Landesvorstand: Rote Eckpunkte für die Berliner Verwaltungsreform

Beschluss des SPD-Landesvorstands vom 7.10.2024:

1. Verwaltungsreform ist kein Selbstzweck. Nur ein starker und funktionierender Staat, der allen Menschen in Berlin dient, kann soziale Politik umsetzen!

Die Berliner Bürger*innen sowie Unternehmen erwarten zu Recht, dass die öffentliche Verwaltung funktioniert. Dienstleistungen müssen zügig, rechtssicher und verständlich erbracht werden. Der Rechtsstaat muss dafür sorgen, dass die geltenden Regeln eingehalten und durchgesetzt werden. Eine starke, moderne und intakte öffentliche und soziale Infrastruktur ist Grundlage für die soziale Sicherheit und den Zusammenhalt in unserer Stadt und hilft vor allem den Schwächeren in unserer Gesellschaft. Eine funktionierende Verwaltung leistet einen wesentlichen Beitrag für die Demokratie.

Die SPD trägt seit Jahrzehnten politische Verantwortung für die Stadt und damit auch den Zustand ihrer Verwaltung. Wir können das Vertrauen der Bürger*innen nur wiedergewinnen, wenn es uns gelingt, ein überzeugendes Konzept zur Verwaltungsreform vorzulegen und tatsächlich durchzusetzen. Die Menschen müssen die Veränderungen spüren und benötigen keine weiteren, geduldigen Papiere.

Notwendig sind parteiübergreifend getragene politische Entscheidungen, wohin die Berliner Verwaltung steuern soll. Dazu bedarf es mutiger Visionen, klarer politischer Priorisierungen und Kraft, Entscheidungen letztendlich auch konsequent umzusetzen. Ohne eine grundlegende Reform – auch der Verfassung von Berlin, die von höchster politischer Ebene vorangetrieben wird, wird dies nicht gelingen.

Die SPD Berlin begrüßt ausdrücklich den laufenden, ergebnisorientierten Diskussionsprozess des Senats. Es ist richtig, Politik sowie verwaltungsinterne und -externe Akteure an einen Tisch zu holen, um die besten Lösungen und die größtmögliche Akzeptanz für eine umfassende Reform zu erreichen.

Die folgenden Positionen der Berliner SPD verstehen sich als konstruktiver Beitrag zu dieser Debatte im Sinne einer Paketlösung.

2. Wir wollen die Übernahme von Verantwortung auf allen Ebenen der Verwaltung stärken. Dazu müssen Aufgaben, Zuständigkeiten und Kompetenzen eindeutig geklärt und Verwaltungsprozesse optimiert werden.

Unklare Verantwortlichkeiten in der Berliner Verwaltung führen zu komplexen und langwierigen Abstimmungsprozessen. Verschleppungsstrategien verschlingen Zeit und Ressourcen und sind, wie auch gegenseitige Schuldzuweisungen, viel zu oft erfolgreich. Notwendige Kooperationen und die Verantwortungsübernahme für das eigene Handeln – egal auf welcher Verwaltungsebene – werden dadurch nicht gefördert. Dies müssen wir ändern!

