Die Berliner Verkehrswende soll sowohl nachhaltig als auch sozial verträglich gestaltet sein und allen Berlinerinnen und Berlinern ermöglichen, so mobil zu sein, wie sie es wollen und brauchen. Wir bekennen uns zur gerechten Verteilung der Flächen des öffentlichen Raumes und zum weiteren Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs zur Erhöhung der Lebensqualität in Berlin.
Auch in den Außenbezirken, am Stadtrand und im Berliner Umland soll das Mobilitätsversprechen eingelöst werden: den Ausbau der Schienenwege in der gemeinsamen Metropolregion Berlin-Brandenburg vorantreiben und bessere Angebote des öffentlichen Nahverkehrs mit Park&Ride, Radwegeverbindungen und sicheren Fußwegen schaffen, um gute Alternativen zum motorisierten Individualverkehr zu bieten.
Für die Koalition ist eine starke Schieneninfrastruktur das Rückgrat der Mobilität. Die Koalition bekennt sich zur Umsetzung des Nahverkehrsplans soweit vertraglich fixiert. Sie prüft eine Weiterentwicklung der Angebote und deren Verankerung in den Verkehrsverträgen.
Die Koalition wird den Berliner Anteil am Gemeinschaftsprojekt i2030 finanzieren, verstetigen und die Umsetzung beschleunigen. Die Koalition strebt an, Trassen- und Systementscheidungen in Abstimmung mit Brandenburg im Jahr 2022 zu treffen und unterstützt die Vorschläge des „Bündnis Schiene Berlin-Brandenburg“ zu kapazitätssteigernden Maßnahmen der bestehenden Schieneninfrastruktur. Die Koalition setzt sich beim Bund dafür ein, dass die Potsdamer Stammbahn Bestandteil des Deutschlandtaktes wird und wird sich mit dem Bund und Brandenburg zum Systementscheid verständigen. Unabhängig davon streben wir den befristeten Vorlaufbetrieb auf der Wannseebahn-Stammbahn bis Berlin-Steglitz an, sobald die Systementscheidung zwischen S-Bahn- und Regionalbahnbetrieb im Jahr 2022 getroffen ist. Bei den i2030-Projekten wird eine Priorisierung anhand konkreter Kriterien vorgenommen: vordringlicher Handlungsbedarf aus bestehenden Verpflichtungen, hohe zusätzliche Fahrgastgewinne und schnelle Realisierbarkeit.
Insbesondere folgende Projekte sollen mit Priorität vorangetrieben werden: die Wiederinbetriebnahme der Heidekrautbahn und der Siemensbahn, die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für die Strecke Spandau-Nauen und der Ausbau der S75 von Wartenberg zur Sellheimbrücke und mittelfristig bis Schönerlinder Straße zur besseren Anbindung der Neubaugebiete in Blankenburg und Karow.
Außerdem wird die Planung für den Ausbau der Nahverkehrstangente konsequent weiterverfolgt. Darüber hinaus wird sich die Koalition gegenüber dem Bund für die Elektrifizierung des Berliner Südrings für den Regionalverkehr mit zusätzlichem Halt auf dem Südring einsetzen und die Aufnahme in i2030 vorschlagen.
Die Koalition setzt sich für die Elektrifizierung und den zweigleisigen Ausbau der Ostbahn sowie den Ausbau der Bahnstrecken nach Dresden, Stettin und an die Ostsee sowie für mehr Nachtzugangebote ab Berlin in europäische Metropolen ein. Zur Verbesserung der Umlandverbindungen werden Expressbusse eingeführt.
Die Koalition setzt sich im Bund für eine Verlagerung innerdeutscher Flüge auf die Bahn ein.
Damit der ÖPNV vermehrt genutzt wird, sollen Fahrradparkplätze und -parkhäuser an wichtigen ÖPNV-Stationen, besonders im äußeren Stadtgebiet, geschaffen werden. Die Koalition setzt sich für die Erarbeitung eines länderübergreifenden Konzepts mit dem Ziel einer Ausweitung von Park&Ride beziehungsweise Bike&Ride in Berliner Außenbezirken und Brandenburg ein. Die Koalition wird eine Erleichterung der Fahrradmitnahme im ÖPNV prüfen.
Die Koalition setzt sich dafür ein, den zweiten Bauabschnitt der City-S-Bahn (S21) noch in dieser Legislaturperiode in die Planfeststellung zu bringen. Die Planungen für den 3. Bauabschnitt werden beschleunigt, insbesondere die Abstimmungen für die Verknüpfung des neuen S-Bahnhofs Gleisdreieck mit der Sanierung und Erweiterung des U-Bahnhofs. Eine vorgezogene Teilrealisierung des Abschnitts Yorckstraße – Gleisdreieck wird angestrebt. Für den sensiblen Bereich des Denkmals für die im Nationalsozialsozialismus ermordeten Sinti und Roma Europas wird die Koalition im Rahmen einer mit dem Deutschen Bundestag abgestimmten Trassenvariante gemeinsam mit den Betroffenen eine Lösung finden, die die nationale Gedenkstätte maximal schützt.
