Mietendeckel: Wohnhäuser in Berlin Prenzlauer BergAdobe Stock / edan

Bauen, kaufen, deckeln: Der Mietendeckel ist da!

Der von der SPD für Berlin vor­ge­schlagene Mieten­deckel ist in Kraft: Die Mieten werden in Berlin für fünf Jahre ein­ge­froren. Bei der Wieder­­ver­­mietung wird die Miet­höhe begrenzt.

Am 30. Januar 2020 hat das Berliner Abgeordnetenhaus das Gesetz zum Mietendeckel beschlossen. Damit ist der Mietendeckel nach der Veröffentlichung im Amtsblatt am 23.2.2020 in Kraft getreten. Mit der Begrenzung von Mietpreisen im Landesrecht betritt Berlin juristisches Neuland.

Das Gesetz besteht aus zwei Teilen: Erstens der Mietenstopp (gilt ab sofort) und zweitens die Absenkung von überteuerten Mieten (gilt ab neun Monate nach inkrafttreten des Gesetzes).

Die wichtigsten Punkte zum Mietendeckel:

  • Mietenstopp: Die Mieten werden für fünf Jahre auf dem Stand vom 18. Juni 2019 eingefroren, Mieterhöhungen sind ab sofort nicht mehr erlaubt.
  • Mietobergrenze: Bei Wiedervermietung gilt grundsätzlich die Vormiete. Falls die Vormiete höher als die Mietobergrenze ist, dann gilt die Mietobergrenze.
  • Erhöhungen nach Modernisierungen werden auf maximal 1€/m² begrenzt.
  • Neubauwohnungen (Erstbezug nach 1.1.2014) und öffentlich geförderte Wohnungen sind ausgenommen.
  • Stark überteuerte Mieten können bis auf 120 Prozent der Mietobergrenze abgesenkt werden (diese Regelung tritt erst in neun Monaten in Kraft). Dabei wird die Lage der Wohnung durch Zu- und Abschläge berücksichtigt.
  • Besonders niedrige Mieten dürfen bei Wiedervermietung um maximal 1€/m² auf höchstens 5,02€/m² erhöht werden.

Zu einem sicheren Leben gehört ein bezahlbares Zuhause

Iris Spranger, stellvertretende SPD-Landesvorsitzende: „Zu einem sicheren Leben gehört ein bezahlbares Zuhause. Deswegen sorgen wir in den nächsten fünf Jahren für einen Mietenstopp.“ Der stellvertretende SPD-Landesvorsitzende Julian Zado ergänzt: “ Wir haben gezeigt, dass es geht und gegen Widerstände den Mietendeckel durchgesetzt. Das ist gut für die Mieterinnen und Mieter in Berlin.“ Zu unserer Pressemitteilung …

Fragen und Antworten zum Mietendeckel

Welche Ausnahmen gibt es?

Wie hoch darf die Miete sein?

Wie hoch ist die Mietobergrenze?

Was ist eine moderne Ausstattung?

Wie wird die Lage der Wohnung berücksichtigt?

Wie erfahre ich das Baualter, die Ausstattung und Lage meiner Wohnung?

Was passiert bei Modernisierungen?

Wer ist der Ansprechpartner für den Mietenstopp?

Was soll ich tun, wenn meine Miete seit dem 18. Juni 2019 erhöht wurde?

Wann kann ich meine Miete absenken lassen?

Gilt der Mietendeckel auch für Staffelmieten?

Alle Angaben ohne Gewähr. Weitere Informationen zum Mietendeckel gibt es auch von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen

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