Landesvorstand: Jedes Berliner Kind hat Anspruch auf Beschulung im Regelsystem

Beschluss des SPD-Landesvorstands vom 9.10.2023:

Integration hat immer dann funktioniert, wenn man zügig ein schnelles, gutes Miteinander organisiert hat. Integration kann nicht früh genug beginnen.

Das Berliner Schulgesetz ist deshalb eindeutig: Jedes Kind hat denselben Anspruch auf einen Schul- und Kitaplatz, egal seit wann es in diesem Land ist. Angesichts der Besonderheit während des Ankunftsprozesses erkennen wir an, dass in den ersten Wochen nach der Ankunft eine dezentrale Beschulung noch nicht möglich ist. Wir setzen daher weiterhin auf bewährte temporäre Überbrückungsangebote wie „Fit für die Schule“ und unterstützen die Schaffung entsprechender Erweiterungen an den Ankunftszentren in Tegel und Tempelhof.

Die Anschlussperspektive muss jedoch von Anfang an mitgedacht und vorbereitet werden, damit spätestens drei Monate nach dem Äußern des Asylbedarfs schulpflichtige Kinder in den Regelschulbetrieb aufgenommen werden können. Großunterkünfte sind eine Notlösung. Unser Ziel muss es sein, Geflüchtete in den Bezirkenin kleineren Unterkünften unterzubringen, um sie dann dort dezentral betreuen und beschulen zu können. Wir wollen keine getrennten Welten zwischen Geflüchteten und denen, die schon hier leben, sondern Begegnungen ermöglichen. Damit Kinder gemeinsam in der Schule lernen, Eltern ins Gespräch kommen und Nachbar*innen unterstützen können.

Zur Bereitstellung der zusätzlichen Platzbedarfe müssen sämtliche Maßnahmen in die Wege geleitet werden:

Nutzung bestehender Kapazitäten:

  • Einzelne Bezirke wie Marzahn-Hellersdorf oder Mitte gehen schon länger den Weg der bezirklichen Taskforces, um Kapazitäten außerhalb der jeweiligen Schulgelände nutzbar zu machen. So werden in Mitte unterschiedlichste Jugendeinrichtungen, Räume von Familienzentren oder Volkshochschulen mit Teilen ihrer Kapazität auch für Willkommensklassen eingesetzt.
    Dozent*innen der Volkshochschulen können in Abwesenheit vollausgebildeter Lehrkräfte für Beschulung von Kindern im weiterführenden Bereich eingesetzt werden. Dies erfolgt aber immer unter enger Anbindung an Regelschulstandorte und Gewährleistung eines nahtlosen Übergangs ins Regelsystem nach der Zeit in der Willkommensklasse. Im Notfall sind Beschlagnahmungen durch das Land zur Schaffung weiterer Räume vorzunehmen.

Schaffung zusätzlicher Kapazitäten:

  • Das neue Sonderbaurecht für soziale Infrastruktur muss für die bedarfsgerechte Erweiterung von Kita- und Schulstandorten konsequent genutzt werden.
  • Die Beschaffung von Containern und weiteren temporären Bauten muss wahlweise durch Land selbst oder die gemeinsame Geschäftsstelle der Bezirke koordiniert werden. Entsprechende finanzielle Absicherung z.B. über SIWA ist bereits im Zuge der Haushaltsberatung 2023 sicherzustellen. Bei der Entscheidung für eine Form der temporären Maßnahme ist die Geschwindigkeit der Errichtung das entscheidende Kriterium.
  • Angebot an die Bezirke Amtshilfeersuchen zu stellen, um mit der Errichtung der temporären Maßnahmen nicht allein gelassen zu werden. Die Planung der temporären Bauten ist durch den Einsatz der Regionalverbünde zu gewährleisten.
  • Die neu geschaffenen Räumlichkeiten müssen auch den Schulen in der Umgebung für ihren Regelbetrieb zur Verfügung stehen. Durch diese Erweiterung der schulischen Räumlichkeiten soll die Verzahnung zwischen Regelbetrieb und Willkommensklassen gewährleistet werden.

Berlin hat die rechtliche und gesellschaftliche Verantwortung alle bestehenden Ressourcen zu nutzen, um einen schnellen, offenen Zugang ins Regelsystem für alle geflüchteten Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten.