Vor einem Jahr, am 27. April 2023, wurde die Koalition mit der CDU Berlin geschlossen. Die SPD verantwortet im Senat fünf Senatsverwaltungen. Nach einem Jahr ist es Zeit für eine erste Zwischenbilanz der SPD-geführten Ressorts im Senat. Darüber hinaus haben wir bereits zentrale Vorhaben wie das 29-Euro-Ticket oder das Wahlalter 16 umgesetzt.
Berlin hat zwei übergeordnete Zukunftsaufgaben, die sich weit über diese Legislatur hinaus stellen: die Schaffung von ausreichend bezahlbarem Wohnraum für alle und die Transformation hin zur klimaneutralen Stadt, die auch für kommende Generationen noch lebenswert ist.
Franziska Giffey, Bürgermeisterin von Berlin und Senatorin
Die zentralen Erfolge der SPD-geführten Ressorts:
Wirtschaft, Energie und Betriebe
Wirtschaftswachstum über Bundesdurchschnitt gebracht
Berlin ist unter den TOP-3-Bundesländern mit dem größten Wirtschaftswachstum und das in alles andere als einfachen wirtschaftlichen Zeiten. Seit zehn Jahren weist Berlin schon ein Wirtschaftswachstum über dem Bundesdurchschnitt auf. Gemeinsam mit Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern ist Berlin ein Motor und Zugpferd der deutschen Wirtschaft. Allein im vergangenen Jahr ist es über unsere Wirtschaftsfördergesellschaft Berlin Partner gelungen, 75 Unternehmen neu in Berlin anzusiedeln, mehr als die Hälfte davon aus dem Ausland. Über 26.000 neue, sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze sind in Berlin geschaffen worden. All das ist auch Ergebnis eines zielgerichteten Mitteleinsatzes durch die öffentliche Hand. Im letzten Jahr war Berlin beispielsweise Spitzenreiter beim GRW-Mitteleinsatz (Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur): Rund 251 Mio. Euro konnten in unserer Stadt zum Einsatz kommen, um die wirtschaftsnahe Infrastruktur und die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Berlin zu verbessern.
Ausbau der erneuerbaren Energien vorangebracht
Wir arbeiten für ein klimaneutrales Berlin in den Bereichen Gebäudeenergieeffizienz, Mobilitätswende, erneuerbare Energien und Transformation der Wirtschaft. Dafür setzen wir auf einen Mix an Maßnahmen: mehr Stromkapazitäten und Ausbau der Ladeinfrastruktur, mehr Solarkraft auf unseren Dächern, die Nutzung von Geothermie und Wasserstoff. Im letzten Jahr ist es uns gelungen, die Zahl neuer Solaranlagen in Berlin mehr als zu verdoppeln – auch dank unseres Förderprogramms SolarPlus, das zusätzlich auch Solaranlagen auf Balkonen und in Kleingärten fördert. Wir haben unsere Gesamtstrategie Ladesäuleninfrastruktur vorgestellt, damit es in Berlin flächendeckend Möglichkeiten gibt, E-Autos zu laden. Mit unserer Windenergiepotenzialstudie Ende letzten Jahres haben wir erstmals eine strategische Grundlage für die Erzeugung von Windenergie auf Berliner Stadtgebiet geschaffen.
Die Wärme nach Hause geholt
Am 3. Mai ist es final: Das Land Berlin kauft das Berliner Fernwärmenetz und alle dazugehörigen Betriebseinheiten von Vattenfall. Schon heute erfolgt rund ein Drittel der Wärmeversorgung Berlins über dieses größte Fernwärmenetz Westeuropas mit 2.000 km Netzlänge. Damit haben wir bereits das größte energiepolitische Vorhaben im ersten Jahr der neuen Landesregierung umgesetzt. Der Rückkauf der Wärme ist die wichtigste energiepolitische Weichenstellung dieses Jahrzehnts. Dieses Rekommunalisierungsprojekt schafft mehr Einfluss auf die Versorgungssicherheit und Preisstabilität aus Landeshand und die Voraussetzungen, um die Transformation hin zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung in den nächsten Jahren anzugehen.
Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Für eine faire Entlohnung: Landesmindestlohn zum 1. Mai auf 13,69 Euro angehoben
Insbesondere Menschen im Niedriglohnbereich leiden unter den Folgen der Inflation. Das Leben wird immer teurer. Faire Arbeitsbedingungen und tarifliche Löhne sind heute wichtiger denn je. Darum haben wir im Senat beschlossen, dass der Landesmindestlohn ab dem 1. Mai 2024 von 13 auf 13,69 Euro steigen wird. Das betrifft Beschäftigte des Landesdienstes, landeseigene Unternehmen und Zuwendungsempfänger. Diese Erhöhung sorgt für mehr soziale Gerechtigkeit und stützt die Anhebung der Tariflöhne. Der Berliner Landesmindestlohn liegt damit über dem Bundesmindestlohn.
Soziale Infrastrukturen in den Stadtzentren und Kiezen gestärkt
Berlin ist eine Stadt der Kieze, die Strukturen der einzelnen Stadtteile beinhalten wertvoll für alle Berlinerinnen und Berliner. Etwa 1,8 Millionen Menschen nutzen die Orte nachbarschaftlichen Miteinanders pro Jahr. Stadtteilarbeit verbindet Menschen aus unterschiedlichen Lebensbereichen, sorgt für nachbarschaftliche Unterstützung und für die Stärkung des Miteinanders. Sie schafft niedrigschwelligen Zugang zu Fortbildungs-, und Beratungsangeboten.
Dieser Rolle trägt auch die Arbeit der Regierung Rechnung: Mit der Ausweitung der Mittel sichern und erweitern wir 12 neue Stadtteilzentren in dieser Legislatur. Die Gesamtzahl erhöhen wir damit auf 48. Zudem sorgen wir nachhaltige und langfristige Entwicklungen der Strukturen: Die neu eingeführten quantitativen Planungs- und Orientierungsrichtwerte sichern eine ausreichende Planung sozialer Infrastruktur. Das bedeutet für die Menschen vor Ort ganz konkret: Stadtteilzentren, Nachbarschaftshäuser und ähnliche Einrichtungen müssen bei in investiven Planungen künftig berücksichtigt werden. Damit wird eine Systematik, wie es sie beispielsweise für Schulen und Kitas bereits gibt, auf die Stadtteilarbeit übertragen. Denn auch Stadtteilarbeit muss bei der Stadtteilplanung von Beginn an Berücksichtigung finden. Wir setzen auch auf mobile Stadtteilarbeit und ergänzen damit die schon etablierten Strukturen und in den Stadtteilzentren und Nachbarschaftshäusern. Die mobile Stadtteilarbeit wurde bereits durch EU-Mittel gefördert, die nun ausliefen. Wir sichern die Weiterfinanzierung der 37 Projekte in allen Bezirken mit 2,8 Millionen Euch aus dem Berliner Landeshaushalt für die nächsten zwei Jahre.
Berliner LSBTIQ+ Aktionsplan/ IGSV verabschiedet
Mit insgesamt 340 Maßnahmen bekennt sich der Senat noch stärker zu sexueller und geschlechtlicher Vielfalt. Zum ersten Mal beinhaltet der Berliner LSBTIQ+ Aktionsplan Schnittstellen von LSBTIQ+ mit sozialem Status, Rassismus in seinen unterschiedlichen Ausprägungen sowie Judentum/jüdische Communitys bzw. Antisemitismus. Damit die Maßnahmen berlinweit wirken, sind auch die äußeren Bezirke mehr eingebunden. So stärken wir die Regenbogenhauptstadt als weltoffene Metropole und stellen sicher, dass Berlin eine der lebenswertesten Städte für lesbische, schwule, bisexuelle, trans-, intergeschlechtliche und queere Menschen bleibt.
Zudem hat Berlin in dieser Koalition erstmals eine queerbeauftragte Ansprechperson.
Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Hochschulfinanzen gesichert – Transfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft gestärkt
Im Bereich von Wissenschaft und Forschung wird mit Hochdruck an zahlreichen Vorhaben gearbeitet. So konnte die Finanzierung der Berliner Hochschulen für die Jahre 2024 bis 2028 gesichert werden. Mit den von der Senatsverwaltung und den Berliner Hochschulen im Februar 2024 unterzeichneten Verträgen haben die Hochschulen für ihre weitere erfolgreiche Entwicklung die nötige Planungssicherheit erhalten. Mit der hiermit einhergehenden Steigerung der Grundfinanzierung der Hochschulen in den kommenden fünf Jahren um jährlich fünf Prozent wurde ein wissenschaftspolitischer Schwerpunkt umgesetzt. Damit wird Berlins Attraktivität als bedeutender nationaler und internationaler Standort für Wissenschaft und Forschung gestärkt. Ebenfalls von großer Bedeutung ist die Intensivierung des Schulterschlusses zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Um den Transfer von der Forschung in die Praxis zu stärken, konnten Mittel für das „Institut für angewandte Forschung Berlin“, aber auch die Förderung des KITransfers durch das „Deutsche Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz“ zugesichert werden.