Der Wiederaufbau der Siemensbahn wird bis zum Bahnhof Gartenfeld vorangetrieben. Die anschließende Verlängerung bis nach Hakenfelde wird vorbereitet.
Die S-Bahn ist ein Garant der Berliner Mobilität. Die Koalition schließt das laufende Ausschreibungsverfahren mit dem Ziel eines sicheren Betriebs, neuer S-Bahnen sowie umfassender Beschäftigtenrechte ab. Der Parlamentsvorbehalt gilt weiterhin. Die Koalition verfolgt unabhängig von der Ausschreibung das Ziel einer Kommunalisierung der S-Bahn. Sie tritt in zügige Verhandlungen mit dem Bund und der Deutschen Bahn zum Kauf der S-Bahn ein und entwickelt bis Herbst 2022 einen Fahrplan zum Aufbau eines eigenen Eisenbahnverkehrsunternehmens (EVU). Auf Bundesebene tritt die Koalition für eine Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hinsichtlich der Vergabe in besonderen Netzen ein.
Die Koalition wird die im Nahverkehrsplan vorgesehenen Tramplanungen zügig umsetzen. Die Koalition strebt die Fertigstellung der Anbindung Ostkreuz und der Strecke Hauptbahnhof – Turmstraße an. Für den Aus- und Neubau Mahlsdorf, Alexanderplatz – Potsdamer Platz, Turmstraße – Jungfernheide, Warschauer – Hermannplatz, Pankow – Heinersdorf – Weißensee, Blankenburger Süden, Jungfernheide – Urban Tech Republic – Schuhmacher Quartier wird sie die begonnenen Planungen intensiv vorantreiben und strebt die Einleitung der Planfeststellungsverfahren an.
Für das Netz Spandau I (Rathaus Spandau – Gartenfeld – Urban Tech Republic mit Stichstrecken Paulsternstraße und Daumstraße) und die Strecken Potsdamer Platz – Rathaus Steglitz sowie Johannisthal – Johannisthaler Chaussee wird die Koalition den Planungsprozess fortführen. Für das Netz Spandau II (Rathaus Spandau – Falkenhagener Feld; Rathaus Spandau – Heerstraße Nord in Abhängigkeit der Verlängerung der U7) und die Strecken Spittelmarkt – Mehringdamm, Warschauer Straße – Ostbahnhof, Potsdamer Platz – Zoologischer Garten, Straßenbahn Rathaus Pankow – Wollankstraße – Prinzenstraße – Osloer Straße sollen die Planungen beginnen.
Auf Basis des Konzepts des Bündnisses „Pro Straßenbahn“ wird ein Zielnetz für den Ausbau der Straßenbahn bis 2050 festgelegt sowie im Nahverkehrsplan und im Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr (StEP MoVe) verankert. Neue Straßenbahnstrecken werden grundsätzlich auf eigenem Gleiskörper und mit lärmarmen Gleisen errichtet. Sollte ein eigener Gleiskörper nicht möglich sein, ist der konsequente Vorrang der Straßenbahn sicherzustellen. Bestehende Strecken werden lärmarm saniert. Die Vorteile von Straßenbahnen werden in die Mobilitätskampagne des Senats aufgenommen.
Die Sanierung und Modernisierung des U-Bahn-Bestandsnetzes werden intensiviert, um engere Takte zu fahren. Es sind alle Alternativen zu prüfen, damit die U5 wieder mit dem übrigen U-Bahn-Netz verbunden wird.
Neue Planungen von U-Bahnen sollen vorrangig für Strecken mit Netzwirkung für das gesamte Schnellbahnnetz entstehen sowie dort, wo ein überdurchschnittlicher Zuwachs an Fahrgästen zu erwarten ist. Für folgende Strecken werden wir Nutzen-Kosten-Untersuchungen durchführen und auf Grundlage der Ergebnisse die Planungen vorantreiben: U2 nach Pankow Kirche (Ossietzkystraße), U3 nach Mexikoplatz und Anschluss zur S-Bahn, U7 zum Flughafen „Willy Brandt“ (BER), U7 bis Heerstraße Nord und U8 in das Märkische Viertel. Wir beantragen Fördermittel des Bundes zur Realisierung dieser Vorhaben.
Die notwendigen Strukturen und Ressourcen mit zusätzlichem Personal in der Verwaltung und der BVG zur Planung der Erweiterung und Sanierung des Netzes werden geschaffen. Bei neuen U-Bahn-Planungen wird sichergestellt, dass diese den Straßenbahnausbau und den Aufwuchs an dortigen Planerstellen nicht verlangsamen. Sowohl für den U-Bahn-Ausbau als auch für den Straßenbahnausbau werden die entsprechenden Planerstellen geschaffen.
Die Koalition will den Busverkehr insbesondere in bislang untererschlossenen Gebieten der Stadt ausweiten. Bis zum Jahr 2030 soll der gesamte ÖPNV-Fuhrpark CO2-emissionsfrei betrieben werden. Die Koalition wird nach Maßgabe der finanziellen Möglichkeiten und Fördermöglichkeiten, die erforderliche Infrastruktur gewährleisten. Schnellbuslinien sollen ausgebaut werden, um bis zur Fertigstellung von Schienenstrecken leistungsfähige Verbindungen sicherzustellen.
