recht auf Selbstbestimmung.
Alle können dabei sein – die SPD Berlin ist transparent
Am Sonntag, den 19. Juni 2022, findet der erste Landesparteitag (LPT) 2022 der Berliner SPD statt. Auf der Tagesordnung stehen die turnusmäßige Neuwahl des Berliner Landesvorstands sowie die Beratung von vielen Anträgen. Gastrednerin ist Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
Der bereits um 9.30 Uhr im Estrel Berlin beginnende LPT wird auf der Homepage der SPD – https://spd.berlin/ – im Livestream übertragen. Unter dem Hashtag #LPT22 wird laufend in den sozialen Netzwerken berichtet. Die Anträge, über die der LPT entscheidet, sind seit längeren öffentlich einsehbar unter https://parteitag.spd.berlin/veranstaltungen/lpt-2022-i/ – mittlerweile auch mit den Voten der Antragskommission.
Der Landesparteitag ist das höchste Beschlussorgan unserer Berliner SPD
Der Landesparteitag hat das Recht, dem Landesvorstand Weisungen zu erteilen und von ihm Rechenschaft zu verlangen. Auf dem LPT entscheiden gewählte Delegierte aus allen Berliner Bezirken über die aktuell wichtigen politischen Fragen und über Richtlinien unserer politischen Arbeit. Alle zwei Jahren wählen die Delegierten u.a. den Landesvorstand, die Berliner Delegierten zum Bundesparteitag sowie die Vertreter*innen im Parteikonvent.
Der Landesparteitag tritt mindestens zweimal im Jahr zusammen. Über die politische Ausrichtung wird auf der Grundlage von auf Delegierten- bzw. Mitgliederversammlungen beschlossenen Anträgen aus den Kreisen, Arbeitsgemeinschaften, Fachausschüssen oder auch aus dem Landesvorstand entschieden.
Bedeutung der Empfehlungen der Antragskommission
Im Vorfeld eines Landesparteitages tagt die Antragskommission. Diese setzt sich aus gewählten Vertreter*innen der Kreise, Arbeitsgemeinschaften und Fachausschüsse zusammen. Für diesen LPT hat die Antragskommission an drei Abenden über alle fristgerecht eingegangenen Anträge debattiert. Das war notwendig, da das Antragsbuch 415 Seiten umfasst. Anträge, über die in einer ersten Diskussion kein einvernehmliches Votum erzielt werden kann, werden in Unterarbeitsgruppen weiter debattiert. Zumeist wird dann eine neue „Fassung der Antragskommission“ erstellt, über die die Antragskommission dann erneut debattiert und entscheidet.
Jeder einzelne Antrag erhält ein Votum: Annahme, Ablehnung, Erledigt, Überweisen an …, etc. . Anträge, die von zumindest einer überzeugenden Mehrheit der Mitglieder der Antragskommission ein gemeinsames Votum erhalten, kommen auf eine sogenannte Konsensliste. Über diese entscheidet der Landesparteitag dann in Gänze. Selbstverständlich kann jeder einzelne Antrag von der Konsensliste genommen werden, wenn jemand mit dem Votum nicht einverstanden ist. Der LPT debattiert und entscheidet dann über diese Einzelanträge.
Anträge der AG Selbst Aktiv Berlin auf diesem Landesparteitag
Die AG Selbst Aktiv Berlin hat in ihren Mitgliederversammlungen Februar, März und April zahlreiche Anträge zu unterschiedlichen Politik-Schwerpunkten verabschiedet und zur Beschlussfassung an den Landesparteitag überwiesen.
Alle unsere eigenen bzw. die unsere Teilhabepolitik betreffenden Anträge befinden sich auf der Konsensliste vgl. https://parteitag.spd.berlin/2022/06/konsensliste-%c2%b7-stand-16-06-2022/
unter Organisation
- Antrag 02/I/2021: Die innerparteiliche Benachteiligung der Arbeitsgemeinschaften beenden. Gleichstellung aller 11 SPD-Arbeitsgemeinschaften
Dieser wurde von uns zurückgezogen und in der AG Selbst Aktiv erneut diskutiert. - Antrag 03/II/2021: Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention in der SPD – SPD Aktionsplan Inklusion 2022-2026
Der Antrag der AG Selbst Aktiv wird an den SPD-Landesvorstand überwiesen. Ziel ist die gemeinsame Erarbeitung von mehr Instrumenten zur Förderung der Teilhabe für alle. - Antrag 10/I/2022: Barrierefreiheit: Die SPD setzt Zeichen. Die SPD ist Vorbild.
Der Antrag der KDV Tempelhof-Schöneberg wird zur Annahme empfohlen und dient der Stärkung von Teilhabe für alle in der SPD. - Antrag 19/I/2022: Stärkung der politischen Partizipation und Repräsentanz von Menschen mit Beeinträchtigungen in und durch die SPD
Der Antrag der AG Selbst Aktiv wird in der geänderten Fassung der Antragskommission zur Annahme empfohlen. Damit ist der ähnliche Antrag 12/I/2022 der KDV Friedrichshain-Kreuzberg erledigt.
unter Bauen/Wohnen/Stadtentwicklung
- Antrag 39/I/2022: Planen und Bauen für eine inklusive (Stadt-)Gesellschaft
Der Antrag der AG Selbst Aktiv wird in der Fassung der Antragskommission zur Annahme empfohlen. Ziel ist der Ausbau des Qualitätsstandards Barrierefreiheit als Teil einer modernen Infrastruktur. - Antrag 135/I/2022: Keine Barrieren mehr für niemanden
Der Antrag der KDV Tempelhof-Schöneberg wird in der Fassung der Antragskommission zur Annahme empfohlen und dient dem Ausbau des Qualitätsstandards Barrierefreiheit in Berlin.
unter Geflüchtetenpolitik
- Antrag 94/I/2022: Bedarfe von Flüchtenden und Geflüchteten mit Beeinträchtigungen sichern
Der Antrag der AG Selbst Aktiv wird zur Annahme empfohlen und dient der Unterstützung von Geflüchteten mit Behinderungen und dafür notwendiger Strukturen. Bei Annahme dieses Antrages erledigt sich ein fast gleich lautender Antrag der KDV Tempelhof-Schöneberg.
unter Gleichstellung und Teilhabe
- Antrag 134/I/2022: Chancengleichheit in der (partei-)politischen Teilhabe für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen
Der Antrag der AG Selbst Aktiv wird von der Antragskommission zur Annahme empfohlen. Er dient der verbesserten zivilgesellschaftlichen und (partei)politischen Teilhabe von Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen.
unter Inneres/Recht
- Antrag 121/I/2022: Selbstbestimmungsrecht stärken – Vorsorge ausbauen
Der Antrag der KDV Friedrichshain-Kreuzberg wird zur Annahme empfohlen. Damit ist der gleichlautende Antrag 133/I/2022 der AG Selbst Aktiv Berlin erledigt.
unter Mobilität
- Antrag 162/I/2022: Treppenlifte für Rollstühle, Kinderwagen und mobilitätseingeschränkte Personen am S-Bahnhof Marienfelde
Der Antrag der KDV Tempelhof-Schöneberg wird zur Annahme empfohlen und dient der besseren Mobilität auch von mobilitätseingeschränkten Personen. - Antrag 168/I/2022: Mobilität von Menschen mit Beeinträchtigungen in Berlin verbessern
Der Antrag der AG Selbst Aktiv wird zur Annahme empfohlen. Er verweist auf vielfältige Aufgaben zur Verbesserung der Barrierefreiheit in der Berliner Mobilitätsinfrastruktur.
Europäischer Protesttag: Gewaltschutz für Frauen mit Behinderungen stärken
Bereits zum 30. Mal finden in Berlin Aktionen anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen statt.
Die AG Selbst Aktiv Berlin nahm mit ihren Fahnen an der Demonstration vom Brandenburger Tor bis zum Roten Rathaus teil und war auch vor dem Roten Rathaus bei der Kundgebung mit einem Informationsstand beteiligt. Dies ermöglichte uns, mit vielen Interessierten ins Gespräch zu kommen.
Fachkompetente Frauen auf dem Podium
Den Gewaltschutz insbesondere für Frauen und Mädchen auch in der Eingliederungshilfe ausbauen – war eine der Kernforderungen auf der Abschlusskundgebung. Unter der Moderation von Ursula Engelen Kefer, Vorsitzende des Sozialverband Deutschland – Landesverband Berlin-Brandenburg e.V., diskutierten hierzu
- Katharina Holl, Netzwerk behinderter Frauen Berlin: Das Netzwerk ist berlinweit die einzige Selbsthilfe- und Beratungsstelle sowie politische Interessenvertretung für und von behinderte/n und chronisch kranke/n Frauen* und Mädchen*. Frau Holl ist seit 2018 stimmberechtigtes Mitglied im Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen und seit stellv. Vorsitzende im Berliner Teilhabebeirat. Sie ist zusammen mit Pia Witthöft in der AG (Schutzmaßnahmen für) Frauen mit Behinderungen bei der BIG Koordinierung aktiv, wo aktuell an der Vernetzung von Frauenschutzeinrichtungen und der Eingliederungshilfe gearbeitet wird.
- Pia Witthöft, Diplompsychologin, arbeitet in der Beratungsstelle Mut, einer Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt der Lebenshilfe Berlin e.V.., die sowohl von SenIAS als auch Sen WGPG finanziert wird. Beraten werden Menschen mit sogenannten „Lernschwierigkeiten“, die sexualisierte Gewalt erlebt haben. Beraten werden auch Fachkräfte wie z.B. Betreuer*innen, Polizist*innen und Ärzt*innen. Einrichtungen werden bei der Entwicklung von Schutzkonzepten unterstützt und z.B. Frauenbeauftragte in Werkstätten geschult. Innovativ ist die Zusammenarbeit mit Peer-Expertinnen: Frauen mit Behinderungen sollen selbst sagen, wie sie sich die Prävention und den Schutz vor Gewalt vorstellen, u.a. wenn es um barrierefreie Frauenhäuser geht.
- Janet Lennig ist Frauenbeauftragte in einer Werkstatt der Berliner Werkstätten für Menschen mit Behinderung GmbH (BWB) und möchte frühzeitig in die Konzeptentwicklung einbezogen werden.
- Mechthild Rawert ist die Landesvorsitzende der AG Selbst Aktiv Berlin – Menschen mit Behinderungen in der SPD Berlin. Hier engagieren sich Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen, mit und ohne SPD-Parteibuch für gleiche Rechte, gleiche Chancen und gleichen Respekt für alle Berliner*innen.
Mit Nachdruck wies Ursula Engelen-Kefer in ihrer Einführung darauf hin, dass Mädchen und Frauen mit Behinderungen einem noch höheren Risiko ausgesetzt sind, Opfer von Gewalt und Missbrauch zu werden, als Frauen ohne Behinderungen. Die meiste Gewalt passiert da, wo frau wohnt oder arbeitet. Die Täter*innen kommen häufig aus dem Nahumfeld. Sie nutzen die besonderen Abhängigkeit(en) von Frauen mit Behinderungen gezielt aus, wollen Macht und Kontrolle haben. Für diese Mädchen und Frauen ist es aber besonders schwer, Hilfe und Schutz zu finden.
Den Gewaltschutz insbesondere für Frauen und Mädchen ausbauen
Im Berliner Koalitionsvertrag steht „Die Koalition sichert den Schutz vor Gewalt und Missbrauch, insbesondere für Frauen und Mädchen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Bausteine sind eine unabhängige Überwachung, die konsequente Umsetzung des Wohnteilhabegesetzes und Gewaltschutz als Prüfung der Heimaufsicht. Vor Ort werden unter Beteiligung der Bewohner*innen hochwertige Konzepte der Prävention von und Intervention bei Gewalt entwickelt.“
Damit die Verpflichtungen der UN-Behindertenrechtskonvention zum Gewaltschutz vollständig umgesetzt werden, muss das Thema entsprechend wichtig gemacht werden. Gewaltschutz muss eine Priorität sein. Damit Prävention und Gewaltschutz wirkungsvoll greifen kann, fordern die Diskutantinnen:
- Eine bessere Gewaltprävention in Einrichtungen durch Schutzkonzepte und Schutzpflicht, dazu gehören auch Fortbildungen, Präventionsangebote, Partizipation, die Festlegung auf einen Verhaltenskodex in der Einrichtung, sexualpädagogische Konzepte und eine zentrale Ansprechstelle,
- Eine tatsächliche Mitwirkung der Frauenbeauftragten in Einrichtungen und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und ein stärkeres Empowerment der Bewohner*innen.
- Es braucht mehr Intervention und Opferschutz: Dringend erforderlich ist eine Öffnung der Einrichtungen in den Sozialraum und eine stärkere Vernetzung mit dem externen Unterstützungssystem wie zum Beispiel Fachberatungsstellen, Polizei und Justiz. Der Sozialraum, z.B. Frauenhäuser oder Beratungsangebote, muss natürlich barrierefrei sein. Gemeint ist sowohl die bauliche als auch die kommunikative Barrierefreiheit. Dringendst geboten sind dauerhafte „Runde Tische“. Die Betroffenen und/oder auch die Assistent*innen müssen mehr über ihre eigenen Rechte erfahren. Es braucht mehr externe, barrierefreie Beschwerdestellen. Unter Berücksichtigung der besonderen Verletzlichkeit dieser Mädchen und Frauen gilt es bei der Entwicklung von Konzepten darauf zu achten, dass Frauen*/Mädchen* mit Behinderungen nicht nur verstärkt als „Opfer“ gesehen werden, sondern auch als handlungsstarke Menschen.
