Andreas Geisel und Franziska Giffey beim Berliner Wohnungsbündnis

Drei Schlüssel zum bezahlbaren Wohnen: Bündnis für Wohnungs­neubau und bezahlbares Wohnen

Bezahlbares Wohnen ist die soziale Frage unserer Stadt, sie beschäftigt alle Berlinerinnen und Berliner. Deshalb ist bezahlbares Wohnen Chefinnensache. Die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey hat gemeinsam mit Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel und Partnerinnen und Partnern von privaten und landeseigenen Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und Verbänden das Bündnis für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen geschlossen. Nach rund einem halben Jahr intensiver Arbeit wurde eine gemeinsame Vereinbarung unterzeichnet, die verbindliche Schritte vereinbart. Berlin geht damit voran. Eine solche Vereinbarung gibt es in keinem anderen Bundesland.

Mit der Vereinbarung werden wir schneller, pragmatischer und lösungsorientierter. Wir vereinbaren feste Neubauziele. Wir schaffen für mehr Menschen den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum und besseren Schutz für die Berliner Mieterinnen und Mieter im Bestand. Insbesondere für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen sichern wir mehr Wohnraum. Unser Ziel ist, die Berliner Mischung zu erhalten.

Vom Bündnis sind rund eine Million Wohnungen in Berlin erfasst: 900.000 Wohnungen im Bestand von landeseigenen und privaten Wohnungsunternehmen und Genossenschaften plus 100.000 Wohnungen, die in fünf Jahren gebaut werden sollen.

Wozu verpflichtet sich das Bündnis?

1. Der Schlüssel zu mehr Neubau

Bündnis für Wohnungs­neubau und bezahlbares Wohnen 1

Die Bündnispartnerinnen und -partner wollen dafür sorgen, dass bis Ende 2026 mindestens 100.000 neue Wohnungen entstehen. 60.000 Wohnungen davon bauen private Wohnungsbauunternehmen. 35.000 Wohnungen werden von den landeseigenen Unternehmen gebaut. Die restlichen 5.000 sollen durch die Genossenschaften geschaffen werden.

Im Sinne des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung werden Neubauwohnungen zu 30 % an Menschen mit geringem Einkommen und weitere 20 % an Menschen mit mittleren Einkommen vermietet. Das bedeutet: Die Hälfte aller Neubauwohnungen bei größeren Neubauvorhaben wird künftig an Berlinerinnen und Berlinern mit geringem oder mittleren Einkommen vergeben. Damit schaffen wir erstmals auch einen festgelegten Anteil für das mittlere Preissegment und sichern damit die Berliner Mischung.

2. Der Schlüssel zu einer gerechten Neuvermietung

Bündnis für Wohnungs­neubau und bezahlbares Wohnen 2

Die großen privaten Wohnungsunternehmen (ab 3.000 Wohnungen in Berlin) verpflichten sich, dass jede dritte Wohnung (also 30 %) an Berechtigte eines Wohnberechtigungsscheins vergeben wird.

3. Der Schutzschlüssel für Mieterinnen und Mieter

Bündnis für Wohnungs­neubau und bezahlbares Wohnen 3

Berliner Mietpreisbelastungsgrenze: Die Bündnispartner verpflichten sich, auf Mieterhöhungen der Nettokaltmiete für WBS-berechtigte Mieterinnen und Mieter zu verzichten, wenn sie 30 % des Haushaltseinkommens übersteigen. Dieses Schutzschild ist ein Instrument für Mieterinnen und Mieter. Sie können damit ihrem Vermieter anzeigen, dass ihre Miete nach einer Mieterhöhung auf über 30 % ihres Einkommens gestiegen ist und damit einen Erhöhungsverzicht beantragen. Der Vermieter hat andersherum keinen Anspruch darauf, das Einkommen zu erfahren und damit die Miete zu erhöhen.

Damit einher geht die Berliner Mietentwicklungsgrenze: Dort wo Mieten bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden können, wollen die großen privaten Unternehmen im Bündnis sie nur noch um maximal 11 % in drei Jahren erhöhen. Zusätzlich wollen sie Mietsteigerungen für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen bis Ende 2023 auf 2 % jährlich begrenzen.

Das leistet Berlin:

1. Verfahrensbeschleunigung

Um mehr Wohnungen zu bauen, werden Senat und Bezirke schneller planen. Die Verfahrensdauer zum Abschluss von Bebauungsplänen soll maximal drei Jahre betragen.

2. Senatskommission Wohnungsbau

Die Senatskommission Wohnungsbau klärt und beseitigt Hemmnisse und Hürden beim Wohnungsbau. Sie ist ein Gremium, in dem die zuständigen Senatorinnen und Senatoren auf die Auflösung von Konflikten hinwirken, um so den Wohnungsbau zu beschleunigen.

3. eWBS

Das Land Berlin beschleunigt das Verfahren für die Beantragung und Genehmigung von Wohnberechtigungsscheinen. Dafür führen wir zu 2023 den elektronischen Wohnberechtigungsschein (eWBS) ein, den Berlinerinnen und Berliner komplett online beantragen können.

4. Digitale Bauakte

Das Land Berlin wird im Jahr 2024 den Testbetrieb der digitalen Bauakte beginnen und auch damit die Digitalisierung zur Verfahrensbeschleunigung voranbringen.

5. Soziale Wohnraumförderung

Pro Jahr soll in Berlin der Bau von bis zu 5.000 Sozialwohnungen gefördert werden. Dafür sind im neuen Doppelhaushalt 740 Millionen Euro vorgesehen.