No a la impunidad! Schluss mit der Straflosigkeit!

Datum
27.11.2019
Uhrzeit
19:00 - 21:00
Veranstaltungsort
Kurt-Schumacher-Haus
Müllerstr. 163
13353 Berlin

Gemeinsame Sitzung des FA I und der ASJ

Was können internationale Strafgerichte zur Aufarbeitung von Kriegs- und Staatsverbrechen und zur Befriedung von Nachkonfliktgesellschaften beitragen?

Liebe Genossinnen und Genossen, liebe Freundinnen und Freunde des FA I und der ASJ,

„No a la impunidad!“ „Nein zur Straflosigkeit!“ lautete der Weckruf der Mütter der Plaza de Mayo in Buenos Aires an Argentinien und die Welt seit April 1977, mit der sie gegen die Verbrechen der argentinischen Militärdiktatur protestierten und Aufklärung über das Schicksal ihrer verschwundenen Kinder forderten, die zu tausenden Opfer dieser Verbrechen wurden.

Seitdem hat sich in vielen Teilen der Welt eine starke Bewegung mit juristischen und politischen Dimensionen entwickelt, der es zu verdanken ist, dass inzwischen Kriegs- und Staatsverbrecher*innen (ja, es gibt auch einige Frauen unter ihnen) in hohen Staats- und Militärfunktionen nicht mehr sicher sein können, unter dem Schutz der bisher mit ihren Ämtern verbundenen Immunität frei von Strafverfolgung und Verurteilung für ihre Verbrechen zu bleiben.

1998 wurde der chilenische Diktator Pinochet in London auf Grund eines von dem spanischen Richter Garzon initiierten Haftbefehls und Auslieferungsantrags zwei Jahre lang in Großbritannien  in Haft genommen.

Schon 1993 und 1994 wurden auf der Basis von Resolutionen des UNO-Sicherheitsrats die Internationalen Strafgerichtshöfe für Ex-Jugoslawien und Ruanda als Ad-Hoc-Strafgerichtshöfe der UNO eingerichtet, am 17. Juni 1998 der außerhalb der Vereinten Nationen handelnde Internationale Strafgerichtshof ICCmit Sitz in Den Haag. Er ist zuständig für Kernverbrechen des Völkerstrafrechts wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Seine Wirksamkeit wird allerdings dadurch erheblich eingeschränkt, dass seine Zuständigkeit im Wesentlichen auf Staatsangehörige von Mitgliedsstaaten und Taten auf Territorien dieser Staaten beschränkt ist und die drei wichtigsten ständigen Mitglieder des UNO-Sicherheitsrats, USA, Russland und China nicht Mitglied sind und seine Tätigkeit teilweise aktiv bekämpfen. 

Als Referenten haben wir mit Christoph Flügge eine Persönlichkeit gewonnen, die als Richter am Strafgerichtshof für Ex-Jugoslawien viele Jahre an vorderster Front an der juristischen Aufarbeitung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit mitgewirkt und das Urteil gegen den serbischen General Mladic ausgearbeitet hat. Mladic wurde im November 2017 insbesondere wegen seiner Verantwortung für das Massaker in Sebrenica zu lebenlanger Haft verurteilt.

Sein Referat, das die gesamte Breite des Themas umfassen wird, wird ergänzt durch einen Bericht unseres Neumitglieds Hannah Elten über ihre Erfahrungen mit dem Ad-Hoc-Strafgerichtshof zu den Verbrechen der Roten Khmer in Kambodscha ECCC.

Als Gäste im Podium referieren und diskutieren:

  • Christoph Flügge, Staatssekretär a.D., Richter am (inzwischen beendeten) Internationalen Strafgerichtshof für Ex-Jugoslawien
  • Hannah Elten, Schwarzman Scholar, ehem. Mitarbeiterin der EU-Delegation in Kambodscha

Wir freuen uns auf Deine/Ihre Teilnahme. Alle Interessierten sind herzlich willkommen.

Kategorien