Die Koalition orientiert sich im Rahmen der vorhandenen Ressourcen am Ziel einer Taktverdichtung von mindestens einen 5-Minuten-Takt im Innenstadt- und einen 10-Minuten-Takt im Außenstadtbereich. Eine Haltestelle mit attraktiver Taktung soll zukünftig nicht weiter als 400 Meter vom Wohnort entfernt sein. In untererschlossenen Gebieten mit derzeit schwacher Nachfrage will die Koalition Kleinbusverkehre und Rufbusse ohne taxiähnliche Verkehrsleistung zur Anbindung an das ÖPNV-Netz ausbauen. Dazu wird im Ortsteil Blankenburg innerhalb dieser Legislaturperiode ein Pilotprojekt umgesetzt.
Zur Beschleunigung des ÖPNV wird die Koalition eine konsequente Vorrangschaltung inklusive aktiver Anforderung an ampelgeregelten Kreuzungen umsetzen. Für Straßenbahnen werden geeignete Abschnitte für die Aufhebung des Mischverkehrs mit dem motorisierten Individualverkehr innerhalb dieser Legislaturperiode identifiziert und erste Maßnahmen umgesetzt. Der Busverkehr soll für Linien im Vorrangnetz bis 2026 durch Sonderfahrstreifen und Busschleusen weiter beschleunigt werden. Die Taskforce ÖPNV-Beschleunigung wird unter Einbeziehung der Bezirke neu aufgestellt und Zuständigkeiten neu festgelegt.
Planungsprozesse sollen organisatorisch konzentriert und in einer gemeinsamen Projektorganisation mit klaren Kompetenzen und einheitlicher Leitung gebündelt werden, gegebenenfalls auch in einer eigenen Projektgesellschaft oder durch frühere Übertragung der Planungsschritte an die BVG. Für die Beschleunigung der Planungen sollen notwendige Ressourcen bei den Bezirken und bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde bereitgestellt werden. Ergänzend zu den Planungsstellen bei der für Bauen zuständigen Verwaltung sollen bei der für Verkehr zuständigen Verwaltung zusätzliche personelle Kapazitäten geschaffen werden, welche die Prüfung der Bauplanungsunterlagen (BPU)-Prüfungen, durchführen.
Bei der Trassenplanung von Straßenbahnen sind Interessen von Anwohner*innen und Bezirken angemessen zu berücksichtigen.
Zur Erhöhung der Fahrgastsicherheit soll die Anzahl der Bahnhofswachen erhöht, mehr Personal in der Bahn eingesetzt sowie Notfallmeldesysteme eingeführt werden. Zudem werden Awareness-Kampagnen durchgeführt und die Gefahrenprävention an den Haltestellen verbessert. Bei Wegen von und zu Haltestellen sollen Angsträume identifiziert und umgestaltet werden.
Die Koalition strebt eine Tarif- und Finanzreform des ÖPNV an. Die Finanzierung des ÖPNV aus Steuermitteln wird nicht reduziert. Es werden Möglichkeiten der Finanzierung der ÖPNV-Maßnahmen aus EU- und Bundesmitteln und aus einer dritten Finanzierungssäule genutzt. Im Bund wird die Koalition für eine Ausweitung der Finanzierung des ÖPNV eintreten.
Um die im Koalitionsvertrag festgehaltenen Ziele des ÖPNV-Ausbaus mitzufinanzieren, wird die Koalition auch weitere Einnahmequellen erschließen. Dazu gehört eine dritte Finanzierungssäule. Hierfür vereinbart die Koalition folgende Elemente:
- Eine Erhöhung der Kurzzeitparkgebühren im ersten Halbjahr 2022. Unbürokratische Ausnahmen für Schichtarbeit und den Wirtschaftsverkehr werden wir prüfen.
- Eine Erhöhung der Beiträge für die Anwohnerparkvignette auf 10 Euro im Monat mit Einführung bis spätestens 2023. Wir prüfen in diesem Zusammenhang Ermäßigungen nach sozialen und ökologischen Kriterien.
- Ein verpflichtendes Gästeticket für alle Berlin-Gäst*innen, die in gewerblichen Beherbergungsbetrieben und in über Vermittlungs- und Buchungsplattformen vermittelten Angeboten übernachten. Dafür wird unter Einbeziehung der Tourismusbranche und des Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) ein Konzept entwickelt, das auf eine Einführung im Jahr 2024 zielt.
Ein festzulegender Teil der Einnahmen fließt den Bezirken mit Parkraumbewirtschaftung zur eigenen Verwendung zu.
Darüber hinaus prüfen wir einen Nutznießerbeitrag für spezifische Verkehrsanbindungsleistungen für Gewerbe. Zur Mitte der Legislaturperiode wird die Koalition evaluieren, ob die Maßnahmen hinreichend sind und gegebenenfalls entsprechend nachsteuern.
