Beschluss des SPD-Landesvorstands vom 2.7.2020:
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin und des Senats werden aufgefordert, sich für einen Maßnahmen- und Zeitplan einzusetzen, um angesichts der COVID 19 Pandemie alle Geflüchteten in eigenen Wohnungen oder in Gemeinschaftsunterkünften unterzubringen, in denen die Unterbringung in wohnungsähnlicher Form möglich ist.
Konkret sollten in einem Maßnahmenplan folgende Punkte geprüft werden:
Überwindung der Unterbringung in Sammelunterkünften:
- sofortige Verlegung aller Risikopersonen in Wohnungen bzw. Einzel- und Familienzimmer mit Küche und Bad. Dazu Anmietung bzw. temporäre Nutzbarmachung von Ferienwohnungen und Businessapartments und freiwerdender Wohnungen der städtischen Wohnungsgesellschaften, um die Belegung der Unterkünfte zu entzerren und Risikopersonen zu verlegen
- mittelfristige Schließung aller Massen-Sammelunterkünfte. Unterkünfte mit Gemeinschaftsbädern und -küchen, sind dabei auf Personengruppen im erwachsenen Alter und auf alleinstehende Personen auszurichten. Die Unterbringung von Familien mit Kindern und anderer vulnerabler Personengruppen ist dezentral oder an Unterkünften mit Appartement-Struktur (Küche, Bad) und der damit einhergehenden Privat- und Schutzsphäre, auszurichten.
- Aufhebung der gesetzlichen Wohnpflicht für Asylbewerber*innen in Aufnahmeeinrichtungen gemäß § 49 Abs. 2 AsylG sofort „aus Gründen der öffentlichen Gesundheitsvorsorge“
- Beratungs- und Betreuungsangebote sind für die dezentrale Bereitstellung auszubauen
Gleichbehandlung von Geflüchteten in der Corona-Krise:
- Verzicht auf Kollektiv-Quarantäne
- Achtung von Persönlichkeitsrechten
- Beschränkungen der Handlungsfreiheit reduzieren und Wahrung der Verhältnismäßigkeit bei Ankunftsquarantäne
- Zugang zu Schulunterricht von Kindern sicherstellen
Besonderer Schutz und Sensibilität
- Information und Transparenz bei Corona-Fällen in Unterkünften sicherstellen
- Transparentes und verantwortliches Entlassungsmanagement
- Zugang zu zeitnaher Diagnostik und Test sowie medizinische Versorgung, psychosoziale und rechtliche Beratung sicherstellen in den jeweiligen Landessprachen
- Aufenthalt im Freien ermöglichen, Zugang zu Internet, Laptops und PCs bereitstellen
- Rahmenhygieneplan anpassen und konkretisieren, Quarantäne-Richtlinien festlegen
- Schutzausrüstung für Bewohner*innen und Wohnheimpersonal bereitstellen
- Die Datensituation zu den gesundheitlichen Risiken Geflüchteter, vor allem besonders schutzbedürftiger Gruppen, zeitnah verbessern
- Öffentlicher Gesundheitsdienst und andere beteiligte Akteure personell und finanziell adäquat ausstatten, damit die Empfehlungen umgesetzt werden können
- Besondere Schutzbedürftigkeit frühzeitig ermitteln und spätestens im Fall eines Ausbruchs durch geeignete Maßnahmen (z.B. Transfer, Einzelunterbringung) adressieren