Landesparteitag 1Photothek/Trutschel

Landesparteitag

Der Landesparteitag ist das höchste Beschlussorgan des SPD-Landesverbandes. Der Landesparteitag entscheidet über wichtige politische Fragen. Er stellt Richtlinien für die politische Arbeit des Landesverbandes auf. Er wählt alle zwei Jahre u.a. den Landesvorstand, die Berliner Delegierten zum Bundesparteitag sowie die Vertreterinnen und Vertreter im Parteikonvent. Der Landesparteitag hat das Recht, dem Landesvorstand Weisungen zu erteilen und von ihm Rechenschaft zu verlangen.

Der Landesparteitag tritt in der Regel zweimal im Jahr zusammen. Anträge zum Landesparteitag müssen spätestens fünf Wochen vorher beim Landesvorstand eingereicht werden. Die eingereichten, beratenen und beschlossenen Anträge werden im Internet auf unserer Antragsplattform veröffentlicht.

Berichte von den vergangenen Landesparteitagen:

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