Die AG Tarife wird die Tarifgestaltung weiterentwickeln. Sie prüft Preissenkungen für Inhaber*innen des „BerlinPasses“ und Senior*innen sowie die Förderung von Ehrenamtlichen bei der Benutzung des ÖPNV und die Fahrradmitnahme bei Zeitkarten. Die bestehenden Vergünstigungen der Sozial-, Senior*innen-, Schüler*innen-, Azubi- sowie Jobtickets werden fortgesetzt und die Preisstabilität des Semestertickets gewährleistet. Die Barzahlungsmöglichkeit soll im Bus wiederhergestellt und die Kartenzahlung beibehalten werden. Die Kartenzahlung in der Straßenbahn soll schrittweise eingeführt werden.
In einer Potenzialstudie wird die Koalition bis 2023 prüfen, ob weitere Seilbahnen in Berlin eine sinnvolle Ergänzung des ÖPNV darstellen können. Die Seilbahn an den „Gärten der Welt“ wird die Koalition in den ÖPNV integrieren.
Die Koalition setzt sich für die Einführung digitaler Parkraummanagement-Systeme – zunächst in Modellprojekten – und die dafür notwendigen Gesetzesänderungen im Bund ein. Die Parkraumbewirtschaftung wird innerhalb des S-Bahn-Rings ausgeweitet. Darüber hinaus sind Gebiete mit hohem Parkdruck zu erfassen und bei gegebenen Voraussetzungen zu bewirtschaften. Die Bezirke sollen bei Einführung der Parkraumbewirtschaftung unterstützt werden.
Die Koalition möchte, dass alle sicher mit dem Rad und zu Fuß unterwegs sein können. Die Koalition will den Radverkehrsplan und des Radverkehrsnetzes umsetzen. Bis zum Jahr 2026 soll die Realisierung des Vorrangnetzes und geschützter Radinfrastruktur an Hauptstraßen erfolgen. Dies erfolgt unter Berücksichtigung der Belange von Einsatzfahrzeugen und des Wirtschaftsverkehrs durch Einrichtung von Lieferzonen an Hauptverkehrsstraßen. Innerhalb eines Jahres wird der Radverkehrsplan durch einen Maßnahmenplan ergänzt, die Konflikte bei der Überlagerung des Rad- mit dem ÖPNV-Vorrangnetz minimiert sowie Wohnungsneubaugebiete in das Radverkehrsnetz einbezogen. Die Umsetzung der Radschnellwege sowie von Fahrradstraßen mit Mindeststandards soll fortgesetzt werden. Das Lastenradförderprogramm wird mit dem Ziel der Förderung sozialer und gewerblicher Nutzungen – die nicht durch die Förderprogramme des Bundes abgedeckt werden – neu ausgestaltet und um die Förderung von Verleih- und Sharingsystemen ergänzt.
Radwege durch Grünanlagen sollen nach Möglichkeit durch Führung auf parallelen Straßen vermieden oder so geführt werden, dass sie den Erholungscharakter nicht beeinträchtigen. Bei Radwegen durch Grünflächen stellt die Koalition eine dem Mobilitätsgesetz entsprechende Beleuchtung sicher. Fahrradschnellwege in Grünanlagen sollen die Ausnahme darstellen. Die Koalition strebt in Abstimmung mit Brandenburg die Anbindung des BER über das Radverkehrsnetz an.
Um allen Menschen sichere, barrierefreie und komfortable Wege zu ermöglichen, sollen vom Straßenverkehr genutzte Flächen dem Fußverkehr und dem Aufenthalt auf Gehwegen und Plätzen zur Verfügung gestellt werden. Für die Umsetzung der Maßnahmen im Fußverkehrsplan sollen zusätzliche Ressourcen bereitgestellt werden. In Wohngebieten unterstützt die Koalition Maßnahmen zur Vermeidung von motorisiertem Durchgangsverkehr und zur Verkehrsberuhigung, zum Beispiel Kiezblocks. Im Rahmen des Mobilitätsgesetzes werden die Bezirke darin unterstützt, dort wo es sinnvoll und möglich ist, unter Berücksichtigung geeigneter Beteiligungsformate Parklets, verkehrsberuhigte Kieze, fußverkehrsfreundliche Nebenstraßen, Kiezblocks, Klimastraßen und PocketParks einzurichten, Maßnahmen zur Entsiegelung zu fördern und Modellprojekte mit dem Ziel der Umweltgerechtigkeit zu initiieren. Die Koalition wird diese Maßnahmen durch ein Förderprogramm für Quartiersumgestaltungen unterstützen. Die Förderung von temporären Spielstraßen wird fortgesetzt und ein berlinweites Verfahren zur Beantragung und Durchführung etabliert.
Anhand eines Ausbauplans mit den Bezirken werden neue Gehwege gebaut, vorhandene Gehwege saniert und die Barrierefreiheit verbessert. Es werden mehr Sitzgelegenheiten im öffentlichen Straßenland geschaffen. Fußwege sollen von Hindernissen freigehalten werden. Nutzungskonflikte zwischen dem Rad- und Fußverkehr werden gemindert.