- Die Überwachung des Gewaltschutzes durch die Aufsichtsbehörden muss verpflichtend sein: Gewaltschutz ist eine Querschnittsaufgabe – die verschiedenen Verwaltungsressorts müssen lernen, dass dafür nicht alle nur im eigenen Zuständigkeitsbereich bleiben dürfen. Es ist positiv, dass das 2021 in Kraft getretene Berliner Heimrecht erstmals konkrete Regelungen zum Schutz vor Missbrauch, Gewalt und Diskriminierung und auch konkrete Anforderungen und Pflichten der Leistungsanbieter*innen enthält. Es braucht aber auch ein neues Selbstverständnis der Heimaufsicht.
Einig sind sich zudem alle Diskutantinnen, dass es
- mehr Sensibilisierung im Bereich Selbsthilfe und politische Interessenvertretung in Berliner Gremien für dieses Thema geben muss,
- mehr Geld für die Finanzierung von Hilfe und Unterstützung, insbesondere für ein genug Personal geben muss,
- dringend in allen Einrichtungen geschulte Frauenbeauftragte geben muss.
Pressemitteilung: Unser Leitbild ist die inklusive Stadt
Am 5. Mai findet der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung zum 30. Mal statt. Zum Aktionstag erklären:
Franziska Giffey, Landesvorsitzende der SPD Berlin: „Unser Leitbild ist die inklusive Stadt. Kein Mensch darf aus unserer Gesellschaft ausgegrenzt oder an den Rand gedrängt werden. Alle Menschen in unserer Stadt haben das Recht auf eine selbstbestimmte und eigenständige Lebensführung. Um gleichwertige Lebensverhältnisse für die rund 630.000 Berlinerinnen und Berliner mit Beeinträchtigungen zu schaffen, arbeiten wir für eine ungehinderte Teilhabe in allen Lebensbereichen. Der Koalitionsvertrag bekennt sich ausdrücklich zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und versteht Inklusion und Barrierefreiheit als Querschnittsaufgaben für alle Politikbereiche.“
Raed Saleh, Landesvorsitzender der SPD Berlin: „Die SPD Berlin steht für eine Politik der offenen und solidarischen Stadt, in der alle von Anfang an gleichberechtigt dazu gehören. Ein wesentlicher Aspekt ist der ungehinderte Zugang in allen Lebensbereichen, insbesondere zur Mobilität. Ihn stellen wir durch barrierefreie Angebote wie die stufenweise stadtweite Ausdehnung der Alternativen Barrierefreien Beförderung und eine barrierefreie Weiterentwicklung des Öffentlichen Personennahverkehr inklusiver barrierefreier Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten sicher. Zudem folgt die SPD Berlin dem Grundsatz: „Nicht über uns ohne uns.“ Deshalb setzen wir uns weiter aktiv dafür ein, Menschen mit Behinderungen und ihre Selbst- als auch Vertretungsorganisationen gleichberechtigt einzubeziehen.“
Mechthild Rawert, Vorsitzende der AG Selbst Aktiv – Menschen mit Behinderungen in der SPD Berlin: „Die Berliner Koalition will den Schutz vor Gewalt und Missbrauch, insbesondere für Frauen und Mädchen, in Einrichtungen der Eingliederungshilfe sichern. Frauen mit Behinderungen erleben doppelt so häufig wie Frauen ohne Beeinträchtigungen Gewalt. Nötig sind Schutz- und Präventionskonzepte unter anderem für alle Wohnformen, Frauenbeauftragte in den Werkstätten sind frühzeitig einzubinden. Es braucht dauerhafte „Runde Tische“ zwischen der Eingliederungshilfe und externen – barrierefreien – Unterstützungssystemen, wie z.B. Fachberatungsstellen, Polizei und Justiz. In jeder Verwaltung ist die behördliche Kompetenz für die Querschnittsaufgaben Gewaltprävention und -schutz zu stärken, zum Beispiel bei der Heimaufsicht.“
In der Arbeitsgemeinschaft Selbst Aktiv engagieren sich Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen für gleiche Rechte und gleiche Chancen für alle in Berlin.
Der Aktionstag wurde 1992 von den Interessenvertretungen Selbstbestimmt Leben Deutschland (ISL) initiiert und wird jährlich begangen. In diesem Jahr stehen Barrierefreiheit, Mobilität und Gewaltschutz im Fokus.
4. Mai 2022: Die AG Selbst Aktiv Berlin hat gewählt
Am 4. Mai 2022 fand im Willy-Brandt-Haus die Landesvollversammlung der AG Selbst Aktiv Berlin mit Wahlen statt. Gedankt sei den Mitgliedern für ihre Anwesenheit und ihre Beteiligung an den Wahlen. Wählen gehen bedeutet innerhalb und außerhalb der SPD, sich an der politischen Willensbildung aktiv zu beteiligen. Zu danken ist auch den Mitarbeiter:innen aus dem Kurt-Schumacher-Haus, den Gebärdensprachdolmetscher:innen und der Schriftsprachdolmetscherin, unserer kompetenten Versammlungsleiterin Henriette Wunderlich, ASF-Kreisvorsitzende Friedrichshain-Kreuzberg, und den Mitgliedern der Mandats- und Zählkommissionen.
Unsere Landesvollversammlung hatte drei Schwerpunkte
- die Grußworte
- die Impulse zum Thema „Barrierefreiheit als Qualitätsstandard einer modernen Infrastruktur“
- die verschiedenen Wahlgänge.
GRUSSWORTE
Raed Saleh, Berliner SPD- Landes- und Fraktionsvorsitzender
Raed Saleh, Berliner SPD- Landes- und Fraktionsvorsitzender erinnert sich in seinem Grußwort u.a. an „diese verdammten Blicke“, die er als Kind eines Vaters mit einer sichtbaren Schwerbehinderung in der Öffentlichkeit spürte. Er fragt sich und die Anwesenden „wer ist bemitleidenswert? Diejenigen, die die Blicke senden oder diejenigen, die sie auf sich gerichtet fühlen?
Für die SPD haben alle Menschen mit und ohne Beeinträchtigung, mit und ohne Zuwanderungsgeschichte die gleiche Würde. Raed begrüßt es nachdrücklich, dass die AG Selbst Aktiv in vielen Lebens- und Politikfeldern die Finger in die Wunden legt, bei Soziales, Wohnen und Bauen ebenso wie bei der Bauordnung, bei der Mobilität und der Bildung. Es half, dass die SPD die inklusive Teilhabe 2021 als große Querschnittsaufgabe in ihr Wahlprogramm als auch in den Koalitionsvertrag aufgenommen hat.
Er bedankt sich bei der AG Selbst Aktiv für ihr hartnäckiges Streiten. „Fortschritt bekommt man nicht umsonst“. Als Junge aus Spandau Nord möchte er „Danke sagen, dass ihr für soziale Gerechtigkeit kämpft. Vielen Dank, vielen Dank“.
Stephan Neumann, Stellvertretender Landesvorsitzender der AG Selbst Aktiv Brandenburg
Auch Stephan Neumann wird herzlich begrüßt, war er doch jahrelang Mitglied des Berliner Landesvorstandes, bevor er Mobilitätsgründen nach Brandenburg wechselte. Der ebenfalls neugewählte Landesvorstand Brandenburg freue sich schon auf die Zusammenarbeit im Interesse der Menschen mit Beeinträchtigungen in Berlin und Brandenburg.
BARRIEREFREITHEIT ALS QUALITÄTSSTANDARD EINER MODERNEN INFRASTRUKTUR
„Wir wollen den Anteil an barrierefreien und barrierearmen Wohnungen in Berlin im Neubau und im Bestand deutlich erhöhen. Eine Investitionsoffensive für barrierefreie und inklusive Wohnangebote im Bestand wird geprüft“, zitiert Mechthild im Rahmen der Begrüßung aus dem aktuellen Koalitionsvertrag 2021 – 2026 und dankt Ülker für ihre Anwesenheit. Ülker leite eine der drei Arbeitsgruppen im „Berliner Bündnis für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen“, dem Vertreter*innen des Senats sowie Verantwortliche der Bezirke, Akteur*innen der Wohnungs- und Bauwirtschaft, des Mietervereins, der Sozialverbände sowie der Gewerkschaften angehören – trotz Landesgleichberechtigungsgesetzes (LGBG) allerdings leider niemand aus der behindertenpolitischen Community. Am 15.6.22 wird das Bündnis eine gemeinsame Erklärung abgeben, Aussagen zur Barrierefreiheit sind angekündigt.
Impuls von Ülker Radziwill, Staatssekretärin für Mieterschutz und Quartiersentwicklung in der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
„Die SPD ist zur Wahl angetreten, um Probleme zu lösen“, so Ülker. Dazu gehört auch die Schaffung von umfassender Barrierefreiheit. Nur eine inklusive Gesellschaft ermögliche Teilhabe für alle. Das Land Berlin strebe mehr barrierefreie öffentliche Räume und Wohnungen an. Aktuell wird die Bauordnung als wichtiges Instrument novelliert und befindet sich im Gesetzgebungsverfahren im Berliner Abgeordnetenhaus. Die Verpflichtung zum Bau barrierefreier Wohnungen solle von derzeit 50% der Wohnungen auf „dreiviertel“ heraufgesetzt werden. Das bedeutet, dass Barrierefreiheit in allen Bauvorhaben hergestellt werde, was mehr soziale Teilhabe bedeutet.
Gemeinsam wollen wir auch daran arbeiten, einen Umzug im Alter zu vermeiden. Hinsichtlich des Zieles Barrierefreiheit von öffentlichen Gebäude muss noch einiges umgesteuert werden.
Die Architektenkammer Berlin und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen haben in Kooperation eine Beratungsstelle für barrierefreies Bauen eingerichtet. Das kostenfreie Beratungsangebot bezieht sich auf Wohnungsneubauten, öffentlich zugängliche Gebäude und auf die Freiflächen bzw. Außenräume der Baugrundstücke und kann nachgefragt werden von den Senatsverwaltungen, der Wohnungswirtschaft oder auch Vertreter*innen öffentlicher Einrichtungen wie zum Beispiel die Kirchen. Zu Verkehrsbauwerken und öffentlichen Verkehrsflächen findet keine Beratung statt.
Das Stichwort heißt „Design for all“. Ausgehend von der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sollen Planer*innen befähigt werden, barrierefreies Bauen als Selbstverständlichkeit zu begreifen, um so einen Beitrag zu mehr Zugänglichkeit und Teilhabe in allen Lebensbereichen zu leisten. In die Planungsprozesse einzuführen sind Maßgaben zu flexiblen Nutzungen, zu einfacher und intuitiver Nutzung, zum Mehr-Sinne-Prinzip, zu mehr Bewegungs- und Begegnungsflächen.
Die Herstellung von Barrierefreiheit sei ein diskursiver Prozess, da hier viele Bedürfnisse aufeinandertreffen: Was für die rollstuhlfahrende Personen gut ist, stellt für eine blinde Person ggf. eine Barriere dar. Es braucht dringend einen stärkeren Austausch von Verwaltungsmitarbeiter*innen und Expert*innen in eigener Sache.
Impuls von Kevin Kühnert, MdB, Mitglied im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen und SPD-Generalsekretär
Kevin begrüßt uns als Hausherr hier in der SPD-Parteizentrale.
Schon der Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gebe ein Bekenntnis zum barrierefreien Bauen ab und mache mit der Aussage, 400.000 neue Wohnungen pro Jahr, davon 100.000 im sozialen Wohnungsbau, bauen zu wollen, eine „offensive Ansage“. Dafür sind wirksame Maßnahmen zu erarbeiten. Als Abgeordneter habe er mit dafür Sorge zu tragen, dass dieses bedarfsgerecht – und das ist ja in der Politik kein ungefährer Begriff – auch geschehe. Es gäbe viele Anforderungen an Wohnraum: er soll bezahlbar sein für kleine und mittlere Einkommen und auch die Anforderungen an ein barrierearmes Miteinander in der Gesellschaft erfüllen.
Kevin informiert uns, dass er Mitglied des von Bauministerin Klara Geywitz am 26.4.2022 ins Leben gerufene „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ ist. An diesem sind neben vielen anderen auch Jürgen Dusel, Bundesbehindertenbeauftragter, und die VdK-Vorsitzende Verena Bentele beteiligt. Das barrierearme Bauen spiele eine große Rolle. Hierfür seien die Qualitätsstandards bis zum Herbst gemeinsam zu beschließen.
Das immer wieder zu hörende Argument der durch Barrierefreiheit entsehenden Kosten lässt Kevin nicht gelten. Gefragt werden müsse auch danach, was es kostet, „wenn wir nichts tun, wenn Menschen immer wieder umziehen müssen oder zwangsweise in besonderen Wohnformen leben (müssen)“, etc. Wir alle kennen die Preise auf dem Wohnungsmarkt. Wir müssen Wohnen stärker als eine Frage des Gemeinwohls sehen. Dazu gehören Genossenschaften aber auch durch notwendige Standards für Bauherr*innen.
Wichtig sei auch immer die Stadtentwicklungspolitik. Wir dürfen die Verantwortung für klimagerechtes Wohnen nicht auf einzelne Bauherr*innen abwälzen. Klimagerechtes Wohnen habe viel zu tun mit dem Wohnumfeld, den Nahverkehrsanschlüssen, den Nachbarschaftstreffs usw. . Entschieden werden muss auch über einen riesigen Bestand an zu ertüchtigenden Wohnraum, über steuerliche Förderungen aber auch über haushaltsnahe Dienstleistungen.
Kevin bietet uns an, mit Dialog Teil des Gestaltungsprozesses zu werden. Wir sollen unsere Anforderungen an barrierefreies Wohnen einbringen. Noch seien die Papiere nicht fertig. Wir können die Ministerin, die Staatssekretär*innen und auch ihn selbst als unsere Sprachrohre verstehen.
Diskussion mit Ülker und Kevin
Sehr gut aufgenommen wird das Angebot zum Dialog und dass im „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ Selbstvertretungsexpert:innen aus der behindertenpolitischen Community dabei sind – im Gegensatz zum „Berliner Bündnis für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen“. Hingewiesen wird auf die digitale Veranstaltung mit Bauministerin Klara Geywitz am 20. Juni 2022 zum Thema „Stadtplanung der Zukunft – feministisch & inklusiv“.
