Hufeisensiedlung in NeuköllnSPD Berlin/Uli Horb

Senat: Sondervermögen für Klimaschutz

Der Senat hat einen Gesetzentwurf zur Errichtung eines Sondervermögens „Klimaschutz, Resilienz und Transformation“ mit einem Volumen von zuächst fünf Milliarden Euro beschlossen. Nach einer Überprüfung bis 2026 kann das Sondervermögen um weitere bis zu fünf Milliarden Euro erweitert werden. Mit dem Sondervermögen wollen wir insbesondere die Abhängigkeit von fossiler Energie schnellstmöglich überwinden, damit Berlin deutlich vor 2045 klimaneutral wird.

Die vier Maßnahmenfelder des Sondervermögens:

Gebäudesektor

  • beschleunigte energetische Sanierung von Gebäudehüllen
  • beschleunigte energetische Ertüchtigung der Gebäudetechnik
  • zusätzlicher Ersatz von Altgebäuden durch energetisch günstigere Gebäude
  • erweiterte Förderung und Umsetzung energetischer Sanierung von Baudenkmalen
  • ergänzende Förderung CO2-reduzierender Bauweisen, zum Beispiel Bauen mit Holz

Energieerzeugung bzw. -versorgung

  •  erweiterte Förderung von klimaneutraler Energieerzeugung, effizienter Nutzung und Einsparung von Energie
  • beschleunigter Ausbau von Infrastrukturen für die Energie- und Wärmewende
  • zusätzliche hochwertige kombinierte stoffliche und energetische Verwertung von organischen Abfällen

Mobilität

  •  Verbesserung der Angebotsqualität und Attraktivität des ÖPNV
  • mehr Investitionen in Fuß- und Radverkehr
  • beschleunigter Ausbau der CO2-armen Fahrzeugflotte für den öffentlichen Dienst
  • Entwicklung eines Tauschprogramms/Anreiz zum Wechsel von Auto zu ÖPNV/Rad

Transformation der Wirtschaft

  • beschleunigte Steigerung der Nutzung von erneuerbaren Energien in Unternehmen
  • beschleunigte Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen (Produktionsstandorte und Produktionsprozesse)
  • zusätzliche Förderung von strategischen Transformationstechnologien

Für das Sondervermögen wird es einen Lenkungsausschuss geben. Er wird die Entscheidung des Senats zur Methodik vorbereiten, einen Prozess zur Bewertung und Priorisierung von Maßnahmen entwickeln und Beschlussempfehlungen für die Auswahl und Mittelzuweisung an Maßnahmen abgeben. Die abschließende Entscheidung trifft dann jeweils der Hauptausschuss auf Vorschlag des Senats, damit eine dichte parlamentarische Kontrolle gewährleistet ist.

Senatskommission Klimaschutz

Der Senat hat außerdem eine Senatskommission Klimaschutz gegründet als ein zentrales klimapolitisches Steuerungsgremium. In der Senatskommission sind alle Senatsverwaltungen mit ihren Senatorinnen und Senatoren vertreten.