Beschluss des SPD-Landesvorstands vom 12.2.2024:
Die SPD-Fraktionen in den Bezirksverordnetenversammlungen werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass die Aufgabe einer Ansprechperson für Gute Arbeit und Ausbildung in jedem Berliner Bezirk angesiedelt wird. Diese Aufgabe ist mit der Zurverfügungstellung von Haushaltsmitteln z. B. für repräsentative Zwecke zu unterlegen. Mittelfristige Zielsetzung ist die Verankerung der Haushaltsmittel für eine feste Planstelle (VBE bzw. VZÄ) in jedem Bezirk. Dies ist im kommenden Wahlprogramm zu dokumentieren.
Begründung:
Im Koalitionsvertrag für das aktuelle Berliner Regierungsbündnis heißt es auf Seite 71, 2. Absatz:
Die Bezirke sollen jeweils prüfen, eine Person als Ansprechpartnerin bzw. als Ansprechpartner für Gute Arbeit und Ausbildung zu benennen.
Nach den vorliegenden Erkenntnissen haben diese Benennung bislang gerade einmal drei Bezirke vorgenommen; die Anzahl der vertraglich vereinbarten „Prüfungen“ ist unbekannt. Beispielhaft für einen möglichen Aufgabenkatalog ist nachfolgend der Aufgabenzuschnitt aus Tempelhof-Schöneberg dargestellt:
Der bzw. die Beauftragte für Gute Arbeit soll ein Netzwerk für gute Arbeit im Bezirk aufbauen sowie bezirkliche Handlungsmöglichkeiten zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen aufzeigen und steht als Ansprechperson zum Beschäftigungsverhältnis, zur Entlohnung, zu Arbeitsbedingungen und zur Mitbestimmung am Arbeitsplatz zur Verfügung. Damit soll auch die Tarifbindung im Bezirk erhöht, die Einhaltung der Tariftreue gewährleistet und drohender Arbeitsausbeutung vorgebeugt werden.
Hiermit sind die Kernanliegen, welche wir als AfA an eine solche Aufgabe stellen, treffend dargestellt. Unser Anliegen als AfA aber auch als Berliner SPD ist es, diese Anforderungen schnellstmöglich in die Realität umzusetzen.
Durch eine Festschreibung der Bereitstellung von entsprechenden Haushaltsmitteln in einem zukünftigen Koalitionsvertrag unter Beteiligung der Berliner SPD wäre eine Refinanzierbarkeit durch die Senatsverwaltung für Finanzen gegeben; dies würde die Haushalte der Bezirke somit nicht zusätzlich belasten.