Diskussionsbeiträge der Selbst Aktiven:
- Selbstvertretungsorganisationen müssen in diesen Bündnissen und Entscheidungsgremien von Anfang an dabei sein. Wir müssen den Rückstand aufholen, bundesweit fehlen 3 Millionen barrierefreie Wohnungen.
- Der Qualitätsstandard Barrierefreiheit ist von Behörden genauso streng zu kontrollieren wie der Brandschutz.
- Die AG Selbst Aktiv muss in der Partei Stimmrecht bekommen.
- In Berlin fehlen schon seit langem rund 130.000 barrierefreie Wohnungen. Unverständlich ist vielen, dass Vermieter*innen die Auflage machen können, dass auch mit Geldern im Rahmen der Wohnraumanpassung der Pflegekassen hergestellter barrierefreier Wohnraum oftmals rückgebaut werden muss.
- Wir sind eine alternde Gesellschaft. Barrierefreiheit tut not.
- Barrierearm ist kritisch zu sehen. Barrierearm gibt es nicht. „Barrierearm ist wie ein bisschen schwanger.“
- Es braucht mehr Wohnraum für psychisch erkrankte Menschen. Es ist schäbig, dass diese „überall so wenig gesehen werden“.
- Auch in Gebäuden unter Denkmalschutz muss Barrierefreiheit ermöglicht werden.
- Es sind mehr Förderprogramme aufzulegen, die sowohl Klimaschutz als auch Barrierefreiheit umfassen. Wir können uns Wien als Vorbild nehmen, dort gibt es nachhaltige Bauordnungen.
- Kritisiert wird, dass Taubblinde mit ihren Bedürfnissen nicht erwähnt wurden. Verwiesen wird auf eine Universität in Amerika: Die Architektur ist auf die Ansprüche von gehörlosen und taubblinden Menschen abgestimmt – die Planung und Gestaltung der Architektur erfolgte gemeinsam „von Gehörlosen für Gehörlose“.
- Es braucht eine taskforce für Menschen mit Behinderungen, die obdachlos sind.
- Sozialer Wohnungsbau verdient seinen Namen nur, wenn er zu 100 % für barrierefreien und bezahlbaren Wohnraum sorgt. Selbst Aktive fordern: Wir wollen beim Neubau 100% Barrierefreiheit.
- Viele der Themen werden dank unserer Anträge auf dem SPD-Landesparteitag am 19.6.2022 weiter debattiert.
Ülker Radziwill bedankt sich für die zahlreichen Anregungen. Darüber sollten wir noch weiter intensiv diskutieren. Sie nimmt vor allem mit:
- Barrierefreiheit ist nicht Barrierearmut.
Auch Kevin Kühnert bedankt sich für die Hinweise und nimmt Stellung:
- Zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit soll ein Aktionsplan entwickelt werden. Ziel ist die Wohnungslosigkeit bis 2030 zu beseitigen, Er möchte gerne, dass die SPD und viele Partner*innen diesen Somme eine Klausurtagung in der Berliner Stadtmission durchführen. Themen werden nicht nur Housing first, sondern auch Fragen der Prävention sein.
- Neubau soll mit Klimaschutz zusammengedacht werden.
- Niemand soll zurückbauen müssen. Das ist Verschwendung von Ressourcen. Darüber werde im Ausschuss bereits debattiert.
- Begriffe barrierefrei und barrierearm: In Fachwerkhäusern ist Barrierefreiheit kaum zu erreichen. Für den Neubau dürfe es aber nichts ohne Barrierefreiheit geben. Mitzudenken sind von Anfang an Umwandlungen und sich ändernde Nutzungsanforderungen.
- Hoffentlich gibt es bald wieder das Vorkaufsrecht im Milieuschutz. Aufzüge wurden gebaut, um die Miete zu erhöhen. Es braucht mehr konkrete Hilfen für den Alltag.
- In der Vergangenheit wurden nur etwa 20.000 Sozialwohnungen in Deutschland gebaut, die meisten sind mittlerweile aus der Bindung gefallen. Deshalb soll es künftig die Wohnungsgemeinnützigkeit geben.
- Auch die SPD lernt: Im Hamburger Grundsatzprogramm steht noch nicht viel zur Barrierefreiheit. Hinsichtlich des Stimmrechts für die AG finden Diskussionen bereits statt.
WAHL- UND NOMINIERUNGSERGEBNISSE
Selbstverständlich ist ein Jahresbericht vorgelegt und der Vorstand entlastet worden. Wir danken den ausscheidenden Selbst Aktiv-Landesvorstandsmitgliedern Britta Ballhause und Diana Giannone.
Neu bzw. wiedergewählte Landesvorstandsmitglieder
- Vorsitzende: Mechthild Rawert
- Stellv. Vorsitzende: Torsten Aue, Janis Hantke, Thomas Koch
- Schriftführerin: Antje Szardning
- 10 Beisitzer*innen: Alexander Michael Boster, Petra Cardinal, Michael Chilla-Jung, Andreas Domann, Sieghard Gummelt, Jan Hofmann, Regine Laroche, Rainer-Michael Lehmann, Constanze Meyer, Anne Wening
Wir haben uns entschieden, dass bis zu 12 Beisitzer*innen gewählt werden können. Für die zwei noch fehlenden Beisitzer*innen-Positionen suchen wir u.a. gezielt nach Personen für den Bereich Migration/Flucht und Behinderung.
AG-Vertretung im SPD-Landesvorstand
- Mechthild Rawert vertritt die AG Selbst Aktiv Berlin im SPD Landesvorstand Berlin.
Mitgliederbeauftragte*r
- Mitgliederbeauftragter unserer AG ist Alexander Michael Boster.
Delegierte für die Selbst Aktiv-Bundeskonferenz
- Volldelegierte für die Selbst Aktiv Bundeskonferenz sind Janis Hantke, Mechthild Rawert und Thomas Koch, Ersatzdelegierte sind Petra Cardinal, Anne Wening, Sieghart Gummelt, Michael Chilla Jung und Torsten Aue.
Delegierte für den Bundesausschuss
- Volldelegierte sind Janis Hantke und Mechthild Rawert, Ersatzdelegierte sind Thomas Koch und Torsten Aue.
Neugründung des “Arbeitskreis Selbst Aktiv für gehörlose und schwerhörige Menschen (AK Selbst Aktiv – DGS )
DGS steht für Deutsche Gebärdensprache. Ziel dieses am Landesvorstand der AG Selbst Aktiv Berlin angedockten Arbeitskreises ist die Beratung des Landesvorstandes insbesondere in Bezug auf die Überwindung von Barrieren für die tauben, gehörlosen und schwerhörigen Community- Mitglieder. Teilnehmer*innen sind bisher u.a. Patrick Seifert und Kilian Knörzer, Thomas Koch und Mechthild Rawert vom Landesvorstand, Britta Ballhause, die Kreisvorsitzende der AG Selbst Aktiv Tempelhof-Schöneberg, und Dennis Behnke aus Friedrichshain-Kreuzberg. Der Arbeitskreis ist offen für Mitglieder der AG Selbst Aktiv, die selbst taub, gehörlos oder schwerhörig sind, und für entsprechende Angehörige. Interessierte melden sich bitte unter: info@mechthild-rawert.de . Wir wollen gemeinsam voneinander lernen. So sollen hörende Selbst Aktive (mehr) Wissen erwerben über bestehende Barrieren, die gehörlosen oder schwerhörigen Menschen eine volle gesellschaftliche Teilhabe erschweren. Bei Bedarf werden wir mit externen Fachreferent*innen zusammenarbeiten. Aus unseren Erkenntnissen werden wir Anträge und ggf. auch Aktionen ableiten zum Abbau von Barrieren in und außerhalb der SPD.
MV mit Lars Düsterhöft, MdA, Sprecher für Menschen mit Behinderungen am 28.4.22
Unsere Mitgliederversammlung (MV) am 28. April 2022 fand als Jitzi-Videokonferenz statt. Im Mittelpunkt stand der Austausch mit Lars Düsterhöft, Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses (MdA). Lars ist für die SPD-Fraktion Mitglied im Ausschuss für Integration, Arbeit und Soziales, im Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung und im Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Darüber hinaus ist er der arbeitsmarktpolitische Sprecher sowie Sprecher für Menschen mit Behinderungen.
Im Rahmen einer Gedenkminute gedachten wir der vier 31 bis 56 Jahre alten Bewohnerinnen des Thusnelda-von-Saldern-Hauses, einer Wohnstätte für Körper- und Mehrfachbehinderte in Potsdam. Diese Menschen wurden am 28.4.2021 – heute vor einem Jahr – durch eine langjährige Pflegemitarbeiterin ermordet.
Aktuelle Haushaltsberatungen führten dazu, dass Lars sich verspäten musste. So haben wir einige Tagesordnungspunkte vorgezogen, u.a.:
- Wir haben zum Thema „Mobilität von Menschen mit Beeinträchtigungen in Berlin verbessern“ unseren sechsten Antrag für den SPD-Landesparteitag am 19.6.2022 beschlossen. Unsere Forderungen sind u.a., die gesamte Berliner Mobilitätsinfrastruktur barrierefrei auszubauen. Dazu gehört auch von Angang an eine barrierefrei gestaltete Digitalisierung. Immer häufiger werden Menschen die Taxis per App bestellen. Auch die Sonderfahrdienste haben unterschiedliche Bestellmöglichkeiten an. Sicherzustellen ist, dass von Anfang an Selbstvertreter*innen an den Planungen beteiligt werden.
- Wir sprachen über die anstehende Landesvollversammlung am 4.5.2022 im Willy-Brandt-Haus. Schwerpunkte werden das Thema „Barrierefreies Bauen als Qualitätsstandard einer modernen Infrastruktur“ und verschiedene Wahlen sein.
- Geklärt wurden Absprachen hinsichtlich der Demonstration und der Kundgebung am Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5.5.2022.
Am 25.6.2022 findet der SoVDInklusionslauf auf dem Tempelhofer Feld statt. Hingewiesen wird auf die gemeinsame Aktion der AG Selbst Aktiv Berlin und den RotRunners Mitte. Wir danken dem SPD-Landesverband für das Sponsoring eines T-Shirts und der Anmeldegebühren für die ersten 10 sich anmeldenden Läufer*innen. - Stefan Schenk, Landesbehindertenbeirat, erinnert an die offene Forderung, in den RBB Rundfunkrat eine*n Menschen mit Behinderungen zu entsenden. Er bittet um Unterstützung.
- Mit der AG Selbst Aktiv Brandenburg wurde ein gemeinsames Treffen der Landesvorstände Berlin und Brandenburg in der 2. Jahreshälfte vereinbart.
WIR SELBST AKTIVE SIND EIN BUNTER HAUFEN
Dieses Mal konnten wir eine ausführliche Kennenlern-Runde machen. Es ist toll, welch bunter Haufen wir sind. So können wir leichter mit den anderen Arbeitsgemeinschaften und Fachausschüssen der SPD kooperieren als auch mit den SPD-Kreisen und externen Gruppen.
Wir sind Gründungsmitglieder und frisch Eingetretene, sind sehr altersgemischt und leben in unterschiedlichen Lebenslagen, einige sind erwerbstätig, andere sind Rentner*innen bzw. leben von ihrer Erwerbsunfähigkeitsrente. Wir haben sichtbare und/oder unsichtbare Beeinträchtigungen oder noch keine, leben schon seit längerem mit unseren Handicaps oder sind erst seit kurzem betroffen. Wir kommen aus zahlreichen Bezirken, vertreten Einrichtungen wie z.B. den Integrationsfachdienst oder kommen aus Selbstvertretungsorganisationen. Wir wollen in vielen Bereichen vieles erreichen, u.a. im Behindertensport oder bei den digitalen Möglichkeiten. Einige von uns haben politische Funktionen in der SPD inne, sind Mitglieder des Selbst Aktiv-Landesvorstandes oder z.B. Kreisvorsitzende*r der AG Selbst Aktiv, sind Bezirksabgeordnete und sogar Vorsitzende eines Ausschusses in der Bezirksverordnetenversammlung, sind Fachausschussvorsitzende der Berliner SPD. Wir wollen
- ein Empfinden entwickeln, was jemand braucht, um gut voran zu kommen im Leben,
- die Barrieren in den Köpfen bekämpfen,
- für mehr Sensibilisierung und gegen den defizitären Blick auf Menschen mit Beeinträchtigung kämpfen,
- wollen die AG Selbst Aktiv bundesweit für Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen offen halten.
INPULSE VON LARS DÜSTERHÖFT
Obwohl es auch aktuell bei den laufenden Haushaltsberatungen knirscht, ist Lars froh, dass der Landeshaushalt erst jetzt beraten wird. In 2022 besteht die Möglichkeit einen Haushalt zu verabschieden, „der weit entfernt von dem ist, was wir vor einem Jahr befürchtet haben“.
- Umsetzung des Landesgleichberechtigungsgesetzes (LGBG)
Hierzu ist er im steten Gespräch mit der Landesbehindertenbeauftragten, mit dem Landesbehindertenbeirat und mit der Monitoring-Stelle. Er hat Änderungsanträge eingebracht, u.a. um die Schiedsstelle ordentlich aufzubauen, um die Erstellung des Berliner Teilhabebericht mit ausreichend Ressourcen sprich Fachpersonal auszustatten, um für das Personal der beim Deutschen Institut für Menschenrechte angesiedelten Monitoring-Stelle Berlin langfristige Arbeitsverträge zu erwirken.
