Der SPD-Landesvorstand hat am 26. Februar 2024 beschlossen, vor dem Landesparteitag die Mitglieder der Berliner SPD zum zukünftigen Landesvorsitz zu befragen. Die Befragung wird digital und als Briefwahl durchgeführt.
An der Stichwahl vom 2.5. bis 17.5.2024 nahmen teil:
Jana Bertels und Kian Niroomand
Nicola Böcker-Giannini und Martin Hikel
Ablauf der Mitgliederbefragung
Die Mitgliederbefragung erfolgt per Briefwahl und online. Wer online abstimmen möchte, musste sich bis zum 17.3.2024 dafür registrieren. Alle anderen Mitglieder erhalten ihre Abstimmungsunterlagen per Post zugestellt. Die Mitgliederbefragung ist gültig, wenn sich mindestens ein Fünfel der Stimmberechtigten an der Befragung beteiligt haben.
Bei der Mitgliederbefragung ist im ersten Durchgang die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Falls kein Kandidat*innen-Team die absolute Mehrheit erreicht, findet zwischen den beiden bestplatzierten Kandidat*innen-Teams eine Stichwahl statt.
Die Kandidat*innen, die bei der Mitgliederbefragung die notwendige Mehrheit erreichen, werden dem Landesparteitag als Landesvorsitzende vorgeschlagen. Alle Mitglieder des Landesvorstands müssen vom Landesparteitag gewählt werden.
Zeitplan
23. Februar 2024: Stichtag SPD-Mitgliedschaft
26. Februar 2024: Beschluss des Landesvorstands über die Durchführung einer Mitgliederbefragung
3. März 2024, 23.45 Uhr: Nominierungsfrist für Kandidaturen zum Landesvorsitz
1. März bis 17. März 2024: Registrierungsphase für die Online-Abstimmung
6. April bis 19. April 2024: Abstimmungszeitraum online und per Brief
19. April 2024, 22.00 Uhr: Abstimmungsstichtag 1.Wahlgang
20. April 2024: Auszählung der Mitgliederbefragung
2. Mai bis 17. Mai 2024: Abstimmungszeitraum für die Stichwahl (online und per Brief)
17. Mai 2024, 22.00 Uhr: Abstimmungsstichtag für die Stichwahl
18. Mai 2024: Auszählung der Stichwahl
25. Mai 2024: Wahl des Landesvorstands auf dem Landesparteitag
So funktioniert die Stimmabgabe
Die Mitgliederbefragung wird als Online-Abstimmung durchgeführt. Wer der Online-Abstimmung nicht zugestimmt hat, muss per Briefwahl abstimmen und erhält die Abstimmungsunterlagen mit der Post.
Online-Abstimmung
So funktioniert die Stimmabgabe, falls Du für die Online-Abstimmung registriert bist:
Du erhältst Deine persönlichen Zugangsdaten zum digitalen Stimmzettel per E-Mail von unserem Dienstleister POLYAS E-Voting am 2. Mai 2024 um 7 Uhr zugesendet.
In der E-Mail findest Du den Link zum Abstimmungsportal, Deine persönliche ID und das Passwort. ID und Passwort sind zu Deiner Datensicherheit zufallsgeneriert und funktionieren nur für diese Online-Abstimmung
Klick auf den Link. Du kommst zur Anmeldeseite des Abstimmungsportals von POLYAS. Gib dort Deine ID und Dein Passwort ein. Du kannst ID und Passwort einfach aus der E-Mail kopieren. Falls das bei Dir nicht klappt, dann schreib Dir ID und Passwort auf und tippe beides auf der Anmeldeseite ein. Setze danach das Häkchen bei der „eidesstattlichen Erklärung“ und klicke auf „Am Wahlsystem anmelden“.
