Masken­pflicht in Nutzung­sordnung und Beförderungs­bedingungen der BVG und VBB aufnehmen

Der SPD Landesvorstand fordert die Verkehrsverbünde BVG und VBB auf, die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in ihrer Nutzungsordnung/ihren Beförderungsbedingungen verbindlich festzuschreiben. Verstöße gegen die Auflage sollen mit einer Vertragsstrafe geahndet und die Beförderung abgelehnt werden können.

Sven Kohlmeier, Mitglied des SPD-Landesvorstands, erklärt: „Die Beförderungsbedingungen von BVG und VBB regeln das Verhalten von Fahrgästen, indem sie beispielsweise das Rauchen, Eis essen oder Skateboard fahren verbieten. Wer dagegen verstößt, wird mit einer Vertragsstrafe sanktioniert. Die Verkehrsverbünde können zudem von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und die Beförderung von Fahrgästen ablehnen. Gleiches muss während einer Pandemie-Zeit auch bei Verstößen gegen die Pflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung gelten.“

Die entsprechende Ergänzung der Nutzungsordnung bzw. Beförderungsbedingungen um eine Maskenpflicht würde die Verkehrsverbünde befähigen, Verstöße gegen die Auflage eigenständig zu sanktionieren und zugleich die Polizei entlasten, die derzeit mit Schwerpunktkontrollen das Einhalten der Maskenpflicht überprüft.

Der Beschluss im Wortlaut