- Mobilität – Inklusionstaxi
Gekämpft wird um eine erneute Förderung des Inklusionstaxi als Baustein hin zu mehr barrierefreie Mobilität in Berlin. Sein Ziel sei, die Förderung des Inklusionstaxis demnächst bei der Wirtschaftsförderung anzusiedeln. Dort können mehrere Taxiorientierte Förderprogramme sinnvoll mit den Inklusionstaxis verknüpft werden. Hilfreich waren die im August 2021 in Kraft getretenen umfassenden Änderungen des Personenbeförderungsrechts. Das Interesse an Inklusionstaxis steigt auch, da das Gesetz besagt, dass bei 20 Fahrzeugen 5 % der Fahrzeuge barrierefrei sein müssen. Diese 5 % sind auf Initiative des Landes Berlin ins Gesetz aufgenommen. Unbestreitbar wäre es besser, wenn alle Taxen barrierefrei sind, wie z.B. in London. Im Berliner Abgeordnetenhaus wird noch verhandelt, ob es nicht bereits bei 10 Taxen ein Inklusionstaxi geben muss.
- Mobilität – Sonderfahrdienst
Der Sonderfahrdienst war vormittags Thema einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss Integration, Arbeit und Soziales. Seit einigen Monaten bietet der BerlMobil-Fahrdienst im Auftrag des Landes Berlin einen Sonderfahrdienst für Menschen mit Behinderungen an. Seitdem sind die Beschwerden gesunken und die Anzahl der Nutzer*innen scheint nach einem Coronabedingtem Einbruch wieder hochzugehen. Die Menschen mit Behinderungen fühlen sich dort mitgenommen. Lars will sich noch um offene Probleme kümmern, u.a. die noch nicht zufriedenstellende Nutzung von Treppensteigern für die rollstuhlnutzenden Menschen.
Stefan Schenk merkt an, dass die geplante evidenzbasierte Befragung von (potentiellen) Nutzer*innen des Sonderfahrdienstes von Anfang an unter Einbeziehung des Landesbehindertenbeirates, etc. erfolgen muss.
- Umsetzung des Bundesteilhabegesetz (BTHG)
Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes war schon vor der Pandemie ins Stocken geraten und während der Pandemie erst recht. In den Haushaltsberatungen sind nun Mittel für mehr für Schulungen bereitgestellt. Lars verspricht durch Anfragen auf der Fachebene wieder mehr Druck zu machen.
- Special Olympics World Games 2023 und in 2022 die Special Olympics Nationalen Spiele
Stefan Schenk: Berlin freut sich nicht nur auf die Weltspiele 2023, sondern auch über die Special Olympics Nationalen Spiele. Bis zu 5.000 Athlet*innen werden vom 19. bis 24. Juni 2022 in Berlin sein und in mehr als 20 Sportarten antreten. Für dieses große Sportevent werden noch freiwillige Helfer*innen gesucht.
- Inklusive Bildung
Nach Aussagen von Lars muss den Parlamentarier*innen, aber auch Staatssekretär*innen und Verwaltungsmitarbeiter*innen bei Sen BJF die inklusive Bildung noch näher zu bringen. Er berichtet von einem Gespräch mit einem leitenden Mitarbeiter der Senatsbildungsverwaltung, der ihm „sehr gut darlegen konnte, dass eine gemeinsame Beschulung von Kindern mit und ohne Beeinträchtigungen nicht geht“. Es gibt leider auch innerhalb der SPD erhebliche Widerstände bei der Förderung der Inklusiven Schwerpunktschulen anstelle einer Ausweitung der Sonderpädagogischen Förderschulen. Seiner Meinung nach sollen Schüler*innen bereits in der Grundschule sensibilisiert werden für die Situation, wie es ist, gehörlos und/oder erblindet und/oder körperlich eingeschränkt zu sein. Kinder lernen so, dass es selbstverständlich ist, verschieden zu sein. Lars schlägt hier eine Veranstaltung mit Marcel Hopp, dem neuen bildungspolitischen Sprecher der SPD-Fraktion vor.
Stefan Schenk unterstützt diese Haltung. Für Inklusion sind inklusive Schwerpunktschulen eine erhaltenswerte und vor allem notwendig auszubauende Form des Lehrens und Lernens,
Mechthild Rawert: Lars hat Recht. Leider war das Bewusstsein für die Chancen von inklusiver Bildung in der SPD schon mal größer. Aufklärende Bildung in der SPD tut not. Es gibt strukturelle Ungleichheiten: Einige der Förderschulen sind besser ausgestattet als die inklusiven Schwerpunktschulen, die meisten der Referendar*innen arbeiten in den Förderschulen anstelle der inklusiven Schwerpunktschulen. Es ist notwendig, dass sich viele in der SPD diesem Thema zuwenden.
Gerhard Muff betont, dass es sehr wichtig ist, Menschen darüber zu informieren, warum ein Mensch „geistig behindert“ sein kann, wie es zu Entwicklungsverzögerungen und Beeinträchtigungen kommen kann.
- Übergang Schule – Beruf
Im Koalitionsvertrag ist festgehalten, dass wir dringendst eine inklusive Öffnung der Jugendberufsagentur und der Jobcenter brauchen. Menschen mit so genannter geistiger Behinderung erhalten in Berlin keinen Schulabschluss – und ohne Schulabschluss keine Ausbildung. Lars verspricht, sich dem Thema Schulabschluss intensiv zuzuwenden.
Stefan Schenk findet es einen Skandal, dass 99 % der Menschen mit geistiger Behinderung quasi automatisch in Werkstätten für Menschen mit Behinderung tätig sind. Letztlich auch, wenn gerade die jungen Menschen hier gar nicht arbeiten wollen.
- Gebärdensprache
Auch bei dem Einsatz von Gebärdensprache, u.a. in Form eines Wahlpflichtfaches, in Schulen habe es keine Unterstützung seitens der Verwaltung gegeben. So werde es in den USA gemacht: Gebärdensprache wird nicht nur angeboten, wenn tatsächlich ein gehörloses Kind in der Klasse ist. Mit dem Angebot eines Wahlpflichtfaches hätten mehr Kinder die Möglichkeit, die Deutsche Gebärdensprache zu erlernen. Der positive Nebeneffekt wäre, dass wir dann ggf. mehr Gebärdensprachdolmetscher*innen hätten.
Kommunikation ist Voraussetzung für Teilhabe. Wichtig wäre es, dass u.a. regionale Nachrichten wie die Berliner Abendschau, Nachrichten aus Berlin-Brandenburg in Gebärde übertragen werden. Auch gehörlose bzw. schwerhörige Menschen zahlen häufig Rundfunkgebühren – haben aber nichts davon. Wichtig wäre es auch, dass die Plenarsitzungen im Abgeordnetenhaus von Berlin komplett gedolmetscht wird. Lars bemüht sich zusammen mit Stefanie Fuchs von den Linken sehr darum. „Aber natürlich ist es eine Geld- und eine Kapazitätsfrage.“ Fachdolmetscher*innen sind leider Mangelware. „Aber da bin ich dran, weil mir das ein sehr wichtiges Anliegen ist.“
Janis Hantke erzählt von den Herausforderungen für die SPD, um einem in Tempelhof-Schöneberg eingetretenen Genossen die mit der Mitgliedschaft verbundenen Rechte zu ermöglichen.
- Wohnraum für Menschen mit Behinderungen
Lars plädiert auch hier dringend dafür, die Fachpolitiker*innen einzuladen, u.a. um mit ihnen über die Novellierung der Bauordnung zu reden. Die Fachpolitiker*innen und Sprecher*innen brauchen das Wissen, brauchen den Input. Es gilt aufzupassen, dass bisher Erreichtes in Bezug auf Barrierefreiheit bleibt und weiterausgebaut und „nicht verwässert wird“. So muss gesichert werden, dass die Pflicht zum Einbau eines Aufzuges bei Aufstockungen erhalten bleibt. Erwähnt wird das Beispiel der degewo in Oberschöneweide, die Aufstockungen (5. und 6. Etage) vornimmt – aber ohne Aufzug. Das ist für viele Berliner*innen jetzt und in Zukunft verlorener Wohnraum.
Mechthild Rawert berichtet von der AG Selbst Aktiv-Forderung: Neubau muss zu 100 % barrierefrei gebaut werden. Sonst verliert der Fach- und Politikbegriff „sozialer Wohnungsbau“ seine Berechtigung. Sie kritisiert, dass keine Selbstvertreter*innen im „Bündnis für bezahlbares Wohnen und Wohnungsbau“ vertreten sind. Der Gedanke der Partizipation, der gesetzlich festgeschriebenen Teilhabe, wird von uns beim Bauen nicht eingehalten. Die AG Selbst Aktiv Berlin hat einen entsprechenden Antrag für den SPD-Landesparteitag beschlossen. Dieser braucht dringendst Unterstützung und Wortmeldungen, sonst ist der Antrag für die Katz.
- Barrierefreiheit, Inklusion und Partizipation als Querschnittsaufgabe
Lars Düsterhöft weist darauf hin, dass Barrierefreiheit und Inklusion ein Querschnittsthema ist. Das bedeutet: Alle in der SPD, jede*r einzelne Parlamentarier*in in jedem einzelnen Fachbereich muss sich verantwortlich fühlen. Barrierefreiheit darf nicht bei der/dem Sprecher*in für Menschen mit Behinderung abgeladen werden. Seine Empfehlung: „Holt euch die entsprechenden Fachpolitiker*innen. Nicht nur, weil sie fachlich versierter sind, sondern auch, weil sie den Input brauchen. Jede*r muss inklusiv denken.“ „Im Sportbereich wird da ganz gut mitgedacht. Im Bildungsbereich nicht so sehr.“
DISKUSSION
Roswitha Kramer verweist auf Missstände im Märkischen Viertel. Dort gibt es 12-geschossige Häuser. Oftmals sind die Fahrstühle kaputt und die Leute kommen nicht aus der Wohnung heraus. Es ist ein Skandal, dass mensch dort eingesperrt ist. Inklusion hat auch mit Barrierefreiheit zu tun. Leute mit Rollator können keine 12 Treppen hoch und runter laufen. Der BerlMobil funktioniert nicht so reibungslos wie dargestellt, es gab schon Wartezeiten von zwei Stunden.
Antwort Lars: Fahrstühle sind ein Dauerproblem, zumal einige ein kritisches Alter in Bezug auf die Sicherheit erreicht haben. In einem der ursprünglich zu DDR-Zeiten für mobilitätseingeschränkte Menschen gebauten Häuser in Oberschöneweide funktionierte über eine Woche der Fahrstuhl nicht funktionierte – ein Riesenproblem für die Bewohner*innen und die Wohnungsbaugesellschaft Stadt und Land. Es braucht grundsätzliche Sanierungen, eine Verkürzung des Austausches von Ersatzteilen für Fahrstühle, etc. Hinsichtlich des Sonderfahrdienstes nimmt er die Hinweise auf. Ziel der Geschäftsführung ist es auf jeden Fall, dass die zu befördernde Person an der Wohnungstür abgeholt wird. Derzeit finden zahlreiche Schulungen der Fahrer*innen statt.
Sascha Lucke merkt an, dass seit Jahren die Anzahl der Personen in den Hausverwaltungen zurückgehe, so dass es für Menschen mit Behinderungen immer schwieriger wird, eine*n Ansprechpartner*in zu finden. Er fordert, dass die Förderhöhe der Pflegekassen für Wohnraumanpassungsmaßnahmen – derzeit bis zu 4.000 € – erhöht werden. Alles wird teurer und mensch kann damit immer weniger umbauen.
Antwort Lars: Leider fallen immer wieder auch notwendige Förderprogramme weg bzw. sie werden nicht angehoben.
Petra Cardinal: Laut Zeitungsbericht will die BVV Friedrichshain-Kreuzberg für den Graefekiez mit seinen 20.000 Anwohner*innen ein wissenschaftlich begleitetes Modellprojekt initiieren mit dem Ziel, alle privaten Parkplätze im öffentlichen Straßenraum wegfallen zu lassen. Autos sollen für 30 Euro/Monat in einem Parkhaus parken. Parkmöglichkeiten sollen nur noch für Menschen mit Behinderungen sowie für Sharing- Fahrzeuge wie Autos, Elektroroller, Fahr- oder Lastenräder bestehen.
Antwort Lars: Zu diesem BVV-Projekt könne er nichts sagen. Beim Projekt von Bettina Jarrasch, Senatorin für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, zur Herausnahem des Verkehrs aus der Friedrichstraße wird sich der Verkehr in die Parallelstraßen erstrecken – und das sei problematisch, denn auch hier wohnen Menschen mit Behinderungen.
Rolle und Aufgabe der AG Selbst Aktiv Berlin
Wir sehen: Die politische Aufgabe der Arbeitsgemeinschaft Selbst Aktiv ist immens – sowohl hinsichtlich jeden Lebensbereiches sprich jeden Politikfeldes. Wir müssen die Partizipation in der eigenen Partei stärken, müssen verstärkt Mandatsträger*innen mit Bürger*innen mit Behinderungen und entsprechende Selbstvertretungsorganisationen vernetzen. Wir Selbst Aktive werden weiter an der Schaffung von Bündnissen arbeiten.
Wir danken Susanne Döhler, unsere diesmalige Schriftdolmetscherin, für ihre gute Verschriftlichung der gesprochenen Aussagen der Teilnehmenden. Auch den vielen Selbst Aktiven danke ich, schließlich braucht es viel Konzentration, an einer zweistündigen digitalen Sitzung telefonisch oder digital teilzunehmen. Danke.
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB): “Eine für Alle”
Bundesweit unterstützt und berät die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) alle Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen, aber auch ihre Angehörigen kostenlos in allen Fragen zur Rehabilitation und Teilhabe – und dies unabhängig von der Art Ihrer Teilhabebeeinträchtigung. “Eine für Alle” ist das Leitprinzip jeder der bundesweit rund 500 EUTB-Beratungsstellen. Hier werden ratsuchende Menschen niedrigschwellig u.a. über die ihnen zustehende Teilhabe-Leistungen informiert und ihnen wird bei der Beantragung dieser Leistungen geholfen.
