Die Berliner SPD verfolgt seit langem die Aufnahme einer größeren Zahl von Geflüchteten aus den griechischen Camps in Berlin. Diesem Ziel steht die fehlende Bundeszustimmung entgegen. Der Landesvorstand der SPD Berlin hat sich deshalb erneut dafür ausgesprochen, alle rechtlichen Spielräume auszuschöpfen, um auch ohne Bundeszustimmung handeln zu können.
SPD-Landesvorstandsmitglied Joachim Rahmann erklärt: „Wir appellieren an die zuständige Senatsverwaltung, ein Landesprogramm für die Aufnahme geflüchteter Menschen von den griechischen Inseln anzuordnen und dazu die Zustimmung des Bundesinnenministeriums einzuholen. Neben unbegleiteten Minderjährigen haben wir religiöse Minderheiten, wegen ihrer sexuellen Orientierung diskriminierte Menschen, Alleinerziehende und ihre Kinder, Familien, sowie Menschen mit Erkrankungen und von Traumatisierung betroffene Menschen im Blick. Bei Ablehnung prüfen wir Rechtsmittel.“
Die Anordnung, zu der das Land Berlin laut § 23 des Aufenthaltsgesetzes berechtigt ist, unterliegt dem Einvernehmen durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI). Die Zustimmungspflicht soll eine Bundeseinheitlichkeit gewährleisten und den äußersten rechtlichen Rahmen für die ansonsten freie politische Entscheidung der Länder abstecken. Die Aufnahme einer in Quantität und Qualität definierten Gruppe von geflüchteten Menschen stellt aus Sicht der Berliner SPD keine Verletzung der Bundeseinheitlichkeit dar. Grundsätzlich sollte den Ländern die eigenständige Aufnahme ermöglicht werden, indem die Bundeszustimmung zur Aufnahme von Geflüchteten ganz abgeschafft wird.