Landesvorstand: Umfassendes Wohnraumsicherungsgesetz Jetzt

Beschluss des SPD-Landesvorstands vom 16.2.2026:

Eine immer angespanntere Lage auf dem Wohnungsmarkt, steigende Mietpreise und unsichere Mietverhältnisse belasten viele Berliner*innen. Zugleich erleben wir, dass zu oft Recht und Regeln bei den Mieten missachtet werden. Dagegen müssen wir Mietende noch stärker schützen. Wohnen ist ein Menschenrecht. Die SPD Berlin nimmt ihren Verfassungsauftrag ernst, ausreichend bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und zu erhalten. Wir setzen uns dafür ein, dass jeder Mensch – unabhängig von Einkommen, Wohn- oder Lebenslage – ein bezahlbares und sicheres Zuhause findet.

Mit der Schaffung und dem Ausbau der Mietpreisprüfstelle, mit dem Ausbau des Personals für die bezirkliche Mietenkontrolle, sowie mit dem Schneller-Bauen-Gesetz, hat die sozialdemokratisch geführte Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen bereits wichtige Maßnahmen umgesetzt. Mit zwei weiteren Gesetzen – dem in Erarbeitung befindlichen Gesetz für einfaches Bauen, sowie dem Wohnraumsicherungsgesetz – werden nun weitere Verbesserungen verfolgt, um Bauen schneller und Wohnen sicher und bezahlbar zu machen.

Wir unterstützen die SPD-Fraktion nachdrücklich in ihrem Ziel, das im Entwurf vorliegende neue Wohnraumsicherungsgesetz zu ergänzen, und rufen die Koalition dazu auf, das Gesetz mit den Änderungen zügig zu verabschieden. Neben den geplanten neuen Regelungen zur Untervermietung von Sozialwohnungen, den Verbesserungen bei der Anordnung und Durchsetzung von Instandsetzungsarbeiten, sowie den Verschärfungen im Zweckentfremdungsverbotsgesetz, sollen im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren weitere regulative Instrumente für konsequenten und effektiven Schutz von Wohnraum und Mieter*innen aufgenommen werden. Dazu gehört die Einführung einesDigitalen Wohnungs- und Mietenregisters, das die Grundlage für eine vollständige Überprüfbarkeit von Mieten bietet; ein Umlageverbot der Grundsteuer auf Mietende; gesetzliche Instandhaltungs- und Investitionspflichten für Großvermietende; eine gesetzliche Sozialquote für gebundene und ungebundene Wohnungen; eine öffentlich-rechtliche Sanktionierung von Verstößen gegen zivilrechtliches Mietrecht und effektive Verfolgung von Verstößen durch eine berlinweite Mietenaufsicht; sowie eine gesetzliche Einschränkung von Wohnen auf Zeit und möbliertem Wohnen auch außerhalb sozialer Erhaltungsgebiete.

Zudem rufen wir den Senat auf, im Rahmen der Verwaltungsreform eine Spezialeinheit Wohnraumschutz in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen einzurichten, deren Aufgabe es ist, illegale Ferienapartments in den regulären Mietmarkt zurückzuführen. Diese soll mit Software-Unterstützung illegale Ferienvermietung systematisch aufdecken und die Bezirke bei Bescheiden, Verfahren und der Durchsetzung bis hin zur Löschung illegaler Angebote unterstützen.

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