Beschluss des SPD-Landesvorstands vom 26.10.2020:
In Kontakt zu den SPD-MdBs sowie via Bundesratsinitiative ist folgende Änderung am Referentenentwurf der EEG-Novelle 2020/21 durchzusetzen:
Die EEG-Umlage ist für die Nutzung von Strom von Erneuerbare Energie-Anlagen bis zu einer Anlagengröße von 30 kWp an oder auf Gebäuden ohne Nutzung des öffentlichen Stromnetzes auf null zu setzen.