Die Berater*innen in den EUTB®-Angeboten beraten auf „Augenhöhe“, insbesondere durch die besondere Berücksichtigung der Beratungsmethode des Peer Counselings (Beratung von Betroffenen für Betroffene). Ziel einer Beratung ist vor allem die Stärkung der selbstbestimmten Entscheidungs- und Handlungskompetenz von Menschen mit drohenden Behinderungen (Empowerment). Auch in Berlin gibt es zahlreiche EUTB-Angebote.
Die Grundlagen für das Recht auf eine ergänzende und von den Leistungserbringern und -trägern unabhängige Teilhabeberatung wurde mit dem 2016 vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Bundesteilhabegesetz (BTHG) geschaffen. In Folge des BTHG wurde das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), also das Recht der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, neu gefasst. § 32 SGB IX regelt die „Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung; Verordnungsermächtigung“.
EUTB: Vom Modell zur Regelstruktur
Von 2018 bis Ende 2022 fördert(e) das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die EUTB-Angebote jährlich mit 58 Millionen Euro im Rahmen modellhafter Projektförderungen. Die Sicherung der dauerhaften Weiterfinanzierung der EUTB-Angebote über 2022 hinaus erfolgte durch Bundestag und Bundesrat bereits 2019 mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz. Ab 2023 stellt der Bund 65 Millionen Euro jährlich für die unabhängigen niedrigschwelligen EUTB-Angebote zur Verfügung.
Wie jedes andere Modellprogramm auch wurden/werden die zwischen 2018 und 2022 erfolgten Projektförderungen zusammen mit den Beteiligten ausführlich evaluiert. Dafür wurde die Fachstelle Teilhabeberatung gegründet. Eine ihrer Evaluationen wurde als Drucksache 19/31168 am 21. Juni 2021 vom Deutschen Bundestag veröffentlicht. Dieser sehr lesenswerte „Zwischenbericht 2021 zur Evaluation der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung“ klärt über Akteure der EUTB, ob Trägervereine, Berater*innen oder Förderer*innen, über die Organisation und Umsetzung, über die Entwicklung von Beratungsstandards aus unterschiedlichen Perspektiven auf.
Die Fachstelle Teilhabeberatung unterstützt im Namen des BMAS die EUTB-Angebote fachlich und organisatorisch. Sie trägt zu einer guten Beratungsqualität und zur Förderung der Zusammenarbeit der Beratungsangebote bei. Die EUTB-Berater*innen werden durch Wissensvermittlung, Austausch und Diskussionen gestärkt. Dies geschieht u.a. durch Schulungen und einer jährlichen mehrtägigen Konferenz, deren Dokumentation auch öffentlich zugänglich ist.
Für die am 1. Januar 2023 beginnende neue Förderphase wird in den Evaluationen deutlich, dass es Änderungen bei den künftigen Förderbedingungen geben muss: Insbesondere die kleineren Trägerorganisationen brauchen finanzielle Verbesserungen und verfahrensrechtliche Erleichterungen.
Wie weiter nach Beendigung der Modellförderungsphase?
Damit es mit den Beratungsangeboten nahtlos weitergehen kann, hat das BMAS im Zusammenwirken mit den Beteiligten für den Zeitraum 2023 bis 2029 eine neue „Rechtsverordnung zur Weiterführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTBV)“ entwickelt, die am 14. Juni 2021 veröffentlicht wurde.
Gesetzliche Zielstellung ist eine flächendeckende wohnortnahe Beratungsangebots-Struktur über alle Bundesländer, Regionen und Kommunen hinweg. Damit die Verteilung der Personal- und Sachkosten auch gerecht zugeht, wurde für ein Vollzeitäquivalent (eine Stelle mit 39 Arbeitsstunden) pro Bundesland ein länderspezifischer Referenzwert entwickelt, der die Einwohner*innenzahl des betreffenden Landkreises, der betreffenden kreisfreien Stadt oder des Bezirkes der Stadtstaaten und die Fläche eines Bundeslandes ausgewogen berücksichtigt. So werden Nachteile für Flächenländer aber auch vermeintlich attraktivere und unattraktivere städtische Lagen ausgeglichen. Nur ein Beispiel: Auf dem Land sind u.U. lange, zeitintensive Strecken zu überwinden, wenn es gilt, eine aufsuchende Beratung im häuslichen Umfeld der ratsuchenden Person zu erbringen. Menschen mit (drohender) Behinderung wohnen überall in Deutschland. Grundgedanke der EUTB-Angebote ist es schließlich, überall in Deutschland allen Menschen mit (drohender) Behinderung und ihren Angehörigen die tatsächliche Nutzung ihres Rechts auf eine unabhängige Beratung so wohnortnah wie möglich zur ermöglichen.
Die EUTBV stellt grundsätzlich und insbesondere für kleinere Trägervereine eine Verbesserung im Vergleich zur bisherigen zuwendungsrechtlichen Modellprojektförderung dar: So wurden die Gesamtmittel für die EUTB von 58 Millionen Euro auf 65 Millionen Euro ab 2023 erhöht. Dadurch, dass die Fördermittel jetzt auch fest im SGB IX verankert sind, sind sie „sicher“, da sie nicht mehr in Konkurrenz um knappe Mittel anderer Fördervorhaben stehen. Die Planungssicherheit wird erhöht, da die Zuschüsse für einen Zeitraum von bis zu 7 Jahren bewilligt werden, im Gegensatz zu den bisher dreijährigen Zuwendungen. Künftig müssen die Träger auch keinen Eigenanteil mehr in die EUTB-Angebote einbringen, im Gegensatz zur bisherigen Aufteilung 95 Prozent Fördermittel und fünf Prozent Eigenmittel.
Bundesweit können nun 610 sogenannte Vollzeitäquivalente mit einem Zuschuss von maximal 95.000 Euro pro Jahr/VZÄ – bisher 90.000 Euro – gefördert werden. Mit der Erhöhung der 5.000 Euro sind auch die nach dem TVöD tariflich gebotenen Einkommensverbesserungen für bisherige Mitarbeiter*innen zu finanzieren. Da der Förderbetrag in Höhe von 65 Millionen Euro ein festes und kein dynamisierendes Budget darstellt, führen Tariferhöhungen in allen Bundesländern zu einer Reduzierung der zu fördernden Stellen nach Ablauf der modellhaften Erprobung der EUTB.
Mit der EUTBV sind außerdem viele qualitative Verbesserungen für die EUTB-Angebote verbunden: Die jährliche Sachkostenpauschale steigt von 7.600 auf 10.750 Euro, es wird eine einmalige Erstausstattungspauschale von 1000 Euro gewährt, Ausgaben für Fremdsprachendolmetscher*innen können ebenso wie Ausgaben bis zu 1000 Euro pro Kalenderjahr/VZÄ für Öffentlichkeitsarbeit abgerechnet werden. Auch die Ausgabengrenze für aufsuchende Beratung wurde erhöht.
31. März 2022: Noch laufende Antragsphase für 2023 – 2029
Noch bis zum 31. März 2022 können sich Organisationen auf der Grundlage der am 14. Juni 2021 veröffentlichten EUTBV darum bewerben, für den Zeitraum 2023 bis 2029 ein EUTB-Beratungsangebot zu etablieren. Interessierte Trägerorganisationen können sich ab dem 1. Januar 2022 für ihre Antragstellung auch Unterstützung bei der gsub mbH holen.
EUTBV in Berlin
Auch für Berlin gibt es einen Mittelzuwachs: Statt der bisherigen 1,64 Millionen Euro jährlich können ab 2023 für EUTB-Angebote in Berlin Zuschüsse in Höhe von 1,95 Millionen Euro bewilligt werden – rund 300.000 Euro mehr als bisher. Aufgrund der tariflichen Einkommenserhöhungen kann die Anzahl der zu bewilligen Vollzeitäquivalente (VZÄ) von derzeit 25 auf 20,5 absinken.
Wie relevant die damit verbundene Verteilungsfrage letztlich in Berlin wird, kann vor Ablauf der Antragsfrist nicht gesagt werden. Derzeit ist noch nicht bekannt, wie viele der bisherigen und ggf. wie viele neue Organisationen sich für die Etablierung eines EUTB-Beratungsangebotes bewerben.
Für die einzelnen Berliner Bezirke wurde bezüglich der Vollzeitäquivalenz-Stellen (VZÄ) errechnet:
Bezirk VZÄ bis
Pankow 2,23
Mitte 2,08
Tempelhof-Schöneberg 1,90
Charlottenburg-Wilmersdorf 1,85
Neukölln 1,78
Steglitz-Zehlendorf 1,68
Lichtenberg 1,61
Friedrichshain-Kreuzberg 1,57
Treptow-Köpenick 1,50
Marzahn-Hellersdorf 1,49
Reinickendorf 1,44
Spandau 1,33
insgesamt Berlin 20,50
Beratungsangebote, die eine besondere Expertise für spezielle Zielgruppen aufweisen, können weiterhin im Rahmen des VZÄ-Kontingents bezuschusst werden, das für einen Bezirk möglich ist. EUTB-Beratungsstellen müssen aber – wie auch bisher schon – ein allgemeines, behinderungsübergreifendes Beratungsangebot vorhalten. Schließlich lautet das Leitprinzip für die EUTB-Beratungsangebote von Anfang an „Eine für alle“.
Mitgliederversammlung der AG Selbst Aktiv am 24.3.2022
Thema unserer Mitgliederversammlung am 24. März 2022 war die bundesweite Beratungsstruktur „Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)“ für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohten Menschen. Im Mittelpunkt standen die beruflichen Erfahrungen einer Teilhabeberaterin. Wir danken unserer Referentin Frau Dorothée Reinert, Teilhabeberaterin in der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) des Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin gegr. 1874 e. V. (ABSV) sehr.
Allen Mitgliedern ist im Vorfeld der Mitgliederveranstaltung unser März-Newsletter zugegangen. Dieser enthält einen Artikel (vgl. Anhang), der über Ziele, Strukturen und Förderbedingungen dieses niedrigschwelligen Beratungsangeboten auch für Berlin informiert: Ab dem 1.1.2023 stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) insgesamt jährlich 65 Millionen Euro (davon Zuschüsse für Berlin in Höhe von 1,95 Millionen Euro) zur Verfügung, z.B. für Personal und Sachkosten wie Verwaltung, Vernetzung, Qualitätssicherung und Öffentlichkeitsarbeit. In den EUTB´s informieren und beraten Betroffene andere Betroffene im Vorfeld der Beantragung konkreter Rehabilitations- und Teilhabeleistungen nach dem SGB IX.
In dieser Mitgliederversammlung wurden weiterhin drei Anträge u.a. für den SPD-Landesparteitag am 19. Juni 2022 beschlossen:
- Bedarfe von Flüchtenden und Geflüchteten mit Beeinträchtigungen sichern
- Stärkung der politischen Partizipation und Repräsentanz von Menschen mit Beeinträchtigungen in und durch die SPD
- Kampagne starten: Selbstbestimmung stärken – Vorsorgeinstrumente nutzen
- Planen und Bauen für eine inklusive (Stadt-)Gesellschaft
Hinweis: Die nächste digitale Mitgliederversammlung findet am 28. April 2022, 16.30 Uhr mit Lars Düsterhöft (MdA, Sprecher für Menschen mit Behinderungen, Sprecher für Soziales und Pflege) statt. Es erfolgt noch eine separate Einladung.
EUTB = Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Dieses niedrigschwellige und wohnortnahe Beratungsangebot ist ein großer Erfolg der Behindertenbewegung. Die Beratungsstruktur nach dem Prinzip des Peer Counseling (Beratung von Behinderten – für Behinderte) orientiert sich an der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, insbesondere am Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention: „durch Peer Support Menschen mit Behinderungen in die Lage zu versetzen, ein Höchstmaß an Selbstbestimmung, umfassende körperliche, geistige, soziale und berufliche Fähigkeiten sowie die volle Einbeziehung in alle Aspekte des Lebens und die volle Teilhabe an allen Aspekten des Lebens zu erreichen und zu bewahren“ (Artikel 26 BRK – Habilitation und Rehabilitation).
Allgemeiner Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin gegr. 1874 e. V. (ABSV)
Der in Berlin sehr bekannte Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin gegr. 1874 e. V. (ABSV) hat in Charlottenburg-Wilmersdorf ein wunderschönes Gelände mit einem auch für Veranstaltungen gut nutzbarem barrierefreiem Haus. Hier ist auch die ABSV- Geschäftsstelle angesiedelt. Über den Sozialdienst werden blinde und sehbehinderte Menschen, deren Familien, Freund*innen und Arbeitgeber*innen zu sozialrechtlichen Fragen sowie zu praktischen Hilfsmitteln beraten. Angeboten wird auch ein umfangreiches Kultur- und Freizeitangebot.
Frau Reinert (ABSV): Aus dem beruflichen Alltag einer EUTB-Teilhabeberaterin
Frau Reinert ist langjährige Mitarbeiterin beim ABSV. Bevor sie Teilhabeberaterin wurde, arbeitete sie viele Jahre im Sozialdienst des ABSV. Von diesen Erfahrungen profitiert sie im Interesse der Unterstützung suchenden Menschen sehr.
In die EUTB kommen sowohl Menschen, die eine Behinderung oder Einschränkung haben oder von diesen bedroht sind als auch Angehörige. Jeder ratsuchenden Person wird unabhängig von der Art der Behinderung Unterstützung gegeben, wobei der Begriff „Behinderung“ auch nicht eng gesehen wird: Alle Menschen, die in irgendeiner Art und Weise darin be-hindert werden, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben, können sich an die EUTB wenden. Geholfen wird bei allen Fragen, egal, ob es sich um Rehabilitation, Hilfsmittel, persönliche Assistenz oder um Probleme im Freizeitbereich handelt. Die EUTB beim ABSV verfügt aufgrund ihrer Trägerstruktur über besondere Kompetenzen in der Beratung blinder und sehbehinderter Menschen – es kommen auch zumeist Menschen, die Probleme mit dem Sehen haben. Dadurch unterscheidet sie sich auch von den anderen 16 Berliner Beratungsstellen.