Nun wird Dir der digitale Stimmzettel angezeigt. Triff Deine Wahl und mach ein Häkchen links neben dem Kandidat*innen-Team, das Du wählen möchtest. Klick dann auf „Stimmabgabe prüfen„. Wichtig: Gib nur eine Stimme ab – Stimmzettel mit 0 oder 2 Stimmen sind ungültig.
Danach wird Dir Dein digitaler Stimmzettel zur Kontrolle angezeigt. Falls Du dabei bist, eine ungültige Anzahl von Stimmen abzugeben, wirst Du darauf hingewiesen. Du kannst mit dem Button „Auswahl korrigeren“ Deine Stimmabgabe noch ändern.
Klicke auf „Verbindliche Stimmabgabe“, um Deinen digitalen Stimmzettel in die digitale Wahlurne einzuwerfen. Danach ist eine Änderung Deiner Stimmabgabe nicht mehr möglich.
Briefwahl
So funktioniert die Stimmabgabe, falls Du nicht für die Online-Abstimmung registriert bist:
Du erhältst Deine Abstimmungsunterlagen automatisch mit der Post zugeschickt. Die Unterlagen bestehen aus dem Stimmzettel, dem Stimmzettelumschlag (rot bedruckt), Anschreiben mit der „eidesstattlichen Erklärung„, dem Rücksendeumschlag und den Vorstellungsschreiben der Kandidierenden.
Kreuze den Stimmzettel persönlich (oder ggf. durch eine Hilfsperson) an. Es ist nur ein Kreuz für eines der beiden Kandidat*innen-Teams zulässig.
Lege den Stimmzettel in den auf der Vorderseite rot bedruckten Stimmzettelumschlag und klebe den Umschlag zu. Wichtig: Nicht zugeklebte Umschläge werden als ungültige Stimme gewertet!
Fülle die „eidesstattliche Erklärung“ aus und unterschreibe sie. Wichtig: Fehlende oder nicht unterschriebene „eidesstattliche Erklärungen“ werden als ungültige Stimme gewertet!
Lege den verschlossenen Stimmzettelumschlag und die „eidesstaatliche Erklärung“ in den adressierten Rückumschlag.
Den Rücksendeumschlag zukleben und mit 1,00 Euro frankieren und rechtzeitig in einen Briefkasten der Deutschen Post einwerfen. Bitte kein Versand als Einschreiben, da sich sonst die Zustellung verzögert.
FAQ: Häufig gestellte Fragen
Hier beantworten wir Eure häufig gestellten Fragen zur Mitgliederbefragung 2024. Die Fragen werden in den nächsten Tagen noch ergänzt.
Wann kommt es zu einer Stichwahl?
Eine Stichwahl wird erforderlich, wenn keines der Kandidat*innen-Teams die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Bei der Stichwahl treten dann nur noch die beiden bestplatzierten Teams an, die Abstimmungsphase ist in diesem Fall dann vom 2. Mai bis 17. Mai 2024 um 22.00 Uhr. Ausgezählt wird eine Stichwahl am 18. Mai 2024.
Wer darf bei der Mitgliederbefragung abstimmen?
Teilnehmen an der Mitgliederbefragung können Mitglieder, die bis zum Stichtag 23.02.2024 Mitglied der Berliner SPD sind. Achtung: Juso-Unterstützer*innen sind nicht abstimmungsberechtigt.
Wo kann ich meinen Abstimmungsbrief abgeben?
Bitte schicke Deinen Abstimmungsbrief rechtzeitig und ausreichend frankiert an die auf dem Rücksendeumschlag aufgedruckte Adresse. In Berlin solltest Du dazu Deinen Brief für die Stichwahl spätestens am 15.5.2024 einwerfen. Die Briefe werden dann in einem Postfach bei der Deutschen Post gesammelt und am Auszählungstag ins Kurt-Schumacher-Haus geliefert.
Alternativ kannst Du Deinen Abstimmungsbrief auch während der regulären Öffnungszeiten im Kurt-Schumacher-Haus in eine Wahlurne einwerfen. An den Abstimmungsstichtagen (19.4. bzw. 17.5.) sind wir im KSH bis 22.00 Uhr für Dich da.
