Bauland­mobili­sierungs­gesetz – großer Erfolg für Berliner Mieterinnen und Mieter

Der Bundestag hat heute das Baulandmobilisierungsgesetz beschlossen. Auch in Berlin bedeutet das Gesetz für Mieterinnen und Mieter besseren Schutz vor Verdrängung und eine Beschleunigung des Wohnungsneubaus.

Franziska Giffey, Landesvorsitzende der SPD Berlin, erklärt dazu:

„Die politische Einigung zum Baulandmobilisierungsgesetz auf Bundesebene ist ein großer Erfolg für die SPD – vor allem aber für die Mieterinnen und Mieter in Berlin.

Mit den Neuregelungen zur Verfahrensbeschleunigung beim Wohnungsneubau bekommen wir einen wichtigen Instrumentenkasten in die Hand, damit wir unser Ziel, bis 2030 200.000 neue Wohnungen in Berlin zu bauen, auch realisieren zu können.

In Zukunft kann spekulativen Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen noch entschiedener entgegengetreten werden. Damit kann gerade in der Mieterstadt Berlin effektiver gegen Verdrängung vorgegangen werden. Auch Erleichterungen bei der Anwendung des Vorkaufsrechts helfen uns dabei, den öffentlichen Wohnungsbestand in den kommenden Jahren deutlich zu erhöhen.

Wenn die Landesgesetzgebung für Mieterschutz und bezahlbaren Wohnraum an ihre Grenzen kommt, müssen wirksame und zeitgemäße Regelungen auf Bundesebene getroffen werden. Das ist heute erreicht worden, auf intensives Betreiben der Sozialdemokratie. Während andere reden, liefert die SPD konkrete Verbesserungen und Antworten auf die große soziale Aufgabe unserer Zeit: bezahlbares Wohnen für alle zu sichern.“

Die wesentlichen Ergebnisse der Reform des Baugesetzbuches, die mit dem Baulandmobilisierungsgesetz erreicht werden, liegen in den Steuerungsmöglichkeiten für die Städte und bei Verfahrenserleichterungen im Baurecht zur Beschleunigung des Wohnungsbaus.

  • Mieter:inen werden vor spekulativen Umwandlungsmodellen von Miet- in Eigentumswohnungen geschützt. Eigentümer:innen müssen künftig eine Genehmigung der Baubehörde vorlegen, wenn sie größere Mietshäuser in Einzeleigentumswohnungen aufteilen wollen.
  • Mit einem sektoralen Bebauungsplan können Kommunen in Innenstadtbereichen bestimmen, dass dort mindestens ein bestimmter Anteil an geförderten Wohnungen entstehen muss.
  • Wenn Grundstücke aus Spekulationsgründen brach liegen gelassen werden, können Städte mit angespanntem Wohnungsmarkt künftig Eigentümer:innen mit einem Baugebot einfacher verpflichten, dort Wohnungen zu bauen.
  • Das Vorkaufsrecht der Städte wird gestärkt. Alle Kommunen werden künftig das Vorkaufsrecht preislimitiert zum Verkehrswert ausüben können. Das ist insbesondere für angespannten Wohnungsmärkte in Großstädten wie Berlin von Bedeutung.
  • Flexible Lösungen für Nachverdichtungen (z.B. der Ausbau von Dachgeschossen) werden erleichtert.
  • Die Aufhebung von Bebauungsplänen wird künftig im beschleunigten Verfahren möglich sein, um die Schaffung von Wohnraum zu erleichtern.