Anlaufstelle, Beratung und Unterstützung
Die Themen, zu denen Beratung und Hilfe bei der Antragsstellung gesucht wird, sind vielfältig: Schwerbehindertenausweis, Eingliederungshilfe, Hilfsmittel, Assistenz zur sozialen Teilhabe oder manchmal auch Schul- oder Arbeits-Assistenz, einkommens-unabhängige finanzielle Leistungen, Pflegemöglichkeiten, arbeitsplatzbezogene Leistungen des Integrationsamtes, etc. Geholfen wird auch Menschen, die schon Leistungen geziehen, wenn z.B. Verlängerungsanträge für die Grundsicherung zu stellen sind. Oder es kommen Arbeitssuchende, die Unterstützung bei den vielen Formularen des Jobcenters suchen. Es kommen Ältere, die Hilfe bei ihren Rentenanträgen suchen. Für Menschen, die gar nichts mehr sehen, werden auch Übersetzungen in Braille-Schrift vorgenommen.
Derzeit laufen – zögerlich – die Präsenz-Beratungen wieder an, welche coronabedingt längere Zeit ausgesetzt waren, auch weil die Ratsuchenden sich nicht durch die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln gefährden wollten.
Coronabedingt wurden die Angebote zur Telefonberatung ausgebaut, was schwierig und zeitaufwendig war und ist. Zumeist erfolgt nach der Beratung eine Antragstellung auf Leistungen. Für diesen Prozess wurden – auch abhängig vom noch vorhandenen Sehvermögen der Ratsuchenden – zwei Verfahren entwickelt: Einige können ggf. mit Vergrößerungsglas Texte noch erkennen und sind auch willig, die Anträge zusammen mit Angehörigen, Nachbar*innen, etc. auszufüllen.
Dann gibt es diejenigen, die nicht möchten, dass personenbezogene Informationen wie z.B. Kontonummern, Einkommensnachweise oder der Bezug von Sozialhilfebezug Dritten bekannt wird. Hier fungieren die Berater*innen als „Schreibkräfte“: sie füllen die Anträge nach telefonischer Auskunft im Büro aus, verschicken die Anträge und markieren die Stelle, wo es noch der Unterschrift bedarf. In jedem Fall bedarf es mehrmaliger telephonischer Beratungsgespräche für einen Vorgang.
Es gibt das Angebot von Hausbesuchen. Dieses wird nun wieder zögerlich in Anspruch genommen.
Lotsen-Funktion
Wenn der Rat anderer EUTB-Beratungsstellen für die Menschen mit Behinderungen hilfreicher sein kann, da diese über mehr Spezialwissen verfügen, werden Ratsuchende weitervermittelt. Eine EUTB-Beratungsstelle ist eine Anlaufstelle für alle. Es ist in der Realität aber nicht möglich, zu allen Behinderungsarten die Feinheiten zu kennen, so dass die Lotsen-Funktion auch wichtig ist.
Diskussion
Die erste Frage bezog sich auf die Evaluation während der Modellphase und auf die Wettbewerbssituation hinsichtlich der aktuellen Bewerbungen für die neue Förderphase ab 1.1.2023. Während der Modellprogramm-Phase fanden Evaluierungen durch die Fachstelle Teilhabeberatung statt, so muss beispielsweise jede Beratung dokumentiert werden. Es gibt auch regelmäßig (digitale) Treffen aller Mitarbeiter*innen der Berliner EUTB-Beratungsstellen. Zum Stand der Neu- bzw. Weiterbewilligungen der EUTB-Träger kann Frau Reinert nichts sagen, da sie als Beraterin mit der Beantragung nichts zu tun hat.
Bekräftigt wird die Notwendigkeit einer wohnortnahen Beratung in jedem Bezirk, u.a. da Mobilität gerade für Menschen mit schwerst- oder schwerstmehrfacher Behinderung bedeutungsvoll ist.
Nicht immer erfährt Frau Reinert, warum eine ratsuchende Person ihre EUTB- und keine andere EUTB-Beratungsstelle oder sogar eine Beratungsstelle anderer (Wohlfahrts)Träger aufsuche. Sie begrüßt es sehr, dass Ratsuchende Wahlmöglichkeiten haben. Es kommen auch taubblinde Menschen oder Rollstuhlfahrer*innen. Eine Rolle spielt sicherlich die Barrierefreiheit des Hauses.
Pressemitteilung: AG Selbst Aktiv Berlin fordert Disability Mainstreaming in Bund, Ländern und Kommunen
Auch 13 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) am 26. März 2009 ist Deutschland noch weit von einer inklusiven Gesellschaft entfernt. „In vielen Politikfeldern wird die Situation von Menschen mit Behinderungen zumeist nur unzureichend mitgedacht.
Um Selbstbestimmung als auch Schutz, gleichberechtigte Partizipation und Teilhabe für alle Lebenslagen u.a. beim Wohnen und der Mobilität, im Bildungs- und Gesundheitswesen, auf dem Arbeitsmarkt wie auch in der Freizeit von Anfang einer jeden Planung an sicherzustellen, braucht es ein konsequentes ressortübergreifendes Disability Mainstreaming in Bund, Ländern und Bezirken“, fordert Mechthild Rawert, Landesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Selbst Aktiv – Menschen mit Behinderung in der SPD Berlin.
Im Deutschen Bundestag, im Berliner Abgeordnetenhaus, in den Berliner Bezirksverordnetenversammlungen sollen nicht nur die Sozialausschüsse, sondern auch alle anderen Ausschüsse die Umsetzung der UN-BRK als ihre originäre Aufgabe begreifen. Die Interessen, Bedarfe und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen sind in jedem Politikfeld zu berücksichtigen.
Alle Politiker:innen vertreten unabhängig von ihrer fachlichen Spezialisierung immer alle Bürger:innen ihres Wahlkreises. Sie vertreten das ganze Volk – und Menschen mit Beeinträchtigungen sind rund ein Fünftel dieses Volkes“, betont Rawert. „Es geht nicht an, dass Themen, die Menschen mit Behinderungen betreffen, vorrangig beim Sozialressort verortet sind. Behindertenpolitik ist Teilhabepolitik – und Teilhabepolitik geht uns alle an.“
Die AG Selbst Aktiv ist Teil der Berliner SPD. Hier engagieren sich Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen, mit und ohne SPD-Parteibuch für eine solidarische und respektvolle Politik. Wir verstehen uns als Plattform für Menschen, die sich in den politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bereichen in und außerhalb der SPD für Partizipation, Inklusion, Barrierefreiheit und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen in ihrer Vielfalt engagieren. Dafür arbeiten wir mit vielen gesellschaftlichen Gruppen zusammen.
Pressemitteilung zum Internationalen Frauentag am 8. März 2022
Die Arbeitsgemeinschaft Selbst Aktiv nimmt den Internationalen Frauentag am 08. März zum Anlass, um auf die besondere Lage von Frauen mit Behinderungen aufmerksam zu machen.
Immer noch sind sie im Arbeitsleben nicht so präsent wie sie sein könnten und haben deshalb häufig kleinere Rentenansprüche.
Oft haben sie auch Probleme, ihre Familienarbeit mit Unterstützung erledigen zu können und für ihre Kinder angemessen zu sorgen.
Wir fordern Politik, Arbeitgeber und Gesellschaft auf, Frauen mit Behinderungen verstärkt in den Blick zu nehmen und sich für ihre verbrieften Rechte auf allen Ebenen einzusetzen.
Es muss dringend ein Bewusstseinswechsel erfolgen, denn es geht nicht um Mitleid und Almosen, sondern um verbriefte Rechte, wie sie die UN-Behindertenrechtskonvention im Artikel 6 vorsieht. Häufig sind Mädchen und Frauen mit Behinderungen mehrfacher Diskriminierung ausgesetzt.
„Wir sind die Lobby für Menschen mit Behinderungen, lenken aber heute den Blick insbesondere auf die Frauen mit Behinderungen“, so Anne Kleinschnieder, stellvertretende Bundesvorsitzende der AG Selbst Aktiv.
Mitgliederversammlung der AG Selbst Aktiv am 24.2.2022
Demokratie braucht Inklusion. Demokratie beruht auf der gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen mit und ohne Behinderungen. Als Sozialdemokrat*innen wollen wir eine aktive demokratiefördernde und demokratiestärkende Kraft für alle sein – in der Politik, im Verwaltungshandeln, im zivilgesellschaftlichem und (partei-)politischem Engagement. Als AG Selbst Aktiv engagieren wir uns deshalb in und außerhalb der SPD für Partizipation, Inklusion, Barrierefreiheit und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen in ihrer Vielfalt.
In unserer gut besuchten digitalen Selbst Aktiv-Mitgliederversammlung am 24. Februar 2022 haben wir uns mit dem Berliner Koalitionsvertrag und dem Landesgleichberechtigungsgesetz befasst. Referentin war Dr. Catharina Hübner, Projektleiterin der Monitoring-Stelle UN-BRK beim Deutschen Institut für Menschenrechte.
Koalitionsvertrag 2021 – 2026. Zukunftshauptstadt Berlin. Sozial. Ökologisch. Vielfältig. Wirtschaftsstark.
Frau Hübner lobte den Koalitionsvertrag, da dieser sich ausdrücklich zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) bekennt und Inklusion und Barrierefreiheit als Querschnittsaufgaben für alle Politikbereiche versteht. In der Diskussion wurde herausgestellt, dass wir Selbst Aktive es bedauern, dass der schrittweise Abbau von Sonderstrukturen zu wenig betont werde. Dieser Mangel zeigt, dass in unseren (politischen) Köpfen Inklusion noch nicht weit genug im Sinne von einer Gesellschaft für alle gedacht werde: selbstbestimmtes Wohnen anstatt fremdbestimmter besonderer Wohnformen, inklusive Schule anstatt von Förderschulen, ein inklusiver Arbeitsmarkt anstatt Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM). Von äußerster Wichtigkeit ist der parlamentarische Prozess zur Novellierung der Bauordnung: Wird diese dafür sorgen, dass die mit öffentlichen Geldern geförderten Neubauten alle barrierefrei sein werden? Angesichts des bereits bestehenden sehr hohen Mangels an bezahlbarem und barrierefreiem Wohnraum in Berlin ist dieses einfach zwingend. Auch müsse die vereinbarte Offensive für politische Bildung u.a. auch bei der Ausgestaltung des Jugenddemokratiefonds junge Menschen mit Behinderungen von Anfang an mit einbeziehen und diese für zivilgesellschaftliches Engagement und politische Beteiligungsprozesse empowern.
Landes-Gleich-Berechtigungs-Gesetz (LGBG)
Am 16. September 2021 hat das Berliner Abgeordnetenhaus das Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) neu beschlossen. Das LGBG ist die rechtliche Grundlage der Politik für Menschen mit Behinderungen in Berlin und dient dazu, die UN-Behindertenrechtskonvention hier umzusetzen. Das Gesetz selbst und die damit vorgeschriebene notwendige Bereitstellung von Ressourcen (Geld, Personal, etc.) ist aus inklusionspolitischer Sicht von zentraler Bedeutung: Der Berliner Senat und alle öffentlichen Stellen sind verpflichtet, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Rechte durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten.
Das LGBG regelt gemäß der Devise „Nichts über uns ohne uns“ die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an Entscheidungsprozessen und ihre Einflussnahme auf das politische und/oder verwaltungstechnische Ergebnisse (Partizipation). Mit Hilfe ihrer Präsentation „Partizipation im Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) Berlin – normative Grundlagen und praktische Erfahrungen“ verdeutlicht Frau Hübner die Grundsätze der Teilhabe und Partizipation u.a. in Gremien und Beiräten auf Landes- und Bezirksebene. Deutlich werden viele notwendige Verbesserungen.
Bisher sind die Menschen mit Behinderungen mit der politischen Partizipation in Berlin nicht sehr zufrieden. Das haben zahlreiche Befragungen ergeben, die für den 2021 veröffentlichten Bericht „Politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen in Berlin. Erfahrungen, Herausforderungen und Handlungsempfehlungen“ (PDF-Download) durchgeführt wurden. Es ist die Aufgabe aller verantwortlichen Politiker*innen unser aller Aufgabe, bei der Umsetzung des LGBG die ernst gemeinte – über eine alibimäßige Beteiligung hinausgehende – Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in politische Entscheidungsprozesse besonders zu stärken. Damit Mitwirkung und Partizipation auf Augenhöhe gelingt, braucht es mehr finanzielle Ressourcen und mehr Barrierefreiheit – auch in den Köpfen von uns SPDler*innen.