  • Wir begrüßen die Erarbeitung eines Landesorganisationsgesetzes, in dem Zuständigkeitsfragen und Steuerungsinstrumente geregelt werden. Eine Aufgabenerhebung und -bündelung in Politik- und Querschnittsfelder, Handlungsfelder sowie Leitungs- und Durchführungsaufgaben ist sinnvoll. Für jede Aufgabe der Berliner Verwaltung muss klar und transparent sein, ob Senat, Landesämter oder Bezirke zuständig sind. Doppelzuständigkeiten sind zu vermeiden. Die Zuständigkeit für politische Entscheidungen und ihren Verwaltungsvollzug sollen grundsätzlich zusammenfallen. Zur Klärung von Zuständigkeitsfragen unterstützt die SPD den Vorschlag einer Art „Einigungsstelle“. Das Letztentscheidungsrecht des Senats bleibt davon jedoch unberührt.
  • Senatsverwaltungen müssen sich zukünftig auf ministerielle Aufgaben fokussieren und im Rahmen einer ganzheitlichen Politikfeldverantwortung politische Beschlüsse und Vorhaben in Verwaltungshandeln überführen und steuern. Durchführungsaufgaben sollen in der Regel in nachgeordneten Behörden (z. B. Landesämtern) oder in den Bezirken übernommen werden.
  • Berlin ist vielfältig. Nicht für alle Handlungsfelder der öffentlichen Verwaltung gibt es Standardlösungen für alle Ortsteile und Kieze. Diese Handlungsfelder sollten daher als rein bezirkliche Aufgaben festgelegt und abschließend von den Bezirken verantwortet werden – ohne Einmischung von Senat und Abgeordnetenhaus. Dies beinhaltet auch die Zuweisung freier Budgets für die Bezirke, welche eigenständig verwaltet werden. Es muss im weiteren Reformprozess diskutiert und festgelegt werden, für welche Handlungsfelder zukünftig Bezirkspolitik und -verwaltung die Letztverantwortung besitzen sollen.
  • Neben der Klärung von Zuständigkeiten ist auch eine unbürokratische Prozessoptimierung und standardisierung notwendig. Hierbei müssen die Potentiale der Digitalisierung endlich systematisch genutzt werden, um Prozesse zu vereinfachen und zu standardisieren, damit möglichst viele parallele Arbeitsschritte gleichzeitig stattfinden können. Ziel muss es sein, dass alle Beteiligten ihre Kompetenzen im Prozess kennen und tatsächlich wahrnehmen. Die Anzahl beteiligter Verwaltungseinheiten soll nach Möglichkeit reduziert werden, um das Verwaltungspersonal zu entlasten und schnellere Verfahren für Bürger*innen sowie Unternehmen zu erreichen.
    Wir begrüßen in diesem Zuge, dass der Senat plant, eine umfassende Aufgabenkritik vorzunehmen und diese auch als dauerhafte Maßnahme im Sinne eines Qualitätsmanagements fortführen will.

3. Berliner*innen müssen wissen, was sie von der Berliner Verwaltung erwarten können. Eine gesamtstädtische Steuerung, die verlässliche Standards setzt, ist daher unerlässlich.

Trotz großen Engagements des Verwaltungspersonals sind Qualität und Service der Verwaltung in Berlin sehr unterschiedlich und teilweise inakzeptabel. Die Berliner*innen müssen erwarten dürfen, dass sich die Verwaltung überall in guter Qualität um ihre Angelegenheiten kümmert. Eine wirkungsvolle gesamtstädtische Steuerung gibt es derzeit nicht. Für eine bessere und effektive Zusammenarbeit im Mehrebenensystem fehlt es an den richtigen Steuerungs-, Eskalations- und Streitschlichtungsverfahren.