Wir werden weiterhin Bahnhöfe, Haltestellen, Busse, Bahnen, Fahrkarten und Verkehrswege barrierefrei entwickeln. Die Koalition wird mit den Bezirksämtern den Ausbau barrierefreier Haltestellen sowie den barrierefreien Umbau der Bahnhöfe schnellstmöglich abschließen. Sicherheit und Aufenthaltsqualität an und in den ÖPNV-Stationen werden gesteigert, unter anderem durch gute Ausleuchtung, mit ausreichenden Sitzgelegenheiten sowie barrierefreien digitalen Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten. Die „Alternative Barrierefreie Beförderung“ wird stufenweise stadtweit ausgedehnt und in der Revision der Verkehrsverträge verstetigt. Die BVG als gesamtstädtischen Mobilitätsdienstleister soll im Jahr 2024 mit den Regieleistungen des Sonderfahrdienstes beauftragt werden. Der Senat wird bis spätestens Ende des Jahres 2023 ein Gesamtkonzept für die Mobilitätssicherung von Menschen mit Behinderung erarbeiten.
Die Versorgung mit barrierefreien, öffentlichen Toiletten, insbesondere an Knotenpunkten des öffentlichen Nahverkehrs und an S- und U-Bahnhöfen, wird weiter verbessert, die nächste erweiterte Ausbaustufe des Toilettenkonzepts beauftragt sowie geeignete Toilettenangebote im Berliner Stadtgrün ausgeweitet.
Die Verkehrswende braucht klare Grundlagen. Die Koalition passt die Prognosemodelle zur Verkehrsentwicklung dahingehend an, dass sie die Modal-Split-Ziele für das Jahr 2030 abbilden. Nach Vorliegen aller Vorrangnetze (Radverkehr, Fußverkehr, ÖPNV und des motorisierten Individualverkehrs (MIV)) wird das übergeordnete Straßennetz überprüft, um Maßnahmen für den Umweltverbund in dessen Vorrangnetzen zu erleichtern.
Die Leitlinie der Koalition ist die „Vision Zero“ zur Vermeidung von Verkehrsunfällen mit Personenschäden. Die Flüssigkeit des Verkehrs ist mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu erhalten. Dabei geht die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer*innen der Flüssigkeit des Verkehrs vor. Die Koalition wird den Dreiklang aus sicherer Infrastruktur, verstärkten Kontrollen und Prävention fortführen und weiter ausbauen sowie das Verkehrssicherheitsprogramm entsprechend der Ziele des Politikrahmens Verkehrssicherheit 2021-2030 der EU weiterentwickeln. Das Programm „Berlin Sicher Mobil“ soll weiterentwickelt werden, die Zusammenarbeit mit den Bündnispartner*innen für Verkehrssicherheit gestärkt und deren Expertise in den Programmen zur Verkehrssicherheit berücksichtigt.
Die Koalition wird alle rechtlichen Möglichkeiten zur Ausweitung von Tempo 30 nutzen.
Die Koalition wird mit einem verbindlichen Zeitplan den Umbau von Knotenpunkten inklusive der Modellprojekte beschleunigt fortsetzen, evaluieren, und die Umgestaltung von identifizierten Unfallschwerpunkten prioritär vorantreiben. Ein Programm für die getrennte Signalisierung von rechtsabbiegendem Kfz-Verkehr zu Fuß- und Radverkehr soll aufgelegt werden. Das Förderprogramm für Abbiegeassistenzsysteme wird die Koalition bis zur verbindlichen Einführung auf Bundesebene fortführen. Sie setzt sich auf Bundesebene für die Einführung von Verkehrssicherheitszonen ein, um die Einfahrt von LKW ohne Abbiegeassistenzsystem unterbinden zu können und prüft, ob im Vorgriff die Einführung an Unfallhäufungsstellen realisiert werden kann.
Die Koalition will für Kinder und Jugendliche sichere Wege schaffen und unterstützt daher die verkehrliche Beruhigung des Umfelds von Schulen, zum Beispiel durch Schulstraßen, ebenso wie die Fortführung des schulischen Mobilitätsmanagements. Jugendverkehrsschulen werden weiterhin abgesichert und mit einer fachlich-pädagogisch qualifizierten Stelle in jeder Jugendverkehrsschule ausgestattet. Die Radfahrausbildung an den Schulen wird hinsichtlich einer größeren Praxisnähe überprüft.
Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) wird die Koalition stärker kontrollieren und ahnden.
Das Taxiwesen ist ein wichtiger Bestandteil des ÖPNV. Die Koalition wird sich in Verhandlungen mit dem Landkreis Dahme-Spreewald für ein Laderecht aller Berliner Taxen am Flughafen BER einsetzen. Taxen aus dem Landkreis Dahme-Spreewald wenden in Berlin den lokalen Taxitarif an. Die Nutzung im Betrieb CO2-freier Fahrzeuge wird durch Vorgaben, Förderung und Ausbau der Ladeinfrastruktur an Halteplätzen unterstützt. Mit den Bezirken wird ein Moratorium vereinbart, nach dem bis zur Vorgabe gemeinsam entwickelter qualitativer Kriterien zur Bereitstellung von Taxi-Halteplätzen keine weiteren Halteplätze wegfallen. Eine Ausnahme gilt für Maßnahmen zur Umsetzung des Mobilitätsgesetzes. Bei der Änderung oder Reduzierung von Halteplätzen soll das Taxigewerbe einbezogen werden. Die Koalition will das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) stärken und seine Organisationsstrukturen bis Mitte des Jahres 2023 im Rahmen eines Organisationsgutachtens überprüfen.