Bessere Beteiligung von Menschen mit Behinderungen
Die Berliner AG Selbst Aktiv gratuliert der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) von Tempelhof-Schöneberg zur Stärkung der Beteiligungsrechte des bezirklichen Beirats von und für Menschen mit Behinderungen. Damit wird die Partizipation, Inklusion, Barrierefreiheit und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen in ihrer Vielfalt auf der Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) gestärkt. Besonderer Dank gebührt Janis Hantke, SPD-Bezirksverordnete und Vorsitzende des Ausschusses für Frauen-, Queer- und Inklusionspolitik, auf deren Initiative es zur Ergänzung der BVV-Geschäftsordnung gekommen ist. “Die neue Geschäftsordnung ist ein Vorbild für andere Bezirke”, betont Mechthild Rawert, Landesvorsitzende der AG Selbst Aktiv – Menschen mit Behinderungen in der SPD Berlin. “Die intensiven Bemühungen in Tempelhof-Schöneberg zeigen aber auch auf, wofür wir uns als AG Selbst Aktiv noch stark einsetzen müssen: Auch bezirkliche Beiräte von und für Menschen mit Behinderungen müssen in Zukunft durch Wahlen demokratisch legitimiert werden. Wir Selbst Aktive freuen uns auf die künftigen Diskussionen in den Berliner BVVen. Wir freuen uns auch auf eine diesbezügliche Beratung durch die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
Wir haben einen „Inklusionsplan der SPD 2017 – 2023“
Unser Antrag zur Erstellung eines innerparteilichen Berliner SPD-Inklusionsplanes wurde auf dem Landesparteitag am 20.05.2017 beschlossenen und die damit verbundenen 11 Ziele wurden in der „Berliner Stimme“ am 18.11.2017 erläutert. Grundlegende Ziele sind dafür zu sorgen, dass SPDler*innen mit und ohne Beeinträchtigungen gleiche Chancen bei politischen Entscheidungsprozessen und für ein aktives Parteileben haben und dass die Behindertenpolitik als Querschnittsaufgabe ihren menschenrechtlich gebotenen Stellenwert in Politik und Verwaltungshandeln erhält. Mitarbeiter*innen des Kurt-Schumacher-Hauses haben dankenswerterweise die damit verbundene Aufgaben für alle Gliederungen operationalisiert.
Aus der „Allianz der Willigen“ muss eine „Allianz der zur Umsetzung Entschlossenen“ werden. Eine hohe Verantwortung für ein zügig zu implementierendes Disability Mainstreaming trägt u.a. der SPD- und der Selbst Aktiv-Landesvorstand sowie die entsprechenden SPD-Leitungsgremien auf Kreis- und Abteilungsebene.
Gedenken der Opfer der “Euthanasie”-Morde am 27.1.2022
Kranzniederlegung und Rede am Gedenk- und Informationsort für die Opfer der nationalsozialistischen „Euthanasie”-Morde am 27.Januar 2022 durch Mechthild Rawert, Landesvorsitzende
Liebe Berlinerinnen und Berliner mit und ohne Beeinträchtigungen,
liebe Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Selbst Aktiv – Menschen mit Behinderungen in der SPD,
Holocaust-Gedenktag
am heutigen Holocaust-Gedenktag erinnern wir an die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz durch die Rote Armee vor 77 Jahren. Wir gedenken der weltweiten Opfer des nationalsozialistischen Unrechtsregimes. Wir schämen uns für die in der Vergangenheit existierende gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, schämen uns für den Antisemitismus und den Rassismus – die leider auch heute noch in verschiedensten Ausprägungen ihre Fratze zeigen.
Wir gedenken.
Wir trauern.
Wir mahnen.
Artikel 1 des Grundgesetzes „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ muss für uns alle kompromisslose Richtschnur unseres Handelns sein und bleiben. Wir dürfen nie wieder zuzulassen, dass Menschen ausgegrenzt, verfolgt und in ihrem Lebensrecht beschnitten werden“.
Wir Selbst Aktive fordern Inklusion von Anfang an. Denn Inklusion ist Demokratie. Unsere Politik und Gesellschaft müssen sich überall und zu jeder Zeit für eine diskriminierungsfreie Partizipation, Inklusion, Barrierefreiheit und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen mit Beeinträchtigungen in ihrer Vielfalt stark machen. So haben menschenverachtende Ideologien wie jene der Euthanasie heute und in Zukunft keine Chance.
Erinnerung und Wachsamkeit
Hier an diesem Ort in der Tiergartenstraße 4 befand sich ab April 1940 die Zentrale für die Organisation, die unter dem Decknamen „T4“ den Massenmord initiierte, koordinierte und durchführte. Die sogenannte Euthanasie war das erste systematische Massenverbrechen der Nazis. Sie gilt als Vorstufe zur Vernichtung der europäischen Juden.
Adolf Hitler gab mit einem auf den 1. September 1939 – dem Tag des Überfalls auf Polen, mit dem der Zweite Weltkrieg begann – zurückdatierten Schreiben unter dem Codenamen “Aktion T4” die Ermächtigung zum systematischen Massenmord und Zwangssterilationen an Menschen, deren Leben die Nationalsozialisten als nicht lebenswert betrachteten.
Bereits bis 1941 wurden 70.000 Menschen in Anstalten vergast oder durch Medikamente und Giftspritzen getötet. Die sogenannte Euthanasie war das erste systematische Massenverbrechen der Nazis. Sie gilt als Vorstufe zur Vernichtung der europäischen Juden. Zwischen 1939 und 1945 wurden im Deutschen Reich und im deutsch besetzen Europa rund 300.000 Patient*ìnnen aus öffentlichen Heil- und Pflegeanstalten und ihren extra eingerichteten „Hungerhäusern“ sowie „rassisch“ und sozial unerwünschte Menschen als „lebensunwert“ perfide ermordet.
Die Täter*innen lebten unter uns Deutschen, waren Ärzte, waren Pflegekräfte. Viele lebten auch nach der NS-Zeit als geachtete Bürger*innen weiter unter uns.
Dunkle Schatten der Vergangenheit
Lange wurden die NS-„Euthanasie”-Verbrechen an Kindern und Erwachsenen mit Beeinträchtigungen oder unheilbaren Krankheiten an verschiedenen Orten Deutschlands und Europas verharmlost und verschwiegen. Die Ermordung von Menschen mit Behinderungen gehört mit zu den dunkelsten Geschichten Deutschlands. Es ist unser aller Aufgabe, zu gedenken, zu erinnern und zu mahnen. Nur mit der Erinnerung und Wachsamkeit ist es möglich, dass sich so unfassbare, so abscheuliche Verbrechen an der Menschheit und an der Menschlichkeit nicht wiederholen.
Wie lang die Schatten der Vergangenheit dauern, möchte ich an zwei Aspekten deutlich machen:
Erstens: Während der NS-Diktatur wurden rund 400 000 Menschen von den Nationalsozialist*innen zwangssterilisiert. Die Zwangssterilisation wurde aus „rassenhygienischen“ Gründen durchgeführt. Dieser Zwangseingriff prägte das Leben der Überlebenden ein Leben lang. Sie haben lange für eine angemessene Entschädigung sprich höhere Rente gekämpft. Als NS-Verfolgte anerkannt wurden sie nicht.
Erst 2007 hat der Deutsche Bundestag das Zwangssterilisationsgesetz des NS-Regimes geächtet. Und erst mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsgesetzes 2021 gilt: Eine Betreuerin darf nur dann einer Sterilisation zustimmen, wenn die betreute Person das will, wenn er* oder sie* hierzu ausdrücklich Ja sagt.
Zweitens: Nach 1945 zählten die Opfer der Patient*innenmordaktion und Zwangssterilisation lange zu den vergessenen Opfern des Nationalsozialismus, die von der historischen Forschung kaum beachtet wurden. Die öffentliche Erinnerung an diese Massenmorde begann in Deutschland erst in den 1980-er Jahren. Erinnerung passiert nicht einfach so. Viele engagierte Menschen haben diese bewahrt und vermittelt. Auch Dank des Einsatzes vieler Bürger*innen beschlossen Bundesregierung und Bundestag 2011 die Einrichtung dieses öffentlichen Denkmals für die Opfer der Euthanasie und Zwangssterilisationen. Dieser Gedenk- und Informationsort für die Opfer der nationalsozialistischen „Euthanasie”-Morde wurde am 2. September 2014 eröffnet.
Ich möchte einige der ermordeten Berliner*innen vorstellen und Ihnen somit ein Gesicht geben. Die Informationen entstammen dem 2011 geschaffenen virtuellen Gedenk- und Informationsort www.gedenkort-t4.eu:
I. Siegfried Gatzke wurde 10 Jahre alt
Siegfried Gatzke wurde am 12. August 1930 in Berlin geboren und am 11. Juni 1940 in der T4-Tötungsanstalt Brandenburg/Havel ermordet.
In diesem Juni 1940 wurden mit ihm insgesamt 1.431 Menschen ermordet. Die Tötung der Menschen erfolgte mit Kohlenstoffmonoxid. Die Gaskammern waren als Duschen getarnt. Die Bedienung des Gashahns war den vorgesetzten Ärzten vorbehalten, im Laufe der Aktion wurde er jedoch auch häufig von nichtärztlichem Personal bedient.
Gedenken: Ein Stolperstein für Siegfried Gatzke wurde 2004 in der Courbierestraße 15 in Berlin-Schöneberg verlegt. Weitere Informationen
II. Herta Martha Wieland (geb. Ostwald) wurde 35 Jahre alt
Herta Martha Wieland (geb. Ostwald) wurde am 22.03.1909 in Berlin geboren und wurde am 25.03.1944 in Teupitz (Brandenburg) ermordet.
Herta Martha Ostwald hatte drei Geschwister. Sie heiratete am 7. März 1936 den Schlosser Helmut Hermann Karl Wieland. Sie zogen nach Treuenbrietzen und bekamen vier Kinder. Ihr Mann Helmut war seit 1941 im Krieg an der belgischen Front. Zusammen mit den Kindern zog sie erst nach Stahnsdorf, dann nach Potsdam um.
Am 19. März 1944 erfolgte aus heute unbekannten Gründen eine Einweisung in die Heil- und Pflegeanstalt Teupitz, 3 Kinder kamen ins Kinderheim, die Jüngste blieb bei ihr. In der Familie wurde später von epileptischen Anfällen gesprochen. In der Sie starb wenige Tage später, am 25.3.1944 um 8.45 Uhr Tod in der Heil- und Pflegeanstalt Teupitz. Ihr Mann war auf Fronturlaub und besuchte gegen Mittag noch einmal die Klinik: Da wird ihm nur ihr Tod und als Todesursache: „Entkräftung bei Geisteskrankheit“ mitgeteilt. Herta Martha Wieland war am Tag ihrer Einweisung 6 Tage vorher körperlich vollkommen gesund und bei Kräften. Die tatsächliche Todesursache war vermutlich eine Luminol- oder Luftspritze. Der Ehemann sagte später: „Die haben sie gespritzt”, wie sich eine Tochter erinnerte. Weitere Informationen
III. Walter Keiner wurde 26 Jahre alt
Walter Keiner wurde am 15. Juli 1904 in Berlin geboren und am 15.07.1940 in Brandenburg/Havel (Brandenburg) vergast.
Walter Keiner erkrankte im Alter von anderthalb Jahren an Hirnhautentzündung. Als Folge dieser Erkrankung wurde ihm ein Hirnschaden attestiert und er litt er seit früher Kindheit unter Epilepsie. Er war auf dem linken Ohr taub und auf dem rechten schwerhörig. Anlässlich seiner Aufnahme in die Wittenauer Heilstätte 1940 wurde die Intelligenz und sein Wissen bewertet. Dem 26-jährigen wurde das „Wissen und Intelligenz eines Neunjährigen“ bescheinigt.
Seit seinem fünften Lebensjahr war Walter Keiner (mit mehreren Unterbrechungen) in Anstalten untergebracht. Im Laufe seiner gesamten „Anstaltskarriere“ kam es immer wieder zu Beschwerden der Eltern über die Behandlung von Walter in den diversen Einrichtungen. Sie führten einen Kampf gegen Anstaltsleitungen, Pflegepersonal und Behörden, u.a. weil sie sich dagegen stellten, dass Walter geschlagen oder misshandelt wurde, darauf hinwiesen, dass Walter kein Fürsorgezögling sei, was ihnen die Einstufung „einsichtslose, querulantische Eltern“ einbrachte. Das Pflegepersonal beschrieb Walter als schwierigen, sehr reizbaren und jähzornigen Patienten. Die Eltern holten Walter in den 1930er-Jahren wiederholt für einige Tage nach Hause, zumeist an Feiertagen wie Weihnachten, Ostern oder Pfingsten. Ein Versuch, Walter ganz nach Hause zu holen, scheiterte im Jahr 1929.
Walter Keiner wurde als einer von mehr als 70.000 psychisch kranken und geistig behinderten Menschen vergast. Weitere Informationen
IV. Sigrid Röhling wurde 2 Jahre alt
Sigrid Röhling wurde am 03.04.1941 in Berlin geboren und am 21.07.1943 in Berlin ermordet. Sie hatte eine Schwester, die Mutter war mit dem dritten Kind schwanger, als sie für ihre letzten acht Monate ihres Lebens in die Städtischen Nervenklinik für Kinder „Wiesengrund“ gebracht wurde, wo sie auch starb.
Ihr erstes Lebensjahr verlebte Sigrid bei der Familie. Die Eltern beobachteten schon kurz nach ihrer Geburt Krampfanfälle, die ab dem fünften Lebensmonat zunehmend stärker und häufiger auftraten. Mit fünf Monaten kam sie deshalb zur Beobachtung ins Säuglingsheim Weißensee, wo eine geistige Behinderung (Debilitas) und Krampfanfälle festgestellt wurden. Mit zehn Monaten wurde sie in der Kinderpoliklinik der Charité vorgestellt. Hier lautete die Diagnose „Idiotie“.
Sigrid wurde dem „Reichsausschuss zur wissenschaftlichen Erfassung erb- und anlagebedingter schwerer Leiden“ gemeldet. Wenig später wurde sie einem der drei Gutachter, die für den „Reichsausschuss“ Kinder hinsichtlich ihres „Lebenswerts“ begutachteten; „lebensunwerte“ Kinder wurden in eigens eingerichtete „Kinderfachabteilungen“ zur Tötung eingewiesen.
Der Pflegebericht beschreibt Sigrids letzte Monate: Von Anfang an war sie ein sehr unruhiges und weinendes Kind. Sie hatte Häufig Fieberschübe und musste sich erbrechen. Es traten sich steigernde Krampfanfälle auf. Zwei Monate nach der Aufnahme in der Klinik wurde Sigrid auf den Heimkostensatz gesetzt, der viel geringer als der normale Kliniksatz war.
Sigrid gehörte im „Wiesengrund“ zu den Kindern, an denen ein neuer Tuberkuloseimpfstoff erprobt wurde. Dazu wurden Kinder mit abgetöteten Tuberkelbazillen geimpft, um die Reaktion auf die Impfung zu beobachten. Die Impfstellen entwickelten sich zu stark eiternden Geschwüren, die den Kindern unsägliche Qualen bereitet haben müssen. Außerdem wurden bei Sigrid Luftencephalografien vorgenommen, eine schmerzhafte und gefährliche Untersuchungsmethode, die dazu diente, Röntgenaufnahmen des Gehirns machen zu können. Nach der zweiten Encephalografie erlitt Sigrid einen schweren Krampfanfall, an dem sie verstarb.
Nach ihrem Tode wurde ihr Körper obduziert. Der Mutter, die Informationen über das Sektionsergebnis wünschte, wurde mit entschuldigenden Worten mitgeteilt, dass der Bericht noch nicht vorliege, jedoch kein erbliches Leiden bestanden habe.
Gedenken: Für Sigrid Röhling wurde ein Stolperstein vor dem Ort ihrer Ermordung am Eichborndamm 240 verlegt. Weitere Informationen
V. Wolfgang Götz Zerban wurde 3 Jahre als
Wolfgang Götz Zerban wurde am 26.01.1941 in Berlin geboren und am 23.07.1944 in Starogard Gdański (Pomorskie) ermordet.
Wolfgang Götz Zerban war das zweite von insgesamt 6 Kindern. Er wurde mit dem Down Syndrom geboren und wuchs die ersten beiden Lebensjahre im Elternhaus in Berlin Schmargendorf auf. Im Sommer 1943 wurde die Mutter mit ihren drei Kindern nach Tolkemit (Landkreis Elbing Westpreussen) evakuiert. Der Vater, ein Oberregierungsrat im Reichsarbeitsministerium, blieb in Berlin und besuchte seine Familie nur zeitweilig.
Mit dem vierten Kind schwanger ersuchte Wolfgangs Mutter im Herbst 1943 um seine Aufnahme in einer Anstalt, da sie offenkundig mit der Betreuung des Kindes in der prekären Situation und unsicheren Wohnsituation überfordert war und sich um das Wohl des ungeborenen Geschwisterkindes sorgte. Wolfgang kam in die sog. „Kinderfachabteilung“ der Heil- und Pflegeanstalt Konradstein in Preußisch Stargard.
Die Krankenakte beschreibt das zweijährige Kind als „boshaft“, „widerspenstig“ und „zerstörungswütig“. Für Wolfgang begann ein Martyrium mit mehreren Infekten, Hinweise auf eine medizinische Behandlung oder Linderung von Beschwerden finden sich nicht.
Auch Wolfgang Götz Zerban sollte ein Opfer der menschenverachtenden NS-Ideologie werden, die Behinderte für „lebensunwert“ hielt, die es aus rassenhygienischen Gründen „auszumerzen“ gelte. Er wurde zu einem sogenannten „Reichsauschusskind“: In einem Bericht an den „Reichsausschuss zur wissenschaftlichen Erfassung von erb- und anlagebedingten schweren Leiden“ vom 31.3.1944 konstatierte der Anstaltsdirektor eine „Erziehungsunfähigkeit“ und schließt lapidar mit „Diagnose: Mongolismus, Prognose: Aussichtslos.“ Solche Meldebögen wurden In der Unterabteilung IIb der Kanzlei des Führers bearbeitet und dann an die drei vom Reichsausschuss bestellten Gutachter weitergegeben. Diese entschieden über jeden einzelnen Fall aufgrund der Meldebögen: Wolfgang Zerban wurde mit dem Merkzeichen „+“ als Euthanasiefall zur „Behandlung“ und damit Ermordung „freigegeben“.
Im Juni 1944 spricht die Krankenakte von „zunehmender Verschlechterung des Gesamtzustandes, Appetitlosigkeit und Gewichtsverlust.“ Als Todesursache findet sich in der Krankenakte Drüsentuberkulose.
Zur Erläuterung: Der „Reichsausschuss zur wissenschaftlichen Erfassung erb- und anlagebedingter schwerer Leiden“ war praktisch eine 1939 eingerichtete Tarnorganisation zur Durchführung zunächst der Kinder- und später auch der Erwachsenen-Euthanasie. Er war streng geheim und direkt bei der Kanzlei des Führers angesiedelt. Ab August 1939 war es für Ärzte und Hebammen Pflicht, „missgestaltete usw. Neugeborene“ und Kinder zu melden, angeblich zur „Klärung wissenschaftlicher Fragen“. Anhand der Meldebogen, ohne Kind oder Krankenakte gesehen zu haben, wurde in der Führer-Kanzlei von drei „Gutachtern“ des „Reichsausschusses“ entschieden, wer zur Tötung bestimmt war. Dazu wurden ab Oktober 1939 „Kinderfachabteilungen“ in bestehenden Anstalten eingerichtet. Weitere Informationen
VI. Marie Beuster (geb. Kersten) wurde 66 Jahre alt
Marie Beuster (geb. Kersten) wurde am 18.02.1878 in Berlin geboren und am 13.04.1943 in Meseritz (Międzyrzecz) (Województwo Lubuskie) ermordet.
Marie Kersten besuchte die Volksschule und erlernte den Beruf einer Zuschneiderin. 1901 heiratete sie und bekam 1904 einen Sohn. Nach Aussagen des Ehemannes ist die Ehe glücklich gewesen.
Am 18. Mai 1907 wurde die 29-jährige Marie Beuster das erste Mal in dien Wittenauer Heilstätten (heute Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik) aufgenommen. Die Diagnose des Arztes lautete: „Schizophrenie“. Sie wurde nach 278 Tagen „mit gebessertem Zustand“ entlassen. Die zweite Einweisung erfolgte erst mehr als 30 Jahre später, am 11. November 1939. Im Aufnahmebericht heißt es: „Wurde zwei Tage vor der Einweisung auffällig. Sprach sehr viel.“ Von August bis November 1940 war Marie Beuster wieder zu Hause, wurde dann aber erneut eingewiesen, da die Pflege durch den Ehemann nicht mehr gewährleistet werden konnte. In Wittenau wurde sie anfänglich mit Hausarbeiten, später mit dem Zupfen von Lumpen beschäftigt. Das Krankheitsbild von Marie Beuster wurde am 15. Januar 1943 wie folgt beschrieben: „Verschlechtert sich mehr und mehr, leistet kaum noch Arbeit. Vorgeschlagen zur Verlegung in die Provinz.“
Am 29. Januar 1943 wurde Marie Beuster in die Heil- und Pflegeanstalt Obrawalde bei Meseritz (rund 150 Kilometer östlich von Berlin, heute in Polen gelegen) deportiert. Die Anstalt Obrawalde war unter den Nationalsozialisten eine Tötungsanstalt, in der mehrere Tausend psychisch kranke Menschen ermordet wurden.
Die Umstände ihres Todes lassen darauf schließen, dass die nicht mehr arbeitsfähige, alte und kranke Frau kurz nach ihrer Ankunft in Obrawalde mit einer Überdosis Medikamenten vergiftet wurde. Weitere Informationen
VII. Helmut Deutschmann wurde 21 Jahre alt
Helmut Deutschmann wurde am 01.01.1921 in Berlin geboren und am 27.04.1944 in Meseritz (Międzyrzecz) (Województwo Lubuskie) ermordet.
Er hatte keinen Beruf und wohnte in der Feurigstraße 23 bei seinen Eltern. Am 9.1.1943 wurde er in Rahnsdorf von einem Straßenbahnschaffner aufgegriffen, als er ohne Geld die Straßenbahn bestieg. Der Schaffner übergab ihn der Polizei. Im Polizeigefängnis wurde er auf seinen Geisteszustand hin untersucht, das Ergebnis – „gemeingefährliche Geisteskrankheit“ – führte zur Überweisung in die Wittenauer Heilanstalten. Der Aufnahmearzt stellte fest, dass Helmut Deutschmann taubstumm war und weder lesen noch schreiben konnte. Seine Mutter setzte schließlich durch, dass er am 9.2.1943 entlassen wurde und wieder zu Hause wohnen konnte.
Nach ihrem baldigen Tod konnte sein Vater nicht mehr für ihn sorgen. Er wurde erneut nach Wittenau gebracht. Helmut Deutschmann galt als „schwieriger“ Patient, da er nicht lautsprachlich kommunizieren konnte. So wurde er am 11.3.1944 zur Verlegung nach Meseritz-Obrawalde vorgeschlagen, was am 26.4.1944 auch geschah. Nur einen Tag später starb er dort. Vermutlich wurde Helmut Deutschmann Opfer der in Meseritz-Obrawalde verübten Morde durch die Gabe von Überdosen von Medikamenten. Weitere Informationen
VIII. Dagmar Ullrich wurde 1 1/2 Jahre alt
Dagmar Ullrich wurde als uneheliches Kind am 26.10.1941 in Berlin geboren und starb am 10.01.1943 in Berlin.
Dagmar kam in der Landesfrauenklinik Neukölln im Mariendorfer Weg in einer normalen Geburt zur Welt. Das mehrfach behinderte Kind wurde zumeist privat betreut, war aber auch einige Wochen im Waisenhaus in der Alten Jakobstraße in Berlin-Kreuzberg. Auf Veranlassung des „Reichsausschusses zur Erfassung erb- und anlagebedingter schwerer Leiden“ wurde Dagmar Im Juni 1942 in die Städtische Nervenklinik für Kinder in Berlin-Wittenau aufgenommen.
Im Aufnahmebefund wurde Dagmar als geistig und körperlich nicht altersgemäß entwickeltes Kind mit einer auffallenden Mikrocephalie beschrieben. Auf die Ärztin der Städtischen Nervenklinik machte die Mutter „einen ganz geweckten, sympathischen Eindruck“, die im Aufnahmegespräch die Hoffnungslosigkeit des Falles einsah und wünschte, dass das Kind lieber nicht am Leben bliebe.
An Dagmar wurden im November 1942 drei Mal eine Luftencephalografie vorgenommen. Der Austausch des Gehirnliquors mit Luft diente der Herstellung möglichst kontrastreicher Röntgenbilder des Schädels. Dieser bei Kindern häufig vorgenommene Eingriff war für die Kinder nicht ohne Risiko, sehr schmerzhaft und oft mit mehrtägiger Übelkeit verbunden.
Am 29. Dezember 1942 wurde Dagmar, wie viele ihrer Leidensgenossen, mit abgetöteten TBC-Bakterien geimpft. Nach dieser Impfung war sie laut Pflegedokumentation mehrere Tage hintereinander sehr unruhig, was sich in stundenlangem Schreien und Weinen äußerte. Eine Nahrungsaufnahme verweigerte sie. Aufgrund der Unruhe erhielt sie mehrere Tage hintereinander Luminaletten (Schlafmittel).
Am 10. Januar 1943 um 16:30 Uhr verstarb Dagmar Ullrich in der Nervenklinik „Wiesengrund“. Weitere Informationen
Verantwortung: Wer ist ein Zeitzeuge? Wer ist eine Zeitzeugin?
Es ist unsere Aufgabe als Demokrat*innen, als Sozialdemokrat*innen wachsam gegenüber Unmenschlichkeit zu sein und uns aktiv gegen Ausgrenzung, Antisemitismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu stellen.
Es gilt, jedem Menschen ein Gesicht zu geben, niemanden aufgrund von Behinderung, Geschlecht, Herkunft, Glauben, sexueller Identität zu diskriminieren. Wir lehnen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit ab.
Jeder Einzelne ist ein Zeitzeuge, jede Einzelne ist eine Zeitzeugin.
Die überlebenden Opfer und Täter aus den Zeiten der NS-Diktatur sterben aus. Nicht aber die Verantwortung gegen eine nationalsozialistische Indoktrin anzukämpfen. Wir stehen in der Verantwortung, den Schrecken der Nazi-Zeit nicht dem Vergessen anheim gehen zu lassen. Wir alle stehen in der Verantwortung für das „Nie wieder“.
PM zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen 2021
AG Selbst Aktiv in der SPD Berlin: „Partizipation von Anfang an“
Politische Entscheidungsprozesse betreffen Menschen mit und ohne Behinderungen – allerdings häufig mit sehr unterschiedlichen Wirkungen. Damit tatsächlich alle Bürger*innen die gleichen Chancen auf Selbstbestimmung und soziale Teilhabe, auf Verwirklichung von Lebensträumen haben, müssen Verantwortliche in Politik und Verwaltung ressortübergreifend diese unterschiedlichen Wirkungen bei allen Entscheidungsprozessen im Blick haben.
Für uns Sozialdemokrat*innen sind Inklusion und Barrierefreiheit aktiv umzusetzende Querschnittsaufgaben in allen politischen Bereichen. Wir übernehmen Verantwortung dafür, dass vorhandene Benachteiligungen, Diskriminierungen und Barrieren für Menschen mit Behinderungen u.a. beim Wohnen und in der Mobilität, in Wirtschaft und Arbeit, im Gesundheitswesen, in Bildung und Digitalisierung zügig abgebaut und neue verhindert werden.
Als AG Selbst Aktiv – Menschen mit Behinderungen in der SPD Berlin setzen wir uns in unserer Partei, in Politik und Gesellschaft aktiv für Inklusion und eine umfassende Barrierefreiheit ein. Wir unterstützen Menschen und Organisationen, sich politisch einzubringen und somit Lebensbedingungen politisch selbst mitzugestalten. Wir stehen im kontinuierlichen Austausch mit politischen Entscheidungsträger*innen, um zu erfahren, wie diese das Partizipationsgebot der UN-Behindertenkonvention und des Landesgleichberechtigungsgesetzes in ihrer politisch-fachlichen Arbeit umsetzen.
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