Falls Sie Briefwahl machen möchten, dann sollten Sie Ihren Wahlbrief möglichst direkt bei Ihrem Bezirks­wahl­amt einwerfen. Damit ist sicher­gestellt, dass er rechtzeitig bis Sonntag 18.00 Uhr eingegangen ist. Außerdem können Sie direkt vor Ort in der Bezirks­wahl­stelle wählen.

So geht Briefwahl:

1.

Sie haben seit dem 2. Januar 2023 Ihre Wahl­benach­richtigung automatisch per Post erhalten.

2.

Auf der Rückseite Ihrer Wahl­benachrichtigung finden Sie einen QR-Code. Damit können Sie die Briefwahl elektronisch beantragen. Das geht auch per E-Mail oder per Post mit dem Antrag auf der Benachrichtigung.

Bis zum Wahlsonntag ist noch die vorzeitige Stimmabgabe in der Bezirks­wahl­stelle möglich. Dazu reicht der Personal­ausweis aus.

3.

Das Wahlamt schickt Ihnen den Wahlschein, die Stimmzettel und den Rück­sende­umschlag per Post zu.

4.

Machen Sie insgesamt 3 Kreuze: Eines für die Erststimme, eines für die Zweitstimme und eines für die Bezirkswahl.

Informieren Sie sich über die Kandidat*innen der SPD für die Abgeordnetenhauswahl und die Bezirkswahl.

5.

Stecken Sie die Stimmzettel und den Wahlschein getrennt voneinander in den Rücksendeumschlag. Werfen Sie ihn dann am besten direkt bei Ihrem Bezirkzirkswahlamt ein. Ihr Wahlbrief muss bis Sonntag 18 Uhr eingegangen sein!