Falls Du der Teilnahme an Online-Abstimmungen eingewilligt hast, dann kannst Du nicht per Briefwahl abstimmen.
Wozu wird die eidesstattliche Erklärung benötigt?
Mit der eidesstattlichen Erklärung bestätigst Du, dass Du bei der Briefwahl Deine Stimme persönlich abgegeben hast. Ohne die unterschriebene eidesstattliche Erklärung sind Deine Abstimmungsunterlagen ungültig!
Auch bei der Online-Abstimmung musst Du vor der Stimmabgabe bestätigen, dass Du persönlich Deine Stimme abgibst.
Ich habe keine Abstimmungsunterlagen erhalten oder meine Unterlagen verloren
Bei der Briefwahl erhält jedes Mitglied erhält nur einmal die Abstimmungsunterlagen an die Adresse, die in der Mitgliederdatenbank als Standard vermerkt ist. Grundsätzlich werden verlorene Abstimmungsunterlagen nicht ersetzt – über begründete Ausnahmefälle entscheidet der Wahlvorstand.
Ich bin umgezogen, kann ich trotzdem abstimmen?
Wenn Du Deine Adressänderung bis 21.3.2024 mitgeteilt hast und Du per Brief abstimmen möchtest, ist für den Versand der Abstimmungsunterlagen Deine neue Adresse berücksichtigt.
Ab dem 22.3.2024 eingehende Adressänderungen können erst bei der Versendung der Abstimmungsunterlagen für die ggf. nötige Stichwahl berücksichtigt werden.
Die Deutsche Post AG sendet an das Kurt-Schumacher-Haus sukzessive die Briefe mit den Abstimmungsunterlagen zurück, die sie nicht zustellen konnte. Sobald wir von der Deutschen Post AG diese Rückläufer erhalten haben, informieren wir das jeweilige Mitglied über den Rückläufer der Abstimmungsunterlagen. Wir stimmen dann mit Dir individuell ab, wie Du die Unterlagen erhältst (z.B. Abholung im Kurt-Schumacher-Haus).
Ich lebe im Ausland oder bin im Urlaub: Wie kann ich abstimmen?
Wir ermöglichen durch die Online-Abstimmung auch den Mitgliedern, die im Ausland leben, abzustimmen. Bei einer Stimmabgabe per Brief kann in der Regel der rechtzeitige Eingang des Abstimmungsbriefs nicht gewährleistet werden.
Wo kann ich mich über die Kandidaturen zum Landesvorsitz informieren?
Auf dieser Seite findest Du hier weitere Informationen zu den Kandidaturen, ihren Social-Media-Kanälen und ihren Internetseiten.
Wer zählt die Mitgliederbefragung aus?
Die Auszählung erfolgt im Kurt-Schumacher-Haus am unter Aufsicht des Wahlvorstands durch die vom Landes- und Kreisvorständen entsandten Mandatsprüfungs- und Zählkommission sowie durch Freiwillige aus der Partei.
Wie erfahre ich das Ergebnis der Mitgliederbefragung?
Nach Abschluss der Auszählung werden wir alle Berliner SPD-Mitglieder, die dem Newsletter-Empfang nicht widersprochen haben, per E-Mail über das Ergebnis informieren. Im Anschluss informieren wir auch die Presse und veröffentlichen das Ergebnis auf unserer Homepage.
Wie kann ich bei der Mitgliederbefragung mithelfen?
Um die Mitgliederbefragung zu unterstützen, gibt es mehrere Möglichkeiten:
Falls Du per Briefwahl abstimmen möchtest, dann schick Deinen Stimmbrief ausreichend frankiert zurück – für jeden Brief, der unfrankiert oder mit zu wenig Porto abgeschickt wird, müssen wir zusätzlich zum normalen Porto noch ein Nachentgelt von 70 Cent zahlen.
