Beschluss des SPD-Landesvorstands vom 10.8.2020:
In Ergänzung zum Beschluss 81.1/II/2018 fordern wir die SPD auf, sich für die Einführung einer Gewerbemietpreisbremse in angespannten Gewerberaummärkten einzusetzen und die vorliegende Datenlage zur Entwicklung der Gewerbemieten zu verbessern. Ferner ist zu prüfen, wie die Regelungen des Berliner Mietendeckels auf Gewerbeeinheiten erstreckt werden können.
Begründung:
In den letzten Jahren sind die Gewerbemieten in vielen Ballungsgebieten erheblich gestiegen. Darunter leiden insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, aber auch soziale Einrichtungen wie Kindertagesstätten oder Beratungseinrichtungen. Vielfach ist zu beobachten, dass gut laufende die Geschäfte, die für das soziale Leben im Kiez einen Mehrwert darstellen, aufgrund der hohen Mieten aufgeben müssen. Gewerbemieter stehen nach dem Ablauf ihres Mietvertrags oft vor der Wahl exorbitante Mieterhöhungen zu akzeptieren oder das Geschäft zu schließen. Dadurch hat ein Verdrängungseffekt eingesetzt, der sich negativ auf das kulturelle und soziale Leben in den Kiezen auswirkt. Die Coronavirus-Pandemie und die damit verbundenen erforderlichen Auflagen zur Eindämmung verschärfen die Situation, da vielen Einrichtungen Einnahmen wegbrechen, die Zahlung der hohen Mietpreise aber weiterhin zu leisten sind.
Es sollen daher vom Gesetzgeber geeignete Regelungen geschaffen werden, um äquivalent zur Mietpreisbremse bei Gewerben eine Begrenzung der zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn zu ermöglichen und gegebenenfalls auch Mieten abzusenken. Um örtliche Faktoren berücksichtigen zu können, sollte es den Ländern ermöglicht werden, Gebiete mit angespannten Gewerberaummärkten zu bestimmen, in denen die Regelungen zur Verlangsamung der Mietpreisentwicklung analog zur Mietpreisbremse gelten bzw. eine Deckelung analog zum Mietendeckel eingeführt werden kann.