Die Koalition wird den Gestaltungsspielraum der Kommunen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) zum Schutz der Beschäftigten ausschöpfen und klare Regelungen für alle Verkehrsformen und Geschäftsmodelle im öffentlichen Verkehr vorgeben. Für Mietwagen-, gebündelte Bedarfsverkehre und Taxiverkehre wird die Koalition bis Mitte des Jahres 2022 Vorgaben unter anderem zu Sozialstandards, Mindest- und Höchstpreisen, Festpreisen und Anteil barrierefreier Fahrzeuge, Poolingquoten bei Bedarfsverkehren sowie räumlichen und zeitlichen Beschränkungen auf Gebiete mit unzureichendem ÖPNV machen. Dazu wird eine Arbeitsgruppe aus Senatsverwaltung, Koalitionsfraktionen und Verbänden eingerichtet. Das Förderprogramm Inklusionstaxen wird fortgeführt und überarbeitet.
Die Koalition schafft die Voraussetzungen, dass alle Anbieter*innen von Mobilitätsdienstleistungen an eine digitale, öffentliche Plattform angebunden werden und anonymisiert planungs-, buchungs- und auslastungsrelevante Daten einspeisen müssen. Angestrebt wird, dass Standards hinsichtlich der räumlichen und zeitlichen Abdeckung, der Beschäftigtenrechte, der Barrierefreiheit, Einrichtungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und klimaschonender Antriebe verankert werden. Jelbi wird mit dem Ziel, ein durchgehendes Ticketing anzubieten, weiterentwickelt, die Mobilitätshubs sollen weiter ausgebaut werden.
Sharing-Angebote können – sinnvoll gesteuert – ein wichtiger Baustein für die Verkehrswende sein.Die Koalition wird eine Regulierung der Sharing-Angebote im Sinne der Verkehrswende einschließlich qualitativer Standards umsetzen und Sharing-Angebote konzessionieren. Durch diese soll eine Ausweitung des Angebots auch außerhalb des S-Bahn-Rings realisiert werden.Die Koalition wird zusammen mit den Bezirken anbieterneutrale Stellplätze auf Parkplätzen und Fahrbahnen ausweisen, die von den Nutzern der Sharing-Angebote zu verwenden sind.
Die Koalition verfolgt das Ziel, den Wirtschaftsverkehr stadtverträglich, klimaneutral, schnell und verlässlich zu organisieren. Die Koalition sichert Bedarfe der Wirtschaftsverkehre mit der Umsetzung des nachhaltigen Wirtschaftsverkehrskonzeptes. Der sechste und siebte Teil des Mobilitätsgesetzes zu Wirtschaftsverkehr und Neuer Mobilität werden zeitnah verabschiedet. Dazu wird der Dialog mit der Berliner Wirtschaft gestärkt.
Vor allem dem Wirtschaftsverkehr müssen weiter gute Straßenverbindungen zur Verfügung stehen und umfassende Möglichkeiten für Lade- und Lieferzonen geschaffen werden.
Die Verlagerung des Güterverkehrs auf Schiene und Wasser wird vorangetrieben, das bestehende Schienennetz für die Ver- und Entsorgung der Stadt genutzt und ausgebaut. Aufbauend auf den Erkenntnissen der Potenzial- und Machbarkeitsanalyse werden reine Güterstraßenbahnen getestet. Die Koalition wird sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass Tram-Güterverkehr generell auch außerhalb von Verkehrsversuchen ermöglicht wird.
Bestehende und noch vorhandene Flächen des Schienengüterverkehrs sollen genutzt und für die City-Logistik ertüchtigt werden. Der (Wieder-)Anschluss großer Gewerbegebiete an das Schienennetz wird verfolgt. Die Koalition unterstützt zur Stärkung des Güterverkehrs auf dem Wasser die Optimierung der Wasserwege und Häfen. Zudem setzt sich die Koalition im Bereich der Binnenschifffahrt für die Installation von Filtern in allen Dieselschiffen ein und unterstützt die Dekarbonisierung der Antriebe. Dazu wird das bestehende Förderprogramm für solarbetriebene und andere umweltfreundlich angetriebene Schiffe fortgeführt.
Die Koalition setzt sich dafür ein, dass der Bund seiner Aufgabe, die Schiffbarkeit der Wasserstraßen sicherzustellen, gerecht wird und insbesondere die Sanierung der Schleusen auf den Wasserwegen umsetzt.
Die Anzahl dezentraler, anbieterneutraler Mikro-Depots wird deutlich erhöht. Für alle Verkehre, die nicht verlagert werden können, werden verstärkt Kurzpark-, Liefer- und Wirtschaftsparkzonen eingerichtet, um Handwerker*innen, Liefer- und Pflegediensten eine Möglichkeit zum Ausüben ihrer Dienstleistungen zu bieten. Die Freihaltung der Ladezonen ist konsequent durchzusetzen. Ihre Verfügbarkeit soll sukzessive digital und in Echtzeit abrufbar gemacht werden.
