Bauen, Wohnen, Barrierefreiheit: Für Menschen mit Behinderungen ist Barrierefreiheit eine wichtige Voraussetzung, um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Daher ist barrierefreies Planen und Bauen ein Ziel der SPD. Ein Gastbeitrag von Mechthild Rawert, Vorsitzende der AG Selbst Aktiv.
Wir alle wollen so lange als möglich selbstbestimmt wohnen und leben. Familien mit (Klein-)Kindern, Menschen mit chronischen Schmerzen zum Beispiel in Hüfte oder Knie, Menschen mit Gehhilfen, Rollatoren oder Rollstühlen wie auch ältere Personen brauchen Wohnraum, der ohne besondere Hindernisse ist. Barrierefreiheit nützt uns also allen. Für Menschen mit Beeinträchtigungen ist Barrierefreiheit allerdings die absolute Voraussetzung, um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können.
Barrierefreiheit ist der Schlüssel zu einer Gesellschaft, in der Vielfalt selbstverständlich ist. Ohne ein Mehr an Barrierefreiheit für alle wird Inklusion nicht gelingen. In der AG Selbst Aktiv – Menschen mit Behinderungen in der SPD Berlin sind Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen organisiert: Sie sensibilisieren für mehr Mitwirkung und Inklusion und schärfen das Bewusstsein für Barrieren gerade bei Menschen (noch) ohne Behinderungen. Die AG Selbst Aktiv kämpft für gesetzliche Verpflichtungen zur Umsetzung von Barrierefreiheit.
Barrierefreies Planen und Bauen ist Ziel der SPD
Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist bisher auf allen staatlichen Ebenen kein zentrales Element von Bau-, Wohnungs-, Quartiers- und Stadtentwicklungspolitik. Die Berliner Sozialdemokrat:innen wollen dies ändern. Schon jetzt fehlt es im Berliner Wohnungsbestand an bezahlbaren und barrierefreien sowie uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnungen für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen. Der Bedarf steigt bis 2025 auf mindestens 116.000 barrierefreie Wohnungen an.
Um den Qualitätsstandard Barrierefreiheit umzusetzen, muss sichergestellt werden, dass in den jeweiligen Verwaltungen auf Landes- und Bezirksebene sachkundiges Personal für die fachgerechte Einhaltung von Vorschriften für barrierefreies Bauen vorhanden ist. Diese sachkundigen Mitarbeiter:innen sind bei der Planung und Umsetzung von Bauvorhaben zwingend zu beteiligen. Weiterhin wollen wir im Wohnungsneubau 100 Prozent Barrierefreiheit anstreben und versuchen zu regeln, dass die mit Fördergeldern unter anderem der Pflegekassen erzielte Barrierefreiheit nicht rückgebaut werden muss.
Außerdem sind rechtliche Klärungen in Bezug auf Aufzüge in Milieuschutzgebieten wichtig. Ein regelhaftes Versagen des Einbaus von Aufzügen in einem Milieuschutzgebiet ist nicht länger vertretbar. Zuletzt verfolgen wir auch bei Erweiterungen beziehungsweise Umbauten in vielfältigen Berliner Bestandsgebäuden das Ziel des Abbaus von Barrieren. Es gilt eine Aufzugspflicht für jene Bestandsbauten, die mit der Aufstockung mehr als vier oberirdische Geschosse erreichen. Ausnahmen können nur nach sachkundiger Einzelfallprüfung durch das geschulte Personal erfolgen.