Ein ebenfalls bedeutendes Transferprojekt ist das Berliner Wissenschaftskonsortium „UNITE“, das von der Senatsverwaltung intensiv unterstützt und begleitet wird. Mit dem Verbundvorhaben eröffnen die Gründungszentren der Hochschulen Berliner Unternehmen neue Kooperationsmöglichkeiten mit Zugang zu Innovationen und Startups. So kann die exzellente Berliner Wissenschaft noch stärker mit der Wirtschaft verknüpft, der Standort Berlin weiter gestärkt und Erkenntnisse für die Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen nutzbar gemacht werden.
Für eine gute Gesundheit in Berlin: Große Herausforderungen im Blick
Der Gesundheitsbereich ist geprägt von großen Herausforderungen wie dem Fachkräftemangel, der Digitalisierung sowie den Reformvorhaben der Bundesregierung wie der Krankenhausreform. Hierzu wurden im vergangenen Jahr seitens der Senatsverwaltung zahlreiche Maßnahmen durchgeführt, um die Auswirkungen des von der Bundesregierung geplanten Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes auf Berlin und die Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg zu ermitteln und die hiesige Krankenhauslandschaft auf die Reformprozesse vorzubereiten. Ebenfalls in Angriff genommen wurde das Thema Kindergesundheit. Um die Kinder- und Jugendmedizin sowie die kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung in Berlin zu stärken, sich der besonderen Situation von Kindern und Jugendlichen nach der Corona-Pandemie anzunehmen und Wege zu finden, die Versorgungssituation für Familien insgesamt zu verbessern, hat die Gesundheitsverwaltung einen „Runden Tisch Kindergesundheit“ gegründet. Das erste Zusammentreffen war mit mehr als 40 Beteiligten sehr erfolgreich. Im nächsten Schritt arbeiten Arbeitsgruppen an Details, die sie beim nächsten Termin im Herbst vorstellen, um danach in eine zeitnahe Umsetzung zu gehen. Ziel aller bereits getätigten und folgenden Maßnahmen ist es, die qualitativ hochwertigen Gesundheitsangebote in Berlin auch in Zukunft sicherzustellen. Es werden Strukturen und Prozesse geschaffen, mit denen die Berlinerinnen und Berliner gesund aufwachsen, gesund werden und gesund bleiben können.
Pflege durch Weiterentwicklung der Aus- und Weiterbildung gestärkt
Die Menschen auch im Alter und bei Krankheit gut zu pflegen, ist eine der größten gesellschaftlichen Herausforderungen. Problematisch ist, dass sich um immer mehr Pflegebedürftige immer weniger Pflegefachkräfte kümmern. Der Bedarf an Fachkräften ist hoch, umso wichtiger ist es, die Attraktivität des Pflegeberufs zu erhöhen. Dieser Herausforderung stellt sich die Senatsverwaltung: Die Weiterentwicklung der pflegerischen Aus- und Weiterbildung hat in Berlin eine herausgehobene Bedeutung und ist richtungsweisend im gesamten Bundesgebiet. Im Besonderen hervorzuheben ist die neue generalistische Pflegeausbildung, die Alten-, Gesundheits-, Kranken- und Kinderkrankenpflege vereint und 2023 ihren ersten Abschlussjahrgang verzeichnen konnte. Um das neue Ausbildungsformat zu würdigen und den Pflegeberuf mehr wertzuschätzen, hat die Senatsverwaltung das Format „Die Besten der Pflege“ ins Leben gerufen. 2024 wird es eine Fortsetzung geben.
Darüber hinaus hat Berlin als erstes Bundesland 2023 eine Landespflegestrukturplanung entwickelt, die Eingang in den neuen Landespflegeplan der Senatsverwaltung finden wird. Die Zeit- und Leiharbeit in der Pflege und die Weiterentwicklung des Systems der Pflegestützpunkte sind nur zwei Themen, die hier im Fokus stehen. Richtungsweisend war auch der im Bundesrat eingebrachte Entschließungsantrag zur „Eindämmung der Leiharbeit in der Pflege“.
Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Bauordnung novelliert für vereinfachtes Bauen und verbessertes Stadtklima
Das Bauordnungsrecht soll seinen Teil zur Verbesserung des Stadtklimas und zum Erreichen der Berliner Klimaschutzziele beitragen. Die Änderungen der Bauordnung berücksichtigen dies unter anderem durch Anforderungen an die Dachbegrünung, die Verpflichtung zum Einbau von Kaltwasserzählern und geringere Abstände von Solaranlagen zu Brandwänden.
Die wesentlichen Änderungen im Detail:
- Die Regelung zur Holzbauweise wurde angepasst. Danach sind auch Bauteile aus brennbaren Baustoffen zulässig, sofern sie den einschlägigen technischen Baubestimmungen entsprechen.
- Dachausbauten und Aufstockungen bestehender Gebäude können nunmehr mit bis zu zwei Geschossen realisiert werden, ohne dass dies eine Verpflichtung nach sich zieht, eine Aufzugsanlage zu errichten.
- Für bauliche Anlagen, die in derselben Ausführung an mehreren Stellen errichtet werden sollen, wird eine Typengenehmigung erteilt.
- Für Solaranlagen (Photovoltaikanlagen, Solarthermieanlagen) wird ein geringerer Abstand zu Brandwänden vorgeschrieben, wenn dies aus Brandschutzgründen gerechtfertigt werden kann.
- In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen und mit erforderlichen Aufzügen muss die Hälfte der Wohnungen barrierefrei nutzbar sein. Ab dem 1. Januar 2025 müssen zusätzlich insgesamt drei Viertel der Wohnungen barrierefrei erreichbar sein, sofern die Pflicht besteht, dass ein Aufzug gebaut werden muss.
Förderung erhöht für mehr sozialen Wohnungsbau und mehr WBS-Berechtigte
Mit den Wohnungsbauförderungsbestimmungen (WFB) 2023 werden bessere Bedingungen für den sozialen Wohnungsbau in Zeiten stark gestiegener Bau- und Finanzierungskosten geschaffen, weil der Förderumfang aus Förderdarlehen und etwaigem Baukostenzuschuss (beim Fördermodell für untere Einkommensgruppen) erweitert wird. Bei Baukosten bis rd. 4.500 €/m² Wohnfläche sowie 20 % obligatorischem Eigenkapital ist nun eine geschlossene Finanzierung ohne Fremdfinanzierung möglich. Das macht den Bau von Sozialwohnungen unabhängig von den aktuell volatilen Kapitalmarktzinsen.
Es wird zudem eine neue 3. Förderstufe für erweiterte WBS-Gruppen bzw. mittlere Einkommensgruppen eingeführt (bis 220 % Einkommensgrenze nach § 9 Wohnraumförderungsgesetz – WoFG). Diese ergänzt die Förderstufen 1 für Haushalte mit Einkommen bis 140% und Förderstufe 2 für Haushalte mit Einkommen bis 180%. Mit einer Eingangsmiete von 11,50 €/m² für die 3. Stufe, 9,50 €/m² für die zweite und 7,00 €/m² für die erste Förderstufe wird die größer werdende Spanne zwischen Sozialmieten und den Markt Neubaumieten geschlossen. Die Erweiterung der Einkommensgruppen gewährleistet zudem sozial gemischte Quartiere im Neubau.
Die Erweiterung des Berechtigtenkreises setzt die bereits 2015 und 2018 aufgrund der Einkommensentwicklung erfolgte Erhöhung der Einkommensgrenzen fort, um Menschen mit mittleren Einkommen besser mit Wohnraum versorgen zu können.
Schneller und einfacher Wohnraum schaffen mit dem Schneller-Bauen-Gesetz
Der Referentenentwurf für das Schneller-Bauen-Gesetz ist am 8. April 2024 in die Verbändebeteiligung gegangen. 48 Verbände werden dabei einbezogen. Nach der Auswertung soll, möglichst noch im Mai, der erste Senatsbeschluss gefasst werden. Dann erfolgt die Beteiligung der Bezirke über den Rat der Bürgermeister. Eine abschließende Entscheidung soll noch in diesem Jahr im Parlament fallen und das Gesetz dann in Kraft treten.