Die Koalition wird für die Innenstadt ein Konzept zur stadtverträglichen Regelung des Reisebusverkehrs und des Sightseeing-Busverkehrs erarbeiten.
Die Koalition will die Elektromobilität ausbauen und setzt dafür den Ausbau der Ladeinfrastruktur beschleunigt fort und stellt den damit beauftragten Berliner Stadtwerken die erforderlichen Mittel bereit. Darüber hinaus wird im Jahr 2022 ein Gesamtkonzept zur Errichtung von Ladeinfrastruktur entwickelt, das auch Ladepunkte im halb-öffentlichen und privaten Raum berücksichtigt.
Die Koalition will in Ergänzung von Schnellladehubs in der Nähe von Autobahnen und Mieterladestationen in Garagen, die mit Bundesmitteln ausgebaut werden können, den Ausbau der Ladesäulen für Elektroautos auf öffentlichem Straßenland in Berlin vorantreiben. Die Beauftragung der Berliner Stadtwerke wird ausgeweitet. Der Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur wird so fortgesetzt, dass er den Zuwachs an Elektrofahrzeugen in Berlin beschleunigt befördern kann. Ziel ist dabei ein Verhältnis von insgesamt mindestens einem Ladepunkt für je zehn zugelassene Fahrzeuge, wie es die „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe“ empfiehlt. Bis zum Ablauf des Jahres 2025 müssen davon insgesamt 30 Prozent der Ladepunkte betriebsbereit errichtet sein.
Die Umstellung des Wirtschafts- und Taxiverkehrs auf elektrische Antriebe wird weiter gefördert. Wir streben an, die Dienstfahrzeuge des Landes bis 2030 sukzessive auf elektrische Antriebe umzustellen.
Die Koalition strebt mittelfristig die Einrichtung einer Zero-Emission-Zone an, die vom Schadstoffausstoß fossil betriebener Fahrzeuge so weit wie möglich freigehalten wird und prüft dies hinsichtlich rechtlicher Grundlagen sowie möglicher sozialer und verkehrlicher Wirkungen und den Effekten für den Klimaschutz. Voraussetzung dafür ist eine weitere Verbesserung der Angebote des Umweltverbunds sowie der Ausbau der Elektromobilität, damit nachhaltige Mobilität für alle möglich und bezahlbar ist.
In einem zweiten Schritt kann dann die Ausweitung der Zero-Emission-Zone auf das Gebiet der Gesamtstadt erfolgen. Dabei ist eine nach Fahrzeugklassen gestaffelte Einführung der Zero-Emission-Zone in Abhängigkeit von technologischer und rechtlicher Machbarkeit sowie der zu errichtenden Infrastruktur (insbesondere die Schaffung einer ausreichenden Anzahl von Ladepunkten) sinnvoll.
Die Koalition wird die rechtlichen Voraussetzungen auf Bundes- und Landesebene für die Zero-Emission-Zone schaffen beziehungsweise initiieren. Für die Staffelung nach Fahrzeugklassen wird in dieser Legislaturperiode die Vorarbeit abgeschlossen.
Für die Bürgerinnen und Bürger werden verbindliche Regelungen nur getroffen, soweit bei technischer Verfügbarkeit die öffentliche Hand (inklusive unter anderem Polizei und Feuerwehr) in ihrer Vorbildfunktion und der Wirtschaftsverkehr nicht ausgenommen werden.
Die Brücken, Tunnel und Wege werden instandgehalten. Gemeinsam mit den Straßenbaulastträgern und Leitungsbetrieben wird die Baustellenkoordinierung verbessert. Im Jahr 2022 werden gemeinsam mit den Leitungsnetzbetreibern und den Bezirken Lösungen für die beschleunigte Umsetzung von Baumaßnahmen erarbeitet.
Der 16. Bauabschnitt (BA) der A100 wird einem qualifizierten Abschluss am Treptower Park zugeführt. Wir setzen uns im Bund dafür ein, dass das Verkehrskonzept für die betroffenen Bereiche einschließlich der Sonnenallee mit dem Land abgestimmt wird. Bei der Inbetriebnahme soll der Bund die verkehrliche Umgebungssituation beachten.
Die Koalition setzt sich für die Errichtung einer Lärmschutzwand auf der Ostseite des 16. BA der A100 ein und wird die Untersuchungen zur Deckelung von Verkehrswegen fortsetzen, wenn dafür eine Bundesförderung in Aussicht steht. Gegenüber dem Bund wird sich das Land Berlin aktiv dafür einsetzen, dass weitere Lärmsanierungen an Autobahn- und Eisenbahnanlagen erfolgen. Im Tiefbau unterstützt die Koalition den Umstieg auf staubarme, leise und CO2 freie Baumaschinen.
Planung und Bau des 17. Bauabschnitts der A100 wird in der neuen Legislaturperiode durch die Landesregierung nicht weiter vorangetrieben.
Die Tangentialverbindung Ost (TVO) wird inklusive Rad- und Schieneninfrastruktur gebaut und das Planfeststellungsverfahren für die Straßen-TVO mit begleitendem Radweg im Jahr 2022 eröffnet. Die Freihaltung der Trasse für die Schienen-TVO ist sicherzustellen und die Planfeststellung soll in dieser Wahlperiode eingeleitet werden. Die heute belasteten Wohngebietsstraßen werden verkehrsberuhigt.