Und natürlich: Nimm an der Mitgliederbefragung teil, damit wir ein starkes Votum erhalten, das unsere innerparteiliche Demokratie stärkt!
Wie kann ich entscheiden, ob ich online oder per Briefwahl abstimme?
Um an der Online-Befragung teilzunehmen, musst Du für die Online-Abstimmung registriert sein. Wer am 17.3.2024 nicht für die Online-Abstimmung registriert war, erhält automatisch die Abstimmungsunterlagen per Brief.
Falls Du Dich bereits bei vorherigen Mitgliederbefragungen (auch auf der Bundesebene) für die Online-Abstimmung registriert hast, dann bist Du auch bei dieser Mitgliederbefragung für die Online-Abstimmung registriert und kannst dann während des Abstimmungszeitraums Deine Stimme online abgeben.
Wenn Du auf meine.spd.de angemeldet bist, dann kannst Du hier Deine Einwilligung überprüfen.
Wo kann ich vorab nachsehen, ob ich Online oder per Brief abstimmen darf?
Melde Dich dazu auf der Seite meine.SPD.de an, gehe auf der Seite ganz nach unten im Bereich „Mein Zugang“ auf den Link „Meine Daten“ und wähle dort unter „Einwilligungen“ den Punkt „Online-Abstimmungen“ aus. Dort kannst Du sehen, ob Du Deine Einwilligung zur Online-Abstimmung gegeben hast oder nicht. Außerdem haben wir Dich darüber am 18.3.2024 per E-Mail informiert.
Kann ich meine Entscheidung online abzustimmen noch ändern?
Nein, Änderungen bei der Einwilligung zur Online-Abstimmung konnten nur während der Registrierungsphase bis zum 17.3.2024 vorgenommen werden. Bis zum Abschluss der Mitgliederbefragung sind keine Änderungen mehr möglich.
Ich habe dem E-Mailempfang widersprochen. Kann ich trotzdem online abstimmen?
Ja, die E-Mails zur Online-Abstimmung und zur Registrierung für die Online-Abstimmng senden wir an alle Mitglieder mit E-Mail-Adresse, auch an diejenigen, die dem Newsletter-Empfang per E-Mail widersprochen haben.
Wir nutzen unsere E-Mail-Adresse gemeinsam. Können wir trotzdem beide abstimmen?
Ja. Ihr könnt natürlich ohne weiteres beide per Briefwahl abstimmen. Es ist auch ohne weiteres möglich, dass eine*r von euch online und der/die andere per Briefwahl abstimmt.
Falls ihr beide online abstimmen möchtet, dann ist das auch möglich. In diesem Fall erhaltet ihr zur Online-Abstimmung zwei E-Mails jeweils mit persönlicher Anrede und mit unterschiedlichen Zugangsdaten.
Kann ich auch online abstimmen, wenn keine E-Mail-Adresse angegeben habe?
Nein, dazu hättest Du bis zum 15.3.2024 Deine E-Mail-Adresse bei uns in der Mitgliederdatenbank hinterlegen lassen müssen. Du erhältst deshalb Deine Abstimmungsunterlagen mit der Post.
Ab wann kann ich mich für die Online-Abstimmung registrieren?
Die Registrierungsphase für die Online-Abstimmung ging bis zum 17.3.2024 und ist inzwischen abgeschlossen. Ob Du für die Online-Abstimmung bereits registriert bist, kannst Du hier überprüfen. Dazu musst Du auf meine.SPD.de angemeldet sein. Bis zum Ende der Mitgliederbefragung sind bei Deiner Einwilligung zu Online-Abstimmungen keine Änderungen mehr möglich.
Mitgliederbefragungen Im Vorfeld von parteiinternen Vorstandswahlen und im Vorfeld der Aufstellung von Kandidaturen und Spitzenkandidaturen zu öffentlichen Wahlen können Mitgliederbefragungen durchgeführt werden. [§13 Abs. 5 SPD-Organisationsstatut]