Das SBG umfasst zurzeit 41 Änderungen in neun Gesetzen und einer Rechtsverordnung sowie 69 untergesetzliche Maßnahmen. In Summe 110 Maßnahmen von 700 in der ersten Phase vorgeschlagenen.
Die wichtigsten Punkte:
- Planung und Genehmigungsverfahren sollen gestraft und standardisiert werden.
- Es sollen Prüf- und Bearbeitungsfristen für Behörden eingeführt werden, um den Prozess zu beschleunigen
- Zuständigkeiten zwischen Landes- und Bezirksebene sollen klarer geregelt werden.
- Wissenschaftliche Standards im Artenschutz sollen Bauvorhaben schon in der Planungsphase beschleunigen
- ein Flächen-Screening landeseigener Grundstücke soll zusätzliche Potenzial identifizieren, insbesondere für eine Um- und Mehrfachnutzung von Standorten
- Kick-off Termine mit allen wesentlichen Beteiligten sollen frühzeitig Hemmnisse identifizieren und Zeitziele setzen
- Projekt-Lotsen in den Stadtentwicklungsämtern sollen als direkter Ansprechpartner eingesetzt werden, um den behördeninternen Austausch zu beschleunigen.
- Ausgleichszahlungen und Ersatzpflanzungen sollen flexibler und auch außerhalb von Berlin möglich sein.
Inneres und Sport
Staatsangehörigkeitsangelegenheiten für Berlin beim LEA zentralisiert
Nach 18-monatiger Vorbereitungszeit wurde die neue Abteilung S beim Landesamt für Einwanderung (LEA) am 01. Januar 2024 fristgerecht und ohne zusätzliche Kosten im neuen Dienstgebäude in der Sellerstraße in Berlin-Wedding eröffnet. Damit konnten die Staatsangehörigkeitsangelegenheiten im Land Berlin erfolgreich zentralisiert werden. Mit dem Start wurden rund 34.000 Bestandsverfahren aus den Bezirken übernommen und werden digitalisiert. Die Online-Antragstellung wird mit bereits über 11.000 Online-Anträgen Anfang April sehr gut angenommen. Damit ist die Behörde für die im Zuge der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts zu erwartenden hohen Antragszahlen gut aufgestellt.
Berlins Sicherheit durch mehr Kompetenzen für Sicherheitsbehörden verbessert (ASOG-Novelle)
Mit zwei Gesetzesnovellen – der des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (kurz: ASOG) und der des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (kurz: UZwG) – ist es gelungen, die Kompetenzen für unsere Beamtinnen und Beamte von Polizei, Feuerwehr und Justiz auszuweiten und damit die Sicherheit in der Stadt zu stärken. Dazu gehört die Ermöglichung des Einsatzes von Bodycams in Wohnungen und durch Außendienstkräfte der bezirklichen Ordnungsämter, die Verlängerung der Höchstdauer des Unterbindungsgewahrsams und die neue Regelung des Einsatzes von Distanzelektroimpulsgeräten. Darüber hinaus wurden die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte der Polizei Berlin, der Berliner Feuerwehr und der Berliner Justiz beim LABO durch die Zentralisierung der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Parken für Beschäftigte mit ungünstigen Einsatz- oder Arbeitszeiten verbessert.
Landeswahlamt errichtet
In Umsetzung der Vorschläge der Expertenkommission Wahlen und zur Verbesserung der Wahlorganisation erfolgte die Weiterentwicklung der Geschäftsstelle des Landeswahlleiters zu einem Landeswahlamt Berlin. Die Organisationsentwicklung geht mit einer notwendigen personellen Verstärkung einher. Damit wurden weitere Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Wahlen im Land Berlin reibungslos verlaufen.
Digitales Sportstättenportal eröffnet
Das digitale Sportstättenportal verbessert künftig landesweit den Zugang zu den rund 4.500 öffentlichen Sportanlagen und Hallen in allen Bezirken. Mit wenigen Klicks finden Nutzerinnen und Nutzer auf Link zum Sportstättenportal nun Informationen zu Standorten, Verfügbarkeiten und barrierefreien Zugangsmöglichkeiten – alles übersichtlich, digital und aktuell. Die Datenbank wird von den Bezirken schrittweise erweitert und aktualisiert, um den Vereinen und allen Sportinteressierten den bestmöglichen Überblick bis hin zu aktuellen Belegungsplänen zu verschaffen.