Die Koalition unterstützt den Bezirk Marzahn-Hellersdorf in Absprache mit dem Land Brandenburg bei der Begleitung der Planung der Ortsumfahrung Ahrensfeldedurch einen Bürgerbeirat.
Die Koalition wird den Rück- und Umbau überdimensionierter Relikte der autozentrierten Stadt weiter vorantreiben, indem für Projekte wie den Rückbau der Breitenbachplatzbrücke / Tunnel Schlangenbader Straße mit konkreten Planungen begonnen wird und weitere Projekte, wie beispielsweise der Umbau des Bundesplatzes, identifiziert und zur Umsetzung gebracht werden.
Die Koalition wird zivilgesellschaftliche Expertise in die Gestaltung der Verkehrswende mit etablierten wie neuen Ansätzen und Akteuren einbeziehen.
Neue Wohngebiete, Gewerbegebiete und Stadtquartiere sollen vorrangig entlang bestehender ÖPNV-Schienen-Achsen entstehen. Ab 1.000 Wohneinheiten sollen die Quartiere vorrangig an das Schienennetz angeschlossen werden. Auf der Basis eines bis Ende 2022 zu erarbeitenden Leitfadens werden Mobilitätskonzepte entwickelt, die nachhaltige Mobilität und die vorrangige Erschließung mit dem Umweltverbund fördern. Die Anbindung an die Verkehrsmittel des Umweltverbunds wird spätestens zur Bezugsfertigkeit sichergestellt. Hierbei werden innovative Mobilitätskonzepte genutzt. Als kurzfristige Lösung werden Busanbindungen vor der Realisierung von Schienenanbindungen eingesetzt. Zwischen Land, Bezirken und Umlandgemeinden erfolgt eine koordinierte Siedlungsflächenentwicklung.
Die Stadtquartiere sollen nach Möglichkeit so geplant und gestaltet werden, dass es den Verzicht auf das eigene Auto fördert.
Für die verkehrliche Anbindung von „Blankenburg Süd“ wird im Jahr 2022 die Planfeststellung der „Verkehrslösung Heinersdorf“ eingeleitet. Die Koalition verständigt sich auf die Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes für die Verkehrsanbindung Berlin-Nordost unter Einbindung des Bezirks Pankow. Die Koalition setzt sich gegenüber dem Bund dafür ein, dass die Anschlussstelle Bucher Straße zur A 114 zur Vollanschlussstelle ausgebaut wird.
Die Koalition wird in Zusammenarbeit mit Brandenburg und betroffenen Bezirken und Landkreisen ein Verkehrskonzept für den Berliner Südosten erstellen, in dem unter anderem der Wohnungsneubau, die Anbindung des Flughafens BER und dortigen Gewerbes sowie der Pendelverkehr mit dem Brandenburger Umland berücksichtigt werden. Bei der Erarbeitung des Verkehrskonzepts und künftigen Planungen sind insbesondere die Verkehrsmittel des Umweltverbundes zu stärken und ambitionierte Ziele zur Reduzierung des Anteils des motorisierten Individualverkehrs am Modal Split zu berücksichtigen.
Die Koalition bekennt sich zum Flughafen BER. Die Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg (FBB) braucht allerdings ein ökonomisch und ökologisch nachhaltiges Unternehmenskonzept, um keine dauerhafte Bezuschussung des Flughafenbetriebs durch die öffentliche Hand zu riskieren. Deshalb will die Koalition das Geschäftsmodell der Flughafengesellschaft neu ausrichten. Unser Ziel ist es, die Einnahmen aus Gebühren und Entgelten wirtschaftlich auskömmlich zu gestalten. Die Koalition wird neue Interkontinentalverbindungen ansiedeln. Wir streben zudem an, den Flughafen zu einem klimaneutralen Airport weiterzuentwickeln. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass der BER zum Zentrum für klimaverträglicheres Fliegen wird. Wir wollen die Produktion und den Einsatz von Treibstoff aus erneuerbarem Strom am BER etablieren und die Möglichkeit des Baus einer Demonstrationsanlage in seinem Umfeld für die Herstellung von strombasiertem Kerosin, die bereits im Rahmen des Kohleausstiegsgesetzes zur Förderung des Strukturwandels aus Bundesmitteln in Brandenburg vorgesehen ist, prüfen. Etwaige kurzfristige Erlösbelastungen treten gegenüber langfristigen Effekten zurück. Dafür werden wir uns mit dem Land Brandenburg und dem Bund ins Benehmen setzen. Unter Berücksichtigung dieser politischen Entscheidung soll eine gutachterliche Neubewertung des Sanierungskonzeptes der FBB erfolgen. Zwischenzeitlich unterstützen wir die vorgesehene Umwandlung der eigenkapitalersetzenden Darlehen. Die Koalition prüft, wie im Einvernehmen mit Brandenburg und dem Bund längere Lärmpausen über die bisher geltenden Lärmpausen von sechs Stunden hinaus erreicht und Ausnahmen von der herrschenden Nachtflug-Regelung so weit wie möglich eingegrenzt werden können.