Gastronomie unterstützen – Existenzen sichern

Der Landesvorstand der SPD Berlin fordert die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Bundestages aus Berlin auf, sich – insbesondere in der ersten Phase der schrittweisen Öffnung – für eine Strategie zum Erhalt der Berliner Gastronomie einzusetzen. Diese muss sowohl Maßnahmen für Betriebe mit noch fortlaufender Betriebsschließung als auch für die nun wieder geöffneten Lokale beinhalten.

Lars Rauchfuß, Vorsitzender der SPD Tempelhof-Schöneberg, erklärt: „In Berlin sind rund 290.000 Personen von Einnahmen aus der Gastronomie abhängig. Rund ein Drittel aller Betriebe ist durch die Corona-Krise von Insolvenz bedroht. Mit unbürokratischen Maßnahmen und besserer Planbarkeit wollen wir den Gastronomen helfen, drohende Insolvenzen abzuwenden.“

Zu den von der Berliner SPD geforderten Maßnahmen gehört unter anderem, dass alle gastronomischen Mieter*innen oder Pächter*innen ihre Miete oder Pacht stunden oder absenken können müssen sowie aus langfristigen Pacht- bzw. Lieferverträgen aussteigen dürfen. Zudem sollte gastronomischen Betrieben inklusive reinen Schankbetrieben das Herausstellen von Tischen und Stühlen (Schankvorgarten) vor den eigenen Geschäftsräumen für das Jahr 2020 pauschal genehmigt werden, sofern eine Gehwegbreite von zwei Metern weiterhin gewährleistet bleibt.

Zur Krisenbewältigung gehört es auch, Gastronom*innen mehrere Finanzierungssäulen wie beispielsweise eine temporäre Flächenumnutzung als Verkaufsfläche unbürokratisch zu ermöglichen. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob die Einrichtung gemeinsamer lokaler Lieferpools für Restaurants unterstützt werden kann, um Lohndumping und Provisionen von bis zu 30 Prozent des Umsatzes durch die großen Lieferdienste etwas entgegensetzen zu können. Zudem brauchen Arbeitnehmer*innen verstärkt Zugang zur Rechtsberatung, um eine Absenkung der Arbeitsstandards zu verhindern.

Für die Fördermaßnahmen – auch die vom Bund in Aussicht gestellten Finanzhilfen – soll gelten, dass sie im Falle von Verstößen gegen Arbeitnehmer*innenrechte rückerstattungspflichtig sind.

Zum vollständigen Antrag im Wortlaut