  • Klassische Serviceaufgaben für Bürger*innen sowie Unternehmen sollen in ganz Berlin einheitlich erbracht werden. Dies erfordert eine gesamtstädtische Steuerung fachlicher Standards und eine einheitliche Organisation von Serviceangeboten, z. B. durch verbindliche Verwaltungsvorschriften der fachlich zuständigen Senatsverwaltungen mit entsprechenden Informations- und Kontrollrechten gegenüber den Bezirken. Auch die im neuen Landesorganisationsgesetz vorgesehene Stärkung der Eingriffsrechte des Senats ist hierfür der richtige Weg.
  • Die vorgeschlagenen Instrumente der gesamtstädtischen Steuerung ermöglichen eine wirkungsorientierte fachliche Steuerung und lassen den Bezirken notwendige Spielräume für Einzelfallentscheidungen. Sie sollten aber nicht nur die Möglichkeit der für das Politikfeld zuständigen Senatsverwaltung zum Eingriff enthalten (wo nötig und mit Begründung), sondern auch die Pflicht zur gesamtstädtischen Steuerung vorsehen. Wir gehen davon aus, dass hierfür Personal und eine Anpassung bestehender Aufgabenbeschreibungen in den Senatsverwaltungen erforderlich ist.
  • Die Abgrenzung der jetzigen Bezirksaufsicht zur künftigen Fachsteuerung sollte neu justiert und ohne Doppelzuständigkeit gelöst werden. Die Aufsicht über die Bezirke soll künftig einheitlich bei der für das Politikfeld zuständigen Senatsverwaltung in einer Hand liegen. Sie umfasst die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns, die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften und die Wahrung gesamtstädtischer Interessen. Davon unberührt ist, dass es weiterhin einer zentralen Bezirksaufsicht zur Wahrung der Interessen der Bezirke bedarf.
  • Gegen konkrete Eingriffsmaßnahmen soll der jeweilige Bezirk ein Widerspruchs- bzw. Überprüfungsrecht haben. Vorstellbar ist hier der Widerspruch bei der zentralen Bezirksaufsicht mit dem Ziel der Prüfung und darüber hinaus das Recht, eine unverzügliche Senatsbefassung zu verlangen. Die SPD schlägt vor, dem Bezirk zu diesem Tagesordnungspunkt Rederecht einzuräumen. Die SPD spricht sich gegen ein Klagerecht der Bezirke gegen den Senat aus.
  • Die vorgesehenen Ziel- und Projektvereinbarungen ergänzen die formalen Steuerungsinstrumente sinnvoll.
  • Weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz über Verwaltungshandeln sollten in die Reform einfließen, um das Vertrauen in den Staat nachhaltig zu stärken.

4. Die Metropole Berlin braucht starke, politisch legitimierte Bezirke, um ihrer Vielfalt Ausdruck zu verleihen und den Bürger*innen eine starke Stimme zu geben.

Seit der Gründung von Groß-Berlin im Jahr 1920 ist die Rolle der Bezirke und ihr Verhältnis zur Landesebene ungeklärt. Die Zweiteilung der Verwaltungsebenen von Haupt- und Bezirksverwaltung bildet weder funktional eine kommunale und eine staatliche Ebene ab, noch wird sie von den Berlinerinnen und Berlinern als identitätsstiftend wahrgenommen. Gleichzeitig zeigt sich, dass viele Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern ihr direktes Wohn- und Lebensumfeld betreffen. Die Berliner SPD will daher die Bezirke als Verwaltungseinheit sowie in ihrer politischen Verantwortung erhalten und die Bürgernähe und Transparenz stärken.

  • Für eine Stärkung der politischen Verantwortung in den Bezirken schlagen wir eine weitere Aufwertung der Position der Bezirksbürgermeisterin bzw. des Bezirksbürgermeisters vor. Bezirksbürgermeister*innen sollen die Richtlinienkompetenz innerhalb des jeweiligen Bezirksamtes erhalten. Nur so kann er oder sie die Verantwortung für “die Bezirkspolitik” auch intern durchsetzen.
  • Das Proporz-Bezirksamt heutiger Prägung ist nach Auffassung der SPD nicht geeignet, die politische Entscheidungsverantwortung für die Bezirke abzubilden und verhindert eher die politische Meinungsbildung im Bezirksamt. Wenn die fachliche gesamtstädtische Steuerung flächendeckend gestärkt und eine einheitliche Verwaltungsarbeit in den Bezirken erreicht werden soll, dann werden sich die bisherigen Rollen und Aufgaben der Bezirksstadträt*innen  verändern.
  • Als Alternative schlagen wir vor, über ein Dezernentenmodell (Wahl für z. B. 5 Jahre unabhängig von der Legislaturperiode) zu diskutieren. Die Wahl erfolgt durch die Bezirksverordnetenversammlung. Damit wäre auch ein anderes Auswahlmodell verbunden, das fachliche Qualifikationen beinhaltet. Im Dezernentenmodell wird in der Praxis anderer Bundesländer im Regelfall die demokratische Opposition an der Verantwortung beteiligt.
  • Die Festlegung einer einheitlichen bezirklichen Ämterstruktur der Bezirksverwaltung war ein richtiger Schritt, eine weitere Vereinheitlichung der Abteilungszuschnitte in den Bezirken ist sinnvoll.
  • Die SPD Berlin spricht sich für eine Ausweitung der Aufgaben und Kompetenzen der Bezirksverordnetenversammlungen aus. Dies könnten mehr Beschlusskompetenzen, z. B.  für die oben beschriebenen abschließend in den Bezirken zu verantwortenden Aufgaben, sein. Über die konkrete Ausgestaltung ist parteiübergreifend im weiteren Reformprozess zu diskutieren.
  • Die SPD unterstützt ein sinnvolles Stärkungsmodell der Bezirkspositionen im Rat der Bürgermeister. Der Rat der Bürgermeister ist allerdings keine dem Bundesrat vergleichbares Gremium und soll es auch nicht werden! Die Beteiligung der Bezirke an gesetzlichen Vorhaben und Verwaltungsvorschriften soll künftig verbindlich und vor Beschlussfassung des Senats analog zur Verbändebeteiligung erfolgen. Ein regelmäßiger institutionalisierter politikfeldbezogener Austausch zwischen Senat und Bezirken ist hierfür eine notwendige Voraussetzung und verpflichtend vorzusehen. Die SPD unterstützt die fachliche Stärkung der Geschäftsstelle des Rates der Bürgermeister. Um die Diskussion auf Augenhöhe zu fördern, ist die gemeinsame Leitung des Rates der Bürgermeister (Regierende/r Bürgermeister/in und ein Bezirk) denkbar.

