SPD Berlin beschließt Konzept zur Vermögens­umverteilung

Der Landesvorstand der SPD Berlin hat in seiner Sitzung am 9. März 2020 ein Konzept zur Vermögensumverteilung beschlossen, das die Eckpunkte zu vermögensbezogenen Steuern weiterentwickelt. Der Beschluss „Verteilungsgerechtigkeit herstellen: SPD-Konzept zur Besteuerung von Spitzenvermögen und zum Vermögensaufbau bei Geringverdienenden und Mittelstand“ wird nun in die Kommission zur Vermögensbesteuerung auf Bundesebene einfließen.

Die Vermögensspaltung hat in Deutschland trotz Wirtschaftswachstum und eines ausgeprägten Sozialstaates weiter zugenommen. Seit 2013 driften die verfügbaren Haushaltseinkommen immer stärker auseinander. Iris Spranger, stellvertretende Landesvorsitzende der SPD Berlin, erklärt:

„Wir können die zunehmende – auch geschlechtsspezifische – Ungleichverteilung von Vermögen und Einkommen nicht länger akzeptieren, sondern müssen sie politisch durch eine deutlich verstärkte Vermögensbesteuerung angehen. Ebenso brauchen wie eine systematische und gezielte Umverteilung von Erträgen aus der Besteuerung von Spitzenvermögen in einen staatlich geförderten Vermögensaufbau für Haushalte der unteren und mittleren Einkommensklassen.“

Mark Rackles, Leiter der AG Vermögensbesteuerung der SPD Berlin, ergänzt: „Ein SPD-Konzept sollte sich auf die wirksamsten Stellschrauben konzentrieren. Unserem Beschluss liegen einheitliche Ansätze zur Bewertung der Vermögensgegenstände zugrunde und er formuliert mit Priorität politische Neuregelungen zur Vermögens-, Erbschafts- und Grundsteuer.“

Die SPD Berlin empfiehlt zudem, mit einem neuen SPD-Gesetzentwurf die Vermögenssteuer zum 1. Januar 2022 wiederzubeleben.

Das Konzept der AG Vermögensbesteuerung sowie den Beschluss des Landesvorstands können Sie hier abrufen.