Beziehen Sie Transferleistungen wie beispielsweise Arbeitslosengeld 2, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, werden rechtmäßige Nachforderungsansprüche vom zuständigen Amt grundsätzlich übernommen. Bitte wenden Sie sich schnellstmöglich an das zuständige Amt!
Erhalten Sie Wohngeld, sollten Sie kurzfristig einen Änderungsantrag an das zuständige Bezirksamt stellen, um prüfen zu lassen, ob die Nachforderungen übernommen werden können.
Können Sie Nachforderungen aus anderen Gründen nicht aus eigener Kraft innerhalb des geforderten Zeitrahmens leisten, nutzen Sie bitte die Möglichkeit eines zinsfreien Darlehens aus der „Sicher-Wohnen-Hilfe“. Informationen zu dieser Überbrückungshilfe und das Antragsformular erhalten Sie auf https://mietendeckel.berlin.de/.
Anspruchsberechtigt sind z.B. Einpersonenhaushalte mit einem Einkommen von bis zu 33.600 Euro jährlich. Details für weitere Haushaltsgrößen und weiteren Rat erhalten Sie auch unter der Hotline der Senatsverwaltung: 030-901939-444 (9 bis 12 Uhr sowie 13 bis 16 Uhr).
Sollten Sie unverschuldet nicht in der Lage sein, das Darlehen ganz oder teilweise zurückzahlen zu können, kann das Darlehen in einen Zuschuss umgewandelt und auf dessen Rückzahlung (teilweise) verzichtet werden.