5. Eine umfassende Verwaltungsreform darf nicht nur Zuständigkeiten in den Fokus nehmen. Wir müssen auch über Finanzen, Personal, Verwaltungskultur und Digitalisierung reden!

Ein modernes Finanzmodell für die Bezirke

Die Trennung des Reformprozesses in Zuständigkeits- und Finanzfragen ist nicht zielführend, beides muss zusammengedacht und diskutiert werden. Die Finanzierung öffentlicher Aufgaben in Berlin berücksichtigt den Umstand, dass die meisten Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft von den Bezirken erbracht werden, bisher nicht ausreichend.

  • Die SPD unterstützt ausdrücklich den Vorschlag, eine Art Konnexitätsprinzip einzuführen, nämlich dass jeder Aufgabe auch die benötigten finanziellen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Ebenso sinnvoll ist das Ziel, die die Senatsfachverwaltungen stärker in die Verantwortung für die Finanzierung der von ihnen gesteuerten bezirklichen Leistungen zu nehmen.
  • Die SPD Berlin fordert ein neues Finanzmodell für die Ausstattung der Bezirke, dass weniger stark auf Vergangenheitswerten basiert, sondern zukünftige Entwicklungen abbildet.
  • Die finanzielle Steuerung sollte stärker mit fachlichen Zielen verknüpft werden, die auf die Wirkungen des Verwaltungshandelns ausgerichtet sind. Die Ablösung der Kameralistik durch die Doppik wird geprüft.

Modernes Personalmanagement in allen Teilen der Berliner Verwaltung

Der Reformprozess darf Fragen von Personalplanung, -gewinnung, -entwicklung, -einsatz und -bindung nicht ausblenden. Das Land Berlin ist heute leider in weiten Teilen kein attraktiver Arbeitgeber! Das muss sich ändern, wenn auch künftig qualifiziertes Personal für die Verwaltungsaufgaben zur Verfügung stehen soll.

  • Mit Blick auf den demografischen Wandel gehört es auch dazu, anzuerkennen, dass zukünftig weniger und nicht mehr Verwaltungspersonal zur Verfügung stehen wird. Daher braucht es eine ehrliche und verlässliche Personalentwicklungsplanung, Maßnahmenkataloge zur Steigerung der Produktivität aber keine unrealistischen Stellenpläne. Die Qualifizierung und der effiziente Einsatz des vorhandenen Verwaltungspersonals sind essenziell. Die Berliner Verwaltung hat die Pflicht ihre Beschäftigten in agilen Arbeitsmethoden zu schulen und für ihre zukünftigen Aufgaben auszubilden.
  • Die Berliner SPD fordert gleiches Geld für gleiche Arbeit in allen Dienststellen des Landes Berlin – eine finanzielle Benachteiligung von bezirklichen Mitarbeitenden darf es zukünftig nicht mehr geben. Auch die Stellenstruktur in den Dienststellen muss nach den gleichen Kriterien gebildet werden.
  • Eine Bündelung und Zentralisierung bestimmter Personalaufgaben (und ggf. anderer Querschnittsaufgaben) von Land und Bezirken (z. B. Ausbildung, Akquise, Qualifizierung) kann hier durchaus sinnvoll sein.
  • Führungskräfte sind Vorbilder – sie müssen sich weiterentwickeln. Das bedeutet z. B. eine Verpflichtung zu regelmäßigen Fortbildungen, um den stetig wachsenden Ansprüchen gerecht werden zu können. Dies gilt auch für politische Beamte auf Bezirks- und Landesebene!
  • Die Flexibilität des Personaleinsatzes in der Verwaltung muss endlich der Veränderungsdynamik der Stadt angepasst werden. Das gilt für die Aktualisierung von Stellenprofilen und Aufgabenbeschreibungen genauso wie für Projektorganisation oder Krisenstrukturen.
  • Wir brauchen eine größere Flexibilität im Laufbahnrecht, um Talente gezielt zu fördern und Chancen aufzuzeigen.

Die Verwaltungskultur bestimmt die Attraktivität der Berliner Verwaltung als Arbeitgeber

Eine moderne Verwaltung erfordert ebenso eine zukunftsorientierte, positive, mutige und entscheidungsfreudige Verwaltungskultur. Hierzu gehören moderne Arbeitsformen (z. B. agiles Arbeiten, flache Hierarchien) genauso wie attraktive Arbeitsbedingungen (u. a. gut ausgestattete Verwaltungsgebäude, flexible Arbeitszeiten und -orte, faire Bezahlung). Ebenso beinhaltet das eine lernfähige Antidiskriminierungsstruktur. Auch in der öffentlichen Verwaltung müssen verstärkt eine positive Fehlerkultur und organisationales Lernen im Vordergrund stehen. Es reicht jedoch nicht, dies nur rechtlich zu verankern, sondern es muss durch konkrete Projekte in der Breite verpflichtend werden. Künftig muss gelten: Die Veränderung ist die Regel – nichts zu ändern, muss begründet werden.

Digitalisierung entschlossen fortsetzen

Die Verwaltungsdigitalisierung ist trotz intensiver Bemühungen noch nicht auf der Höhe der Zeit. Wir brauchen eine weitere Zentralisierung und Standardisierung der Verwaltungs-IT und eine Verbesserung des IT-Supports für die Beschäftigten sowie eine Portfoliosteuerung aller IT-Anwendungen und -Projekte. Auch die Potenziale von Künstlicher Intelligenz müssen systematischer genutzt werden.

  • Es muss oberstes Ziel sein, Erleichterungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu schaffen und die (digitale) Zugänglichkeit zur Verwaltung zu vergrößern.
    Im laufenden Verwaltungsreformprozess muss daher geprüft werden, wo Beschleunigungspotentiale liegen, und Digitalisierungshürden abgebaut werden können, um weitere Onlineservices anbieten zu können.
  • Digital unterstütztes proaktives Verwaltungshandeln, Vermeidung von mehrfachen Dateneingaben („Once-Only-Principle“), Automatisierung und Vorrangs der digitalen Kommunikation („Digital First“) müssen Grundprinzipien der Berliner Verwaltung werden.

Verwaltungsreformprozess professionell umsetzen

Der vor uns liegende Reformprozess wird nicht unumstritten sein – trotz breiter Beteiligung. Deshalb wird es darauf ankommen, dass der nun konzipierte Reformprozess nicht “versickert” wie so viele vor ihm. Die SPD fordert eine zentrale Steuerung der flächendeckenden Umsetzung der Reform sowie eine begleitende Evaluation.

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